Gewerbe

    • Hey Volker :) Dein Beitrag war bis jetzt der erste, der mir das alles mal aufgeschlüsselt hat ohne durcheinander zu kommen! DANKE :D
      Nur eine Sache verstehe ich immer noch nicht:

      Zudem bist du Umsatzsteuerpflichtig, musst also 16% deiner Rechnung erklären und abführen, darft aber auch UST von deine Kosten abziehen. Es sein denn, du verdienst unter einer Schwelle (17500pa) und lässt dich davon vom FA befreien.


      Ich denke Rechnungen darf man nur schreiben, wenn man ein Gewerbe hat?!? Da fängt's nämlich schon an! Mache ich nur einen Vertrag und vereinbare dort einen Betrag, dann ist das ja noch keine Rechnung. Und ich kann micht vermutlich nicht vorab (noch bevor ich irgendwas nebenbei verdient habe) befreien lassen, oder?

      Die Frage ist und bleibt: Wenn man sich nicht auskennt, wie fängt man an? ERST alles mit dem Finanzamt regeln (Umsatzsteuerbefreiung, etc.) und DANN anfangen mit Shows? Oder erst mal ein paar Shows machen und am Ende des Jahres alles dem Steuerberater auf den Tisch und mal schauen, was er daraus macht?!?
      WACHIWI PAYTAH - dances with fire *sioux*
    • Vielleicht sollte ich an dieser stelle auch mal erwähnen das ich bis her noch nie eine Steuererklärung gemacht habe!
      Weder Privat noch beruflich noch wegen dem Feuerspektakel.

      Ich weiß nichts über eine steuererklärung.
      Endless on Fire
      Stuntproduktionen und Spezialeffekte für Bühne Film und Fernsehen
      Klein und Mittelfeuerwerke sowie Feuershows für alle Anlässe
      Sonderteileanfertigung nach Kundenwunsch
      "Krach-Bumm-Krawumms"
    • wie fängt man an?


      Das ist die Unternehmerfrage #2, direkt nach dem WAS :D und vor dem WOMIT 8o ...

      Kernfrage ist, worüber reden wir hier ?
      Wenn ein Spieler wie du und ich mal für ne Hochzeit spielen will, ist es natürlich Blödsinn darüber im Vorfeld mit dem Finanzamt zu reden. [lexicon]Poi[/lexicon] einfach los, stelle ein Quittung aus, vergiss die Kohle nicht und guck erst mal was bei rumkommt. Schreib dir auf wann, wo, wievieel, wie du dahingekommen bist, hebt die Rechnungen von Sam und fürs Petro auf. Dann erkäre Einnahmen-Ausgaben am Jahresende dem Finanzamt.

      Anders sieht es aus, wenn Du echte Gewinnabsichten damit hast, also ein paar Tausend Euro oder so aufwärts verdienen willst (oder es am Jahreende hast). Dann musst du schon mal mit dem Finanzamt reden, was mit Umsatzsteuer ist, und was deine Website, Handyrechnung, Toner etc gekostet haben, deine Anfahrtskosten ziehst du sowieso ab (30 ct/km). Das tust du dann besser vorher als nachher, sonst sind auf einmal 16% weg wg MWST.

      Wer voll davon leben will tut gut daran, das vorher zu planen und mit einem Steuerberater zu reden (und mit einem Marketingberater natürlich auch :D)

      Rechnungen darf jeder stellen, Gewerbe müssen sie stellen, mit fortlaufender Nummer je GJahr. Ist eigentlich egal was draufsteht, Frage ist wofür. Da kann eine Kostenerstattung für x L Petro und Anfahrt anders behandelt werden als 1 x Feuershow ... das fängt der Interpretationsspielraum mit Finanzamt und Steuerberater an.

      Für den gemeinen Hobby-Poier würde ich erst mal poien, dann sehen was am Jahresende rumkommt, dann erklären.

      Wenn aber morgen Britney Spears anruft und dich für ihre Europatour bucht, dann klär das alles vorher ab ...

      Isso mein Halbwissen ...
    • Hi, Zuerst mal, ich hab keine Ahnung von der ganzen Materie :D

      Allerdings war ich heute beim Finanzamt, da ich demnächst wohl einen ganz offiziellen auftritt bei einem Jugendamt habe ( Amt also schon mal vorsicht :D )
      Da ich das ganze natürlich nicht für lau machen möchte, sondern gegen eine "üppige" unkostenerstattung, bin ich also zum FA marschiert, und hab die netten leute dort gefragt, wie das ganze denn am besten zu handhaben ist ( Im hinblick darafuf, das ich eventuell noch 2 oder 3 solcher Auftritte dieses Jahr haben könnte ) Da ich noch keine Steuernummer habe, wurde mir ein Formular zur Aufnahme einer Selbstständigen ( freiberuflichen ) Tätigkeit in die Hand gedrückt, dass ich nun auszufüllen hätte ( sieht gar net so schwer aus wie es klingt :D ) UST wird bei mir überhaupt nicht erwähnt, da geschätztes Jahreseinkommen etwa bei 500 - 1000 € liegt. Rechnungen darf ich so wie ich verstanden habe durchaus ausstellen, allerdings ohne Vermerk der MwSt.

      Soviel bisher. Weitere Info's wenn ich mehr weiss :D

      Bye
      Flyer

      ...wird fortgesetzt
      it's better to burn out than to fade away

      [Curt Cobain]
    • Yes, Nightflyer, der erste Schritt ist gemacht!
      Wer aber bereits eine Steuernummer hat, zB weil er wo angestellt ist und Feuertanz finanziell nicht seine Haupttätigkeit ausmacht, sollte sich eher nicht Selbständig melden sondern bei seiner Steuererklärung die Anlage Einkommen aus selbständiger Tätigkeit ausfüllen. Selbständig melden beim FA ist so ähnlich wie Gewerbeanmeldung, spezielle Steuernummer, eigene Abteilung und die gucken dann nach MWST und so, im absoluten Extremfall wird geschätzt ...

      Amt also schon mal vorsicht großes Grinsen )
      :D Du irrst aber, wenn du glaubst ein Amt wüsste was das andere tut. Die kommunizieren idR gar nicht miteinander, zum einen weil der Datenschutz streng ist und jedes Amt seine eigene Dateien hat, deren Vernetzung verfassungswidrig wäre, zum anderen weil sone Initiativen echt anstrengend sein können ...

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von ZeroG ()

    • So der wisch ist ausgefüllt und abgegeben. War halb so schwierig wie er aussah :D

      Habe nun direkt ( nach nachfrage ) eine Steuernummer bekommen, die nun auf jede Rechnung drauf muss. MwSt darf wie gesagt nicht angegeben werden.
      Am Jahresende muss ich eine selbst erstellte Einnahmen - Überschuss Rechnung austellen ( Naja, sagen wirs mal deutlich Einnahmen - Ausgaben ( die wesentlich höher sein dürften ).
      Steuerlich ist das ganze bei meinen Beträgen uninteressant, aber so bin ich jetzt zumindest auf der sicheren Seite.

      @ ZeroG Jugendamt reicht auf jeden Fall einen Zettel ans Finanzamt weiter :D Was meinst du warum ich den ganzen Kokolores jetzt mache. Wurd mir ausdrücklich gesagt. :D


      So, nun fehlen nur noch die Unterlagen für die Gaukler Haft Pflicht ( wo ich mir noch Stak überlegen muss, ob sich das für mich überhaupt lohnt. )

      Bye
      Flyer
      it's better to burn out than to fade away

      [Curt Cobain]
    • Original von sam@feuershow
      Original von AVB
      Wenn du selbstständig bist dann musst du halt deine Einnahmen-Überschuss kalkulation aufführen - und das aber Formlos.


      das gehört leider der vergangenheit an.
      seit letztem jahr gibt es dafür auch ein formular mit den kategorien zb büro, material, telefon etc.

      gibts beim finanzamt zum download zumindest in bayern :D :D :D


      tja das hat sich erledigt, gerade habe ich folgende info gefunden:

      Wer die ESt-Erklärung für 2005 noch nicht abgegeben hat, kann sich möglicherweise freuen. Der ganze Umstand mit dem korrigierten, verpflichtenden Formular vom Finanzamt für die EInnahme-Überschuss-Rechnung (EÜR) ist unnötig. Mit einem bundesweit gültigen Erlass vom 7.4.06 hat die Oberfinanzdirektion Münster die Finanzämter angewiesen, ein fehlendes EÜR-Formular nicht nachzufordern, sofern die Steuererklärung ansonsten "ordentlich" ist. Mann kann also weiterhin seine selbstgebastelte Einnahme-Überschuss-Rechnung erstellen. Das einzige, was einem passieren kann, ist, dass das FA unter den Steuerbescheid schreibt "bitte in Zukunft das amtliche Formular verwenden" - aber wahrscheinlich wird der ganze Quark sowieso abgeschafft. Es ist wirklich unglaublich, was die Bürokratie sich da geleistet hat: Erst ein Formular für 2004, das zurückgezogen wurde. Dann ein neues für 2005, das nun nicht mehr zwingend ist, ganz im Gegensatz zu früheren Beteuerungen.
      Quelle: kuenstlerrat.de/rat/light.htm
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    • ich hab jetzt mal 2 Seiten ungesunde Halbweisheiten nur überflogen!

      Im weiteren einigen Infos zu folgenden Themen:

      Umsatzsteuer
      IHK
      Gewerbeanmeldung
      Einkommensteuer und Einnahme/Überschussrechnung


      Wegen der besseren Übersichtlickeit werde ich den post in mehrere Unterartikel zerlegen
      www.der-feuermann.de
      Feuerspucker, Feuerschlucker, Stelzenläufer.
      Feuershows für gewerbliche und private Veranstaltungen.
    • Gewerbeanmeldung

      Ja, es ist richtig, jeder kann in Deutschland ein Gewerbe anmelden.
      Warum? Um Handel zu treiben oder einer gewerblichen Tätigkeit nachzugehen.
      Darüber hinaus gibt es auch noch die steuerrechtliche Variante beim zuständigem Finanzamt eine Steuernummer zu beantragen und eine Tätigkeit als Künstler (Alleinunterhalter, vergleichbar mit einem Bauchredner, diese werden im Umsatz-Steuerrecht explizit erwähnt) anzumelden.

      Daraus ergibt sich die Notwendigkeit diese Tätigkeit bei seiner Einkommensteuererklärung anzugeben. Das erfolgt mit Hilfe der noch im Weiteren zu erörterden Einnahme/Überschussrechnung.

      Eine Gewerbeanmeldung ist in jedem Fall für eine rein darstellerische Tätigkeit nicht erforderlich
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      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von der feuermann ()

    • Für den Fall der Gewerbeanmeldung und im der im Weiteren damit verbundenen Versteuerung der Einnhamen aus Gewerbebetrieben besteht ggf. Pflichtmitgliedschaft bei der IHK.
      Die Grenze liegt hier wenn ich nicht irre bei 5000,-- €/anno.
      Der Mindestbeitrag liegt bei 51,00 €/anno.

      Die IHK verschickt ihre Rechnungen zumeißt rückwirkend und veranlagt den Steuerzahler für die Folgejahre.
      Kann der Steuerzahler Nachweisen ein nur geringfügiges Einkommen zu erzielen, kann er gegen einen ergangenen Bescheid Einspruch erheben und ggf. befreit werden.
      Gegen die Veranlagung für zukünftige Jahre kann glaub ich sogar formlos, telefonisch Einspruch erhoben werden.

      Künstlerische Tätigkeiten sind in jeden Fall nicht mit einem IHK-Beitrag zu veredeln.

      Ausschlaggebend ist der Einkommenssteuerbescheid des Finanzantes für das entsprechende Steuerjahr. Bei gleichzeitigen Einkommen aus Gewerblicher und künstlerischer Tätigkeit sind getrennte Einnahme/Überschussrechnungen zu erstellen. Andernfalls wird die Gesamtsumme als Einnahme aus Gewerbebetrieben vom Finanzamt an die IHK übermittelt und ist voll beitragspflichtig.
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    • Umsatzsteuer

      Oder auch Mehrwertsteuer genannt kann so weit ich weiß von jedem Rechnungssteller mit Steuernummer ausgewiesen werden.
      Für den Fall das UST ausgewiesen wird, ist dieses konsequent für das ganze Steurjahr in gleicher Weise zu handhaben.

      Für Künstler der Feuerfraktion, als Equivalenzfall gilt hier der Bauchredner, sind 19% Ust fällig. Diese wird auf den Nettobetrag einer Rechnung aufgeschlagen und ist von Endkunden zu tragen.

      Eine Abführung der UST erfolgt per UST-Erklärung jährlich oder per UST-Voranmeldung quartalsweise oder bei reichlichen Einkünften monatlich. Den Turnus legt das Finanzamt fest.

      Im Rahmen der UST-Erklärung sind gezahlte UST-Beträge an andere Unternehmen auf die abzuführende UST anrechenbar (abzuziehen).

      Eine Umsatzssteuerpflicht besteht ab einem Jahreseinkommen das mir nicht genau bekannt ist. Ich meine AvB hat die Sätze weiter vorne bereits hinterlegt.
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    • Einkommensteuererklärung & Einnhame/Überschussrechnung

      Die so genannte Gewinnermittlung erfolgt mittels der so genannten Einnahme/überschussrechnung (EÜ). In der Gewinnermittlung werden alle Geschäftsaktivitäten in Form von Einkünften und Ausgaben dokumentiert.

      Ausgaben sind entsprechend bestimmter Buchungskonten getrennt aufzulisten.
      Ausgabekonten:
      Betriebsausgaben, Büromaterial, geringwertige Wirtschaftsgüter (Anschaffungen bis glaub ich 200,-- €), Reisekosten, Werbekosten, Miete für Büro oder Lagerräume, etc.
      Als Beleg gilt jeweils eine qualifizierte Quittung die ab einem Betrag von 100 oder 200 € Namen und Anschrift des Käufers, sowie Mehrsteuersatz und diese in Euro ausgewiesen ausweist.

      Die EÜ stellt Einnhamen und Ausgaben nach Buchungskonten auf einem Blatt Papier mit Namen und Steuernummer gegenüber und unter dem Strich wird der Nettogewinn ausgegeben.

      Einkommensteuererklärung:
      Grundlage der EkSt-Festsetzung ist die EÜ. Darüber hinaus sind noch div. Versicherungen und Vorsorgleistungen anrechenbar und auf entsprechenden Formularen anzugeben.

      Aufgrund der EKst-Erklärung ergeht dann der Steuerbescheid, der in die IHK übermittelt wird.

      Zum erstellen einer einfachen EÜ empfehlen ich das kleine aber superfeine Programm "easy cash tax".
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    • Danke für die klasse Übersicht.

      Nur noch ein paar kleine Anmerkungen und Ergänzungen:

      Eine Umsatzssteuerpflicht besteht ab einem Jahreseinkommen das mir nicht genau bekannt ist. Ich meine AvB hat die Sätze weiter vorne bereits hinterlegt.


      Egal. Trotzdem nochmal:
      § 19 ( Kleinunternehmerregelung )
      Wenn im vorhergehenden Geschäftsjahr ein Umsatz von 17.500€ und im Laufenden Geschäftsjahr ein Umsatz von 50.000€ ( vorraussichtlich ) nicht überschritten wird ( beide werte inkl. Ust. ) wird keine Ust. erhoben.
      Auf Antrag beim zuständigen FA kann diese Regelung umgangen werden ( für die meisten wohl eher uninteressant )

      Einnahmen - Überschus Rechnung:

      Kurze ergänzung: GWG liegt momentan bei 410€ ( Ohne MwSt. )

      EÜ Rechnungen können von Kleinunternehmern und Freien Berufen ( meist wir ) erstellt werden, um die komplizierte Buchhaltung einer doppelten Buchführung mit Bilanzerstellung zu umgehen.
      Liegt der Umsatz über 17.500€ ist für die EÜ Rechnung ein Fordruck vom FA zu verwenden. Liegt man drunter reicht eine Formlose Aufstellung über Ausgaben und einnahmen mit einer Summe am schluss.

      Dazu auch § 4 EStG

      3) 1 Steuerpflichtige, die nicht auf Grund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet sind, Bücher zu führen und regelmäßig Abschlüsse zu machen, und die auch keine Bücher führen und keine Abschlüsse machen, können als Gewinn den Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben ansetzen.2 Hierbei scheiden Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben aus, die im Namen und für Rechnung eines anderen vereinnahmt und verausgabt werden (durchlaufende Posten).3 Die Vorschriften über die Absetzung für Abnutzung oder Substanzverringerung sind zu befolgen.4 Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten für nicht abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, für Anteile an Kapitalgesellschaften, für Wertpapiere und vergleichbare nicht verbriefte Forderungen und Rechte, für Grund und Boden sowie Gebäude des Umlaufvermögens sind erst im Zeitpunkt des Zuflusses des Veräußerungserlöses oder bei Entnahme im Zeitpunkt der Entnahme als Betriebsausgaben zu berücksichtigen.5 Die Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens und Wirtschaftsgüter des Umlaufvermögens im Sinne des Satzes 4 sind unter Angabe des Tages der Anschaffung oder Herstellung und der Anschaffungs- oder Herstellungskosten oder des an deren Stelle getretenen Werts in besondere, laufend zu führende Verzeichnisse aufzunehmen.

      Quelle: bmj.bund.de/jur.php?EStG,4

      Andere Daten Durch Ausbildung und Wikipedia zusammengefügt.

      Kein gewähr auf Richtigkeit :D

      Bye
      Flyer
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      [Curt Cobain]

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