T1 Anzeige - wer hats gemacht?

    • T1 Anzeige - wer hats gemacht?

      Hallo,

      im Laufe der Vorbereitung für den T1 Workshop bei der Convention stosse ich auf einige Unklarheiten seitens der Behörden ;)

      Da ich als scheininhaber das ganz anders machen muss, würde mich interessieren wer von euch schon einmal T1 effekte beim Ordnungsamt angezeigt hat und wie die darauf reagiert haben.
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    • Hi Sam,

      die Behörden reagieren da recht unterschiedlich.

      Normalerweise reicht - jedenfalls hier in Hessen - ein Anzeige des Vorhabens beim zuständigen Ordnungsamt. Wobei es da schon Unterschiede hinsichtlich formlos/Vordruck und den Kosten gibt (von kostenlos bis 50,-- EUR).

      Im Allgemeinen wollen die wissen, was das für eine Veranstaltung ist und alle verwendeten/geplanten Produkte mit BAM-Nr. aufgelistet haben. Außerdem wird meistens die Anwesenheit von Mitarbeitern der Feuerwehr gefordert.

      Hilfreich ist es, ggf. im Vorfeld den zuständigen Sachbearbeiter beim Ordnungsamt anzurufen und ihm recht genau zu erklären, was geplant ist. Manche lehnen aus Unkenntnis erst mal ab, genehmigen dann aber doch sobald sie merken, daß der Verantwortliche weiß was er da tut.

      Good luck
      Feed the Flames and keep them Dancing
    • Moin,

      also hier in Hamburg ist das in der Regel auch kein Thema. Hier wird fast alles genehmigt, wenn man es ordentlich macht. Es gibt im Bereich hier laut Behörde über 150 Groß(!)feuerwerke alleine schon dieses Jahr. Der Verantwortliche hier ist auch sehr angenehm und freut sich jedes mal wenn man ihn ein wenig einweiht... er ist selber sehr interessiert und aufgeschlossen.
      Von Kollegen aus anderen Bundesländern hab ich schon arge sachen gehört... in BW muss man zB für den Erwerb einer Unbedenklichkeitserklärung wohl ein Psychisches Gutachten beim zuständigen Amt machen lassen. Nicht nur das die in der Regel keine ahnung von Psychoanalytik haben, die sind da wohl auch sehr wählerisch. Denke das dürfte beim Anzeigen von Abbränden nicht anders sein.
      Am schlimmsten sind wohl kleine Ämter in ländlichen Gegenden. Hier hat man oft den Fall das die nicht mal wissen was man von denen will, oder was sie damit anstellen sollen. Recht bittere und aufwendige Prozedur.
      It's better to burn out, than to fade away...
    • Da ich als scheininhaber das ganz anders machen muss, würde mich.....

      Hi sam@feuershow,

      was musst Du denn als Scheininhaber anders machen als Otto-Normal-T1-Pyrotechnik-Verwender? (ausser die Erlaubnischeinnummer eintragen natürlich.) Wüsste nicht was da anders wäre.

      Gruß,
      Nisch`l
      Bühnenpyrotechnik, Großfeuerwerke, Special Effects. WE SET THE STAGE ON FIRE!
    • Original von Nischl
      was musst Du denn als Scheininhaber anders machen als Otto-Normal-T1-Pyrotechnik-Verwender? (ausser die Erlaubnischeinnummer eintragen natürlich.) Wüsste nicht was da anders wäre.l


      Hallo,

      als Nichtscheibninhaber benötigt man eine Genehmigung, da es eigentlich nicht erlaubt ist. Als Scheininhaber muss ich lediglich anzeigen, dass ich das machen werde (mit entsprechenden Auflagen etc.) - ich benötige keine [lexicon]Erlaubnis[/lexicon].

      Auch die Behörden sind unterschiedlich zum Teil - kommt auf das Bundesland an und wie die gerade umgestellt haben, da es viel Neuerungen gibt.

      Ciao SAM

      EDIT: noch genauer, ich muss in Bayern das z.B. über das Gewerbeaufsichtsamt machen, die lokale Behörde (Ordnungsamt/Landratsamt) wird lediglich in Kenntnis gesetzt. Ohne Feuerwerkerschein geht man direkt zum Ordnungsamt/Landratsamt und die tauschen sich intern mit dem GAA aus.
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    • Der T1/T2 Schein kostet normal um die 700-900€, dauert etwa eine Woche, und man kann ihn eigentlich in jeder größeren Stadt machen.

      Du solltest dir aber der Folgekosten bewusst sein. Der schein ist nur gültig wenn du dich innerhalb eines Jahres als aktiver Pyrotechniker beim Amt meldest. Dazu musst du eine Haftpflichtversicherung haben die [lexicon]Pyrotechnik[/lexicon] einschließt. Letztere liegt für einen reinen Pyrotechniker bei um die 600-1200€ im Jahr. Je nach Umfang und Qualität...

      Dazu muss alle 5 Jahre ne Nachschulung besucht werden. Kostet 100-200€ und dauert 1-2 Tage.
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    • Folgekosten

      Du hast schon recht, bei aller Begeisterung sollte man auch daran denken.
      Klar, das muß auch irgendwo wieder reinkommen. Ist ja auch nicht nur aus Spaß an der Freude :hm: .
      Mir geht es darum dass ich diese Sachen sicher durchführen kann und dazu gehört halt auch die entsprechende Fachkenntnis und Absicherung. Daß sowas nicht zum Nulltarif zu machen ist ist mir schon klar.

      Gretz und danke für die Anmerkung

      Ulan
      Das Leben ist EIN Versuch ]:->~
    • Hallo sam@feuershow,

      .....als Nichtscheibninhaber benötigt man eine Genehmigung, da es eigentlich nicht erlaubt ist....
      Das ist leider nicht ganz richtig.

      Denn eine Genehmigung nach §110 VstättVo (offenes Feuer auf Bühnen ist erstmal grundsäzlich verboten) brauchst Du genauso, wie der Nicht-Scheininhaber um auf Bühnen T1 verwenden zu dürfen. Für diese Genehmigung kann auch eine Gebühr fällig werden, da offenes Feuer auf Bühnen eben der [lexicon]Erlaubnis[/lexicon] bedarf.

      Nach dem SprengG brauchst weder der Nicht-Scheini, als auch Du keine [lexicon]Erlaubnis[/lexicon], weil die Verwendung von T1 nach dem SprengG der [lexicon]Erlaubnis[/lexicon] nicht bedarf ist. (Verschiedene Bundesländer ausgenommen, da hast Du schon recht. Hierfür fehlt auch die rechtliche Grundlage für eine Gebühr, da nur angezeigt wird. Das aber nur nebenbei)

      Viele Grüße,
      Nisch`l
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    • jetzt wirds kompliziert ;)

      es kommt nämluich darauf an, warum ich die Pyroeffekte brauche. ob szenisch bedingt über den bühnenpyroschein (dann hast du recht) oder als "lustfeuerwerk" über den grossfeuerwerker.

      ist aber wie du schon gesagt hast auch sehr vom bundesland und teilweise von den einzelenen ordnungsämtern abhängig...

      viele grüsse sam
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