In meinem Stadtteilverein gibt es einen Lichterabend, ein Laternenlauf mit Stationen an denen etwas vorgeführt wird. Eine Station soll dabei ich sein. Es wäre das erste Mal im nicht-privaten Bereich. Zugesagt habe ich noch nicht, weil ich über die rechtlichen Hintergründe nicht genug weiß und mich über alle Modalitäten informieren will.
Der Plan:
- Poishow ca. 3,5min mit 2-3 Flammschalen
- auf einem Platz, öffentlich, im Wohngebiet, genug Platz vorhanden
- Publikum: + - 20 Personen, teilweise Vereinsmitglieder, tw. Externe
- [lexicon]Löschdecke[/lexicon], Wassereimer, nasses Handtuch und [lexicon]Feuerlöscher[/lexicon] vorhanden
Frage:
Fällt das unter die Versammlungsstättenverordnung? Muss ich es bei der Feuerwehr/ dem Ordnungsamt anzeigen? So wie ich das verstanden habe, ist es eine feuergefährliche Handlung, aber fällt glaube ich nicht unter die Versammlungsstättenverordnung.
Müssen Feuerwehrmänner anwesend sein? Dann würde sich der Aufwand/die Kosten nämlich nicht lohnen.
Vielen Dank für euere Mühen
Der Plan:
- Poishow ca. 3,5min mit 2-3 Flammschalen
- auf einem Platz, öffentlich, im Wohngebiet, genug Platz vorhanden
- Publikum: + - 20 Personen, teilweise Vereinsmitglieder, tw. Externe
- [lexicon]Löschdecke[/lexicon], Wassereimer, nasses Handtuch und [lexicon]Feuerlöscher[/lexicon] vorhanden
Frage:
Fällt das unter die Versammlungsstättenverordnung? Muss ich es bei der Feuerwehr/ dem Ordnungsamt anzeigen? So wie ich das verstanden habe, ist es eine feuergefährliche Handlung, aber fällt glaube ich nicht unter die Versammlungsstättenverordnung.
Müssen Feuerwehrmänner anwesend sein? Dann würde sich der Aufwand/die Kosten nämlich nicht lohnen.

Vielen Dank für euere Mühen

. Hier bei uns ist die Feuerwehr mittlerweile etwas sensibel, weil es einen schweren Unfall bei der Kinderuni gab. Vielleicht hat es jemand von euch ja in der Zeitung gelesen.
Trotzdem ne echt gute Show