Gema und Onlinevideos

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    • Gema und Onlinevideos

      Videomaterial im WWW mit Tonhinterlegung ist in jedem Fall für den Anbieter Gemapflichtig.
      Gema-gebühren-Ordnung

      Es ist je nach Länge (Dauer in min.) und Art (Unterhaltungs- oder Präsentationsvideo) eine Gebühr pro Download zu entrichten.

      Anfallende Gebühren sind jeweils vom Hoster (Anbieter wie Google, Youtube, etc.) zu tragen. (D.h. auch hier eingestellte Videos sind kostenpflichtig für den Seitenbetreiber, sprich Firesouls.de)
      Laut telefonischer Auskunft der Gema sind auch Beiträge mit o-Tönen Gemapflichtig. (natürlich nur soweit Material aus dem Gemabestand)
      www.der-feuermann.de
      Feuerspucker, Feuerschlucker, Stelzenläufer.
      Feuershows für gewerbliche und private Veranstaltungen.

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