ich meinte eigentlich das hier:
also: was ist nun damit? ist nun die vorratsdatenspeicherung einstweilig verfügt gestoppt? vllt. weiß das jemand.
original von mir selber (weiter oben):
jetzt geht es v.a. darum, wer für den verfassungsbeschwerde-fall zuständig ist.
taz.de/1/politik/deutschland/...Hash=1fefa542e9
solange steht die einstweilige verfügung (stoppen der vorratsdatenspeicherung) in der schwebe.
also: was ist nun damit? ist nun die vorratsdatenspeicherung einstweilig verfügt gestoppt? vllt. weiß das jemand.
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