Gewerbe anmelden:
Vielleicht interessiert es ja jemanden.
Infos zur Gewerbe-Anmeldung
Die hier zur Verfügung gestellten Informationen zum Thema Gewerbe-Anmeldung erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit, Aktualität oder inhaltliche Fehlerfreiheit. Im Zweifelsfall sollten Sie immer das zuständige Finanzamt oder Gewerbeamt fragen!
Gewerbefreiheit
In Deutschland herrscht Gewerbefreiheit. Gewerbefreiheit bezeichnet die Tatsache, dass grundsätzlich jedermann ein Gewerbe betreiben darf.
Der Grundsatz der Gewerbefreiheit (Definition in der deutschen Gewerbeordnung):
Der Betrieb eines Gewerbes ist jedermann gestattet, soweit nicht durch dieses Gesetz Ausnahmen oder Beschränkungen vorgeschrieben oder zugelassen sind.
($ 1 Abs. 1 GewO) .
Ausnahmen von der Gewerbefreiheit sind sogenannte erlaubnispflichtige Gewerbe, wie z. B. Herstellung von Arzneimitteln oder Handel mit Waffen.
Gewerbe-Anmeldung - freie Berufe
Eine Gewerbe-Anmeldung Ihres Unternehmens ist nicht erforderlich, wenn es zu den sogenannten „freien Berufen“ nach §6 der Gewerbeordnung gehört: Rechtsanwälte und Notare, Architekten, Wirtschafts- und Buchprüfer, Steuerberater Fischereibetriebe, Land- und Forstwirtschaft (nur „Ursprungsproduktion“, keine Verarbeitung).
Wann und Wo Gewerbeanmeldung
Bis auf wenige Ausnahmen ist die Gewerbeanmeldung bzw. ein Gewerbeschein zwingende Voraussetzung zum Betrieb eines Gewerbes.
Das Gewerbe muss gleichzeitig mit der Aufnahme der Tätigkeit angemeldet werden.
Zuständig ist die Gewerbemeldestelle der Stadtverwaltung bzw. Gemeindeverwaltung (evtl. Ordnungsamt), in deren Bereich die Betriebsstätte liegt.
Ablauf der Gewerbeanmeldung
Um Ihr Gewerbe anzumelden, benötigen Sie in jedem Fall Ihren Ausweis / Reisepass. Darüber hinaus müssen Sie folgende Fragen beantworten können:
· Welche Adresse hat die Betriebsstätte?
· Was ist der „Gewerbegegenstand“ (möglichst konkrete Branchenbeschreibung)
· Wann genau wird der Betrieb aufgenommen?
· Wie viele Mitarbeiter/-innen werden in Voll- und Teilzeit beschäftigt?
· Welche Rechtsform hat das Gewerbe?
Bei überwachungsbedürftigen Gewerben kommt noch das Führungszeugnis dazu, für überwachungspflichtige Gewerbe sind jeweils unterschiedliche Informationen und Dokumente (z.B. Gesundheitszeugnisse, Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes) nötig.
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Gewerbefreiheit
In Deutschland herrscht Gewerbefreiheit. Gewerbefreiheit bezeichnet die Tatsache, dass grundsätzlich jedermann ein Gewerbe betreiben darf.
Der Grundsatz der Gewerbefreiheit (Definition in der deutschen Gewerbeordnung):
Der Betrieb eines Gewerbes ist jedermann gestattet, soweit nicht durch dieses Gesetz Ausnahmen oder Beschränkungen vorgeschrieben oder zugelassen sind.
($ 1 Abs. 1 GewO) .
Ausnahmen von der Gewerbefreiheit sind sogenannte erlaubnispflichtige Gewerbe, wie z. B. Herstellung von Arzneimitteln oder Handel mit Waffen.
Gewerbe-Anmeldung - freie Berufe
Eine Gewerbe-Anmeldung Ihres Unternehmens ist nicht erforderlich, wenn es zu den sogenannten „freien Berufen“ nach §6 der Gewerbeordnung gehört: Rechtsanwälte und Notare, Architekten, Wirtschafts- und Buchprüfer, Steuerberater Fischereibetriebe, Land- und Forstwirtschaft (nur „Ursprungsproduktion“, keine Verarbeitung).
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Bis auf wenige Ausnahmen ist die Gewerbeanmeldung bzw. ein Gewerbeschein zwingende Voraussetzung zum Betrieb eines Gewerbes.
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Bei überwachungsbedürftigen Gewerben kommt noch das Führungszeugnis dazu, für überwachungspflichtige Gewerbe sind jeweils unterschiedliche Informationen und Dokumente (z.B. Gesundheitszeugnisse, Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes) nötig.
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