Aufbewahrungsort der brennutensilien

    • Aufbewahrungsort der brennutensilien

      so hab auch mal wieder ne frage an euch,
      vielleicht hat man das thema ja schon mal diskutiert, aber frag trotzdem nochmal nach...
      ich hab jetzt meinen "antrag als freiberuflichen kunstler" fertig und wollte ihn die tage beim finanzamt einreichen und meine frage is,
      es geht um den aufbewahrungsort der brennutensilien.. interessiert sich das finanzamt für so einen aufbewahrungsort? muss ich da irgendwelche vorkehrungen treffen?

      ich kann es verstehen das man ab einer grossen menge brennutensilien einen feuerfesten raum benötigt und wahrscheinlich auch nachweissen muss.
      in der hochsaison hab ich max. 15-20 l auf lager da, aber das liegt ja nie lange im regal...

      wie habt ihr das gelöst?

      danke gruss
      sigi
      "Die Feuerkunst fasziniert,weil sie unmittelbar mit dem Menschen in Kontakt steht,vom Menschen kontrolliert wird, aber den Menschen nicht angreift"
    • wenn du toyfluid 62 nimmst, hat das einen brennpunkt von 62 grad und ist kein gefahrgut.

      trotzdem sollte man keine grösseren mengen lagern, wenn wohnungen etc. drüber sind, aber das ist nur meine privatmeinung, rechtlich ist man mit toyfluid 62 zb im grünem bereich.

      anders schauts mit buntem feuer und [lexicon]Fakirbenzin[/lexicon] aus, da darf man im haushalt glaube ich nur 1l aufbewahren.
      Feuerartist, Special Effects, Pyro, Feuerwerk Onlineshop für Feuershowfachbedarf Feuerpoi, Dochtband, Fluids etc
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    • Hey,

      und was das Finanzamt betrifft, so interessieren die sich nicht dafür, ob Du Gefahrstoffe lagerst oder verwendest. Die passen nur auf, dass Deine Umsaätze und Gewinne richtig versteuerst.

      Diesbezüglich wäre das Gewerbeaufsichtsamt (auch wenn Du Freiberufler bist) der richtige Ansprechpartner.
      Die sagen Dir auch, welche Mengen und Stoffe Du im Privathaushalt lagern darfst bzw. welche Auflagen Du ggf. zu erfüllen hast.

      Meldepflichtig sind diese relativ kleinen Mengen, die man als Feuerspieler so braucht, aber soweit ich weiß nicht.

      Micha
    • edit: statt zahlen aus dem kopf, hier ein link mit genauer erklärung:

      bge.de/asp/dms.asp?url=/bge/m1/m1.htm

      Toyfluid 56 und 62 ist lagertechnisch kein gefährlicher stoff (AIII), da Flammpunkt über 55 Grad, sprich kann gelagert werden.
      Toyfluid 62 hat den Vorteil, dass die ADR Grenze bei Gefahrgut (zwecks Transport, aber das sagt vielen Feuerwehrmännern auch was bei Diskussionen um Indoorfeuershows) bei 61 Grad liegt, sprich mit 62 Grad kein gefahrgut mehr.

      Alles bunte Feuer, Spiritus, Ethanol ist AI leichtentzündlich, [lexicon]Fakirbenzin[/lexicon] sogar hochentzündlich.
      d.h. in wohnung (aber nicht in treppengängen, flur etc. und anderen fluchtwegen) 1 l, in kellern 20 l (in unzerbrechlichen kanistern zb wie bei uns im shop im gegensatz zu flaschen wundbenzin aus der apotheke, da wären es 5 l)
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    • ja erst mal danke für die antworten und es hilft mir sehr weiter
      @ michael,
      ja das is eine gute anlaufstelle wo du mir da gesagt hast und werd die tage nochmal aufs ordnungsamt gehen und bei denen noch genaueres darüber zu erfahren... :thinker:

      @sam...
      das mit dem toyfloid is natürlich klasse merk ich mir mal :up:

      wie schaut es aus wenn ich mir für das [lexicon]Fakirbenzin[/lexicon] und das bunte feuer einen speziellen kanister zulege, müsste doch reichen oder...?

      merci
      sigi
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      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von sigi ()