Gruppe

    • Hallo,
      Wir (ein paar Feunde und ich) wollen eine Feuergruppe gründen. Jetzt haben wir aber das Problem mit dem Namen. In Google haben wir schon alles durchforstet und nichts gefunden aber trotzdem bin ich mir nicht so sicher, ob wir Ärger bekommen könnten wenn es den Namen doch schon gibt. Wenn wir jetzt z.B. einen ungeschützten Namen holen den aber schon eine Band (nur mal so als Beispiel) hat, könnte es da Probleme geben oder muss man nur darauf achten das es keine andere Feuergruppe gibt die so heißt?
      Wäre toll, wenn ihr mir helfen könntet.
      Liebe Grüße
      Hexe
    • Hallo,

      frag mich jetzt nicht nach den §§ aber falls eine Gruppe in DE existiert, die schon länger unter dem Namen existiert und ggf. damit Geld verdient, ist es vorraussichtlich wettbewerbswidrig, da Verwechslungsgefahr besteht. Anders sieht es aus, wenn den Namen z.B. ein Computerladen hätte, da die Verwechslungsgefahr nicht wirklich gegeben ist, da ich völlig andere Dinge anbietet.

      Lg Stulle
      Meine Antworten und Ausführungen zu Rechtsthemen sollen ausschließlich eine allgemeine Informationssammlung sein. Es sind keine Rechtsberatungen und ich übernehme auch keine Haftung dafür. Ich möchte noch einmal darauf hinweisen: Ich bin kein Anwalt und interessiere mich nur sehr stark für die Thematik.

      Lg Stulle
    • Jetzt muss mal eine kleine Geschichte loswerden.

      [edit] Was nicht alles geschieht, wenn man darüber spricht. Aus Rücksichtnahme gelöscht. [/edit]

      Bzgl. Verwechslungsgefahr und völlig andere Dinge anbieten fällt mir noch das Beispiel von Thilo ein, der mit dem Shownamen "Fire&Ice" mit dem gleichnamigen Klamottenlabel von Willy Bogner in Konflikt geraten und mit ich glaube über 2000 Euro abgemahnt worden ist. Beim Namen sollte man also schon sicher sein, keine Markenrechte zu verletzen.

      Man darf aber auch annehmen, dass es ist ein Unterschied ist, ob man mit 14 sein Taschengeld aufpolieren oder sich mit 30 professionell auf dem Markt profilieren möchte?

      Grüße
      Michi
      Ich schreibe meine persönliche Meinung.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Akela ()

    • Hallo,

      das ist garantiert abmahnungsfähig.

      Folgendes Gedankenspiel: die andere Gruppe ist unprofessionell und macht totalen Murks bei einer Großveranstaltung. Die Folge word sein, dass du auf Grund der Namensgleichheit wohl weniger gebucht wirst und somit under deren Mist leidern musst.

      Markennamen usw. sind geschützt und etwas ganz anderes.

      Lg Stulle
      Meine Antworten und Ausführungen zu Rechtsthemen sollen ausschließlich eine allgemeine Informationssammlung sein. Es sind keine Rechtsberatungen und ich übernehme auch keine Haftung dafür. Ich möchte noch einmal darauf hinweisen: Ich bin kein Anwalt und interessiere mich nur sehr stark für die Thematik.

      Lg Stulle
    • Hallo,

      nein, dass kann man so nicht sagen. Du prüfst da ja nur Marken. Du kannst aber auch einen Gebrauchsmusterschutz haben. Und ich muss ja einen Firmennamen nicht zwingend als Marke schützen. Dennoch genieße ich einen gewissen Namensschutz. Das Thema ist recht komplex und wird unteranderem im Markenrecht, Wettbewerbsrecht und Kartellrecht behandelt.

      Ferner spielen aber auch andere Dinge wie das Namensrecht mit hinein.

      Ich habe hier auch nur ein "gesundes Halbwissen" so dass im Zweifelsfall ein Anwalt befragt werden müsste, jedoch bin ich mir aus der Vergangenheit recht sicher, dass gewisser Schutz immer besteht.

      Ich freue mich schon darauf in diesem Semester genau diese Konstellation im Rahmen meines Studiums zerpflücken zu dürfen.

      Lg Stulle
      Meine Antworten und Ausführungen zu Rechtsthemen sollen ausschließlich eine allgemeine Informationssammlung sein. Es sind keine Rechtsberatungen und ich übernehme auch keine Haftung dafür. Ich möchte noch einmal darauf hinweisen: Ich bin kein Anwalt und interessiere mich nur sehr stark für die Thematik.

      Lg Stulle
    • find mal einen namen, den es noch nicht gibt und der nicht total bescheuert ist...
      denn es ist ja nicht nur so, dass nicht nur eine andere feuergruppe so heißen könnte, man will ja bestimmt auch ne hp die so heißt. und wenn ein zb. kaminbauer den gleichen namen gewählt hat, hat man verloren. na toll.

      und dann darf der name nicht nur nicht gleich sein, er darf nicht mal ähnlich sein. aber der potentielle kunde soll sich sofort nach dem ersten lesen/hören an ihn errinnern können. Also keine komplizierte schreibweise blablabla

      ich bin frustriert.
      Don’t ever let your mind stop you from having a good time! (Jason Mraz)

      www.flammenphoenix.de