Gewerbeschein ja oder nein

    • Gewerbeschein ja oder nein

      Hi Leute
      wäre nett wen ihr mir helfen könntet
      ich habe schon ein paar kleine shows für Freunde gemacht wollte jetzt wissen
      wie es ist wen ich hingehe und Flyer mache und internetseite wo eben werbung drauf ist damit man mich buchen kann.
      Brauch ich wenn ich so was machen will ein Gewerbeschein oder nicht
      weil ich ja dann auch einnamen haben werde?

      mfg. Mystique

      hoffe ihr könnt mir helfen
    • Hi du :)

      Also ich hab mich da auch kürzlich schlau gemacht. Die Stadtverwaltung (die Gewerbescheine ausstellt) interessiert das nicht.. sie haben mich ans Finanzamt verwiesen.

      Und das Finanzamt meinte, ich müsse einfach am Jahresende Einnahmen und Ausgaben angeben und wenn der Gewinn nicht höher als 400 Euro im jahr ist, ist das ganze steuerfrei.

      Der Herr dort meinte aber, es ist auf jeden Fall ratsam, dem Finanzamt das voher mitzuteilen, was man da macht - und sich das am besten vom Finanzamt auch schriftlich bestätigen zu lassen, dass man das gemeldet hat.. denn dann kann dir keiner mehr wegen Schwarzarbeit kommen oder so.

      Dann kannst du Flyer, Homepage, alles machen. Und Rechnungen schreiben, falls jemand das will.

      :)
    • also hab grad mal rumgegoogelt.. aus Deutschland leider nichts gefunden... Nur aus Österreicht. Dort sind es etwas über 700 Euro im Jahr. Also könnt das schon hinkommen?!

      Zu den Einnahmen/Ausgaben stand da auch eine Auflistung, die gilt auch für uns in Deutschland:

      Einnahmen-Ausgaben

      Einnahmen aus einer künstlerischen Tätigkeit sind bspw. Honorare, Sponsorgelder, Einnahmen aus der Abtretung von Urheberrechten. Als Ausgaben aber auch als Werbungskosten können bspw. folgende Kosten angesetzt werden: Abschreibung für Anlagegüter (zB Computer, Musiker - Musikinstrument usw.), Kosten für Arbeitszimmer bzw. Atelier, Ausbildungs-Fortbildungskosten, Beratungskosten, Bewirtungsspesen, Materialaufwand (zB. Maler - Farben, Leinwand, Pinsel usw.), Pflichtversicherungsbeiträge, Reisekosten (Kilometergeld, Tagesdiäten, Nächtigung) oder sollten die tatsächlich nachgewiesenen Kosten sehr gering sein, könnten auch pauschale Ausgaben bzw. pauschale Werbungskosten in Abzug gebracht werden.

      Ergo kannst alles mögliche als Ausgaben angeben....
    • und wie ist das wenn man "hauptberuflich" 14 jähriger schüler ist und deswegen mit steuern rein garnichts am hut hat?

      nachhilfe etc. schert sich keiner drum, aber bei mehreren auftritten im monat könnte da schon mal mehr zusammenkommen.
      "Spiel mit dem Feuer. Tu es.
      Denn man kann einem Kind hundertmal sagen, die Herdplatte sei heiß, die Bedeutung wird ihm erst in dem Moment, in dem es trotzdem drauffässt klar.
      So lernt doch jeder für sich selbst, in dem großen Spiel das Leben heißt. Und das Feuer ist einer der anspruchsvollsten, dennoch lohnendsten Mitspieler."
    • Naja, es gibt Mittel und Wege auch als Minderjähriger nen Gewerbeschein zu bekommen, den du aber nur bräuchtest wenn du wie von Salmanda erwähnt Workshops anbieten oder Dinge verkaufen willst. Das würde über Einverständniserklärung deiner Eltern + Prüfung vom Vormundschaftsgericht laufen.

      Ansonsten wäre der einfachste Weg, das du mit einem Erziehungsberechtigten bei deinem örtlichen Finanzamt mal aufschlägst, angibst das du freiberuflich nach §19 UStG (jährl. Umsätze unter 17,500,-€, daher umsatzsteuerbefreit) arbeiten möchtest und dafür eine Steuernummer brauchst.

      Dann wärst nachwievor "beschränkt geschäftsfähig", aber zahlst keine Gewerbesteuer, und hast eine sehr einfache Buchhaltung ( Überschuss Rechnung reicht am Jahresende).
      Narben sind Zeichen das man gelebt hat
    • Also ich bin auch beim Finanzamt gemeldet, und kann mich darüber eigentlich nur ärgern. Als ehemalige schülerin hatte ich sonst keine Steuererklärung abzugeben, die ich nun jedes Jahr brav schreiben muss.

      Wenn du nicht über 400€ im MONAT verdienst, sind sämtliche Auftritte steuerfrei.
      Anders sieht es aus, wenn du etwa Waren verkaufst und nicht nur deinen Auftritt.

      Das einzige, was man dem Finanzamt (und sich) damit beschert, ist ein gesteigerter Verwaltungsaufwand. Denn wenn du dich einmal gemeldet hast, darfst du den Bogen jedes Jahr ausfüllen. Falls du die Abgabefrist verpasst, musst du dann sogar noch eine Strafgebühr bezahlen.
      (Ich will ja nicht sagen, dass die Beamten da nicht nett sind, sie fragen auch jedes Mal interessiert was ich da eigentlich mache.)

      Wenn du also nicht vorhast, den Grenzbetrag zu überschreiten, würde ich dir davon abraten. Einen Gewerbeschein bekommst du sowieso nicht.

      Ganz liebe Grüße
      Don’t ever let your mind stop you from having a good time! (Jason Mraz)

      www.flammenphoenix.de

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Spielwieb Fye ()

    • Geb auch mal meinen Senf dazu :)

      So sieht es in Harburg / Hamburg aus:

      Den Gewerbeschein brauch man nicht zwingend.
      Der Schein kostet 20 Euro und ihn gibt es beim Gewerbeamt.
      Man muss diese 20 Euro nicht regelmäßig zahlen,
      sondern nur einmal.

      Solange du keinen Verkaufst ausübst.
      Also z.B. Feuer-Equipment direkt an die Leute verkaufen möchtest,
      brauchst du den nicht!

      Da es sich um eine freiberufliche Tätigkeit handelt.


      Was du allerdings tun musst, ist:
      Zum Finanzamt gehen und dich melden.
      Denn Einkommen muss versteuert werden.
      Am Ende des Jahres ist dann eine Steuererklärung fällig.

      Beim Finanzamt wird ein Bogen ausgefüllt.
      Hier bitte dran denken, dass wir jetzt
      jeder eine Steueridentifikationsnummer zugeschickt bekommen
      haben. Am besten mitnehmen.

      Es wird allerdings gesagt, dass man den Gewinn erst ab
      einem Einkommen von ca. 400 Euro monatlich oder
      jährlich 7000 (die genaue Zahl) Euro versteuern muss.
      Darunter ist steuerfrei!

      Wenn man darunter liegt, muss man den Mehrwert den
      man schafft, nicht versteuern. Die Steuererklärung muss
      man trotzdem machen.

      Also rein rechtlich ein konkretes NEIN,
      brauch man nicht. Da 20 Euro aber auch nicht
      die Welt sind, machs trotzdem.


      War gerade vor ein paar Tagen beim Ordnungs-,
      Gewerbe- und Finanzamt, weil
      ich mich erkundigt habe, was man alles beachten muss,
      wenn man Straßenkunst (Jonglieren und Musik)
      ausüben möchte.
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    • Liebe Leute,

      ich betrachte mich auch nicht als der Crack in solchen Sachen, aber ich bin mir ziemlich sicher, dass man KEINEN Gewerbeschein braucht - und ich denke, dass ist bundeslandunabhängig!
      Wer ein Gewerbe ausübt (Sachen verkauft, handwerklich tätig ist), braucht einen Gewerbeschein. Das tun wir aber nicht, als Künstler arbeiten wir freiberuflich. Das hat nichts mit der Steuernummer zu tun, diese braucht man immer, wenn man Einnahmen erzielt.
      Also:
      Selbstständiges Arbeiten gewerblich: Gewerbeschein
      selbstständiges Arbeiten künstlerisch: freiberuflich.

      Das mit den 400 € steht dann auf einem anderen Blatt. Unter 400 € mag es zwar steuerfrei sein, das bedeutet aber meines Wissens nicht, dass man keine Steuererklärung machen muss.
      Und die 400 € haben nichts mit dem Gewerbeschein zu tun!

      Zusammenfassend: Wer legal (wovon ich jetzt mal ausging :kopfkratz: ) künstlerisch tätig sein will braucht eine STEUERNUMMER. Diese bekommt man beim Finanzamt, indem man eine freiberufliche Tätigkeit anmeldet. (Ende. Keinen Gewerbeschein!)
      Wenn man dann unter 400€ verdient, muss man keine Steuern zahlen, bzw. bekommt sie wieder.

      Hoffe euch weitergeholfen zu haben, möge mich jemand korrigieren, der sich schon länger damit befasst, bitte!

      Love and Fire!
      Luna
      ~ mirando el mundo al reves ~
      lenguadefuego.com
    • Was nulaloka sagt, kann ich hier auch nur bestätigen.
      Also der freibetrag von 400€ Monatlich, trifft auf das Gesamteinkommen zu, das steuerfrei ist, wenn es alles ist was man einnimmt, hat man ejtzt als schüler einen nebenjob als zeitungsausträger und bekommt dafür 230€ und man tritt dann mit [lexicon]Poi[/lexicon] noch auf und erhält dafür 200€ im monat, so ist es dann steuerpflichtig. die 410€ im Jahr trifft dann zu, wenn man sowieso steuerpflichtig ist und diesen betrag durch Arbeitgeber under Kundschaft bekommt. So könnte man als Hausmeister in nem Hotel ab und an nen zehner von nem gast bekommen, weil man so schnell die Glühbirne gewechselt hat, und diese beträge im jahr keine 410 € überschreiten, sind die nicht meldepflichtig. ich befasste mich damit, weil ich als zivi leider nicht die gleichen rechte hab und es so fast zu einem disziplinarferfahren kamm :nono:

      Einen gewerbeschein braucht man wirklich nicht, aber mann muss vom Finanzamt erfasst sein, so dass man seine eigene steuernummer hat. Dadurch kann man auch für betreiebe und so interessant werden, da sie mit einer Rechnung auf der eine Steuernummer angegeben ist, noch mehr steuern absetzen können.
      Also in Baden-Württemberg brauch ich keinen Gewerbeschein für eine Feuershow hat mir die FInanzberaterin gesagt, aber wenn ich jetzt noch dem knochenschnitzen stärker nachgehen würde, müsste ich hierfür einen gewerbeschein beantragen und zwar im ort des gewerbesitzes. Dies heisst auch noch nciht, dass ich steuern zahlen muss, aber wenn man dies tut, verdient die gemeinde in der man dies tätigt noch etwas geld dazu.

      Achja und dass mit den ausgaben, wurde hier im Forum schon mehrmals genau erklärt. Aber ich weiss grad auch nicht wie es ganau war... Auf jedenfall, sobald man steuern zahlt, zieht man die Mehrwertsteuer der eigenen einkäufe ab, somit, wenn man für 1000€ betrolium und material eingekauft hat, dass dieser tätigkeit nachgeht, sind es 190€ die ich fon meiner eigenen steuer absetzen kann. ab wann man mit gewinn steuerpflichtig ist, weiss ich nicht(also ob es nur von einnahmen oder einnahmen - ausgaben abhängt). Versuch die doch nochmal im Forum genauer zu informieren, es steht mehrmals sehr genau beschrieben.
      :hothead:BURNBRIGHT:hothead:

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von waldi del fuego ()

    • Original von lunaloka

      Das mit den 400 € steht dann auf einem anderen Blatt. Unter 400 € mag es zwar steuerfrei sein, das bedeutet aber meines Wissens nicht, dass man keine Steuererklärung machen muss.
      Und die 400 € haben nichts mit dem Gewerbeschein zu tun!

      Zusammenfassend: Wer legal (wovon ich jetzt mal ausging :kopfkratz: ) künstlerisch tätig sein will braucht eine STEUERNUMMER. Diese bekommt man beim Finanzamt, indem man eine freiberufliche Tätigkeit anmeldet. (Ende. Keinen Gewerbeschein!)
      Wenn man dann unter 400€ verdient, muss man keine Steuern zahlen, bzw. bekommt sie wieder.



      Ja genau. so ist das.. war grad nochmal auf den Finanzamt, weil ich meiner erste Rechnung geschrieben hab.. Steuernummer kann ich meine eigene nehmen. Gib ich am Jahresende mit der "normalen" Steuererklärung mit ab..

      in dem Fall gilt das wohl nur für den gemeinen Arbeitnehmer :D an alle andern hab ich dabei gar nicht gedacht gehabt. sorry...
    • Also ich bin auch beim Finanzamt gemeldet, und kann mich darüber eigentlich nur ärgern.


      :rofl: Willkommen im Club, wer zahlt schon gerne Steuern.
      Andererseits muss ja auch wer die Strassen, Schulen, Polizei, ARGE bezahlen ...

      Wenn du nicht über 400€ im MONAT verdienst, sind sämtliche Auftritte steuerfrei.


      Das ist so nicht ganz korrekt, denn es vermischt 2 Dinge.

      Es gibt einen steuerfreien Grundfreibetrag für jeden Bürger. Der ist aktuell 7.834 Euro. Wer im ganzen Jahr weniger Einkommen hat, zahlt keine Einkommensteuer. Allerdings wird hier alles addiert, Löhne, Zinsen, Gewinne etc. und es muss natürlich angegeben werden.

      Daneben gibt es Liebhaberei, diese ist nicht nur steuerfrei, sondern fliesst auch nicht in den Grundbetrag ein. Damit soll verhindert werden, dass Leute ihre Verluste aus Hobbies einbeziehen und letztlich weniger Steuern bezahlen.
      Verluste entstehen schnell, wenn man nur ab und zu mal auftritt, rechne mal die [lexicon]Poi[/lexicon], Fuel, Lehrmaterial, Fahrtkosten - da bist Du schnell im Minus übers Jahr, wenn du nur 3 mal auftrittst.
      Man sollte sich aber diese Liebhaberei vorher anhand einer Planung vom FA bestätigen lassen, und trotzdem ne Einnahme-Ausgaben Rechnung führen, die man auf Nachfrage mit abgeben kann.

      Wer das nicht macht, arbeitet schwarz.

      Gewerbeschein ist wieder was anderes, so was brauchen freischaffende Künstler nicht, denn Kunst ist kein Gewerbe.
      Handel und Handwerk schon, also wer Sachen herstellt und/oder verkauft, muss sich drum kümmern, nicht nur beim FA sondern auch bei der Gewerbeaufsicht. Hier gibts aber auch wieder "Kleinunternehmerregeln".

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von ZeroG ()