einfache Lösung?

    • einfache Lösung?

      Heyho,
      ich hab mich hier im Steuer und Finazen part mal ein wenig eingelesen und muss sagen ich versteh nichtmal Bahnhof.

      Also ich trete seit einiger Zeit ein wenig Hobbymäßig auf. Für freund und bekannte bei Hochzeiten, geburtstagen, kommunion und so weiter.

      Bisher hab ich einfach immer irgendwie nen Hut rumgeben lassen und dazu nen mehr oder weniger dicken Schein vom Auftragsgeber einkassiert.

      Jetzt hab ich aber eine Auftritt bei meiner ehemaligen Zivildienststelle der diakonie. Die sind leider sehr pingelich was geld rausrücken angeht da die natürlich alles irgendwie verbuchen müssen und auch sehr genau nehmen mit steuern und so weiter.

      Also brauchen die wohl auf jeden Fall ne Rechnung von mir. Ich bin aber nirgend gemeldet (finazamt oder so).

      Meine Jahreseinkomen liegt weit unter dem steuerlichen freibetrag. Also kann ich denen einfach ne Rechnung schreiben ohne Umstatz- (oder wasweisich-) Steuer und gut ist?? Und was muss ich auf die Rechnung draufschreiben??
      Ich muss sagen das ich mir den stress ne Steuererklärung zu machen ganz gerne ersparen würde da grade so Finazkram mal so garnicht meine Stärke ist. Ich hab mir so´n Formualr mal angeschaut und NIX gerafft.

      Kann ich auch Verträge und oder Verzichtserklärungen schreiben?

      Wie gesagt ich bräuchte ne möglichst einfache Lösung ohne mich irgendwie anzumelden.

      Sorry falls es sowas schon mal gab ich hab in den anderen threads nix wirklich brauchbares & verständliches für mich gefunden und auch via google bin grad echt lost.

      Danke schonmal.
      Asikane
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    • Also eigentlich sollte es da keinen offiziellen Weg geben ,wenn sie auf einer Rechnung bestehen.

      Aber natürlich gibt es auch andere Wege:

      Wenn Du es nur sehr spordisch machst könntest Du mit einem Befreundetetn Künstler einen Deal machen, dass er die Rechnugen schreibt (dann muss er auch die Steuern abführen etc.))


      ich hab vor kurzen im StasiVZ auf ähnliche Fragen ausführlcih geantwortet vieleicht hilft Dir das besonders die zweite Antwort (ich hoffe das geht i.O. wenn ich die Fragen mitübernehme):

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      Frage:
      wir sind zwei Leute und würden gern unsere Feuerkünste auf Mittelaltermärkten und Festen anbieten. Wir bieten [lexicon]Feuerspucken[/lexicon], [lexicon]Feuerschlucken[/lexicon], [lexicon]Körperfeuer[/lexicon], Pois evt. Feuerstab, und Feuerfächer an. Dir Frage ist brauchen wir dafür einen Gewerbeschein, wenn man zu Anfang nur sagen wir 1-2 mal im Monat etwas macht oder fällt das unter Status Freiberuflich?

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      Antwort:
      Die Frage ist berechtigt und gar nicht so einfach zubeantworten.

      Grob zum Verständnis:

      Wenn man Rechnugnen selber schreiben möchte braucht man ein Gewerbe (Gewerbeschein). Allerdings gibt es Außnahmen (Freiberufer) die stehen im Gesetzbuch direkt drin (sogenannte Katalogberufe (weil sie wie in einm Katalog explizit aufgeführt werden (such mal bie google))) grob zusammengefasst betreffen diese 'geistige' Arbeit. Architekt, Lehrer, Arzt etc. und auch: Künstler. Es kommt also ein wenig darauf an, wie Du Deine Tätigkeit definierst (besonders dem Finanzamt gegenüber, bzw. auf den Rechnungen (die das Finanzamt irgendwann mal sehen will ;)).

      Eine reine "Unterhaltungs"-show machts nicht. Künstlerische Darstellung schon.

      Was Du dennoch brauchst ist eine Steuernummer. Die bekommst du beim Finanzamt Deines Vertrauens. (Die beantworten Dir vieleicht auch noch ein paar Fragen dazu, wenn Du nette Sachbearbeiter triffst). Die Steuenummer muss dann mit auf jede Rechnung, sonst nimmt sie der Rechnungsempfänger nicht entgegen. (BTW: Die Rechungen müssen außerdem fortlaufend! nummeriert sein.(Rechnungsnummer))

      Am Ende des Jahres machst Du eine Einnahmen-überschuss Rechnung (Einnahmen und Ausgaben auflisten) der Gewinn geht dann als Einkommen aus Selständiger Tätigkeit in die Steuererklärung.

      WEnn Ihr das zu zweit macht, habt Ihr defakto ein Gbr und teilt den Gewinn.

      Das ist etwas komplizierter:

      Auf jeden Fall braucht ihr beide eine Steuernummer als Freiberufler sont läuft das alles nur euf eine Person.


      1.
      Entweder die ihr beantragt für die Gbr eine extra Steuernummer und schreibt der Gbr dann Rechnungen mit Euerer eigenen Steurnummer so dass die Gbr einen Gewinn von null hat.

      oder 2.
      nur Du schreibst Rechnungen an den Kunden und dein Partner shreibt Rechnungen an Dich über Die Hälfte (Achtung denkt auch an Augaben die für beide getätigt werden)

      oder 3.
      Ihr stellt abwechselnd die Rechnung an die Kunden


      oder 4.
      einer stellt die Rechnung un gibt den anderen die Kohle so.

      Problem bei 1.
      komplizierter aber sauber

      Problem bei 2.
      bei ca. 14500 netto (=17500 brotto) Umsatz!! ist Schluß mit dem Kleinunternhemer (§19) und ihr müßt Mehrwersteuer abführen, im Allgemeinen schlagt Ihr die auf Eure Rechnung drauf und es wird für Privatkunden teuerer.

      Problem bei 3.
      (wenns geht aber bei dem selben Kunden immer nur einer, sonst ist er verwirrt
      und auch die Ausgaben müsst Ihr gut verteilen (mal kauft der eine mal der andere)

      Problem bei 4.
      Der Rechnungsteller kassiert offiziell den Gewinn und muss dann Steuern drauf bezahlen, während die anderen vieleicht ihre Freibeträge (7.664 €)Werbungskosten pauschal) noch gar nicht ausgeschöpft haben

      PS: Achja der Hintergrund zu Warum eigentlcih Freiberufler und nicht Gewerbetreibender:
      Gewerbesteuer. Allerdings fällt die erst ab ca. 24000 Gewinn! an.
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      Frage:
      Seit einiger Zeit trete ich öfters mal gegen Gage auf, bisher allerdings hauptsächlich auf privaten Veranstaltungen/für Privatpersonen wo wir das Geld einfach auf die Hand oder max. gegen eine Quittung bekommen haben.

      Jetzt bin ich allerdings als Darsteller für verschiedene WE engagiert - und die wollen eine Rechnung von mir.

      Also, soweit ich das jetzt mitbekommen habe, sollte ich, wenn ich Rechnungen ausstelle, auch eine Steuernummer angeben, wenn die Rechnungen Beträge von mehr als 150 Euro betreffen?

      Heißt ich brauche also wirklich soeine Steuernummer?

      Muss ich deswegen auch eine Steuererklärung machen?

      Ich bin noch Student, und mit meinem dauerhaften Neben-Job und jenen Auftritten komme ich eigentlich nicht über den Grundfreibetrag zur Einkommenssteuer .... hat das eine mit dem anderen also was zu tun, also die Steuernummer mit einer Steuererklärung usw?
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      Antwort:
      Naja, das mit der ersten Steuererklärung ist so eine Sache,Hat man erstmal eine gemacht ist man auch weiterhin dazuverpflichtet

      Als "normaler" Arbeitnehmer kommt das relativ automatisch, weil Dein Unternehmen für Dich Steuern abführt (grob: Bruttogehalt vs. Nettogehalt). Meist kannst Du Dir davon was wiederholen (besonders bei geringeren Gehalt). Du hast also ein Eigeninteresse die erste Steuerklärung freiwillig zu machen.

      Als Selbständiger bist Du aber dazu verpflichtet, bzw. das Finanzamt wird Dir schon mitteilen, dass Du eine Stuererklärung abgeben sollst.

      Das Finanzamt erfährt von Deiner Selbständigen Tätigkeit durch das beantragen der Steuernummer. Wie unten (Anm.: oben) schon geschrieben wird der Kunde, der eine Rechnung sehen will auch darauf achten, dass eine Steuernummer drauf steht, weil er sonst selbst die Kosten für Deine Show nicht absetzen kann.

      (Absetzen heißt: er hat Einnahmen und zieht die Ausgaben (also auch Deine Show) davon ab. So dass er weniger Gewinn hat den er versteuern muss)

      Es liegt also im Interesse des Kunden darauf zu achten, dass er auch eine Steuernummer von Dir bekommt und damit weiß auch das Finanzamt von Deiner Tätigkeit.

      Die Höhe der Rechnung spielt dabei keine Rolle.

      Wenn Du das Geld bisher so auf die Hand bekommen hast liegt das meist daran, dass der Kunde die Kosten sowieso nicht hätte absetzen können oder wollte (meist Privatpersonen).

      Die Steuererklärung an sich ist gar nicht sooo kompliziert da helfen Dir Programme dabei (z.B. WISO Sparbuch) die erklären Dir dort alles (auch mit Video). Wenn Du unter dem Jahresfreibetrag bleibst, musst Du am Ende auch keine Steuern zahlen.

      Also zu Deinen Fragen:
      teoretisch leider ja und ja :) aber keine Angst es ist einfacher als man glaubt.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von firesTan ()