Show Musik für Pois

    • Sprich der Verantstalter hat so oder so die Verantwortung und ich hörte oft schon die Geschichte das der Verantsalter zu den Feuerartisten sagte, Genehmigung eines Liedes ist egal sie können einfach spielen. In dem Fall ist man als Auftretender ganz aus der Schussbahn, denk ich mal.

      Was das mit der Gema betrifft bin ich mir aber nicht sicher, im Gegenteil, es hat doch JEDES Lied Copyright etc und darf somit nicht öffentlich im Rahmen einer Veranstaltung ohne Genehmigung gespielt werden. Oder ist die gema als weltweite copyright Organisation zu sehen?
    • Wichtig: So weit ich weiß:

      Natürlich ist alles, was Du als Musiker, Schreiberling etc. hervorbringst, Dein geistiges Eigentum. Das bedeutet aber nur, dass Du das Lied/den Text eines anderen nicht als Deine eigene Schöpfung bezeichnen darfst.

      Es kann Dich niemand daran hindern (und Dir meines Wissens nach auch nicht verbieten), das Lied eines anderen zu spielen, oder einen Text vorzulesen, der nicht Dein eigener ist. Fairerweise sollte man als Künstler-Kollege jedoch immer drauf hinweisen, wen man da gerade zitiert/gespielt hat. Zumindest auf Nachfrage - klar.

      Geschützt durch die GEMA ist nur das, was bei der GEMA (oder einer ihrer Partnergesellschaften) registriert ist. Es gibt auch noch andere sog. Verwertungsgesellschaften, aber die GEMA ist so die weit verbreitetste.

      Ist das Ganze mit dem Veranstalter abgeklärt (würde ich in einen Künstlervertrag in jedem Falle mit aufnehmen!), dann bist Du aus dem Schneider, jap.
      Ich lebe, also spinn ich.
    • Original von Bjerkana
      Es kann Dich niemand daran hindern (und Dir meines Wissens nach auch nicht verbieten)


      Und genau das eben schon. Steht doch auf jeder CD / DVD etc etc oben drauf, dass es NICHT für öffentliche Vorführungen verwendet werden darf.
      Ich werde mal bißchen deswegen graben um ein wenig Licht in die Sache zu bringen ;)
    • Ich hab auch schon versucht, etwas rauszufinden. Bin aber nicht so firm im Gebrauch von Gesetzbüchern, dass ich im Urheberrechtsgesetz etwas gefunden hätte.

      Du kannst ja mal hier gucken, vielleicht wirst Du schlauer draus:

      Institut für Urheber- und Medienrecht

      Dort heißt es u.a., dass Veröffentlichung bedeutet, der Urheber hat sein Werk der Öffentlichkeit zugänglich gemacht - ich finde, das klingt danach, dass ich das schon verwenden darf.

      Mich interessiert's auch. Bin mal gespannt was rauskommt.

      Wir sind mal wieder ein bißchen offtopic, glaube ich...... :innocent:
      Ich lebe, also spinn ich.
    • Naja Copyright ist immer so ein leidiges Thema, ich habe eben mit einem Anwalt gesprochen den ich gut kenne und der meinte, dass man von ALLEN Liedern (ausgenommen sind Volkslieder etc) ausgehen muss, dass sie Copyright geschützt sind. Dies wiederum bedeutet, dass jegliche Benützung für öffentliche Vorführungen NICHT erlaubt ist, außer man hat eine schriftliche Genehmigung des Künstlers, bzw der Plattenfirma. Er meinte auch, dass man nicht pauschal sagen könne wer die Schuld trägt wenn es auffliegt.
      Zumindest ist das die Theorie und in der Praxis sieht es oft anders aus.
      Aber das ist doch immer der Fall mit Gestzen ...
    • Das wär's doch!

      Wobei ich stark anzweifeln möcht, dass der Holzmichel zum Volksgut gehört *gg*

      Aber sowas wie "Mädel ruck ruck ruck" oder "Muss i denn, muss i denn zum Städele hinaus"... Das wollten wir doch schon lange hören, oder?

      Wenn es dann noch einer schafft, Advanced [lexicon]Poi[/lexicon] Spinning mit Advanced Schuhplattling zu kombinieren.... Da möchte ich die Trainings-Videos auf YouTube sehen *ggg*
      Ich lebe, also spinn ich.
    • So eine Lederhose hält ja auch was ab, aber wie siehts bei Euch Mädels im weit ausladenden Dirndel aus?.......wobei, wenn der unter Teil abrennt ists ein Mini. :D

      firesTan..

      @Discord. Bei Euch in Östereich gibts auch eine "Gema" (Verwertungsgesellschaft) die heisst bloss anders. :)

      Also im grossen und ganzen kann man davon ausgehen, dass man immer für Musik zahlen müsste (ausser beim Selber-alte-Lieder-singen). Denn selbst, wenn kein Urheber mehr Rechte an der Musik hat (über 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers) dann hats meistens einer aufgeführt. (z.b. wenn ein Orchester irgendwelche klassische Musik spielt und davon einen Tonträger erstellt) dann bekommen die Geld von der Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten mbH (GVL).

      Natürlich nur, wenn die unter Vertrag dort stehn.

      Das Urheberrecht haben bis dahin (70 Jahre nach dem Tod) aber immer die Urheber. D.h. diese können bestimmte Nutzungen zulassen oder untersagen. Das hat mit Geld erstmal noch nichts zu tun.

      tschü firesTan..
    • Und wenn derjenige / diejenigen bei der GeMa nicht zu finden sind (oder selbst *wenn*) - hilft eine kurze Emailfrage meist weiter.

      Man muss sich nur darüber im Klaren sein, daß es dem Musiker freisteht, eure Hoffnungen mit einem "Nein, wollen wir alles nicht, dürfen sie alles nicht." zu vernichten.

      Ich gehe bei meinen Bildbearbeitungen immer umgekehrt vor: Ist es nicht eindeutig als "frei nutzbar" ausgewiesen, gehe ich erstmal davon aus, daß der Urheber was dagegen hat und lasse die Finger davon. So komm ich nicht in rechtliche Grauzonen. =)

      Obs nun um das Benutzen von Liedern/Musik zur Untermalung eigener Shows geht, oder das Verwenden von Bildmaterial für eigene Bilder.. das Prinzip bleibt das selbe.
      Blog | Galerie
    • hi, vielleicht kann ich ja ein bischen weiterhelfen.Ich muss aber gleich sagen, daß das nicht verbindlich ist. Im Zweifelsfall lieber noch mal nachfragen.
      Bei einer Nutzung von Musik in der Öffentlichkeit ist man grundsätzlich zuerst mal verpflichtet zu löhnen. Unabhängig davon ob da irgendwo Eintritt verlangt wird oder nicht. Es gibt nur sehr wenig GEMA freie Musikstücke.
      Wenn ihr irgendwo auftretet und ein Veranstalter vorhanden ist, regelt mit dem schriftlich, daß er für die Anmeldung der Veranstaltung bei der GEMA Sorge trägt, somit muß der auch die anfallenden Gebühren abdrücken. Die Gebühr ist abhängig von der Besucherzahl, der größe des Platzes und vom eventuell erhobenen Eintritt. ( Der Veranstalter muss übrigens auch einen Beitrag zu KSK zahlen wenn ihr drin seid).
      Dann seid Ihr als Künstler erst mal auf der sicheren Seite.

      Was anderes ist es wenn ihr irgendwo so auftretet, auf Hut spielt oder so. Theoretisch muss auch das angemeldet werden. Was anderes sag ich dazu jetzt nicht ( wäre ja sonst Anstiftung zu einer Straftat oder so was).

      Jetzt noch zur Beruhigung. Wenn ihr zu Hause im Garten mit ein paar Freunden spielt, euch irgendwo trefft zum spielen, wird ziemlich sicher kein Mensch Gebühren haben wollen (wenns nicht zu laut ist und Publikum anlockt, aber meist sind die Cops dann ja eh schneller =) und ich glaube auch nicht, daß es Stress gibt wenn da jemand zuschaut.
      Ein Tag ohne lächeln ist ein verlorener Tag
    • Nicht zu vergessen bei der Gema bleibt folgender Umstand.
      Grundsätzlich ist der Preis nur abhängig von der Größe des Raumes, die Anzahl der Gäste ist für die Gema unerheblich. Außerdem wird unterschieden, ob wie hoch der Eintritt zu der Veranstaltung ist (gezahlt wird übrigens auch bei keinem Eintritt)
      Dann kommt noch die Frage, wofür die Musik gebraaucht wird. Dient sie der Unterhaltung der Gäste (Diskothek o.ä.), dient sie als Hintergrundmusik mit Kaufanreiz(Kaufhaus), Hintergrundmusik ohne Kaufanreiz (Messen), Telefonalagen, Bellettschulen, Karnevalsvereinigungen.... Da gibt es halt zig Untertarife...
      Ganz heftig hier für alle die hier mit Musik zu einer Veranstaltung laufen. Der Tarif gilt grundsätzlicxh nur für Originalcds. Sollte der Künstler eine selbst erstellte Zusammenstellung oder MP3 Files dabei haben, dann muß zusätzlich eine Vervielfältigungsgebühr eintrichtet werden.
      Alle Angaben ohne Gewähr, können aber unter gema.de nachgelesen werden
      Carpe Diem