Rechnungen & co

    • Rechnungen & co

      07. 12. 2004 23:36:20

      Ecki

      Rechnungen & co

      und wie genau muss eine rechnung von mir als künstler an den veranstalter aussehen? muss die steuernummer mit drauf, oder nicht? wie explizit muss ich die einzelnen posten aufschlüsseln?...



      #2 08. 12. 2004 13:33:56




      Re: Rechnungen & co

      hi Ecki,

      -steuernummer muss drauf, wenn du ein gewerbe hast, als freier küntler kannst du bis zu einem gewissen satz so rechnungen ausstehlen (dann ohne mwst)
      -eine fortlaufende Rechnungsnummer
      -rechnungsdatum
      -datum und umfang deiner Dienstleistung
      -netto-betrag, brutto-betrag und mehrwertssteuer (als Künstler 7%, wichtig wenn du zur KSK willst) müssen seperat drauf sein.
      -volle anschrifft von dir und vom empfänfer

      hoffe ich habe nichts vergessen...


      #3 08. 12. 2004 15:21:36

      sam


      Re: Rechnungen & co

      Rechnungen müssen ab 1.1.2004 Folgendes enthalten:
      1. den Namen und die vollständige Adresse des Ausstellers,
      2. den Namen und die vollständige Adresse des Empfängers,
      3. die Steuernummer oder die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Ausstellers,
      4. das Rechnungsdatum,
      5. eine (einmalige und fortlaufende) Rechnungsnummer,
      6. Menge und handelsübliche Bezeichnung der gelieferten Gegenstände oder den Umfang und die Art der Leistung
      7. Zeitpunkt der Lieferung und der Leistung
      8. den Umsatzsteuersatz und den Umsatzsteuerbetrag oder
      9. bei Rechnungen ohne Umsatzsteuer eine Begründung, z.B. "umsatzsteuerbefreit als Kleinunternehmer" oder "umsatzsteuerfrei nach § 4 Nr. 21 UStG“ oder für Theater: „§ 4, Nr. 20a, S. 2 UStG"
      In Kleinbetragsrechnungen bis 100 Euro dürfen Empfänger, Steuernummer, Rechnungsnummer und Umsatzsteuerbetrag fehlen.
      Elektronisch übermittelte Rechnungen sind nur mit einer elektronischen Signatur erlaubt. Mit dem Verschicken von Rechnungen per E-Mail oder Fax ist es also auch nix mehr.
      Die bisher vorgeschriebene Angabe der (ESt-)Steuernummer war wegen der Missbrauchsmöglichkeiten umstritten. Deshalb sollte man die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer angeben, die mehr Datensicherheit bietet, ansonsten aber nur bei Geschäften mit dem EU-Ausland nötig ist. Eine solche Nummer können Selbstständige formlos beantragen beim Bundesamt für Finanzen, Außenstelle Saarlouis, 66738 Saarlouis, Telefax 06831 456120 (Antrag via Internet nicht möglich, aber mit eMail!) ust-idnr-vergabe@bff.bund.de und dabei Adresse, Finanzamt und ESt-Nummer angeben. Einschränkungen für Kleinunternehmer.
      Die eindeutige und fortlaufende Rechnungsnummer wird für manche Künstler ein Problem darstellen, da sie sich nicht so einfach mit jedem PC-Programm generieren lässt. Eine Freeware zur Rechnungsnummervergabe für Word und Excel findet sich unter tigo-it.de/dl/reno.htm – aber das sind sicher nicht die optimalen Programme für das Kontor. Programme wie Quicken lexware.de sollten upgedatet werden. Dabei darauf achten, dass gleichzeitig auch die ab dem Wirtschaftsjahr 2004 geltenden Vorschriften für die Einnahme-Überschuss-Rechnung und die Umsatzsteuervoranmeldung per ELSTER berücksichtigt werden.
      Erlaubt sind bei der Rechnungsnummer Zahlenkombinationen. Wer sich also nicht für ewig auf eine durchlaufende Nummerierung festlegen will, sollte sich was Simples ausdenken, vielleicht:
      · die Kombination von Jahr und fortlaufender Nummer (04-001 usw. und fürs nächste Jahr 05-001 usw.) oder
      · Kundenummer und fortlaufende Rechnungsnummer oder
      · alles zusammen (Jahr, Kunde und Rechnungsnummer).
      · Aber: Je länger die Nummer, desto mehr Fehler bei Überweisungen.
      Für das Thema Rechnungsnummer gibt es eine Kulanz bis 1.7.04. Wer danach eine Rechnung bezahlt, die keine Rechnungsnummer enthält, darf nicht die enthaltende Vorsteuer geltend machen. Wer selbst eine Rechnung ohne Nümmerchen ausstellt, muss darauf gefasst sein, dass seine Rechnung nicht bezahlt wird, bis er eine richtige Rechnung schickt.


      auch von stefan kuntz kuenstlerrat.de


      #4 18. 01. 2005 14:17:41

      Yandaal


      Re: Rechnungen & co

      Moin,
      nach den diversen Vermutungen, wie man eine Rechnung ausstellt, wollte ich wissen, wie es wirklich sein könnte.
      Meinen Dank an Ecki, der mich auf die Seite hier gebracht hat und hi Sam, lange nichts mehr voneinander gehört. Dank Dir für die Recherche oben, war so der Auslöser meine Dinge mal wieder ein wenig mehr zu legalisieren.
      Ihr kennt diese Art Gerüchte von der Steuererklärung. Jeder weiß was ... usw. und jeder weiß überzeugterdings was anderes ...

      Wie auch immer, ich habe meine Steuerberaterin gefragt.
      Ich bin Zauberer und als freiberuflicher Künstler in Niedersachsen gemeldet.
      Die Rechnungen müssen nicht nummeriert sein. Mich hat bislang auch noch kein Veranstalter danach gefragt. Ehrlich gesagt ist mir das auch ganz lieb so, schließlich möchte ich dem Veranstalter keinen Hinweis darauf geben, wieviel Auftritte ich so habe ... mag auch noch weitere Vorteile haben. Die Nummerierung der Rechnung ist für Verkauf oder handwerkliche Leistungen vorgesehen ... ich für meinen Teil ziehe es vor mich als Künstler zu sehen. Also bietet dem Finanzamt nichts an, was nicht unbedingt sein muß, sonst wird es vielleicht irgendwann zur Pflicht.

      Richtig ist, dass die Steuernummer auf der Rechnung erscheinen soll. Sieht ja auch nett und offiziell aus, sonn Nümmerchen.

      Ich wußte, dass ich umsatzsteuerbefreit bin. Warum wußte ich nicht ... meine Steuerberaterin erklärte mir, dass ich mit meinen Geschichten gemäß §19 UStG als Kleinunternehmer umsatzsteuerbefreit bin. Mag für einige von Euch ähnlich sein.

      Wichtig fand sie noch, dass Wort "Leistungsausführung" zur Geltung zu bringen. Bislang hatte ich "Datum des Auftritts" extra aufgeführt, aber das bedeutet natürlich Transferleistung und da will man j auch niemand überstrapazieren. Prinzipiell muß ersichtlich sein, dass evtl. Rechnungsdatum und Showtime voneinander abweichen.

      Ich denke, dass Problem der Informationen haben wir schon mal öfter, ähnlich wird es bei Verträgen sein, bei der Steuererklärung usw.. Vielleicht ist es eine Idee bei Fachleuten nachzufragen und auch nicht nur einmal. Wenn man zwei Supernasen beim Finanzamt fragt, wie sie denn nun die Steuererklärung gerne hätten, dann werden vermutlich auch zwei Meinungen dabei rauskommen. Schließlich leben wir ja auch in einer Demokratie, aber über den demokratischen Konsenz der Gesetzgebung (watt ´n Unsinn) nähern wir uns einem Bewußtseinsstadium der tranzpirierenden Gesetzeslage (nicht zu verwechhseln mit tranzparent), wo uns mit einer gewissen wahrscheinlichkeit keiner hopps nimmt und hier in Niedersachsen sind die Prüfer unterwegs. Zuerst waren Tanzbands dran, hier sind es inzwischen auch die Kleinkünstler. Ich bin von Veranstalter vorgewarnt worden. Allerdings waren die Jungs, die hochgenommen wurden auch superschlampig.
      Also
      Mit grinsenden Grüßen
      Yandaal


      #5 18. 01. 2005 14:49:04

      sam


      Re: Rechnungen & co

      Yandaal schrieb:

      Schließlich leben wir ja auch in einer Demokratie, aber über den demokratischen Konsenz der Gesetzgebung (watt ´n Unsinn) nähern wir uns einem Bewußtseinsstadium der tranzpirierenden Gesetzeslage (nicht zu verwechhseln mit tranzparent), wo uns mit einer gewissen wahrscheinlichkeit keiner hopps nimmt und hier in Niedersachsen sind die Prüfer unterwegs.
      Yandaal

      Hola Yandaal,

      sehr gut, dein Beitrag verdient die Höchstnote! Neue wichtige Informationen so witzig rübergebracht - so macht das Forum Spaß!

      Vielleicht bis bald mal! SAM
      Feuerartist, Special Effects, Pyro, Feuerwerk Onlineshop für Feuershowfachbedarf Feuerpoi, Dochtband, Fluids etc
      Tutorials gratis, über 3000 Videos für Poi, Staff etc.