UmSt 7% oder 19%

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    • UmSt 7% oder 19%

      Hallo,
      ich weiß das das Thema so ähnlich in der "Mottenkiste" lagert, und gerade ob des Alters erlaube ich mir mal neu zu fragen.

      Wie sieht das bei euch mit der Umsatz / Mehrwertsteuer aus ?
      Wie ich anderen Ortes gelesen habe soll es dort eine Bundesweite Uneinigkeit geben.
      Da bei meinem Finanzamt Unsicherheit vorliegt würde ich denen gerne bei der schriftlichen Anfrage mit angeben wie es anderswo läuft. :D

      Rechnet Ihr grundsätzlich 19 %
      oder je nach Auftrag 19% oder 7%
      oder kann man irgendwie grundsätzlich mit 7% rechnen ?

      Grüße
      Guido
    • Das ist bundesweit einheitlich geregelt.

      Wenn du am Umsatzsteuerverfahren teilnimmst (falls du weniger als 12 000€? 20 000€? im Jahr verdienst musst du das so festlegen mit dem FA, gilt dann für 5 Jahre) dann bist du mit Feuerkunst Künstler und rechnest 7% ab. Solltest du zum Beispiel Zeug verkaufen, dann musst du 19% abrechnen. Wichtig wäre, dass du dem FA mitteilst, dass du freischaffender Artist bist.

      Ist aber abzusehen, dass du weniger verdienen wirst übers Jahr verteilt mit deiner Selbständigkeit, dann bist du nach § 19 UStG Kleinunternehmer und rechnest steuerfrei ab.

      de.wikipedia.org/wiki/Umsatzsteuer

      kunstundso.com/2009/03/31/mehrwertsteuer-7-oder-19/
      The Burning Woman
      Fire of the Scorch and
      The Singe that Bleeds
    • Hallöchen,

      ich rechne grundsätzlich 19% USt. Für mich ist es zuviel Aufwand, Verkauf und "künstlerische Darbietungen" zu trennen.
      Außerdem ist sowas immer tendenziell Streitthema mit dem FA... daher hab ich den einfachen Weg gewählt und mache auch die eigentlich freiberuflichen Tätigkeiten in diesem Fall gewerblich.
      Für Geschäftskunden ist es eh in aller Regel egal, weil die die ausgewiesene USt. ja wieder als Vorsteuer verrechnen (also vom FA zurückbekommen). Für mich hats keinen Nachteil...

      Einzig bei meinem anderen Geschäft (IT Beratung) trenne ich gewerblich und freiberuflich strikt in zwei Firmen. Aber da lohnt es sich auch, weil bei Zusammenlegung Gewerbesteuer fällig wäre...
      Umsatzsteuertechnisch ist allerdings auch hier beides 19%... spielt aber keine Rolle, da definitiv ausschließlich Geschäftskunden.
    • Wie gut das es so einfach ist...

      Danke für die schnellen Antworten :]

      Ich habe nach weiterem Zweifeln und suchen mal einfach weiter investiert und mir die Empfehlung aus
      dem anderen UmSt Thread gekauft, das Survival Kit von Stefan Kuntz.



      Ergebnis: abgesehen von der Zahl 16 ist die Regelung hieraktuell es sind also 7%.
      Ich versteh nur nicht warum ein Bauchredner nicht daruter fällt, der Bauchredner ist ja quasi 2 Schauspieler. Und wie man als Feuerartist ( Jonglieren ist schließlich ein Teilbereich der Artistik , und Feuer schlucken und spucken auch) als nicht Artist angesehn werden kann, das verwirrt mich.?(

      @ Passi -
      Hatte ich eigentlich auch so vor, aber da ich einfach zur Zeit einen nicht endenden Investitionsbedarf habe, hab ich überlegt wenn - da die meisten meiner derzeitigen Auftraggeber gewerbetreibende sind, kann ich mir jetzt schon den Ärger/Aufwand mit den UmSt gebe und für 19% MwSt mehr einkaufen - und früher oder später wollte ich schon auf über 17500 € Umsatz kommen, ich hab nichts besseres zu tun und nach fast 20 Jahren ohne Plan ein wirkliches Ziel. Sollte ich tatsächlich zum Liebhaber wertden hab ich natürlich einen Sauren Apfel aber das ist eher unwahrscheinlich.

      @ Fire-Lilly
      Wenn ich "Zeug" verkaufe komme ich doch wohl mit der Freischaffender Tätigkeit nicht mehr ganz hin, sondern benötige ein Gewerbe. Oder nicht?


      Grüße Guido
    • kann ich mir jetzt schon den Ärger/Aufwand mit den UmSt gebe

      Sooo wild ist das auch nicht.

      Das FA gibt Dir den Intervall vor, in dem Du die USt anmelden musst. Zu Beginn meistens monatlich, irgendwann dann, je nach Umsatz, weiter monatlich, vierteljährlich, halbjährlich, etc.
      Und die USt-Voranmeldung geht wirklich ruck-zuck. Keine falsche Scheu...
      Gerade, wenn Du überwiegend für Firmenkunden arbeitest, würde ich auf jeden Fall von der Kleinunternehmerregelung §19 abraten.

      Thema "Zeug" verkaufen. Das ist gewerblich... wenn Du das machen willst, bist Du kein Freiberufler mehr oder musst die Geschäfte komplett trennen.

      viel Erfolg
    • Und doch anders :whoa: ?( X(

      Zitat:
      "Die Leistung der Artisten (z. Bsp Jongluere und Akrobaten ) könne nach dem BMF Schreiben vom 04.10.1985 (BStB1 I 85, 621 = UR85, 258 ) nicht als Theatervorführung behandelt werden. Auch die Steuerermäßigung nach § 12 Abs 2 NR. 7d können von ihnen nicht in beansprucht genommen werden, soweit die nicht als Schausteller auf Jahrmärkten oder ähnlichen Veranstaltungen (§30 UStDV) tätig werden. die Leistungen der Artisten unterliegen demnach gemäß § 12 Abs. 1 Umsatzsteuergesetz, der Ustatzsteuer nach dem allgemeinen Steuersatz " FA Soltau

      Aber es gibt doch Feuerkünstler die 7 % UmSt abführen - ebenso Stelzenläufer. Ich hab mitlerweile eine ganze Reihe Anzeigen gefunden - wie geht das, warum? Wo liegt der Trick?

      Ich will ja nicht mit dem Finger auf jemanden Zeigen - aber ich wüsste gerade nichts besseres als die Liste an die Oberfinazdirekton zu schicken um dort zu fragen warum ich anders behandelt werde. Ich fühle mich diskriminiert - wirklich. :(
    • ich hab mich vor nen paar jahren intensiv damit auseinandergesetzt. es ist dehr unterschiedlich und letztlich kommts drauf an, wie dein finanzamt und teilweise sogar dein zuständiger beamter das handhabt - ein witz bei bundesgesetzen ;)

      im zweifelsfall gehts du immer das risiko bei 7 % ein, dass du rückwirkend die differenz nachzahlen musst. da ich das geld im nachhinein kaum von den kunden bekäme, nehme ich auch 16 bzw. jetzt 19 %. ist zwar doof, aber ich will das risiko nicht eingehen...
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