X-MAN Gasanlage

    • und weil es diesen:
      bka.de/profil/faq/waffenrecht/av_usbv.pdf
      feststellungsbescheid gibt.

      (pdf)
      "Spiel mit dem Feuer. Tu es.
      Denn man kann einem Kind hundertmal sagen, die Herdplatte sei heiß, die Bedeutung wird ihm erst in dem Moment, in dem es trotzdem drauffässt klar.
      So lernt doch jeder für sich selbst, in dem großen Spiel das Leben heißt. Und das Feuer ist einer der anspruchsvollsten, dennoch lohnendsten Mitspieler."
    • find ich gut, dass sich hier soviele gedanken machen!

      das ganze ist sehr schwierig und die meisten feuerleute - auch professionelle - bewegen sich auf sehr dünnem eis.

      rechtlich hilft nur der spezialeffekteschein, da sind gasanlagen, benzinbomben etc. lehrgangsinhalt.

      alles andere ist im schadensfall oder wenn einer bös will (kommt bei feuerwerkern zb recht oft vor) oder ein amt oder feuerwehrler einen auf ich will jetzt genau wissen was los ist macht ein grösseres problem.
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    • Gut dann müsste ich 3000€ für Pyro scheine investieren und ein Jahr älter sein. Somit ist das wohl erstmal auf eis gelegt schade

      Wie ist es eigentlich wenn man ne Gas Anlage die Fest aufm Boden Steht Baut ( so wie die Flame jets), was für Gesetze gibts es da? kennt sich jemand damit aus *zum Sam rüber schiel

      lg

      Kai
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    • wenn sie ne tüvzulassung hat und du die genau nach der zulassung verwendest, dürfte es ok sein.

      der teufel steckt im detail. es gibt zb anlagen, die haben ne tüvzulassung bis zur flasche (flüssigentnahme). das hilft dir dann gar nix ohne sfx schein.
      auch sonst ist es sinnvll das kleingedruckte zu lesen, im zweifelsfall bewegt man sich schnell so, dass die zulassung wegen unsachgemässem gebrauch erlischt.

      ich hab mich ehrlich nicht genau damit befasst weil das bei mir alles über den sfx schein läuft.
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    • hmm also ich würde mal behaupten das du auf jeden fall richtigen ärger bekommen würdest wenn dabei etwas passiert (zuschauer verletzt etc.)
      ich denke dann könnte es im schlimmsten fall als nichtzugelassene waffe betitelt werden mit der du jemanden verletzen wolltest und bla

      ich kenne mich da zwar nicht wirklich aus , aber ich denke solange nichts passiert hat man da evtl noch glück , aber wenn mal was passiert wird das bestimmt ungemütlich

      Edit : MEIN 200.ter POST *freu* *hüpf* !
      Der Tanz ist ein Gedicht und jede seiner Bewegungen ist ein Wort.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Beowolf ()

    • Hallo ihr,

      vor einiger Zeit habe ich mich mal mit jemandem vom Ordnungsamt unterhalten und wir haben über die Veranstaltungsstättenverordnung etc. gesprochen.
      Insbesondere ging es um Feuerdeko und dass man mit Gas z. B. prima die Kontur einer Statue brennen lassen könnte...

      Wir waren uns einig, dass es bestimmt fein aussieht, aber er sagte auch, dass er derlei Konstruktionen grundsätzlich erstmal nicht genehmigen würde, wenn die Geräte nicht zugelassen oder geprüft wurden.

      Da er selber von Fach ist, würde er sich die Teile zwar im Einzelfall ansehen und dann entscheiden, in der Regel lehnt er es ab.

      Ich denke, es gibt einfach mehrere Hürden...

      - Die Genehmigung vor der Show
      - Die Versicherung
      - die rechtliche Situation
      - und sicher auch die Qualifikation des Einzelnen (sprich Scheine, Ausbildung, etc.)

      Meiner Meinung nach ist ein Bühnenpyroschein oder ein SFX Schein oder was auch immer überhaupt kein Garant für Fachwissen. Die Scheine sind einfach zu kriegen und die Voraussetzungen leicht zu erfüllen.
      Einzig der Großfeuerwerkerschein beweist m. E., dass sich jemand wirklich dahinterklemmt - denn da muss man ja Ewigkeiten erstmal als Helfer arbeiten, bevor man selber was machen darf. Wobei es unter den GF sicher auch genug schwarze Schafe gibt...
      Der Rest ist meiner Meinung nach nur "Schein" <-- Achtung Wortspiel! ;)

      Was ich jedoch am allerwichtigsten finde, ist dass jeder selber auch überlegt, was man so einsetzt.
      Gesetze und Gesetzeslücken hin oder her. Wenn es einen Unfall gibt, weil an so einer umgebauten Feuerzeuggaskartusche irgendein Plastikventil nicht mehr schließt oder der selbstgebastelte Luftpumpen-lycopodiummörser umkippt, ist es schon zu spät.

      Vielleicht sollte man sich also garnicht fragen, was man genehmigt bekommt, was die Versicherung abdeckt und was man straffrei auf der Straße mitführen darf, sondern vielmehr, was man wirklich selber verantworten kann...

      Tut mir leid, dass ich hier ein wenig auf Jonny Raincloud mache, aber wenn Publikum im Spiel ist, halte ich echt wenig von solchen Basteleien... vorne stehen immer die Kleinsten ;)

      Für die Vitrine ist es aber eine schicke Sache ;)

      my 2 cents...

      micha
    • @ Michi

      Ich schliese mich deiner Meinung vollkommen an. Ich sehe es genauso das man erst recht vor Publikum nicht leichtfertig handeln sollte. Trotzdem darf man sich doch nach Gesetzen erkundigen. Vergiss nicht, es wurde sogar mal Diskutiert ob Stahlwolle-Poi nicht unter [lexicon]Pyrotechnik[/lexicon] fallen würden.


      @all

      ich dencke das das was wir Bauen nicht unters waffen gesetzt fällt. Warum? seht selbst :P

      §1 WaffG (Auszug): Waffen sind tragbare Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, insbesondere Hieb- und Stoßwaffen.


      Daher fallen nur Geräte die in Ihrem wesen zum verletzen von Menschen gebaut sind/wurden.

      Somit sollten unsere Effekt gerät zur Feuer Projektion sowie die Unkraut verbrenne nicht unters Waffengesetz fallen, da sie nicht zum Verletzen/töten von Menschen hergestellt werden.


      Wie die Rechtslage zu einer Selbst gebauten Gasanlage sagt weiß ich noch nicht, dazu hab ich leider nichts gefunden

      lg

      Kai
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    • eine machete ist auch nicht dazu bestimmt einen menschen zu verletzen, sondern zum pflanzen schrotten.

      trotzdem fällt sie mit über 12cm klingenlänge unters waffengesetz.

      der absatz ist mehr dazu da, alles erstmal als waffe zu deklarieren was sich jemand ausdenkt, bevor das gesetz das auch beinhaltet. traurig aber wahr.
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    • So hab gerade das erste mal getestet.

      Habe zwei probleme Festgestellt:
      1. Durch den seilzug verrutscht das Gerät und muss es daher mit einer Hand festhalten.
      2. Geht jedesmal die Brennerflamme aus. Sieht man sehr schön auf dem Video, da ich jedes zweite mal nur gas in die luft spritze.
        [/list=1]

        Hier der link zum Video!

        Ansonstan bin ich soweit schonmal zufrieden.

        lg
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    • @ Michi Ich schliese mich deiner Meinung vollkommen an. Ich sehe es genauso das man erst recht vor Publikum nicht leichtfertig handeln sollte. Trotzdem darf man sich doch nach Gesetzen erkundigen. Vergiss nicht, es wurde sogar mal Diskutiert ob Stahlwolle-Poi nicht unter [lexicon]Pyrotechnik[/lexicon] fallen würden.


      Hey Kai,

      na klar. Ich finds ja auch gut, dass solche Sachen gecheckt werden. Nur sah es für mich so, als würde man hier eher versuchen, die Verantwortung in Richtung Gesetzgeber zu schieben... wenn schon von "Gesetzeslücken" gesprochen wird (s.o.).

      Bei diesem Ding sehe ich zum Beispiel das Problem, dass die Gasentnahme ja überkopf erfolgt.
      Das bedeutet, das Gas verlässt flüssig die Kartusche wird im Schlauch gasförmig, wobei es sich dann schlagartig ausdehnt. Je nach Außentemperatur kann der Druck im Schlauch dann sehr hoch werden. Nicht umsonst sind für Flüssiggasanlagen starre Rohrleitungen bzw. spezielle Hochdruckschläuche vorgeschrieben.
      So ähnlich ist es auch mit den Verbindungsstücken.

      Dann das Gehäuse: Die Gaskartuschen liegen beide offen da. Sollte nun der Schlauch bersten und eine Stichflamme, die man sicher nicht einfach auspusten kann, auf die Kartusche zielen, geht die hoch. Und wer schonmal 'ne Deodose ins Lagerfeuer geschmissen hat, weiß, dass die Blechstücke wie Ninjasterne fest im Baum steckenbleiben.

      Naja... daher meine Skepsis. Die ganze Konstruktion ist aus meiner Sicht halt nicht sicher.

      Trotzdem, ganz klar, sind natürlich auch die Gesetze dazu wichtig...

      michi
    • Wie gesagt bin ich ja noch lange nicht fertig ich denke soetwas zu entwickeln geht nicht von heut auf morgen.

      Es sind noch jedemenge sachen die ich verbessern bzw ändern muß.
      Die Anlage ist keineswegs so wie ich es gerne hätte,
      aber irgendwie muß man ja mal anfangen.

      Und wie ich im ersten Beitrag geschrieben habe kommt die ganze anlage in ein 3mm Aluminiumgehäuse.

      lg
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    • @michael: ich zumindest versuche keineswegs die verantwortung in richtung gesetzgeber zu schieben.
      es stinkt mir nur einfach langsam, dass in deutschland immer mehr verboten wird, und "uns", den einfachen bürgern so gut wie jede verantwortung einfach entzogen wird.

      wer die gesetzesentwicklung in den letzten jahren beobachtet hat sieht, dass immer mehr als harmlos edachte gegenstände, die einfach praktisch sein sollten (einhandmesser, als stinknormale taschenmesser für veteranen oder sonstige körperlich eingeschränkte entwickelt wären ein beispiel dafür).
      und wenn mir immer mehr verboten wird, liegt es doch irgendwie in der natur des menschen erst recht rauszufinden, was übersehen wurde ;)
      "Spiel mit dem Feuer. Tu es.
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    • @endless
      schonmal überlegt das gerät auf der hand außenseite zu plazieren? also so das es durch faust ballen gestartet wird ...
      bist da mit der hand gefährlich nahe an der zündflamme...
      zur befestigung : gibt zum stillegen von brüchen oder ähnlichem solche schienen... die werden in heißem wasser geformt und passen sich dadurch sehr gut an! wär doch noch ne idee zum befestigen ;)
      ansonsten einfach nur genial das ding :hothead: