Interessante Informationen für Feuerkünstler

    • Interessante Informationen für Feuerkünstler

      Liebe Kollegen,

      So viel zum Thema: Faires Verhalten untereinander:
      Vor ein paar Tagen bekam ich Post vom Rechtsanwalt der Firedancer GmbH. Der Rechtsanwalt weißt mich in dem Brief darauf hin, dass ich in meiner Adwords Kampange bei google den markenrechtlich geschützten Begriff Firedancer verwende. In einer sehr kurzen Frist (3 Tage) hatte ich nun Zeit den Begriff aus der Anzeige zu nehmen. Das habe ich auch getan.
      Mein Webmaster kennt sich nicht in der Feuerszene aus und schon gar nicht, was für Wörter wo geschützt sind.
      Ein kurzer Anruf der Firedancer oder eine kurze email hätte genügt und ich wäre dem nachgegangen und man hätte sich sicherlich einigen können.
      Ich habe mit den Firedancern bisher kein Problem gehabt und habe die Firedancer schon mal wegen einem Job angefragt, an einem Termin an dem ich nicht konnte.
      Was ist denn das für ein Verhalten? Das Wort Firedancer ist nun auch keine eigene Wortschöpfung sondern ein Gebrauchsbegriff, oder? Es wundert mich, wie man dieses Wort schützen lassen kann. Kann ich das Wort Salsatänzerin oder Tangotänzerin jetzt auch schützen und mich so nennen?
      Über Eure Meinungen würde ich mich freuen.
      Grüße
    • Hallo

      das ist doch noch fair. In der rauen ebay-Wirklichkeit hätte der Anwalt noch eine gesalzene Kostennote für seine Abmahnung beigelegt. ;)

      Prinzipiell kann man einzelne Worte als Marke schützen. Das ist schon in Ordnung. Man darf diese Worte dann natürlich noch benutzen, aber eben nicht mehr in dem Kontext als Markenbegriff.

      Nicht zulässig ist es einen rein beschreibenden Begriff als Marke einzutragen, also z.B. Seife für meine tolle neue Pflegeseife. Insofern finde ich es hier fraglich, ob "Firedancer (tm)" nicht einfach nur eine Beschreibung ist. Wahrscheinlich deshalb nicht, weil es englisch ist und sich außer den Firedancern (tm) niemand sonst so bezeichnet hat. "Feuertänzer" als Marke eintragen zu lassen, geht wohl nicht. Genauere Infos hier.


      Aber prinzipiell gebe ich dir recht. Man kann solche Probleme auch anders lösen, ohne Anwalt und der großen Keule.
      Das ist leider wieder ein schönes Beispiel, dass einige vom Community-Gedanken nichts halten, die Feuerkunst nur als Geldquelle und/oder Möglichkeit zur Selbstprofilierung betrachten. Die Kunst, der Spirit, die Community bleiben dabei auf der Strecke. Leider schreitet diese Entwicklung immer weiter fort. ?(
    • Tja, meinen Freund hatte es sogar noch schlimmer erwischt. Er hatte aus einem Forum einen schönen Text raus kopiert, wußte aber später nicht mehr, wer der Urheber des Textes war. Er verwendete ihn auf seiner Homepage und ca. 11 Monate später kam ein Brief von einem Anwalt mit einer Abmahnung wegen Geschäftswidrigem Verhalten, einer Unterlassungserklärung und einer fetten Rechnung. Anstatt sich einfach mal unter der im Impressum genannten Telefonnummer und/oder E-Mail Adresse zu melden, hat der (Ost-Deutsche) Urheber des Textes gleich ne Lawine losgejagt. So'n Mist sag' ich Euch, und das wo mein Freund seit Monaten Arbeitslos ist und nicht mal beruflich diese Webseite betreibt, sondern nur Privat. Naja. Egal. Jedenfalls um Ärger zu vermeiden, haben wir alles raus genommen, Zähneknirschend bezahlt und ab sofort wird nix mehr von irgenwo verwendet.

      Ich glaube in Deutschland kann man einige "Gebrauchswörter" nicht schützen lassen, aber ich denke mal "Firedancer" ist im Deutschen sprachgebrauch nicht gerade ein alltägliches "Gebrauchswort" und daher schon schützbar, vor allem im geschäftlichen Bereich.

      Ich finde diese Entwicklung zu amerikanischen "Zucke und ich verklage Dich"-Sitten höchst bedenklich, aber ich muß thy leider recht geben - es geht immer weiter in diese Richtung und Du hast wohl Glück gehabt, dass Du die Anwaltskosten nicht übernehmen mußtest! Aber VORSICHT - bei Stern-TV war letztens ein Bericht, dass sich auch viele Schwarze Schafe in dem Bereich tummeln und versuchen unberechtigt Geld zu machen! Also wenn Geld verlangt wird, immer erst mal einen eigenen Anwalt konsultieren.
      WACHIWI PAYTAH - dances with fire *sioux*
    • Naja... gehört halt nicht zum guten Ton. Ich hatte auch so sachen wo gleich der Anwalt daher kam und Stress machen wollte obwohl die Sache innerhalb von 5 Minuten am Telefon geregelt hätte werden können.

      Wirft meiner Meinung nach kein gutes Licht auf die Künstler / Organisationen von denen soetwas ausgeht.

      Gruß
      Chris
      There is no 'I' in 'Team', but theres a 'We' in 'Weapon' !
      „Im Leben kommt es darauf an, Hammer oder Amboß zu sein - aber niemals das Material dazwischen.”

      Auf mehrfache Nachfrage: "JA! Ich bin größenwahnsinnig" :)
    • Original von Sunny
      ... hat der (Ost-Deutsche) Urheber des Textes gleich ...


      Hej Sunny, totaler Mist was der Mensch da losgetreten hat, keine Frage! Mein Unmut errregt allerdings die Betonung auf "Ost-Deutscher"...,
      warum erwähnst du dies? Von unötigen Vorurteilen sollte man sich freimachen.
      Besonders als Admin sollte einem sowas auch aus Wut nicht rausrutschen -> Vorbildfunktion.
      Verstehe das bitte nur als Hinweis, wir labern alle mal Mist...
    • Original von moep
      Was mich mal interessieren würde ist, ob die ganze Aktion von den Firedancern selber ausging oder ob deren übereifriger Anwalt sich von alleine auf die Sache gestürzt hat.


      Anrufen... Fragen :D
      There is no 'I' in 'Team', but theres a 'We' in 'Weapon' !
      „Im Leben kommt es darauf an, Hammer oder Amboß zu sein - aber niemals das Material dazwischen.”

      Auf mehrfache Nachfrage: "JA! Ich bin größenwahnsinnig" :)
    • Servus Michi,

      ich hab grad nachgeguggt:

      "Firedancer" ist in Deutschland eine eingetragene Marke...
      "Fire Dancer" ist eine IR eingetragene Marke (international)....

      Gruß
      Chris
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      Auf mehrfache Nachfrage: "JA! Ich bin größenwahnsinnig" :)
    • In dem Wikipedia-Artikel steht dazu:

      Rein beschreibende Zeichen sind nicht zulässig, da durch sie keine Unterscheidung der Waren oder Dienstleistungen erreicht wird (mangelnde Unterscheidungskraft) und sie darüber hinaus von Wettbewerbern zur Beschreibung ihrer Produkte benötigt werden (Freihalteinteresse). Die Marke Benzin kann also nicht für Kraftstoffe angemeldet werden. Dagegen ist es möglich, die Bezeichnung Benzin für Kleidung zu verwenden, da das Wort „Benzin“ keine beschreibende Angabe für diese Waren darstellt. Eine Ausnahme bilden in der deutschen Rechtsprechung Marken, die über alle Maßen bekannt sind (Bsp. Telekom).

      Insofern ist "Firedancer" schon kritisch, da es sicher viele Leute einfach zur Beschreibung einsetzen. Allerdings gibt es die Firedancer schon sehr lange unter diesem Namen, so dass mit diesem Begriff vielleicht doch nur diese Gruppe assoziert wird. s. Telekom
      Wird so etwas geprüft, wenn man einen Markennamen eintragen lässt, oder wird einfach gewartet, ob sich ein Mitbewerber beschwert, also klagt, der den Namen als Bezeichnung verwenden will? Vielleicht hat nur noch niemand dagegen geklagt?


      Auch wenn in Deutschland die Abmahn-Unsitte inzwischen üblich zu sein scheint, kann man doch innerhalb der Feuerszene einen anderen, freundlicheren Umgang pflegen. Oder sind wir wirklich inzwischen im gleichen Boot, wie ebay-Pseudoprivat-Händler, Elektromarktketten oder Abmahnvereine?

      viele Grüße
      Thomas
    • @sunny:
      Bei einem Text muss erst mal eine gewisse Schöpfungshöhe erfüllen, dass er durch das Urheberrecht gedeckt ist. Ein normaler Forumsbeitrag erfüllt diese nicht. Daher kommt mir die Aktion etwas seltsam vor.

      Bei Fotos ist selbst das schlechteste Bild geschützt. Ist auch eine beliebte Art Geld zu verdienen. Eigene Fotos als vermeindlich frei verfügbar in Netz stellen, ein Jährchen warten und dann die Leute abzuzocken, die das Bild kopiert haben.
    • Petra, du scheinst die größte Bedrohung der Firedancers zu sein, nimm es als Kompliment.. ;)

      Im Ernst, der Text "Der Firedancer aus ... trat am ... in ... auf" hat eher beschreibenden Charakter als ein Profiltitel "Lady of Fire, Firedancer", wo die Zugehörigkeit zu besagter Gruppe suggeriert wird. Ich weiß natürlich nicht, wie deine Formulierung in der AdWords Werbung aussah, Petra, vermute aber, dass es in diese Richtung ging.

      Ich sehe Firedancer ebenfalls als Gebrauchsbegriff an, den viele Feuerspieler zur Beschreibung verwenden. Eventuell ist hier aber Groß- und Kleinschreibung, getrennte oder verbundene Schreibweise oder sprachlicher Kontext von Bedeutung.

      Grüße,
      Michi
      Ich schreibe meine persönliche Meinung.
    • Hi Michi,
      danke. bei adwords wird allerdings nicht zwischen gross und kleinschreibung unterschieden. selbst wenn du mehrzahl hast oder getrennte schreibweise wird die anzeige angezeigt. meines wissens nach...
      Leider hat mich das alles sehr viel Nerven und Zeit gekostet. Mal abgesehen von telefongebühr, Patentanwaltauskunft ( pro Stunde), usw.
      Habe auch zur sicherheit die texte in meiner deutschen HP geändert. Ich will keinen Stress...
    • oweh, unschoene diskussion!

      erstmal finde ich gut wie du reagierst petra. dass der begriff firedancer geschuetzt werden konnte wundert mich doch sehr, ich hab das mal mit pyromaster (fuer ne funkzuendanlage) probiert, keine chance gehabt.

      allerdings ist es auch immer schwierig sobald leute davon leben, dann kommen die ganzen konkurrenzteile mit rein. zum beispiel macht rupert vo unserem shop sich echt viel arbeit mit unseren texten und artikelbeschreibungen im onlineshop. andere klauen die hemmungslos, bei ebay oder bei einem anderen onlineshop, und uebernehmen sie. uns wars bisher auch zu doof da was zu machen, aber es nervt andereseits auch.

      mich wundert, dass die firedancer das so gemacht haben, da ich sie bisher immer als sehr kollegial und freundlich erlebt habe. insofern will ich nicht urteilen, ohne von ihnen gehoert zu haben, wie sie die sache sehen.

      viele gruesse, sam
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    • Die Google AdWords sind zwar nicht case-sensitive aber auf eine genaue Schreibweise fixiert, sprich bei "fire dancer" erscheint die Werbung nicht, wenn sie für "firedancer" angelegt wurde.

      Mich würde natürlich schon interessieren, was genau nun abgemahnt wurde. Verstehe ich es richtig, dass bei Eingabe des Wortes Firedancer in beliebiger Schreibweise deine Werbung in Google aufgetaucht und du deshalb abgemahnt wurdest? Oder hattest du den Begriff Firedancer in der Werbung drin bzw. auf deiner Webseite stehen?

      Grüße,
      Michi
      Ich schreibe meine persönliche Meinung.
    • Original von Karait
      Original von Sunny
      ... hat der (Ost-Deutsche) Urheber des Textes gleich ...


      Hej Sunny, totaler Mist was der Mensch da losgetreten hat, keine Frage! Mein Unmut errregt allerdings die Betonung auf "Ost-Deutscher"...,
      warum erwähnst du dies? Von unötigen Vorurteilen sollte man sich freimachen.
      Besonders als Admin sollte einem sowas auch aus Wut nicht rausrutschen -> Vorbildfunktion.
      Verstehe das bitte nur als Hinweis, wir labern alle mal Mist...


      Ich sehe es ein ^^ Es ging mir nur darum zu sagen, wie schnell sich so mancher vom Sozialismus zum totalen Kapitalismus bewegt Das hätte ich wohl besser herausstellen sollen! Sorry ^^
      WACHIWI PAYTAH - dances with fire *sioux*
    • @all
      also auch noch ein Kommentar von mir. Ich denke der Begriff die Firedancer ist nur deswegen als Marke geschützt worden weil Sie den Begriff in einer Klasse 18 beim Markenamt eingeordnet haben:
      Das Kapitel 18 ist unter anderen Dingen

      18 Aktentaschen, Dokumentenmappen
      18 Babytragetýcher
      18 Badetaschen
      18 Bekleidungsstýcke fýr Tiere
      18 Bergstýcke
      18 Beschlýge fýr Geschirre
      18 Brieftaschen
      18 Campingtaschen

      Das bedeutet das ganz hat eigentlich nicht mit Feuer usw zu tun. Deswegen habe die Leutchen aus Dreieich auch noch ein paar nette DInge dazu geschrieben bei Ihrem Eintrag : ( Auszug )
      Bespielte Ton-, Bild- und Datenträger, Schutz- und Sicherheitsbekleidung; Druckerzeugnisse, Künstlerbedarfsartikel, Verpackungsmaterial aus Kunststoff, soweit in Klasse 16 enthalten, Schreibwaren, Lehr- und Unterrichtsmittel (ausgenommen Apparate); Leder und Lederimitationen sowie Waren daraus, soweit in Klasse 18 enthalten, Häute und Felle, blabal.

      Wenn Sie sich für Shows usw eintragen lassen hätten würden Sie in der Klasse 41 zu finden sein.

      @sam
      Ich denke das hängt wie immer wohl auch sehr vom jeweiligen Sachbearbeiter ab. Wenn ich Feuertänzer auf deutsch eintrage und einen Kugelschreiber als Produkt Feuertänzer nenne ? Vielleicht geht das auch.

      Ganz schön dümmlich.

      schöne Grüße Nox
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