Hilfe! Feuerwehr!

    • Hilfe! Feuerwehr!

      hey ihr lieben,
      ich hab n kleines Problem, und das sieht folgendermaßen aus: Ich sollte mit meinem Partner ne Feuershow bei mir auf dem schulfest machen, allerdings muss das ganze indoor stattfinden was an und für sich ja auch noch kein problem ist. der sicherheitsbeauftragte unserer schule hat sich jetzt jedoch mit der feuerwehr in verbindung gesetzt zwecks genehmigung, und die meinten in der kürze der zeit (noch 9 tage -das sommerfest soll am 21. Juni stattfinden) wäre es nicht mehr möglich eine Genehmigung einzuholen, einzige möglichkeit wäre es (so wie der das gesagt hatte) wenn während des auftrittes eine brandwache von der feuerwehr anwesend wäre.
      SO!
      Problem: Ich erreiche in der dämlichen Feuerwache hier niemanden, hänge ewigkeiten in der warteschleife (mit sehr schöner melodie, muss man sagen xD) und ich würde den auftritt nur sehr ungerne absagen bzw nicht in der schulaula durchführen, weil wir da noch auf effekte wie bodennebel, beleuchtung und vor allem ne 1a musikanlage zurückgreifen können.

      Darf auch jemand von der Freiwilligen Feuerwehr da Brandwache machen?
      Brauchen wir überhaupt ne Genehmigung?
      Reicht es nicht, wenn meine Schule das genehmigt?

      Liebe Grüße,
      ein verzweifelter Khaos
      Unsere Homepage
      Vorheriger Nick: K*haosprinz
    • tz tz tz, also echt. Dass kann dir sogar dein Partner zum Teil beantworten.

      Feuerwehr und Ordnungsamt müssen über Auftritte informiert werden.

      Es müssen Brandwachen da sein, die sich mit dem löschen auskennen.
      Diese müssen allerdings nicht zwingend von der Berufsfeuerwehr sein.

      Und was soll heißen, dass die Genehmigung in so "kurzer" Zeit kaum klappt?
      Die müssen doch nur sagen, ob das Sicherheitstechnisch erlaubt ist.
      Seit wann müssen die Genehmigungsschreiben raus geben????
      wäre mir komplett neu.

      Edit:
      Falls es aus meiner Formulierung nicht ersichtlich ist:
      Muss man dem Ordnungsamt und der Feuerwehr nicht nur bescheid geben, dass die dann sagen "ja, geht klar", solange das nicht Sicherheitstechnisch verboten ist oder das O-Amt (wie es ja mancherorts ist) Nachweise über Versicherung haben will.
      "Es ist die Zeit für den Krieg und eine Zeit für den Frieden."
      [Prediger 3,8]

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Lupus ()

    • Ihr beiden seid mir ja ein Pärchen. Da bekommt der Thread Organisierte Rufverbesserung eine ganz neue Bedeutung für mich.. :rolleyes:

      Darf auch jemand von der Freiwilligen Feuerwehr da Brandwache machen?

      Darüber und auch über den Umfang der Brandwache entscheidet die zuständige Feuerwache. Das ist in Schulgebäuden mit sicherheit die Berufsfeuerwehr.

      Brauchen wir überhaupt ne Genehmigung?

      Selbstverständlich ja - öffentliche Veranstaltung im öffentlichen Raum. In anderen Fällen reicht mitunter eine Anzeige, auf Privatgrund ist auch die Anzeige nicht notwendig (allerdings empfehlenswert).

      Reicht es nicht, wenn meine Schule das genehmigt?

      Theoretisch für euch ja. Verantwortungsbewusst ist aber etwas anderes.

      Generell noch eine Anmerkung. Mündliche Genehmigungen heißt keine Genehmigung. Selbst eine Anzeige sollte man sich schriftlich bestätigen lassen.

      Viele Grüße,
      Michi
      Ich schreibe meine persönliche Meinung.
    • Auf jeden Fall nur mit Genehmigung!

      Ob dann einer der [lexicon]BF[/lexicon] oder FF kommt ist egal, da er im Auftrag der Feuerwehr kommt. (dann ist die Brandwache auch über die Feuerwehr versichert)

      geh einfach mal persönlich vorbei und informiere dich. Kann aber natürlich auch passieren, dass wenn die Brandwache sie die Örtlichkeiten ansieht und NEIN sagt, da zuviele Brandlasten / Fluchtwege / Gassen zwischen den Stuhlreihen ... usw.

      du kannst mich aber auch gern mal anrufen... Nr kriegst du per P.M.
      Fordere viel von dir selbst und erwarte wenig von den anderen. So wird dir Ärger erspart bleiben.
      -Konfuzius-

      :frog: ALL GLORY TO THE HYPNOTOAD :frog:
    • Theoretisch fällt das ganze (Indoor und öffentlich) unter Veranstalltungsstättenverordnung. Und die schreibt ein Gutachten von Ordnungsamt und Feuerwehr vor (incl. Frist in der das ganze stattfinden muss... 9 Tage sind da glaub ich recht knapp)

      Allerdings hängt das an der Bühnengröße und der größe des Zuschauerraums. Desweiteren ist dieses Gesetz Ländersache, ich hab nur die von Bayern und BW gelesen.

      Und wie gesagt: Ich habs gelesen und bin kein Anwalt, d.h. ich kann mich da jetzt ganz verzetteln. Außerdem fehlt mir jegliche Erfahrung mit Indoorauftritten.

      Was Brandwache angeht bin ich n bisschen Sattelfester und da müsste eigentlich ne freiwillige Feuerwehr reichen (aber das ist auch wieder Ländersache und wir haben hier im Ort nur ne FFW), vorrausgesetzt, das die für den Bereich der Schule auch zuständig ist.

      Gibts an der Bühne/Auftrittsfläche evtl. Dekorationen? Die könnten dann auch Versicherungs-/Rechttechnisch zum Problem werden.

      Ich würde eher dazu tendieren draußen auf zu treten.

      Aber: alle Angaben ohne Gewähr.
    • nochmal zu [lexicon]BF[/lexicon] udn ff beui uns machen wir immer die brandwachen (FF) weil es schlicht bei uns keine [lexicon]BF[/lexicon] gibt allerding sieht man selten die [lexicon]BF[/lexicon] nbei sowas (kenn ich ich selten hab da connecs) wird immer auf die ff's abgeschoben die hauptamtlichen sind dafür zu teuer und zu wichtig..... auch brandwachen nach einem feuer müssen immer die ff's machen usw
      Heisse Feuerwehrfrauen aus deiner Umgebung suchen DICH!
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      Dieser Beitrag wurde maschinell gefertigt und ist auch ohne Unterschrift gültig.