Glanz & Gold - Engeltainment - Website

    Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

    • also ich finde das design sehr gut, wobei ich der meinung bin, die ränder der einzelnen felder müsste man noch ein wenig umgestalten , hab aber jetzt auch nicht wirklich eine idee was man da machen könnte , ich weiss auch nicht was mich stört , es passt aber einfach nicht 100% (meine meinung)

      aber ansonsten find ich die Seite :up:
      Der Tanz ist ein Gedicht und jede seiner Bewegungen ist ein Wort.
    • Schön gemacht und im Grossen+Ganzen gelungen.

      Was ich in jedem Fall noch ändern würde:

      - Walkakt kommt nicht schnell rüber. Auf den Bildern habt ihr rausgeschnitten, im Text gehts unter. Wenn du Engel auf Stelzen verkaufen willst, sollte dass dem Oberflüchtigesten Betrachter klar werden, daher würde ich im Zentralbild auf der Site und auch in der Galerie das prominenteste Bild als Totale mit Stelzen nehmen.

      - Text ist nicht hierarchisch aufgebaut, und durch die Versalien gehen Stezen/walkakt unter. Hier würde ich mit Farbe und Fett arbeiten, dass man schnell das Wichtigste querlesen kann.

      - Impressum. Muss sein, mit voller Postadresse, Telefon etc. Obwohl die Abmahnwelle zurückgeht, kannste schnell Post vom Anwalt kriegen. Setzt das aber in ein Bild und nicht in html, damits die bösen Crawler nicht auslesen und Ihr zugemüllt werdet.

      Idee, Farbwelt und so finde ich echt gut ...
    • Vielen Dank meine Lieben,

      es ist immer gut, Feedback zu haben, auch wenn wir nicht alles berücksichtigen können /wollen.

      Zur Impressumspflicht habe ich folgendes gefunden (bei Wikipedia, wo sonst?)



      § 5 TMG legt die folgenden allgemeine Informationspflichten fest:

      (1) Diensteanbieter haben für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten:

      1. den Namen und die Anschrift, unter der sie niedergelassen sind, bei juristischen Personen zusätzlich die Rechtsform, den Vertretungsberechtigten und, sofern Angaben über das Kapital der Gesellschaft gemacht werden, das Stamm oder Grundkapital sowie, wenn nicht alle in Geld zu leistenden Einlagen eingezahlt sind, der Gesamtbetrag der ausstehenden Einlagen,
      2. Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit ihnen ermöglichen, einschließlich der Adresse der elektronischen Post,
      3. soweit der Dienst im Rahmen einer Tätigkeit angeboten oder erbracht wird, die der behördlichen Zulassung bedarf, Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde,
      4. das Handelsregister, Vereinsregister, Partnerschaftsregister oder Genossenschaftsregister, in das sie eingetragen sind, und die entsprechende Registernummer,
      5. soweit der Dienst in Ausübung eines Berufs im Sinne von Artikel 1 Buchstabe d der Richtlinie 89/48/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 über eine allgemeine Regelung zur Anerkennung der Hochschuldiplome, die eine mindestens dreijährige Berufsausbildung abschließen (ABl. EG Nr. L 19 S. 16), oder im Sinne von Artikel 1 Buchstabe f der Richtlinie 92/51/EWG des Rates vom 18. Juni 1992 über eine zweite allgemeine Regelung zur Anerkennung beruflicher Befähigungsnachweise in Ergänzung zur Richtlinie 89/48/EWG (ABl. EG Nr. L 209 S. 25, 1995 Nr. L 17 S. 20), zuletzt geändert durch die Richtlinie 97/38/EG der Kommission vom 20. Juni 1997 (ABl. EG Nr. L 184 S. 31), angeboten oder erbracht wird, Angaben über

      a) die Kammer, welcher die Diensteanbieter angehören,
      b)die gesetzliche Berufsbezeichnung und den Staat, in dem die Berufsbezeichnung verliehen worden ist,
      c)die Bezeichnung der berufsrechtlichen Regelungen und dazu, wie diese zugänglich sind,

      6. in Fällen, in denen sie eine Umsatzsteueridentifikationsnummer nach § 27a des Umsatzsteuergesetzes oder eine Wirtschafts-Identifikationsnummer nach § 139c der Abgabenordnung besitzen, die Angabe dieser Nummer,
      7. bei Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien und Gesellschaften mit beschränkter Haftung, die sich in Abwicklung oder Liquidation befinden, die Angabe hierüber.

      (2) Weitergehende Informationspflichten nach anderen Rechtsvorschriften bleiben unberührt




      Demzufolge entnehme ich, dass wir nicht unter die Pflicht fallen, da wir ja keine Internetdienste anbieten.

      Wer weiss genaueres?

      Liebe Grüße

      Fab*
      The Burning Woman
      Fire of the Scorch and
      The Singe that Bleeds
    • Teledienstangebot

      Oh je, schon wieder eine abmahnfähige Internetseite mit gewerblichen Teledienstangebot ohne Impressum.

      Auf jeden Fall ist eine Internetseite ein Teledienstangebot!

      Wie sich aus § 55 I Rundfunkstaatsvertrag (RStV) ergibt, trifft einen Anbieter somit nur dann keine Impressumspflicht und er kann seine Webseite völlig anonym ins World Wide Web stellen, wenn sein Angebot ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dient.

      Hierunter zählen insbesondere Inhalte, die passwortgeschützt sind und das Passwort nur an Bekannte und Verwandte weitergegeben wird, Inhalte aus dem engsten persönlichen Lebensbereich, bei denen ein berechtigtes Interesse Dritter an der Identität des Websitebetreibers nicht existiert oder wenn der Erfassung der Webseite durch Suchmaschinen in Metatags oder in einer robots.txt-Datei widersprochen wird und der Inhalt dem persönlichen Bereich entstammt.

      Aus dem Telemediengesetz also zu folgern, dass die fehlende Bestellmöglichkeit euch von der Impressumsplficht befreit ist somit ein Irrtum und beruht auf einer Kenntnislücke. Denn (Zitat): "Das neue Telemediengesetz (TMG) sieht eine ähnliche Regelung wie das TDG vor: Die allgemeinen Informationspflichten wie z. B. die Impressumspflicht gelten nach § 5 nur "für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien". Diensteanbieter ist gem. § 2 Nr. 1 TMG demnach jede natürliche oder juristische Person, die eigene oder fremde Telemedien zur Nutzung bereithält oder den Zugang zur Nutzung vermittelt; erfasst sind damit auch alle Betreiber von Webseiten. (Quelle: Link)

      So stand das nicht in der Wikipedia und ich ändere das gleich mal...

      Dabei genügt schon ein einziger Sponsorenlink (bei kostenlosen Webprovidern, die ihre Banner dort schalten, wo man veröffentlicht) oder eben ein gewerbliches, freiberufliches bzw. eben nicht rein privates Angebot (Angebot im Sinne einer Information), um unter die Kennzeichnungspflicht zu fallen.

      Euer Angebot ist keine private Darstellung euers Hobbys, sondern ganz klar ein geschäftliches Angebot. Es ist auch nicht erlaubt, die Adresse in einer Grafik-Datei für Spam-Crawler unsichbar als Bild einzubauen. Die Pflichtangaben nach § 5 TMG (früher § 6 TDG) nur in Form einer Graphikdatei bereit zu stellen, damit insbesondere die eigene E-Mail-Adresse nicht von sog. Harvestern ausgelesen werden kann und damit nicht Eingang in Datenbanken findet, die Grundlage für die Versendung von Spam Mails sind, genügt den gesetzlichen Anforderungen nämlich nicht. Dies lässt sich letztlich damit begründen, dass die Angaben auch blinden Internetnutzern zugänglich sein müssen, diese aber Graphiken auch mit technischen Hilfsmitteln nicht erfassen können. (Quelle: Impressumspflicht contra Spam-Vermeidung - Ein unauflöslicher Konflikt? JurPC Web-Dok. 78/2005, Abs. 1 - 20,)

      Das einzige, was man ohne Impressum machen kann, sind rein private Selbstdarstllungen, ohne Links auf andere (auch nur im geringsten gewerbliche oder künstlerisch gegen Bezahlung arbeitende) Intenetseiten bzw. ohne Banner, ohne Nennung von Sponsoren oder Geldgebern und wirklich nur Mein Hund, mein Haus, Mein Gedicht...

      Also, ganz schnell alles reinschreiben, und zwar von allen Geschäftsführern eurer GbR, mit vollem Vor- und Nachnamen und so, dass man euch ohne nachzufragen eine Klageschrift zustellen kann (also nicht mal Postfach ist erlaubt!) Eben ein richtiges "Kennzeichen" wie wenn man mit dem Auto losfährt... da gibts auch was auf die Mütze, wenn man "ohne" am Verkehr teilnimmt. ;-)))

      Preise, Konditionen, Buchungsmöglichkeit fehlt leider komplett.

      Das ist alles zusammen genommen eher unprofessionell in meinen Augen, da der potentielle Kunde nicht weiß wer ihr nun genau seid und zum Kontakt gewungen ist, wenn er auch nur wissen will, ob er sich euch überhaupt leisten kann. Ansonsten, schöne Seite. Wirklich ansprechend!

      Ich würde aber davor zurückschrecken, weil, wenn ich z.B. 400 Euro hätte, aber befürchten müsste eine Notlüge zu erfinden oder zu sagen "das ist aber teuer...", wenn ich am Telefon erst efahre, dass ihr 1000 Euro incl Bahnfahrt und Hotel nehmt.... zumal Vermittler, Agenturinhaber und Veranstalter ganz klar eine Kalkulationsgrundlage was Zeit, Platzbedarf für die Nummer (oder die Nummern?) sowie Buchungskonditionen angeht, benötigen, um mit euch als Bestandteil einer professionellen Konzeption ein Kundenangebot machen zu können.

      Das kann man alles auch in einem geschützten Bereich zum Download für Kunden anbieten, nachdem man telefoniert hat. So mit zwei, drei Beispiel-Angeboten in verschiedenen Preisklassen, vor Ort (ohne Reisekosten) und weiter weg (mit Hotel und so). Dann noch eine Kombi mit Feuershow und was für Agenturen, die mehrfach buchen (Rabattprinzip). Man muss ja nicht treu-doof 800 Euro auf die Webseite schreiben als Preis und damit basta...

      Aber jetzt hör ich hier auf, denn sonst vergess ich, dass genau diese Tipps ja meine Geschäftsgrundlage als Coach für Künstler sind... feel free to use!

      Dieser Beitrag wurde bereits 7 mal editiert, zuletzt von Chela ()

    • Hi Cheal,

      erst mal Küsschen für dein ausführliches Feedback!
      Impressum kommt gleich rein. Ist ja ätzend, scheiss Gesetzesfuchserei....

      Hmm, Preise werden wir wohl nicht veröffentlichen, da ist uns der persönliche Kundenkontakt dann doch lieber. Ausserdem wollen wir ja noch unsere total süsse und total professionelle Angebotsmappe verschicken. Und da wir spät dran sind (weihnachten ist ja schon (gefühlt) übermorgen) läufts eh auf persönliche Aquise raus.

      KOnditionen wären allerdings echt noch ne gute Idee. Werd das mal mit meinem MIt-Engel besprechen.

      Vielen Dank dir!

      Fab*
      The Burning Woman
      Fire of the Scorch and
      The Singe that Bleeds