Fragen zu Lagerung und Transport von Fluid

    • Fragen zu Lagerung und Transport von Fluid

      Hallo zusammen,

      ich hab seit einigen Wochen nen neuen Job bei dem ich auch mit Gefahrstoffen zu tun hab und im zuge dessen bin ich die tage mit Kollegen ins Gespräch gekommen was den Transport von Fluid angeht da die mitbekommen haben was ich tue

      nun mal zum Thema, ich arbeite aktuell mit Toyfluid NR 56 von Sam welches unter Gefahrstoffklasse 3 Fällt (entzündbare flüssige Stoffe mit flammpunkt unter 61 grad)



      - darf ich sowas als Privatperson (ohne ADR schein) überhaupt einfach so durch die Weltgeschichte fahren?

      - wenn ja gibt es Höchstmengen und Vorschriften wie ich das zu transportieren habe?

      - muss/soll/darf ich die Sachen entsprechend kennzeichnen? (zb klasse 3 Kleber auf die Kiste mit den Sachen)

      - wie sieht es an der stelle mit Sachen wie buntem Feuer (Methanol) und/oder [lexicon]Fakirbenzin[/lexicon] aus?

      - und last but not least wie sieht das ganze mit der Lagerung daheim aus? (hierzu hab ich was per sufu gefunden, wobei das schon paar age her ist und die frage ist ob das so noch aktuell ist)

      würde mich über Hilfe hierzu freuen, und über hinweise auf entsprechende Vorschriften wäre ich natürlich auch dankbar



      mfg Dirk
    • Nach kurzer Recherche im Internet habe ich folgendes gefunden:

      Brennbare Flüssigkeiten

      Die Lagerung brennbarer Flüssigkeiten wird durch die VbF geregelt. Dabei wird die Gefährlichkeit in Abhängigkeit von der Mischbarkeit mit Wasser unterschieden. Wassermischbare Flüssigkeiten (VbF-Klasse B) können mit Wasser gelöscht werden, bei nicht wassermischbaren Flüssigkeiten (VbF-Klasse A I - A III) schwimmt bei Löschversuchen mit Wasser die Flüssigkeit brennend auf dem Wasser. Nicht wassermischbare Flüssigkeiten werden noch einmal in Abhängigkeit vom Flammpunkt unterschieden. Diese Unterscheidung harmonisiert im wesentlichen mit der Gefahrstoffkennzeichnung für die Entzündbarkeit. Leicht entzündliche Flüssigkeiten (Gefahrensymbol F, R-Satz 11, z.B. Vergaser-Kraftstoff) fallen unter die VbF-Klasse A I, entzündliche Flüssigkeiten (ohne Gefahrensymbol, R-Satz 10, z.B. Verdünner, Farben) unter die VbF-Klasse A II. Brennbare Flüssigkeiten mit einem Flammpunkt zwischen 55 und 100 °C (ohne Gefahrstoffkennzeichnung zur Entzündbarkeit, z.B. Diesel) werden in die VbF-Klasse A III gefasst. Die VbF-Klassen und die Gefahrstoffkennzeichnung müssen nicht unbedingt übereinstimmen, da zähfließende Produkte nicht der VbF zugeordnet werden.
      Quelle: gisbau.de/BUCH/26_1.HTM



      VbF steht für die "Verordnung brennbarer Flüssigkeiten". Befragt man Wikipedia dazu, bekommt man folgende Antwort: Verordnung über brennbare Flüssigkeiten (Wikipedia) .

      Was nun im einzelnen in dieser Verordnung steht, weiß ich nicht. Habe noch keine passende Datei gefunden, die man hier verlinken oder zitieren könnte, aber vielleicht helfen auch diese Infos zur weiteren Recherche weiter.

      Edit: Sehe grad, dass der Text der VbF bei Wikipedia verlinkt ist, sodass der Inhalt der Verordnung dort einsehbar ist.
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      Fire is more than heat and flames. Fire is responsibility. Fire is evolution. Fire is passion. (Pyrometheus)
    • Also wie du schon richtig erkannt hast, wird der Transport im Straßenverkehr durch das ADR (und darin Gefahrgutbeförderungsgesetz und GGVSE -Gefahrgutverordnung Straße und Eisenbahn) geregelt.
      Darin sind jede Menge Vorschriften zum Transport, den Gebinden, Ladungssicherung und vorallem zu den Freimengen vorhhanden.

      Freimengen bedeutet, dass die Regelungen des ADR erst greifen, wenn gewisse Transportmengen überschritten werden.
      Diese liegen bei den entzündbaren Flüssigkeiten recht hoch. Vorallem bei den nicht leichtentzündlichen Stoffen wie Diesel, [lexicon]Lampenöl[/lexicon] oder ähnliches.
      Ich meine, dass ich da mal etwas von 1000l gelesen zu haben.

      Bei den Hoch oder leichtentzündlichen Stoffen (wie Benzine und Alkohole) müsste die Freimenge bei 333l liegen.

      Also als Privatperson wirst du diese Menge eigentlich selten überschreiten. Demnach brauchst du keine Sonderfahrerlaubnis und auch keine Sonderausrüstung.

      Bei solchen Sachen wie Methanol kann es sein, dass die Freimengen deutlich niedriger liegen, da sie noch wesendliche Nebengefahren haben. Hier: sehr giftig.

      Aber für dich als Privatperson gelten auch die Vorschriften der "normalen" Ladungssicherung. Und das bedeutet, dass du Ladung angemessen sichern musst, sodass von dieser im normalen Verkehrsverlauf als auch im Unglücksfall eine möglichst geringe Gefahr ausgeht.

      Das bedeutet bei Holzlatten: gut festzurren, sodass sie nicht verrutschen.
      Bei entzündliche Flüssigkeiten bedeutet es: geeignetes Gebinde (Auslauf- und Burchschutz), Schutz gegen Verrutschen und vorallem das Ausschließen von Brand- und Gesundheitsgefahren.
      Also einfach in ner Glaspulle auf den Rücksitz schmeißen, könnte empfindliche Bußgelder nach sich ziehen.

      Darüber hinaus sind Kleingebinde oder Stückgut mit den dementsprechenden Gefahrensymbolen zu bekleben.
    • Jack_Daniels schrieb:

      nun mal zum Thema, ich arbeite aktuell mit Toyfluid NR 56 von Sam welches unter Gefahrstoffklasse 3 Fällt (entzündbare flüssige Stoffe mit flammpunkt unter 61 grad)



      - darf ich sowas als Privatperson (ohne ADR schein) überhaupt einfach so durch die Weltgeschichte fahren?

      - wenn ja gibt es Höchstmengen und Vorschriften wie ich das zu transportieren habe?

      - muss/soll/darf ich die Sachen entsprechend kennzeichnen? (zb klasse 3 Kleber auf die Kiste mit den Sachen)

      - wie sieht es an der stelle mit Sachen wie buntem Feuer (Methanol) und/oder [lexicon]Fakirbenzin[/lexicon] aus?

      - und last but not least wie sieht das ganze mit der Lagerung daheim aus? (hierzu hab ich was per sufu gefunden, wobei das schon paar age her ist und die frage ist ob das so noch aktuell





      --> Hochreines [lexicon]Lampenöl[/lexicon] kaufen statt Toyfluid NR 56. (Siehe unter Selbstbauanleitungen --> Woher bekomm ich was) 20 L Kanister für 40 € und schon hast du zumindest das Problem mit der Gefahrstoffklasse 3 geregelt

      --> ADR Schein: Schon mal nen Reservekanister Benzin im Auto gehabt? :D

      --> Höchstmengen: Siehe Benzinkanister.... für welche Show brauchst du mehr als 20 L Sprit?

      --> Kennzeichnung: Puh... öhm.... also auf meinem 20 L Metallkanister hab ich KEINE Kennzeichnung drauf. Sind diese grünen wo normal Benzin drin ist (ja ich steh auf Benzinkanister ^^). Von daher kA

      --> Buntes Feuer ist ne gute frage... [lexicon]Fakirbenzin[/lexicon] verweise ich wieder auf meinen lieben Benzinkanister :D

      --> Lagerung: Also ich hab in meinem "Lager" 2 x 2000 und 1 x 1000 L Heizöl stehen. Ich glaub da macht das 60 L Fass mit Öl nimmer viel aus :D



      Das ganze ist jetzt auf keinem Fall rechtsverbindlich und hat keinen ansprung auf richtigkeit. das ist nur... gesunder menschenverstand o_O mehr oder weniger gesund..... oder ungesund..



      Edit sagt: firesouls.de/forum/feuerkunst/…ard118-woher-bekomme-ich/ Woher bekomm ich was? Das ist das Forum das ich meinte ^^
      There is no 'I' in 'Team', but theres a 'We' in 'Weapon' !
      „Im Leben kommt es darauf an, Hammer oder Amboß zu sein - aber niemals das Material dazwischen.”

      Auf mehrfache Nachfrage: "JA! Ich bin größenwahnsinnig" :)
    • Ich selbst handhabe das so, dass ich mir für meine Materialen eine Alukiste aus dem Baumarkt zugelegt habe. Der Verkäufer sagte mir, die Kisten wäre absolut dicht, weil sie besonders an Tauchsportvereine verkauft werden, die darin ihre nassen Anzüge transportieren wollen. In so einer Kiste, die ich im Auto sicher verstauen kann, transportiere ich dann auch meine brennbaren Flüssigkeiten. Übrigens habe ich auch mit der Feuerwehr darüber gesprochen und die meinte auch, dass so eine Kiste da ganz sinnvoll und eine gute Wahl ist.
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    • also danke schon mal für die antworten, jetzt seh ich zumindest mal das ich mit meinem (nicht-) wissen nicht allein da stehe, ich hab mir auch immer gedacht "ach passt schon" aber mir wurde eben von kollegen geraten das zu klären da sie anderer meinung seien, evt werd ich die tage mal die "ordnungsmacht" zu rate ziehen, die sollen auch mal was tun für ihr geld *g*

      passenger, das mit dem benzinkanister hab ich mir auch überlegt, aber ich hab so meine erfahrungen mit den deutschen behörden und ihren unterscheidungen, wer weiss ob die am ande für pkw treibstoff einfach nur ne grosse ausname machen, ich geh eigentlich auch nicht davon aus das man mit dem "üblichen" mengen für ne show im adr bereich liegt, aber nach diversen gesprächen hätt ich da gern einfach klarheit, und ob das trotz erlaubt gekennzeichnet sein muss steht ja auch noch offen

      zum thema "öltank da machts der rest auch nicht fett" sieht das bei mir etwas anders aus, ich wohn in nem mehrfamilienhaus, hab die sachen also in nem normalen vorratskeller, nix mit feuerschutztür, beschichteter boden usw
    • Also ich hab hier sonen Wisch, vom örtlichen Rathaus abgesegnet, dass ich pyrofluid (nicht näher definiert) mit mir rumschleppen darf ohne Genehmigung...

      Allerdings hab ich den auch nach einem persönlichen Gespräch bekommen, in dem ich mal versucht hab so ungefähr alles für mich rechtlich relevante zu klären, und in vorbereitung auf eine dann doch nicht stattgefundene Wandertour von Ort zu Ort, mit Feuersshows am Abend, um die Betten für die Nacht zu verdienen.
      Hat sich Terminlich alles erledigt, aber den Zettel hab ich noch. Deswegen... bezogen ist der wohl auf zu Fuß transportierbare Mengen, steht da allerdings nicht direkt. Allerdings hatte ich in dem Gespräch ausdrücklich auch [lexicon]Lampenöl[/lexicon], [lexicon]Pyrofluid[/lexicon], [lexicon]Fakirbenzin[/lexicon] und buntes Feuer erwähnt... wahrscheinlich hat die Beamtin den Unterschied einfach nicht gekannt^^

      Ansonsten mal bei der zuständigen Kreisverwaltung und da bei den Leuten die für Transport und Verkehr zuständig sind melden.
      "Spiel mit dem Feuer. Tu es.
      Denn man kann einem Kind hundertmal sagen, die Herdplatte sei heiß, die Bedeutung wird ihm erst in dem Moment, in dem es trotzdem drauffässt klar.
      So lernt doch jeder für sich selbst, in dem großen Spiel das Leben heißt. Und das Feuer ist einer der anspruchsvollsten, dennoch lohnendsten Mitspieler."

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Runsler ()

    • Ich denke mal die frage past hir rein
      Wie siht es aust mit keflar das in betrolium getrengt war und dan mit im flugzeug mitnehemen mag ist das möglich oder verboten ??? Habe schon beim flugunternehemen angerufen aber die sind sich selber mal nicht sicher
      Lebe den heutigen Tag, den gestern ist nur ein Traum und morgen eine Vision.
      Aber ein gut gelebtes heute, macht jedes gestern zu einem Traum voll Glück.
      Und jedes morgen zur einer Vision der Hoffnung
    • also ich war grade eben mal bei der polizei aufm regierungspräsidium, der der da am eingag sass hatte eigentlich erst mal nur grosse fragezeichen im gesicht als ich versucht hab zu erklären was ich will, er meinte dann das ich mich was die transportthematik angeht evt an die kollegen der verkehrspolizei weenden soll (die natürlich 10 min vorher feierabend gemacht haben), zum thema lagerung wusste er selbst nicht weiter, er riet mir mich mal beim ordnungs- oder landratsamt zu erkundigen

      Runsler, ich denke wohl auch das die dame wohl nicht ganz wusste was genau du da so meinst, denn ich glaube nicht das du von jemand der ahnung hat ne genehmigung bekommst methanol im rucksack mit dir rum zu tragen :)

      DarkPsycho ich weiss das auch nicht wirklich, würde aber eher nicht vermuten (wobei ich mich da glaub einfach doof stellen würd und es drauf anlegen würd), als anlaufstelle für die frage würd ich mich evt direkt an die flughafen security wenden, die müssen ja schliesslich wissen nach was sie dich filzen und was sie durchlassen dürfen
    • Passenger schrieb:



      --> Kennzeichnung: Puh... öhm.... also auf meinem 20 L Metallkanister hab ich KEINE Kennzeichnung drauf. Sind diese grünen wo normal Benzin drin ist (ja ich steh auf Benzinkanister ^^). Von daher kA

      --> Buntes Feuer ist ne gute frage... [lexicon]Fakirbenzin[/lexicon] verweise ich wieder auf meinen lieben Benzinkanister :D

      --> Lagerung: Also ich hab in meinem "Lager" 2 x 2000 und 1 x 1000 L Heizöl stehen. Ich glaub da macht das 60 L Fass mit Öl nimmer viel aus :D



      Das ganze ist jetzt auf keinem Fall rechtsverbindlich und hat keinen ansprung auf richtigkeit. das ist nur... gesunder menschenverstand o_O mehr oder weniger gesund..... oder ungesund..



      Na... nochmal im ADR nachsehen ... da war doch was
      ;)
      - entweder Transportierst du nach 1.1.3.6 ADR oder es passt noch 1.1.3.1 ADR

      - Benzinkanister im "Dieselfahrzeug ist auch Gefahrgut" und muß auch gekennzeichnet werden

      Grüße Thomas

    • sooooo, ich hab heute mal mit der verkehrspolizei telefoniert und hierbei genau das rausbekommen was kauz auch schon gepostet hat (danke an dieser stelle)

      privatpersonen dürfen gefahrstoffe in haushaltüblichen mengen transportieren ohne dabei ins ADR zu rutschen, hierbei gild bei klasse 3 eine begrenzung von 240L gesamt wobei keine einzelverpackung grösser als 60L sein darf
      jede einzelverpackung muss gefahrstoffkennzeichen UND die UN nummer drauf haben und eine umverpackung (zb alukiste) muss mit den entsprechenden gefahrstoffsymbolen gekennzeichnet sein
      das ganze ist gegen verrutschen in jedweder richtung in einer unfallsituation zu sicher (das drin alles dicht sein muss versteht sich von selbst) und es muss mindestens ein 2KG pulverlöscher mitgeführt werden, eine kennzeichnung des fahrzeugs ist nicht notwendig

      was aus der von kauz verlinkten seite nicht hervor geht, es gibt stoffe die nicht zusammen transportiert werden dürfen (die petro/wundbenzin/methanol kombo fällt nicht drunter aber ich erwähns der vollständigkeit halber) wer also mit anderen sachen hantiert sollte sich hier evt gesondert informieren, auch bezieht sich das ganze nur auf gefahrstoffklasse 3 (also entzündbare flüssigkeiten) wer mit pyrotechnik arbeitet kann da evt auch noch wo anders rein fallen
      und was mir auch noch gesagt wurde ist das sich das ganze auf PRIVATPERSONEN bezieht, wers also wirklich geschafft hat für das feuerspielen nen gewerbeschein zu beantragen gilt in der hinsicht nicht mehr als privatperson und KANN hier auch unter andere richtlinien fallen (muss aber nicht zwingend)

      ich muss gestehen damit hätte ich nicht ganz gerechnet, da fahren wohl viele auf dünnem eis schlittschuh :)

      was das lagern daheim angeht konnte man mir bei der polizei verständlicherweise nicht helfen, hierfür wurde ich ans landratsamt (genauer gesagt ans umweltamt) verwiesen, mal schauen ob ich die tage dort mal wen erwische nachdem die sache mit der beförderung ja auch nicht ganz so vorschriftsfrei ist
    • danke sehr, ich finds halt auch recht wichtig, die chance das man in ne kontrolle kommt und der herr wachtmeister dann auf die idee kommt mal in die kiste zu schauen mag zwar recht gering sein, aber wenns mal passiert wirds ungemütlich, verstösse in dem bereich können durchaus geld kosten, daher will ich für mich einfach mal wissen was wirklich sache ist und ich denke das das hier als info gar nicht schlecht ist, denn ich persönlich hab mir vorher nie gedanken drüber gemacht weil ich nie auf die idee gekommen wär da das probleme geben könnte
    • Damit hast Du zweifelsfrei Recht. Es gibt jedoch so viele Dinge, dass man sich da manchmal oder zu Anfang keine Gedanken drüber macht. Als ich mir sicher war, dass ich Feuerspieler werden will, habe ich mich gefragt 'Was brauchst Du um das machen zu können'? Erste Antwort (ich hab mit [lexicon]Poi[/lexicon] angefangen): Feuerpoi, ein wenig [lexicon]Lampenöl[/lexicon] und ein Feuerzeug. Fertig.

      Doch ganz schnell wurde mir klar: So einfach ist das nicht und es kamen immer mehr Dinge hinzu, über die ich mir Gedanken gemacht habe. Sicherheit? Umweltschmutz? Musik für Auftritte? Versicherung? Je mehr man in der Materie drin ist, je mehr Anregungen und Denkhinweise bekommt man. So auch jetzt mit der Lagerung und dem Transport der Flüssigkeiten. Aber das schöne ist ja, wenn man in der Materie drin ist und sich, wie hier im Forum, mit anderen aus der Szene austauscht, dass man bei all diesen Dingen nicht allein ist und so die eigene Entwicklung immer weitergehen kann.
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    • so, ich hab nun heut auch endlich mal antwort vom für mich zuständigen bauamt bekommen wo ich eine entsprechende anfrage bezüglich der lagerung gestellt hatte, ich zitier das einfach mal:

      "Die zulässigen anzeige- und erlaubnisfreien Lagermengen und Lagerbedingungen sind in der TRbF 20 (Technische Regeln für brennbare Flüssigkeiten) genannt, die deutschlandweit gilt. Wenn ich die TRbF richtig interpretiere, sind im Kellerraum eines Wohngebäudes Lagermengen mit Flüssigkeiten der Gefahrklassen A I und A II (entzündlich, hoch- oder leichtentzündlich) bis max. 20 l in bruchsicheren Gefäßen zulässig. Der Keller darf allerdings nicht mit einem allgemein zugänglichen Flur in offener Verbindung stehen. Zudem dürfen entleerte Behälter mit mehr als 10 l Gesamtrauminhalt, die noch Reste oder Dämpfe
      brennbarer Flüsigkeiten enthalten, nicht in einem der Kellerverschläge abgestellt werden, der mit dem Keller im Raumverbund steht."


      eine erhöhung des limits ist in privaträumen fast aussichtslos ohne erhebliche kosten und immer wiederkehrender prüfungen der erforderlichen anlagen

      jetzt noch ein kleiner absatz für die leute die das ganze zeug in die garage stellen, denn danach hab ich auch gleich gefragt und folgendes zur antwort erhalten:

      "In Kleingaragen (Garagen bis 100 qm) dürfen bis zu 200 l Dieselkraftstoff und bis zu 20 l Benzin in dicht verschlossenen, bruchsicheren Behältern außerhalb von Kraftfahrzeugen aufbewahrt werden. In Mittel- und Großgaragen ist die Aufbewahrung von Kraftstoffen außerhalb von Kraftfahrzeugen unzulässig; andere brennbare Stoffe dürfen in diesen Garagen nur aufbewahrt werden, wenn sie zum Fahrzeugzubehör zählen oder der Unterbringung von Fahrzeugzubehör dienen. "


      zum thema gift (methanol) schweigt er sich leider aus, ich vermute aber das sich das im gleichen rahmen bewegt

      was mir hier auffällt ist mal wieder die verdrehte logik in der deutschen gesetzgebung, ich darf 240 liter im auto spazieren fahren wenn ich lustig bin aber nur 20 liter lagern (was ist da wohl mit mehr risiko behaftet)
    • Hey,

      prima, dass Du Dich da so informiert hast. Da die Regelungen deutschlandweit gelten, ist das zudem für uns alle interessant. :thumbup:

      Jack_Daniels schrieb:

      Der Keller darf allerdings nicht mit einem allgemein zugänglichen Flur in offener Verbindung stehen.

      Weißt Du, was unter einem allgemein zugänglichen Flur verstanden wird? Bedeutet das, dass der Raum nicht an einem Flur liegen darf, sodass man erst durch einen anderen Raum zu diesem Keller gelangen muss? Oder ist liegt das Geheimnis einfach in der offenen Verbindung = Tür einbauen und alles ist super?
      Wenn ein allgemein zugänglicher Flur ein Flur ist, der von allen Hausbewohnern betreten werden kann, gilt dies dann nur für Mehrfamilienhäuser oder auch für Einfamilienhäuser?
      Weißt du da genauers?

      Jack_Daniels schrieb:

      "In Kleingaragen (Garagen bis 100 qm) dürfen bis zu 200 l Dieselkraftstoff und bis zu 20 l Benzin in dicht verschlossenen, bruchsicheren Behältern außerhalb von Kraftfahrzeugen aufbewahrt werden. In Mittel- und Großgaragen ist die Aufbewahrung von Kraftstoffen außerhalb von Kraftfahrzeugen unzulässig; andere brennbare Stoffe dürfen in diesen Garagen nur aufbewahrt werden, wenn sie zum Fahrzeugzubehör zählen oder der Unterbringung von Fahrzeugzubehör dienen. "
      Das leuchtet mir irgendwie auch nicht so richtig ein. Weshalb darf man in Kleingaragen mehr aufbewahren als in Mittel- und Großgaragen?
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    • Pyrometheus schrieb:

      Das leuchtet mir irgendwie auch nicht so richtig ein. Weshalb darf man in Kleingaragen mehr aufbewahren als in Mittel- und Großgaragen?

      Ich würde darauf tippen, dass die Regelung deswegen ist, weil in Mittel-und-Großgaragen schon genügend Autos mit Benzin rumstehen, was die Gefahr im Falle eines Brandes vergrößert. Der 20l-Kanister in Kleingaragen ist ja wie ein halbleerer zusätzlicher Tank eines anderen Autos.

      Hmm .. 20l sind nicht viel. Ein Kanister hochreines Petroleum vom Bioethanolshop und das wars ... [lexicon]Fakirbenzin[/lexicon] und Co stellt man sich dann also besser in die Wohnung erstmal, bis der Kanister etwas leerer ist ;). Sollte man jemals Handwerker oder andere Leute erwarten die in die Kellerräume gehen. 8|

    • was mir hier auffällt ist mal wieder die verdrehte logik in der deutschen gesetzgebung, ich darf 240 liter im auto spazieren fahren wenn ich lustig bin aber nur 20 liter lagern (was ist da wohl mit mehr risiko behaftet)

      Naja, Autotanks halten ne Menge aus, und das Feuer müsste erstmal ins Auto reinkommen. Ein evt. Plastikkanister ist da deutlich "verwundbarer".
      Außerdem glaube ich das die Hauptgefahr nicht in der brennbarkeit des Benzins selbst besteht, sondern in der Gasentwicklung. Einerseits weil das nicht nur brennbar, sondern explosionsfähig ist, andererseits einfach weils sich nicht schön in der Lunge macht.
      Deswegen die Forderung nach Belüftungsanlagen etc, wenn du mehr lagern willst. Wahrscheinlich wird einfach davon ausgegangen, das ein Benzinkanister oder sonstwas schneller undicht wird als ein Auto, bzw. Kanister im Auto erstmal nur das Auto vollnebeln.


      Pyrometheus schrieb:

      Hey,

      Weißt Du, was unter einem allgemein zugänglichen Flur verstanden wird? Bedeutet das, dass der Raum nicht an einem Flur liegen darf, sodass man erst durch einen anderen Raum zu diesem Keller gelangen muss? Oder ist liegt das Geheimnis einfach in der offenen Verbindung = Tür einbauen und alles ist super?
      Wenn ein allgemein zugänglicher Flur ein Flur ist, der von allen Hausbewohnern betreten werden kann, gilt dies dann nur für Mehrfamilienhäuser oder auch für Einfamilienhäuser?
      Weißt du da genauers?
      Ich würde auch sagen Tür rein und gut ist. ob "offen" allerdings "für menschen zugänglich" oder "für luftströmungen offen" bedeutet, was ja ganz andere türen erfordert... keine ahnung.

      feuerfuenkchen schrieb:

      Pyrometheus schrieb:

      Das leuchtet mir irgendwie auch nicht so richtig ein. Weshalb darf man in Kleingaragen mehr aufbewahren als in Mittel- und Großgaragen?

      Ich würde darauf tippen, dass die Regelung deswegen ist, weil in Mittel-und-Großgaragen schon genügend Autos mit Benzin rumstehen, was die Gefahr im Falle eines Brandes vergrößert. Der 20l-Kanister in Kleingaragen ist ja wie ein halbleerer zusätzlicher Tank eines anderen Autos.


      Zusätzlich werden kleingaragen allein durch einmal Tür auf quasi komplett durchgelüftet, und das "liter pro quadratmeter" ist natürlich auch anders, ob du alleine in einer garage oder mit hundert leuten in einer bist.
      Ich könnt mir auch vorstellen, das weniger menschen sprich kleinere garage einfach weniger in die ecke geworfene kippen oder so bedeuten.


      also... find ich bei weitem nicht die unsinnigsten regelungen, die es in deutschland gibt, man kann ihnen zumindest sinn andichten ;)

      interessant wären noch carports und "offene" schuppen gewesen für mich jetzt, aber danke schonmal für das, hilft jedenfalls gut weiter.
      "Spiel mit dem Feuer. Tu es.
      Denn man kann einem Kind hundertmal sagen, die Herdplatte sei heiß, die Bedeutung wird ihm erst in dem Moment, in dem es trotzdem drauffässt klar.
      So lernt doch jeder für sich selbst, in dem großen Spiel das Leben heißt. Und das Feuer ist einer der anspruchsvollsten, dennoch lohnendsten Mitspieler."