Genehmigungen

    • Genehmigungen

      Hat irgendwer schonmal eine Genehmigung von einer Stadt/Gemeindeverwaltung innerhalb Deutschlands bekommen zum Feuerpoi-Spielen?

      Ich meine keinen Auftritt für ein Festival, bei der sich der Veranstalter um alles kümmert. Keine Demonstration, kein Schwarzspielen, sondern eine echte Genehmigung als Straßenkünstler mit Feuerpoi? Nicht Staff, nicht Spucken oder Schlucken, nicht Feuer allgemein, sondern Feuerpoi. Wenn ja, mit welchen Auflagen? Welche Stadt? Welche Kosten?

      Hat irgendwer schon mal eine Versicherung abgeschlossen, die ausdrücklich auch Feuerspiel in der Öffentlichkeit deckt? Welche Versicherung? Wie teuer? Das darf auch eine Veranstalterversicherung sein, private Haftpflicht mit eingeschlossener Deckung für Feuerkunst, eine Künstlerversicherung (?), egal.

      Würde es gerne so konkret wie möglich wissen.

      Michi
      Ich schreibe meine persönliche Meinung.
    • ich alter Rassist.. 8o

      Lieber Werner, entschuldige :(. Würde mich natürlich auch für Österreich interessieren.

      Ich bin seit ein paar Wochen in Verhandlungen mit der Stadt Augsburg. Die würden mir eine offizielle [lexicon]Erlaubnis[/lexicon] geben für [lexicon]Feuerschlucken[/lexicon], Staff oder Fackeljonglage. Unter bestimmten Bedingungen auch für [lexicon]Feuerspucken[/lexicon]. Jedoch nicht für [lexicon]Poi[/lexicon] mit dem Argument, wenn die [lexicon]Kette[/lexicon] reißt.. hohe Bewegungsenergie..

      Wenn also schon in einer anderen Stadt (weltweit) eine Genehmigung ausgestellt wurde, würde ich die gerne zeigen, um so eine bessere Argumentationsposition zu bekommen. Vielleicht fallen euch ja auch Argumente ein, die ich noch einsetzen könnte.

      Weitere Frage: Kann man sich eigentlich irgendwo (TÜV oder so) die Sicherheit seines Spielgeräts abnehmen lassen?
      Ich schreibe meine persönliche Meinung.
    • Weitere Frage: Kann man sich eigentlich irgendwo (TÜV oder so) die Sicherheit seines Spielgeräts abnehmen lassen?


      Geht sicherlich, Du brauchst, soviel ich weiss 3 bauartlich gleiche Muster, die dann getestet werden. Davon bekommst Du dann keins zurück, weil alle bei den Tests verstorben sind. Allerdings bekommst Du dann ein Zertifikat, dass Du welche bauen kannst, die ein TÜV oder Dekra Siegel verdienen. Das Ganze kostet dazu nicht unerheblich Geld.
      Das ist zumindest mein aktueller Stand der Dinge, belehrt mich, wenn´s zwischenzeitlich anders sein sollte.

      Hatte mir schonmal überlegt, unsere [lexicon]Poi[/lexicon] aus dem Shop "tüv´en" zu lassen, aber es ist halt die Frage, ob Interesse an - zwangsläufig teureren - [lexicon]Poi[/lexicon] mit TüV oder Dekra - Segen besteht ?
    • Hab grad schon im Thread "verschieden schwere [lexicon]Poi[/lexicon]" über Zugbelastung geschrieben.

      Oh wei, der Beamte hat also Angst, dass die [lexicon]Kette[/lexicon] reißt, naja... :rolleyes:
      Nachdem bei gekauften [lexicon]Poi[/lexicon] keine Zugfestigkeiten angegeben sind, würd ich dir empfehlen, dir [lexicon]Poi[/lexicon] selbst zu basteln. Lass dir im Baumarkt die Produktinfo kopieren (ham die im Katalog des Herstellers) da sind die Zugfestigkeiten drin. Selbst wenn die nur für 50 Kg zugelassen ist (was für [lexicon]Poi[/lexicon] vollkommen reicht), wird dein Beamter sich schwer tun die zu zerreißen :D
      Da die bei den Belastungstest mindestens das doppelte (bis zum vierfachen, je nach DIN Norm des Verwendungzwecks) aushalten müssen.

      Lass ihn doch mal ziehen... *g*
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    • ikm veranstalltungsbereich gilt generell 12fache redundanz, d.h. das material muss das 12fache der anhänglast aushalten. bei [lexicon]Poi[/lexicon] würde das bedeuten, dass [lexicon]Kette[/lexicon], [lexicon]Wirbel[/lexicon] etc das 12fache des [lexicon]Poi[/lexicon] gewichts aushalten müssten. das wären dann geradmal 10kg.
      allerdings weiss ich von einem freund, dass er es mit ultra-agressiv swinging geschaft hat einen 20kg-abgesicherten [lexicon]Wirbel[/lexicon] zu zerroppen. der [lexicon]head[/lexicon] hat sich 70m 8o !!! entfernt wiedergefunden.
      weiteres problem ist materialermüdung. obwohl bei stahl keine veränderung bei temperaturen unter 700grad aufteitten sollten, hatte ich schon ein paarmal den eindruck, dass es den wirbeln nicht so gut tut, wenn sie direkt am [lexicon]head[/lexicon] befestigt sind.
      bei hop gibt´s nen artikel, wo einer die fliehkräfte berechnet hat, die beim swingen vorkommen. falls du mit zahlen protzen willst. vielleicht wollen die büttel ja nur sehen, dass du dir gedanken machst...
      entwickel doch selbst einen test. z.b. ein gewicht, was aus einer bestimmten höhe fällt und von deinem [lexicon]Poi[/lexicon] aufgefangen wird. ist zwar nichts offizielles, aber vielleicht überzeugts trotzdem.

      wir haben in ffm die generelle [lexicon]Erlaubnis[/lexicon], freitags am mainufer mit feuer zu spielen. staffs, [lexicon]Poi[/lexicon], whatever... dafür zahlen wir irgendeinen jahresbeitrag. genehmigungen für öffentliche auftritte gabs auch schon öfter. ich frag whity mal, ob er dir was schicken kann. schick mir doch per pm deine postadresse.
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      Feuershows und Lichtshows von light-motion aus Frankfurt am Main
    • naja, auf feuershow.de erreiche ich vermutlich auch keine anderen Leute als hier.. zur Zeit jedenfalls. ;)

      Ich baue meine [lexicon]Poi[/lexicon] auch selber, Auslegung auf 50 kg, die [lexicon]Wirbel[/lexicon] sogar 75 kg, wobei die Keyrings insbesondere am Feuerkopf da schon vorher aufgeben würden. Deshalb doppelte Ausführung und regelmäßiger Tausch.

      Aber alle Zahlen helfen nicht, denn das müsste schon von offizieller Seite bestätigt sein. Erzählen kann ich viel.

      Vielleicht noch zu den Leuten, die das genehmigen müssten: in Augsburg ist das Tiefbauamt für die Vergabe von Plätzen für Straßenkünstler zuständig. Normale Jonglage z.B. kann man ohne Genehmigung machen. Es gilt das Motto: Alles, was die Straße belebt, ist erwünscht.

      Bei Feuershows muss allerdings eine Genehmigung her. Haftungsausschluss der Stadt, Feuersicherheitsplan und Auflagen. Der Tiefbaumensch sagt ja. Er würde mir die 4 besten Plätze mitten in der Fußgängerzone freigeben. Das Amt für Katastrophen- und Brandschutz muss allerdings zustimmen. Im speziellen Fall hier ein Beauftragter der Feuerwehr, und der sagt jein. Feuer ja, aber nicht mit [lexicon]Poi[/lexicon].

      Ich denke, wenn ich Genehmigungen von anderen Städten zeige, würde das die Sache erleichtern. Und eine eigene Versicherung auch. Nur denke ich, dass die Versicherung im Regelfall eine Genehmigung sehen möchte einschließlich evtl. Auflagen oder irre ich mich?

      Michi
      Ich schreibe meine persönliche Meinung.
    • naja, jugendhaus-duesseldorf.de/vers…g/index_versicherung.html bietet versicherungen auch für straßenkünstler an, glaub ich. schau dich da einfach mal um...

      Aber zum Thema versicherungen: Du kannst Dir auch von Deiner Haftpflicht bestätigen lassen, dass die Schaden übernehmen, solange Du das nicht gewerblich machst. oder z.B. wenn du ei extra feuer-risiko bezahlst.
      WACHIWI PAYTAH - dances with fire *sioux*

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Sunny ()

    • Versicherungen:
      Das Jugendhaus Düsseldorf hat leider nichts für Gaukler, dafür ist das fairversicherte.de ein guter Tipp.

      Antwort vom Versicherer (der wichtigste Ausschnitt):

      Die Gaukler-Haftpflicht ist sowohl Berufs- als auch
      Privathaftpflichtversicherung. In diesem Rahmen sind Feuernummern aller
      Art mitversichert, d.h. auch Poi-Swinging ist dabei. Nicht versichert ist
      [lexicon]Pyrotechnik[/lexicon] (auch das ist möglich, aber gleich erheblich teurer). Auch
      wenn Sie keine Gage für einen Auftritt nehmen, sind Sie natürlich
      versichert. Der Versicherung ist das egal. Eine Straßen-Performance müssen
      Sie nicht unbedingt anmelden (das ist von Stadt zu Stadt unterschiedlich).
      Wenn Sie also "auf Hut" spielen ist das grds. mitversichert. Beachten
      sollten Sie dann aber immer städtische Regelungen bzw. sich an etwaige
      Anweisungen halten.


      Kostenpunkt: 145 Euro im Jahr. Ich habe zwei Info-pdfs dazu. Wer interesse hat, kurze PM an mich, dann maile ich es durch.

      Meine private Haftpflicht übernimmt leider nichts, da habe ich als erstes gefragt. Wer hat/kennt denn einen Privathaftpflicht-Versicherer, der das ohne Aufschlag dazunimmt bzw. gegen wieviel Aufschlag?

      Michi
      Ich schreibe meine persönliche Meinung.
    • RE: Genehmigungen

      Antwort von forsterundhuber.de

      Sehr geehrter Herr XXX,

      Ihre Tätigkeit als „Gaukler“ kann nicht im Rahmen der privaten Haftpflichtversicherung abgedeckt werden. Mir ist auch kein derartiger Vertrag bekannt. Es besteht jedoch die Möglichkeit eine eigene Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung abzuschliessen.

      Folgendes Angebot kann ich Ihnen unterbreiten:

      Versichert gilt die Tätigkeit als Alleinunterhalter, Künstler, Jongleur, Stelzenlaufen, Feuershow (auch Feuerpoi), Schwarzlichtshow.

      Nicht versichert gelten pyrotechnische Darbietungen sowie Seng- und Schmorschäden.

      Die Deckungssummen betragen: 2 Millionen Euro für Personenschäden, 1 Millionen Euro für Sachschäden.

      Der Jahresbeitrag inkl. Versicherungssteuer beläuft sich auf 108,81 €.

      Ich hoffe Ihnen damit weitergeholfen zu haben und verbleibe,

      mit freundlichen Grüßen

      Markus Huber
      Ich schreibe meine persönliche Meinung.
    • ja genau, wusste ich es doch, ist natürlich ne berufshaftpflichtversicherung.

      ich glaube ich hatte T1 noch mit drin, aber das war schon lange her, vielleicht geht das jetzt nicht mehr.

      es gibt auch welche bei denen die sengschäden mit drin sind aber das ist teurer.

      ciao sam
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    • das sind schäden zb auf einem teppich oder parkettboden weil man ne brennende [lexicon]Fackel[/lexicon] dort kurz oder lang liegen lässt - kein richtiges feuer aber angekokelt.

      t1 ist technisches feuerwerk der klasse T1 für Bühnenzwecke.
      alle gängigen produkte siehst du zb in unserem shop unter [lexicon]Pyrotechnik[/lexicon] oder sowas. ist anders als klasse 2 (silvesterfeuerwerk) und klasse 1 (kinderfeuerwerk) nur für technische z7wecke wie zb feuershow vor publikum einsetzbar. Es ist von der BAM (Bundesanstalt für Materialprüfung) speziell getestet und erfüllt spezielle Sicherheitsmaerkmale wie Hitze der Funken, Grammgrenze des Explosivstoffes etc.
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    • Ich hatte mal mit dem Ordnungsamt Gelsenkirchen telefoniert, die meinten das so lange ich keine Getränke verkaufe und keine Musik spiele (sprich eine Veranstaltung abhalte) hat das Ordnungsamt mit dieser Sache nichts zu tun. Wenn ich auf einem Privatgelände z.B.: [lexicon]Poi[/lexicon] spielen will, brauche ich die Erlaubniss desjenigen der dort Hausrecht ausüben darf. Zum Beispiel auf einem Schulhof das Einverständniss mit dem Rektor und/oder Hausmeister. Wenn das ganze auf öffentlichen Gelände stattfinden soll, gehört das Gelände der Stadt und der Ansprechpartner dort wäre das Liegenschaftsamt der Stadt. Mit diesem Menschen konnte ich bis jetzt noch nicht reden, da er entweder im Urlaub ist oder nicht ans Telefon geht.

      Sprecht einfach mal mit dem Ordnungsamt Eurer Stadt. Die werden Euch auch empfehlen der Polizei bescheid zu geben, damit die keine unnötigen Einsätze fahren müssen. War bei mir zumindestens so.

      Hoffe diese Auskünfte sind allgemeingültig.