info- quellen

    • Nach einem Gespräch mit einem Anwalt gilt erstmal das Verursacherprinzip.
      Sprich: du zündest jemanden oder dessen Habe an und bist dem entsprechend für den Schaden verantwortlich.
      Wenn du im rahmen einer Veranstaltung selbstentzündungen begehst, kannst du bedingt den Veranstalter dazu verpflichten das zu versichern. Darüber hinaus solltest du bestimmte Sicherheitsauflagen zur Bedingung deines Auftritts machen.
      Warum?
      Damit man dich nicht später der Fahrlässigkeit bezichtigen kann und ggf. abgeschlossene Versicherungen nicht zahlen.

      Ich selber pflege eine 3 seitige Auftittsvereinbarung unterzeichnen zu lassen, die es mir zumindest bei voller Gagenforderung erlaubt ein Gastspiel wegen Sicherheitsmängeln abzusagen. Außerdem verlange ich indoor eine schriftliche Genehmigung der zuständigen Brandschutzbehörde und die soll dann auch entscheiden ob eine Brandwache seitens der FW nötig ist, bzw. was sonst für Auflagen zu erfüllen sind.
      (Wichtig: diese Entscheidung der FW überlassen).

      Versicherung:
      In Abhängigkeit von der Häufigkeit deiner Auftritte deckt evtl. deine Privathaftpflicht dein "Hobby". Sprich mit deinem Versicherungs-Agenten, der schreibt im Fall das einen kleinen Vermerk in deinen Police. Für den fall das nicht, kann ich dir meine Gauklerhaftpflicht empfehlen, die deckt ne Menge und versichert alles außer Pyro-effekt und kostet 129,00 € Jahr
      www.der-feuermann.de
      Feuerspucker, Feuerschlucker, Stelzenläufer.
      Feuershows für gewerbliche und private Veranstaltungen.