Feuerpoi auf privatem Grundstück

    • Feuerpoi auf privatem Grundstück

      Hey,

      ich hätte mal eine Frage zum Thema Feuepoi. Wisst ihr ob es irgentwo schriftlich festgelegt ist ob man mit den Feuerpoi auf privaten Grundstück spielen darf ?
      Haben neuerdings wieder Streit mit unserem Nachbarn und wenn er das mal mitbekommen sollte, wird es auch nicht lange dauern bis die feuerwehr oder Polizei vor der Tür steht.

      lg :)
    • Hey!

      Ich kann nur das wiedergeben was mir gesagt wurde:

      Auf nem privaten Grundstück kannst du tun und lassen was du willst

      Sprich bei mir ists so ich spiele auf dem Garagenvorplatz beim Elternhaus.
      Ist alles Eigentum meiner Eltern, dessen [lexicon]Erlaubnis[/lexicon] ich habe also problemlos.

      Wie das so mit Geruchsbelästigung aussieht weiß ich nicht ob ein Nachbar meckern kann.
      Aber wenn es rein nur um die [lexicon]Erlaubnis[/lexicon] geht darfst du - sofern du das ok des Grundstückeigentümers hast- da spielen.

      Lg
    • Huhu :)

      Grundsätzlich erstmal kannst du auf einem Privatgrundstück mit [lexicon]Erlaubnis[/lexicon] des Besitzers alles machen.
      Bei Feuer musst du dich halt an den gesetzlichen Brandschutz halten (die aktuellen Bestimmungen kannst du direkt bei der Gemeinde erfragen).

      Hoffe ich konnte dir helfen.
      Viel Spaß und nen schönen Burn wünsche ich :)
      Es gibt zwei Zauberwörter, die fast jede Tür öffnen können, die aber die Menschen vergessen haben: "Danke" und "Bitte".






      www.duo-inflammable.de
    • Von dem, was du auf deinem Grundstück machst, darf nichts einen anderen gefährden oder belästigen.

      Solange man aufpasst, dass sowas nicht passieren kann, ist doch alles ok.
      Die Gefahr ist beim normalem Poi-spielen wirklich gering.

      Wenn du wirklich sicher gehen willst, lass doch einfach mal einen [lexicon]Poi[/lexicon] (natürlich nicht brennend) beim normalen Spielen los und schau, ob er über die Grundstücksgrenze fliegen könnte.

      Apropos Nachbarn:
      zum Glück gibts noch Nachbarn, die ein Auge auf ihre Nachbarn haben aber trotzdem die Verhältnismäßigkeit wahren. Wir hatten am Samstag auf dem Grundstück meiner Eltern ne schöne Grillfete mit Lagerfeuer, Feuerschalen und etwas Spielen gemacht. Als plötzlich die Mutter heraus kam und sagte, dass grade ein besorgter Nachbar angerufen hatte, der zwar unser Lagerfeuer nicht gesehen hatte, dafür aber die Spiegelung in den Fenstern.
      Zum Glück hat er erstmal bei uns angerufen... so viel Getränke hatten wir nicht im Kühlschrank um einen ganzen Zug Feuerwehr zu versorgen, g.
    • Hallo Jules,

      das sind hier die Antworten, die ich auch erwartet habe und Dir auch schon sagte. Auf dem privaten Grundstück darfst Du zunächst einmal machen was Du willst. Das Thema mit der Geruchsbelästigung bekommst Du insofern schnell in den Griff, als dass Du auf die Wahl des Lampenöls achtest. Es gibt da rußende und auch rußfreie bzw. welche die deutlich weniger Geruchsbelästigung habe. Je nach Größe des Grundstücks und der Platz auf dem Grundstück wo Du spielst, hat sich der Geruch bis zum nachbargrundstück eh verflüchtigt. Es sollte daher also absolut kein Problem darstellen, wenn Du auf dem heimischen Grundstück Deine Feuerpoi rausholst.

      Viel Spaß beim Feuern wünsche ich Dir und bis demnächst
      Feurige Grüße
      Pyro
      Pyrometheus Feuerperformance
      pyrometheus.de

      Fire is more than heat and flames. Fire is responsibility. Fire is evolution. Fire is passion. (Pyrometheus)
    • Um dem ganzen auch mal die offiziell formulierte note zu geben, du darfst auf einem privatgrundstück alles tun so lang du niemanden damit belästigst oder dich fahrlässig oder gar grob fahrlässig gegenüber anderen personen oder fremdem eigentum verhälst, also nicht feuerspucken unterm furztrockenen laubbaum oder poi spielen neben dem heuhaufen usw, so lang du dich also so verhälst das du mit dem feuerspiel keinen brand provozierst kann dein nachbar polizei und feuerwehr rufen bis er schwarz wird
    • Ich denke die Lärmbelästigung spielt noch eine Rolle - lieber nicht nach 22 Uhr feuern, also eher in der kalten Jahreszeit. Ich wurde schon öfters mal von Nachbarn (die wir auch nicht mögen) angepfiffen mein Feuer sei zu laut, die Kinder wollen schlafen.
      Die eigentliche Frage ist aber eigentlich auch noch nicht beantwortet - ob jemand weiß in welchem Gesetz das mit dem 'tun und lassen auf eigenem Grundstück' steht, ich denke aber sicher, Jules, dass du das nach ein bisschen Googeln findest.
    • Vorschriften über Lärmschutz durch "Nachbarschaftslärm" sind durch die Gemeinde/Stadtverordnungen geregelt.

      Die meisten Verordnungen enthalten Formulierungen wie: "mehr als unter den Umständen erträglich" oder "nicht unerhebliche Lärmbelästgung".
      Moderne Verordnungen enthalten da sogar Dezibelgrenzen.

      Ein Verstoß stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die von der Gemeinde/Stadt verfolgt wird.

      Aber in der Realität dürften Feuerpoi nicht die üblichen Dezibelgrenzen erreichen.

      'Für alles weitere gilt: die Polizei oder die Ordnungsbehörden sind zum Handeln (also zum untersagen der Handlung) befugt, wenn ein Gesetz/Verordnung verletzt ist (hier quasi der Lärmschutz) oder wenn eine Gefahr vorliegt. Ansonsten nicht. Gerade ältere Leute drohen den jüngeren oft mit solchen Behörden, in der Hoffnung, sie schaffen damit so viel Verunsicherung, dass sie ihr Ziel erreichen.
      Sollte jemand beim Poi-Spielen tatsächlich mal ein Gesetz verletzen (indem er vielleicht ne Pfeife an die [lexicon]Poi[/lexicon] baut) so werden in der Regel nie die Erstverstöße geahndet. Gerade die Polizei setzt da oft zunächst auf Verwarnungen. Mit einer Entschuldigung isses dann meistens schon getan.

      Aber darüber hinaus sorgsam mit den Nachbarn umzugehen, hat sich als vorteilhaft erwiesen ;) Nichts ist schlimmer als so ein dämlicher Nachbarschaftsstreit.
    • Lärm - hier im Forum gabs vor Jahren mal einen Thread dazu, da hatte einer glaube ich [lexicon]Snakes[/lexicon] und [lexicon]Feuerspucken[/lexicon] gemessen, wie Laut in Dezibel - ich weiß nur leider nicht mehr das Ergebnis. Jedenfalls ists eine Sache bei der die Leute schon öfters mal Probleme mit den Nachbarn bekommen haben. Deswegen geh ich lieber auf Nummer sicher und verlagere sowas auf vor 22 Uhr - bis 22 Uhr ist ja in normalen Hausverordnungen auch das 'mäßige krach machen' erlaubt.
    • Vielleicht hilft auch dieser Link noch etwas weiter:

      finanztip.de/recht/immobilien/…igkeiten-nachbarrecht.htm

      Besonders interessant dürfte dieser Teil sein:

      Die Befugnisse des Grundeigentümers richten sich grundsätzlich nach § 903 BGB. Der Eigentümer kann danach mit dem Grundstück beliebig verfahren und andere vom Grundstück ausschließen. Diese Befugnisse werden jedoch begrenzt durch das Landesnachbarrecht (soweit vorhanden) sowie die Grundsätze des nachbarrechtlichen Gemeinschaftsverhältnisses. Auch ergeben sich Einschränkungen durch -Grunddienstbarkeiten (§ 1018 BGB) Mit einem solchen Recht wird ein Grundstück (so genanntes dienendes Grundstück) zugunsten des Eigentümers eines jeweiligen anderen Grundstückes (so genanntes herrschendes Grundstück) belastet. Diese Dienstbarkeit entfaltet Wirkung gegenüber jedermann.
      Pyrometheus Feuerperformance
      pyrometheus.de

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