wollte euch etwas cooles zeigen was ich mir bauen werde ^^

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    • also eh hier jemand den bergischen hammer schmeißt und eine diskussion in sachen flammenwerfer bla bla bla aufflammt rate ich dir zu zwei sachen:

      1. lass es
      2. besser du kündigst sowas nicht in einem forum an bzw. auch noch ne anleitung erstellen zu wollen

      sowas kann nach hinten losgehen...

      wenn du es nachbauen möchtest, mach es ruhig, aber stell sowas nicht öffentlich so das es jeder mitbekommt!!!!

      grüße, TNT Fire
    • Grade wegen der Gesetzeslage hab ich da bisher die Finger von gelassen, auch wenn ich da wirklich Bock drauf hätte.
      Mein Brief ans BKA, die im Zweifelsfall per Feststellungsbescheid sowas klären könnten ist vor Jahren auch im Nirvana verschwunden.

      Falls du wissen willst, was auf dich zukommen kann:
      1. Tragbarer Gegenstand mit gerichteter Flamme über 20cm: "nicht als Waffe gedacht, aber so einsetzbar" -> erlaubt, außer auf öffentlichen veranstaltungen, außer du stehst bei selbigen auf der bühne. aufpassen beim transport. (genauso wie ne Lötlampe, Unkrautvernichter etc.)
      2. tragbarer gegenstand, der kram so verteilt, das schlagartig ein brand entstehen kann: "verbotener Gegenstand". -> vergiss es, darfst du nicht. wobei die auslegung sehr grauzonenhaft ist, sammel ich lang genug das gas eines feuerzeuges, kann auch damit schlagartig ein brand entstehen. ursprünglich gemeint waren damit jedenfalls molotov coctails. das fiese: auch die anleitung zum bau kann rechtlich belangt werden.

      Soviel steht im Waffengesetz, was da halbwegs interessant ist. Jetzt rein aus dem Gedächtnis und vor ein paar Jahren, und Rechtsberatung im Forum eh nicht, also ließ es selber nach. Aber damit du nen Anhaltspunkt hast.

      "Flammenwerfer" taucht als Wort übrigens nur im Kriegswaffenkontrollgesetz auf, und ist schlicht verboten, besonders für Privatpersonen. Der ist da allerdings kein bisschen definiert, also sollte irgendein Gericht jemals befinden, das ein Ding, das [lexicon]Flammen[/lexicon] ausspuckt ein Flammenwerfer ist, wären so einige dran. Inklusive Lötlampenherstellern etc.


      So... und da ich Hobbymäßig rel. viel mit Dingen zu tun hab, die das WaffG. zumindest anschneiden, und mit einer Eintragung zum Verstoß dagegen in Zukunft schwerlich Chemie- und Physiklehrer werden könnte (denk ich mir jedenfalls), hab ich für mich beschlossen das es das Risiko nicht wert ist. Auch wenn es mich enorm reizt.


      Also... im Optimalfall versuchst du dich vorher rechtlich abzusichern.
      Geh zur örtlichen Polizeiwache, optimalerweise mit dem Video auf dem Laptop oder ähnlichem, erklär, das du Feuerartist bist, und frag, an wen du dich wenden musst um da rechtliche Sicherheit zu haben. Auf der Wache selbst werden sie zuerst lachen und dann ratlos gucken, denn ob du das dürftest, weiß da garantiert keiner^^
      Aber sie werden dich höchstwahrscheinlich ans BKA weiterleiten, und mit Glück geben sie dir da direkt einen Namen als Ansprechpartner oder ähnliches. Und damit kommst du dann evt. weiter, als ich es kam.
      Dauert dann schätzungsweise ne ganze Weile, aber irgendwann gibts dann nen Wisch, der dir offiziell sagt du darfst, oder du darfst nicht. (Ob so ein Wisch vor Gericht stärker ist als das Gesetz, wurde unter anderem Jahrelang von Softairhändlern ausgefochten, und ich glaube nie zuendegeführt. aber da waren gesetz und bescheid komplett gegenteilig, hier wäre es nur eine interpretation der grauzone, und darauf würde ich mich verlassen)

      Naja... viel Erfolg/Glück damit, und falls du den ofiziellen Weg einschlägst, meld dich mal was daraus geworden ist.
      "Spiel mit dem Feuer. Tu es.
      Denn man kann einem Kind hundertmal sagen, die Herdplatte sei heiß, die Bedeutung wird ihm erst in dem Moment, in dem es trotzdem drauffässt klar.
      So lernt doch jeder für sich selbst, in dem großen Spiel das Leben heißt. Und das Feuer ist einer der anspruchsvollsten, dennoch lohnendsten Mitspieler."
    • eine rechtsverbindliche absicherung zu diesem ding wirds nicht geben ausser es wird als unerlaubt eingestuft, ein "ist in ordnung" gibts nicht bei sowas, höchstens sowas wie "könnte in ordnung sein" eben einfach so das man sie nicht drauf festnageln kann für den fall das du doch nen weg findest mit dem ding unfug zu machen, nach dem gleichen prinzip ist auch das waffengesetzt formuliert, nur dinge die von vorn herein verboten sind sind direkt benannt, alles andere nur in art/funktion umschrieben um bei bedarf alles mögliche einzubeziehen oder eben das keiner sagen kann "steht ja nicht im waffengesetzt, muss also ok sein"

      das spielchen haben wir vor jahren mal mit schaukampfschwertern durchgekaut, im prinzip sind die dinger durch ausnahmeregelungen im waffengesetzt abgesegnet, wir wolltens aber schriftlich um uns abzusichern, und obwohls vom gesetzt her eigentlich durch eben diese ausnahmeregelungen abgesegnet ist bekamen wir keine rechtsverbindliche [lexicon]erlaubnis[/lexicon] sondern immer nur ein schwammiges "man kann davon ausgehen das das in ordnung sein könnte", und wenns da schon so ist wirst du für nen flammenwerfer (und sei er noch so minni) sicher keinen freifahrtschein bekommen

      von daher kann ich mich tnt nur anschliessen und sagen, lass es, du machst dich nur unglücklich, denn im worst case muss man sagen, ein verstoss gegen das waffengesetzt ist absolut kein spass

      und als letztes muss ich noch einwerfen, es gibt sicher genug leute die so ein teil vernünftig hinbekommen, ich hab durchaus keine 2 linken hände, aber in abetracht der tatsache was passieren kann wenn man da beim bauen schlampt sollte man sich fragen ob das wirklich sein muss, denn bei nem fehler im bau kann das ding sicher auch nen netten "knalleffekt" erzeugen an dessen ende ein fehlender unterarm steht
    • Das Video kenne ich auch und vermutlich macht es total viel Spaß mit so einem Teil herumzuspielen. Auch der Bau eines Flammenwerfers würde mich interessieren, allerdings ist das halt so eine Sache mit dem Gesetz und der Sicherheit. Wurde ja alles hier schon angesprochen. Wenn Du das baust, dann mach es für Dich ohne es jemandem zu sagen. Ich finde es zwar schade, dass man sowas nicht bauen darf, selbst wenn man damit verantwortungsbewusst umgehen würde, aber so ist halt die Gesetzeslage. Dagegen würde ich auch nicht verstehen wollen und kann mich den anderen nur anschließen.

      Im Ju-Jutsu war das damals übrigens ähnlich. Wir hatten einen Lehrgang zum Thema Waffenrecht und der Referent war Polizist. Er sagte uns dann, dass wir ihn fragen können, was wir wollen, aber wir sollten die Fragen geschickt formulieren. Er wisse genau, dass einige von uns Nunchakus hätten, aber da er es nicht offiziell weiß, müsse er nicht einschreiten. Sobald jemand von uns zugegeben hätte, dass er so eine Waffe besitzt, hätte er diese beschlagnahmen müssen, auch wenn er genau weiß, dass wir alle Kollegen sind und damit verantwortungsbewusst umgehen. Daher würde er nicht einschreiten wollen und sagte uns, wenn wir eine Fragen haben, dann sollten wir von dem Freund, des Freundes sprechen, der einen Bekannten hat, der so ein Teil besitzt. Da könne er dann was zu sagen und wir bekämen eine Antwort, ohne das es für uns Konsequenzen hat.
      Pyrometheus Feuerperformance
      pyrometheus.de

      Fire is more than heat and flames. Fire is responsibility. Fire is evolution. Fire is passion. (Pyrometheus)
    • Deswegen nicht beim örtlichen Polizisten fragen ;)
      Mal ehrlich, die müssen theoretisch absolut alles, was es an Gesetzen gibt im Kopf haben, um diese durchsetzen zu können.
      Das schafft kein Mensch.
      Also haben die allermeisten das im Kopf, was sie am häufigsten brauchen. Und dazu zählen bestenfalls ein paar Absätze vom Waffg., sonst nichts. Mal davon abgesehen, das die dir auch nichts schriftlich geben werden, und mündlich ist quasi wertlos.

      Aber man kann sehr wohl einen Feststellungsbescheid beim BKA beantragen, woraufhin die einen fest definierten, klar umrissenen Gesetzesteil verbindlich interpretieren, meist in Zusammenhang mit bestimmten Gegenständen.

      Butterflymesser sind zB. komplett verboten in Deutschland. Aber es gibt auch welche in Schlüsselanhängergröße, und da dachte sich irgendwer mal "kann ja nicht deren ernst sein, einen Schlüsselanhänger per Waffengesetz zu verbieten".
      Dabei rausgekommen ist das hier:
      bka.de/nn_205618/SharedDocs/Do…ButterflySpringmesser.pdf
      Und siehe da: Sogar obwohl im Waffg. ganz klar steht "[lexicon]Butterfly[/lexicon] böse" ist es unter bestimmten Bedingungen doch wieder erlaubt. Und so ein Wisch ist dann durchaus rechtskräftig.

      Nur was genau getan werden muss, um soetwas zu bezwecken... Meine mail damals ist ja scheinbar verschollen, und für ein Einschreiben mit allem dazugehörigem Material etc. fehlte mir dann doch die Motivation. (Vor allem weil auch Materialien/Werkzeug zur technischen Umsetzung fehlten)

      Ps: Ok, kp ob ich den damals nur überlesen hab, scheinbar gibt es jetzt nen Infotext, wie man sowas einzureichen hat:
      bka.de/nn_193158/DE/ThemenABis…ide__node.html?__nnn=true
      Tjoa, dann mal viel Spaß...


      (Und es bleibt halt: einfach machen, und hoffen das keiner klagt, oder vor gericht rauswinden versuchen, oder evt. vor einem offiziellen, genau darauf bezogenem "ist verboten" stehen.)
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    • Weilvich vom handy schreibe nur die kurzversion, wir waren bei der örtlichen polizei, beim bka und haben zuletzt haben wir sogar ans innenministerium geschrieben, alles mit dem gleichen ergebnis

      ich bezweifle nicht das es die theoretische möglichkeit gibt sich sowas genehmigen zu lassen, in der praxis läufts halt drauf raus das du nichts genehmigt bekommst mit dem man auch nur im ansatz unfug machen könnte, und was man mit so nem flammenwerfer anstellen könnte will ich mir gar nicht ausmalen
    • Sowas find ich immer wieder faszinierend... als wenn der "Unfug" nicht sowieso schon genug verboten wär -.-
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      So lernt doch jeder für sich selbst, in dem großen Spiel das Leben heißt. Und das Feuer ist einer der anspruchsvollsten, dennoch lohnendsten Mitspieler."
    • Jack_Daniels schrieb:

      in der praxis läufts halt drauf raus das du nichts genehmigt bekommst mit dem man auch nur im ansatz unfug machen könnte


      Es ist natürlich utopisch, aber wenn man sich das mal wirklich auf der Zunge zergehen lässt, müsste man dann auch viele andere Dinge verbieten. Ich meine "Unfug" kann ich auch mit ganz anderen Dingen tun - egal, ob es das kleine Schneidemesser aus der Küche ist oder ein handelsübliches Feuerzeug oder irgendwas anderes. Höchstwahrscheinlich wird sich aber jemand irgendwann mal Gedanken gemacht haben, sodass sowas nicht erlaubt ist. Es gibt ja bekanntlich immer mehrere Blickwinkel und je nach Blickwinkel finde ich es vollkommen richtig oder auch absoluten Schwachsinn sowas zu verbieten.
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      pyrometheus.de

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    • klar gibt es unsäglich viele dinge mit denen man schaden anrichten kann, das lässt sich per se einfach nicht alles verbieten, aber wenn wir jetzt mal von der "norm" ausgehen ist zb ein flammenwerfer nichts mit dem ein normaler mensch was anfangen kann ausser damit unfug zu treiben, von dem her kann ichs schon verstehen das man dafür keine [lexicon]erlaubnis[/lexicon] bekommt, ich kann 1000 mal behaupten "versprochen ich benutzt das ding nur für XY" aber der kerl der das absegnen und evt seinen kopf für hinhalten muss sieht dir eben nur vor die stirn
    • tja da haben die amis schon (mehr oder weniger) glück
      dort sind solche "projekte" garkein problem
      es ist auch schade das es uns als künstler eine chance sowas zu nutzen nicht leicht gemacht wird
      ich meine wir alle wissen wie gefährlich das feuer ist und haben uns bestimmt schon oft verbrannt
      wissen das wir das publikum möglichst weit weg stellen sollten
      und wie wir unsere materialien transportieren
      naja wäre aber ne schöne idee gewesen
      evtl. finde ich ja zufällig mal ein video eines ähnlichen gerätes im einsatz auf geschützem grund ^^
      naja sollte ich falsch liegen verbessert mich ruhig ^^