Gewerbe

    • Gewerbe anmelden:

      Vielleicht interessiert es ja jemanden.

      Infos zur Gewerbe-Anmeldung
      Die hier zur Verfügung gestellten Informationen zum Thema Gewerbe-Anmeldung erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit, Aktualität oder inhaltliche Fehlerfreiheit. Im Zweifelsfall sollten Sie immer das zuständige Finanzamt oder Gewerbeamt fragen!
      Gewerbefreiheit
      In Deutschland herrscht Gewerbefreiheit. Gewerbefreiheit bezeichnet die Tatsache, dass grundsätzlich jedermann ein Gewerbe betreiben darf.

      Der Grundsatz der Gewerbefreiheit (Definition in der deutschen Gewerbeordnung):
      Der Betrieb eines Gewerbes ist jedermann gestattet, soweit nicht durch dieses Gesetz Ausnahmen oder Beschränkungen vorgeschrieben oder zugelassen sind.
      ($ 1 Abs. 1 GewO) .

      Ausnahmen von der Gewerbefreiheit sind sogenannte erlaubnispflichtige Gewerbe, wie z. B. Herstellung von Arzneimitteln oder Handel mit Waffen.
      Gewerbe-Anmeldung - freie Berufe
      Eine Gewerbe-Anmeldung Ihres Unternehmens ist nicht erforderlich, wenn es zu den sogenannten „freien Berufen“ nach §6 der Gewerbeordnung gehört: Rechtsanwälte und Notare, Architekten, Wirtschafts- und Buchprüfer, Steuerberater Fischereibetriebe, Land- und Forstwirtschaft (nur „Ursprungsproduktion“, keine Verarbeitung).


      Wann und Wo Gewerbeanmeldung
      Bis auf wenige Ausnahmen ist die Gewerbeanmeldung bzw. ein Gewerbeschein zwingende Voraussetzung zum Betrieb eines Gewerbes.

      Das Gewerbe muss gleichzeitig mit der Aufnahme der Tätigkeit angemeldet werden.
      Zuständig ist die Gewerbemeldestelle der Stadtverwaltung bzw. Gemeindeverwaltung (evtl. Ordnungsamt), in deren Bereich die Betriebsstätte liegt.
      Ablauf der Gewerbeanmeldung
      Um Ihr Gewerbe anzumelden, benötigen Sie in jedem Fall Ihren Ausweis / Reisepass. Darüber hinaus müssen Sie folgende Fragen beantworten können:

      · Welche Adresse hat die Betriebsstätte?
      · Was ist der „Gewerbegegenstand“ (möglichst konkrete Branchenbeschreibung)
      · Wann genau wird der Betrieb aufgenommen?
      · Wie viele Mitarbeiter/-innen werden in Voll- und Teilzeit beschäftigt?
      · Welche Rechtsform hat das Gewerbe?

      Bei überwachungsbedürftigen Gewerben kommt noch das Führungszeugnis dazu, für überwachungspflichtige Gewerbe sind jeweils unterschiedliche Informationen und Dokumente (z.B. Gesundheitszeugnisse, Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes) nötig.
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      Sonderteileanfertigung nach Kundenwunsch
      "Krach-Bumm-Krawumms"
    • Wie funktioniert das denn jetzt eigentlich genau mit den Beträgen für die Kammern?
      Ich bin ja freiberuflich selbstständig - da ist das irrelevant. Aber ich überlege gerade, daraus ein Gewerbe zu machen um mein angebot etwas erweitern zu können.

      Thomas, was hat das damals bei Dir denn ergeben? Hat Dich irgendeine Kammer angeschrieben? Ich hatte zu der Sache immer nur widersprüchliche Infos bekommen...

      Michael
    • also soweit ich weiß kannst du dich bis 17500 Euro UMSATZ pro jahr von der Mwst befreien lassen

      bis 25.000€ Gewinn brauchst du in den ersten 5 jahren kein handwerkskammerbeitrag bezahlen.

      danach kommt noch die gewerbesteuer und weiß der herr was dran... da kenn ich mich leider nicht aus.

      aber wenn jemand von dir was will melden die sich schon - da mach dir mal keine sorgen :)
    • Original von AVB
      aber wenn jemand von dir was will melden die sich schon - da mach dir mal keine sorgen :)


      bei mir kam letztes jahr die industrie und handelskammer und will beiträge für die jahre 1999 - 2004. meine meinung, dass ich gar nix will von der ihk hat leider nix genutzt, zahlen musst ich trotzdem ;)
      Feuerartist, Special Effects, Pyro, Feuerwerk Onlineshop für Feuershowfachbedarf Feuerpoi, Dochtband, Fluids etc
      Tutorials gratis, über 3000 Videos für Poi, Staff etc.
    • Die IHK zahlst Du ab einem bestimmten Umsatz. Wenn Du über diesem Umsatz liegst, mußt Du die IHK bezahlen. Liegst Du drunter, wirst Du von der IHK kostenlos geführt.
      Zusätzlich kommt dann noch die Berufsgenmossenschaft. Solltest Du mit dem gedanken spielen, jemanden einzustellen, dann mußt Du der Berufsgenossenschaft beitreten. Bist Du eine Einzelunternehmung, dann kannst Du Dich befreien.

      Greetz

      Ralph
      Carpe Diem
    • bei mir kam letztes jahr die industrie und handelskammer und will beiträge für die jahre 1999 - 2004. meine meinung, dass ich gar nix will von der ihk hat leider nix genutzt, zahlen musst ich trotzdem

      Hmm... was habe ich von den Beträgen an die IHK eigentlich? Kriegt man da was für?


      Solltest Du mit dem gedanken spielen, jemanden einzustellen, dann mußt Du der Berufsgenossenschaft beitreten. Bist Du eine Einzelunternehmung, dann kannst Du Dich befreien.
      Einstellen möchte ich eigentlich keinen - nur mit anderen Freelancern zusammenarbeiten. Aber das sollte mit Berufsgenossenschaft nix zu tun haben... die wären ja alle selbstständig.

      also soweit ich weiß kannst du dich bis 17500 Euro UMSATZ pro jahr von der Mwst befreien lassen

      Stimmt - allerdings arbeite ich ja meist für andere Firmen und die wollen immer gerne die Umsatzsteuer ausgewiesen haben. Auf der anderen Seite möchte ich auch gerne meine Vorsteuer zurückkriegen - Insgesamt fahre ich also besser, wenn ich mich nicht befreien lasse. ;)

      aber wenn jemand von dir was will melden die sich schon - da mach dir mal keine sorgen
      Da bin ich mir auch ziemlich sicher - ich weiß sowas nur immer gern vorher ;) :D

      Vielleicht machen wir einfach beides... ein kleines Gewerbe für die evtl. anfallenden Hardwareverkäufe und den Rest machen wir weiter freiberuflich. Ist zwar doppelte Steuererklärung, aber ich habe irgendwie auch keine Lust, für die Dinge, die ich sonst freiberuflcih mache, plötzlich Gewerbesteuer zu bezahlen...

      Naja - muss ich alles mal durchrechnen

      michl
    • Also die IHK ist primär zur Verwaltung des Eintrages ins Handelsregister zuständig. Hier können dann auch infos über Dich und Dein Gewerbe abgerufen werden. Ansonstem bietet die IHK schonmal kostenlose Fortbildungen zum allen Themen, die mit der Selbstständigkeit zu tun haben.
      Wenn Du nur Freelancer beschäftigst, sollte das kein großes Problem sein mit der Berufsgenossenschaft, sobald jemand für Dich arbeitet ist die Genossenschaft Pflicht, damit der Arbeitnehmer bei Dir einfach versichert ist.

      Greetz

      Ralph
      Carpe Diem
    • Puh aber hallo,

      hätte nicht gedacht das Thema so heiß ist.

      ...

      @ AVB

      Das mit der Steuererklärung ist der einzige grund warum ich bis jetzt noch kein gewerbe angemeldet habe.

      Bin ja schon zu faul meine private zu machen.

      Aber da muß ich jetzt wohl durch.
      Bekomme mitlerweil halt zuviele anfragen von öffentlichen Veranstalltungen.
      Und da muß ich mich mit einem Vertrag absichern.
      Wegen Gehma und dem ganzen kram.

      Aber ohne Gewerbe darf ich auch keine verträge abschließen.

      Oder vertue ich mich da jetzt?
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    • ja ich hab gestern die anmahnung bekommen... - und ich bekomme ja was zurück - und trotzdem...

      ich hab ne phobie gegen formulare - vor allem wenn unten steht "hiermit versichere ich alle angaben wahrheitsgemäß...." gaaaar nicht mein ding.

      gut ich habs hinter mir.

      generell wenn du keine maschinen etc kaufen musst sondern nur equipment etc. ist die sache recht einfach. Weil du dann nicht auf die Abschreibungen etc. achten musst (vermute ich mal)

      Wenn du im Jahr nicht über 17500€ Umsatz kommst musst du keine Steuer bezahlen - dann ist Gewinn = Umsatz - Auslagen etc.

      Sobald du aber 1€ mehr einnimmst musst du für die ganze summe steuern fröhlich nachzahlen... also wenn du ahnst dass du drüber kommst dann lieber bisschen rücklagen bilden.

      Und dann musst du deiner Steuererklärung nur noch das Formular "GSE" beifügen und das eben ausfüllen.

      Vom Finanzamt gibts doch diese Elster Software - die hat noch hilfen im Angebot... damit kannst du deine Erklärung auch direkt übers internet elektronisch abgeben.

      Wenn du selbstständig bist dann musst du halt deine Einnahmen-Überschuss kalkulation aufführen - und das aber Formlos.
      Das heißt Einnahmen und Ausgaben detailliert aufstellen.

      Bei mir sieht das halt so aus:

      Aufwendungen
      Rohstoffe, Produktion / Beleg 1 ...1.500.000 €
      Bürobedarf / Beleg 2 ... 0,50ct
      etc..

      Einnahmen
      Rechnung Re 2005-D-0001 Produktion 1.800.500€
      Rechnung Re 2005-A-0001 Dienstleistung 50,00€

      Bilanz: +300.549,50€

      und das ist dann für dich als Steuerbefreites Einzelunternehmen auch wahrscheinlich die einzige zahl die du ins GSE Formular eintragen musst.


      Zu Verträgen
      Verträge darfst du immer abschließen nur eben keine Rechnungen schreiben. Auch wenn du keine Steuern bezahlst will der staat eben jeden Umsatz verbuchen - auch das kleinvieh kommt ins Brutto Inlandsprodukt.

      Ausserdem musst du darauf achten dass du nicht gerade 5 jahre hintereinander minus machst, denn sonst ist dein Gewerbe Liebhaberei und wird dir geschlossen. Denn wenn du eine Lohnsteuerkarte hast und dein Unternehmen macht Minus, dann schmälert dass deinen Arbeitslohn und du bekommst deine Steuern für den minusbetrag zurück.

      liebe grüße
      AvB

      P.S.: die zahlen sind frei erfunden ;)
    • Original von AVB
      Wenn du selbstständig bist dann musst du halt deine Einnahmen-Überschuss kalkulation aufführen - und das aber Formlos.


      das gehört leider der vergangenheit an.
      seit letztem jahr gibt es dafür auch ein formular mit den kategorien zb büro, material, telefon etc.

      gibts beim finanzamt zum download zumindest in bayern :D :D :D
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    • also ich hab extra noch mal nach gefragt, und in meinem beitrag steht ja auch die auflistung z.B. bei aufwendungen

      Rohstoffe, Produktion / Beleg 1
      Bürobedarf / Beleg 2

      Und ein Notebook ist halt z.b. kein Bürobedarf sondern ein Wertgegenstand zur Abschreibung - über 2 Jahre wenn ich mich nicht irre.

      also ich hab das so gemacht - wenns wen stört sollen sie mich anrufen oder sonstwas machen.

      meine ausführungen gelten im übrigen für die Kleinunternehmerregelung...
    • Original von AVB

      Wenn du im Jahr nicht über 17500€ Umsatz kommst musst du keine Steuer bezahlen - dann ist Gewinn = Umsatz - Auslagen etc.



      Hier verwechselts Du Einkommensteuer und Umsatzsteuer!

      Die Regelung für Umsatzsteuer lautet gem § 19 UStG:

      Die für Umsätze im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 geschuldete Umsatzsteuer wird von Unternehmern, die im Inland oder in den in § 1 Abs. 3 bezeichneten Gebieten ansässig sind, nicht erhoben, wenn der in Satz 2 bezeichnete Umsatz zuzüglich der darauf entfallenden Steuer im vorangegangenen Kalenderjahr 17.500 Euro nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr 50.000 Euro voraussichtlich nicht übersteigen wird.


      Solange Du Dich innerhalb dieser Grenze bewegst, brauchst Du keine Umsatzsteuer abzuführen, kannst aber auch keine Vorsteuer geltend machen.
      Falls Du eine Rechnung ausstellst (was Du nicht mußt) solltest Du einen Vermerk anbringen, daß Du gem. § 19 UStG als Kleinunternehmer keine Umsatzsteuer berechnest.

      Anders sieht es bei der Einkommensteuer aus. Solange Du hier Verluste machst, gilt das Ganze steuerlich als Liebhaberei und das Finanzamt erkennt die Beträge nicht an. Planst Du in der Zukunft Gewinne zu erzielen, ist es ratsam, das Formular "GSE" beizufügen und ggf. den Sachverhalt zu erläutern, damit das FA den Verlustvortrag für die Folgejahre brücksichtigt.
      Genauso solltest Du verfahren, wenn Du öfters in der Zeitung erwähnt wirst. Ich kenne einen Zauberkollegen, bei dem hatte das Finanzamt eine umfangreichere Pressesammlung über seine Auftritte als er selbst. :D
      Aus dem Grund habe ich für das letzte Jahr erstmals seit 25 Jahren eine Angabe zu dieser Tätigkeit beim Finanzamt gemacht, um dumme Nachfragen zu vermeiden.

      Zur Gewerbeanmeldung: Als Künstler ist man kein Gewerbetreibender im Sinne der Gewerbeordnung. Insoweit entfällt die Gewerbeanmeldung.

      Ich hoffe, ich konnte Euch helfen.

      Saruman
      Feed the Flames and keep them Dancing
    • Original von AVB
      Zu Verträgen
      Verträge darfst du immer abschließen nur eben keine Rechnungen schreiben. Auch wenn du keine Steuern bezahlst will der staat eben jeden Umsatz verbuchen - auch das kleinvieh kommt ins Brutto Inlandsprodukt.



      Heißt das also um mich gegen Gema etc. abzusichern brauche ich garkein gewerbe?

      Das wäre natürlich klasse.
      Bei mir handelt es sich ja bloß um mini beträge nehme gerdade mal 60€ für ne Show + eventuelle anfahrtspauschle.

      Und soviele Buchungen habe ich auch nicht.
      Werden zwar immer mehr aber mehr wie 2-3 im monat werden es wohl nie.
      Das heißt ich hätte maximal ein einkommen von 600-1000€ im Jahr.
      Wovon ja die Materialien auch noch abgezogen werden müssen.
      dann hab ich vielleicht, wenn überhaubt 200-300€ gewinn.

      Aber will da auch nicht wirklich was dran verdienen,
      mache das nur weil ich spaß dran habe.
      Um sonst kann ich es nicht machen da es dafür einfach zu teuer ist.

      Greetz Stephan
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    • @Endless

      Vorsicht

      Du mußt trotzdem den Gewinn bei der Steuer angeben. Das ist grundsätzlich so. Auch wenn es nur ein paar Euronen wären. Außerdem kannst Du als Privatperson nicht so ohne weiteres die Kosten, die Dir bei der Tätigkeit entstehen absetzen. Es könnte also passieren, daß das Finanzamt einfach die 1000 Euronen ansetzt und nicht die dafür nötigen Ausgaben anerkennt. Da ist es dann mit dem Gewerbe wesentlich leichter. Außerdem gilt, wenn Du mit dem Gewerbe dann Verlust machst, kannst Du den auf Dein normales Einkommen anrechnen lassen. (Achtung, bedenke hierbei den Tatbestand der Liebhaberei)

      Greetz

      Ralph
      Carpe Diem
    • Also doch nicht so einfach!?

      Man man man,
      warum muß das hier in Deutschland nur alles so kopliziert sein?!?

      Habe mittlerweile völlig den überblik verloren was ich muß und was ich nicht muß.
      Ganz geschweige von dem was ich noch garnicht weiß.

      Was meint ihr soll ich einfach mal zum Amt gehen und mich dort informieren?
      Vielleicht können die mir da weiterhelfen!?

      Bin jetzt nämlich föllig durch den Wind!
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    • Also ich versteh' auch nix mehr!

      Joachim und Ute haben seit Jahren KEIN Gewerbe, geben alle Einnahmen und Ausgaben einfach bei der normalen Steuererklärung auf diesem Extra-Bogen an, kommen am Ende des Jahres plus minus Null raus und zahlen beim Finanzamt nix extra.

      Wenn ich aber ein Gewerbe anmelde und dann auch nix verdiene, werde ich so oder so in diesen Status gezwungen, dann kann ich mir das Geld für ein Gewerbe also sparen!

      Ich plädiere also auf kein Gewerbe, alles am Ende des Jahres einreichen (Bilanz aufstellen, Verträge mit Einnahmen und Quittungen beilegen) und fertig!
      WACHIWI PAYTAH - dances with fire *sioux*
    • So schön es ja wäre, mit "plädieren" hat das nix zu tun - wir leben in Deutschland, da sind die Dinge geregelt. Gesetzlich geregelt.

      Als Feuer-Künstler bist du Freischaffender, wie ein Freiberufler auch. Das bedeutet du übst kein Gewerbe aus, braucht also keinen Gewerbeschein.

      Als Händler, Dienstleister usw. übst du ein Gewerbe aus, brauchst einen Gewerbeschein, musst Mitglied in IHK werden etc.

      Mit Steuern hat das beides wiederum nix zu tun. Überschüsse aus egal welcher Herkunft sind zu versteuern. Überschüsse sind Einnahmen - Ausgaben.

      Zudem bist du Umsatzsteuerpflichtig, musst also 16% deiner Rechnung erklären und abführen, darft aber auch UST von deine Kosten abziehen. Es sein denn, du verdienst unter einer Schwelle (17500pa) und lässt dich davon vom FA befreien.

      Wenn du fortlaufend keine Überschüsse mit der Tätigkeit erzielst (also Manko machst), ist es Liebhaberei und du kannst es nicht abziehen. Erzielst du aber Gewinn, ist der zu versteuern.

      Das ganze hat wiederum mit Gema nix zu tun. Wenn du Veranstalter bist und Musik spielt, musst du Gema zahlen, egal wer du bist, also auch Liebhaber.

      Es hat auch nix mit Haftung zu tun, versichern musst du dich also auch selbst egal wer du bist, speziell bei Veranstaltungen wo du deinem Auftraggeber ein Loch ins Parkett brennen könntest ...

      Alles klar ? Merkt dir einfach das Prinzip, wenn du Geld verdienst, wollen andere davon Ihren Schnitt und evtl. das ganze noch genehmigen weil könnte ja sonst jeder ..., wenn du Verlust machst, ist es ganz dein Ding ...

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    • @Sunny
      Der Vorteil beim Gewerbe ist, daß Du noch ganz andere Sachen absetzen kannst, die Du als Privatperson nciht so ohne weiteres ansetzen kannst.
      Zumindest bei mir ist das so, daß ich auf diese Art und Weise auch Handykosten, Büromaterialien etc steuerlich geltend mache, die als Privatperson für mich so nicht absetzbar wären.
      Aber im Zweifelsfall muß ich da nochmal meine Steuerfachgehilfin interviewen gehen....
      Ist mehr als nur ein lästiges Thema*G*
      Ralph
      Carpe Diem