hallo,
nachdem ich verschiedenen leuten und ämtern auf die nerven gegangen bin (und bis heute keine rückinfo bekam...) habe ich vom pyrotechniker meines vertrauens u.a. die aussage bekommen, dass man klasse II und T1 feuerwerke nicht anmelden muss, sofern es sich um bodenfeuerwerk handelt (fontänen, bengalfackeln). ergo, nix was in die luft geht und keinen krach macht!. nach der frage >wo steht das?< entgegnete er mir, dass diese info dem deutschen sprengstoffgesetz zu entnehmen ist.
jetzte meine frage an euch fachleute: wieviel wahrheit steckt in der aussage des fachmanns? gibt es da wirklich solche ausnahmen?
p.s. bitte keine bemerkungen darüber, dass man solche sache den fachkundigen überlassen soll! ich wills einfach wissen!!!
nachdem ich verschiedenen leuten und ämtern auf die nerven gegangen bin (und bis heute keine rückinfo bekam...) habe ich vom pyrotechniker meines vertrauens u.a. die aussage bekommen, dass man klasse II und T1 feuerwerke nicht anmelden muss, sofern es sich um bodenfeuerwerk handelt (fontänen, bengalfackeln). ergo, nix was in die luft geht und keinen krach macht!. nach der frage >wo steht das?< entgegnete er mir, dass diese info dem deutschen sprengstoffgesetz zu entnehmen ist.
jetzte meine frage an euch fachleute: wieviel wahrheit steckt in der aussage des fachmanns? gibt es da wirklich solche ausnahmen?
p.s. bitte keine bemerkungen darüber, dass man solche sache den fachkundigen überlassen soll! ich wills einfach wissen!!!