Selbstbau will....

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    • Selbstbau will....

      ...noch nicht so wirklich funktionieren...

      Hallo ihr Lieben!

      Wir haben an Lyco Fackeln gebalstet die ihr im Bild sehen könnt.
      Der Gedanke war, dass beim Drehen das Lyco raus "geschleudert" wird und es so eine schöne riesige Flamme gibt
      Aber Pustekuchen, das Lyco macht "pft pft"
      Wir haben dann zu erst mehr Löcher in den Verschluss gebohrt, danach diese noch vergrößert. Aber es klappt einfach nicht....

      Nun die Frage was machen wir falsch - und geht das eigentlich überhaupt so wie wir uns das gedacht haben?!
      Macht das Lyco ggf den Unterschied ob schwer oder leicht?!
      Kann es mit dem Abstand zwischen Streuer und Fackelkopf zu tun haben?!
      Fragen über Fragen.....ich hoffe auf die mega tolle super Idee von euch und sage schon mal danke :)
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    • In diesem Beitrag findest Du übrigens ein Bild von der Fackeln, so wie ich sie auch habe. Funktioniert prima. Die Fackel wurde von Steffen von TNT Firecrew erstellt.
      firesouls.de/forum/index.php/T…6648-Lycofackel/?pageNo=3
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    • Also ich hab 2 x 750 ml Volumen.... muss ich mal bilder suchen die tage.... die halten ca. 6 - 7 umdrehungen...

      mal ehrlich? wenn schon lyco dann richtig... wenn du lyco hernimmst musst du halt genug geld verlangen :D
      There is no 'I' in 'Team', but theres a 'We' in 'Weapon' !
      „Im Leben kommt es darauf an, Hammer oder Amboß zu sein - aber niemals das Material dazwischen.”

      Auf mehrfache Nachfrage: "JA! Ich bin größenwahnsinnig" :)
    • hey ich habe bei meinen selbstbauten die öl kartuschen von solchen billig bambus gartenfackeln genommen und nur den docht rausgezogen.
      Ein ein cent stück finde ich etwas gross. Aber lyco fackeln sind sehr verschwenderisch.
      Ich würde dir zu einem grösseren behältnis raten und (wie schon erwähnt wurde) grössere löcher.
      von der grösse evtl. so das zwei löcher auf ein ein cent stück passen.
      naja sollte ich falsch liegen verbessert mich ruhig ^^
    • @ Passenger, joa das da einiges bei drauf geht habe ich heute schon beim Einweihen der Fackeln gemerkt...hust hust.

      @derNarr, stimmt die Dinger sind auch mal ne Überlegung wert.....ich hatte sogar mal welche hier.....

      ich seh schon wir werden nochmal ans Basteln gehen :D

      Was gibt es denn sonst noch was so schöne große Flammen wirft?
      (Stahlwolle schließe ich aus, die Funken sehen ja nett aus, aber der Spielbereich ist meist nicht aussreichend genug)
    • Schöne große Flammen hast Du immer dann, wenn Du die Oberfläche von etwas vergrößerst. Beim Lyco ist das genauso wie beim Feuerspucken mit Fluid. Prinzipiell könntest Du Dir also etwas bauen, mit dem Du genau diesen Effekt erreichst, musst dabei aber darauf achten, dass Du gesetzlich auf der sicheren Seite bleibst, da Flammenwerfer in Deutschland nicht erlaubt sind. Lycofackeln und Feuerspucken da daher die einzige Dinge, die mir für große freie Flammen einfallen. Ansonsten halt Poi, Stäbe etc. mit entsprechenden Wicklungen, die eine große Oberfläche haben.

      Da Lyco teuer ist, würde ich den Einsatz von Feuerspucken mit Lyco und auch Lycofackeln zu einem zusätzlichen Preis anbieten. Allerdings kannst Du bei Lycofackeln das Lyco z. B. mit Kaffeeweißer etc. strecken. Als Feuerartist merkst Du einen Unterschied, aber der normale Außenbetrachter merkt das nicht, wenn Du nicht mehr Streckmittel als Lyco verwendest.
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    • Fuego Firefly schrieb:

      Was gibt es denn sonst noch was so schöne große Flammen wirft?

      (Stahlwolle schließe ich aus, die Funken sehen ja nett aus, aber der Spielbereich ist meist nicht aussreichend genug)
      Da gibts einiges, grade wenn man bereit ist mit Druck irgendwelcher Art zu arbeiten, der den Brennstoff rausdrückt. Einfach nur schleudern reicht für andere Dinge als Lyco eben nicht für eine sinnvolle Verbrennung.
      Das Problem dann ist, dass man möglicherweise aus Versehen gegens Waffengesetz oder sogar Kriegswaffenkontrollgesetz verstoßen kann. Die Formulierungen da sind zum Teil sehr seltsam/verwirrend, und wie das ganze ausgelegt werden kann steht auch immer in den Sternen.
      Unter ganz, ganz strenger Auslegung wären Feuerzeuge zB. im gleichen Bereich wie ein Molotow Cocktail und damit strengstens verboten. Nur klagt da natürlich keiner. Wie es dann allerdings bei irgendetwas aussieht, das groß genug für einen Showeinsatz ist, naja... Auch Lycofackeln könnten da genau genommen schon drunterfallen. Nur wirken die, weil nicht "gezielt" werden kann eben nochmal ganz anders. Ähnlich steht beim Kriegswaffenkontrollgesetz einfach nur in der Liste verbotener Waffen "Flammenwerfer". Ohne irgendeine Definition. Wenn dir jemand was schlechtes will und der Richter nen miesen Tag hat, kann da so ungefähr alles drunter fallen.
      Feurspucken fällt aus solchen Dingen raus, weil das Gesetz grundsätzlich nur Gegenstände behandelt, aber gleichzeitig will ich das auch nicht empfehlen... einfach wegen den gesundheitlichen Risiken etc.

      Wenn die Problematik nicht wäre, hätte ich schon lange kleine Gasdüsen für die Unterarme, um ein Kame-Hame-Ha in eine Show einzubauen ;)
      Aber irgendwie schlafen da auch die Behörden, ich bin mir sehr sicher vor Jahren mal nen Feststellungsbescheid beantragt zu haben...
      "Spiel mit dem Feuer. Tu es.
      Denn man kann einem Kind hundertmal sagen, die Herdplatte sei heiß, die Bedeutung wird ihm erst in dem Moment, in dem es trotzdem drauffässt klar.
      So lernt doch jeder für sich selbst, in dem großen Spiel das Leben heißt. Und das Feuer ist einer der anspruchsvollsten, dennoch lohnendsten Mitspieler."
    • Hey ihr!

      Interessant das Flammenwerfer nicht erlaubt sind - generell für niemand? N Bekannter ist Pyrotechniker und bastelt auch eben irgendwelche Krallen für die Hände wo auf Knopfdruck Lyco raus geschossen wird und er damit 5m Fontänen hin kriegt....
      Ne ne keine sorge sowas will ich gar nicht :D Ich denke wir bauen die Fackeln mal noch um.
      Feuerspucken mache ich nur mit Röhrchen und Lyco - mehr mag ich da auch gar nicht....

      @Runsler - ooooooooha davon hab ich ja noch nie gehört, was es nicht alles für Gesetze gibt....
    • Bei mir ist das ähnlich wie bei Runsler. Wenn man nicht ggf. mit dem Gesetz in Berührung kommen könnte und es Probleme geben könnte, würde ich mir auch Gegenstände mit sehr großen Flammen basteln. Bin da sicherlich genau wie viele andere von uns, die gerne mit großen Flammen und möglichst viel Feuer hantieren, solange es kontrolliert ist.
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    • Fuego Firefly schrieb:

      Interessant das Flammenwerfer nicht erlaubt sind - generell für niemand?
      Eventuell falls du ein berechtigtes Sammlerinteresse vorweisen kannst... wobei diese sogenannte "rote Waffenbesitzkarte" deutschlandweit mal grade eine handvoll Menschen haben, also... das ist richtig, richtig schwer die zu bekommen. Selbst dann gilt die in der Regel eben nur für Sammelobjekte mit historischer Bedeutung. Und ich könnte wetten, die ist gleich wieder weg, wenn man etwas darauf eingeschriebenes für unsere Zwecke benutzt^^ Ansonsten wohl nur das Militär.
      Kriegswaffenkontrollgesetz, die Anlage dazu ist eine Liste, Nummer 38 steht "Flammenwerfer", und Nummer 45 "Handflammpatronen"... was auch immer das ist.
      Wenn es dort eine halbwegs genaue Definition gäbe, zB. was dort verbrannt wird oder wie groß die Flamme mindestens ist oder irgendwie sowas... wäre ja alles harmlos. So ist es wirklich ziemlich reine Willkür der Richter, falls mal irgendwas vor Gericht landet. Irgendwie schaffen Rammstein es ja auch, und eventuell könnte man sich auch darauf berufen, aber trotzdem... Ich hab das Vertrauen in Behörden/Gerichte und vernünftige Entscheidungen hinsichtlich des Waffengesetzes schon vor einigen Jahren verloren^^ Und wenn man da nachließt, was für Strafen (1-5 Jahre Haft allein auf den Transport...) einen bei einem Verstoß erwarten, will ich das einfach nicht riskieren.

      Beim Waffengesetz siehts anders aus, da gibt es "genaue" Definitionen.
      Die "" weil "genau" nicht unbeding "verständlich" oder "sinnvoll" bedeutet.

      Da gibt es zunächst in Anlage 1 bei den Begriffsbestimmungen in Abschnitt 1, Unterabschnitt 2:
      [Waffen sind Tragbare Gegenstände,]
      1.2.4 bei denen gasförmige, flüssige oder feste Stoffe den Gegenstand gezielt und brennend mit einer Flamme von mehr als 20 cm Länge verlassen,
      1.2.5 bei denen leicht entflammbare Stoffe so verteilt und entzündet werden, dass schlagartig ein Brand entstehen kann, oder in denen unter Verwendung explosionsgefährlicher oder explosionsfähiger Stoffe eine Explosion ausgelöst werden kann

      Das sind dann erstmal Waffen. Da fällt zB. auch eine Lötlampe drunter, wenn die Flamme über 20cm hat, oder diese Unkrautvernichtungsbrenner aus dem Baumarkt. (Man könnte allerdings streiten, ob die Stoffe solche Geräte wirklich brennend verlassen, und nicht erst nach verlassen brennen...).
      Unter das zweite kann streng genommen auch ein Feuerzeug fallen, schließlich entsteht da schlagartig ein Brand (wenn auch ein sehr kleiner), und wenn das Gas in einem kleinen Becher, der hohlen Faust oder ähnlichem gesammelt wird auch eine mini-Explosion.
      Allerdings sind das Alltagsgegenstände, demnach interessiert es keinen, und wo kein Kläger, da kein Richter.
      Dazu kommt, dass es völlig legal ist eine Waffe zu besitzen, herzustellen, zu führen und zu benutzen. Solange es keine spezielle Waffenart ist, für die etwas anderes gilt, und solange man dies nicht bei einer Versammlung oder ähnlichem tut. Außer man steht bei einer solchen Versammlung oder ähnlichem damit auf einer Bühne ;) Das ist jetzt recht frei wiedergegeben, genauer heißt es:

      § 42 Verbot des Führens von Waffen bei öffentlichen Veranstaltungen
      (1) Wer an öffentlichen Vergnügungen, Volksfesten, Sportveranstaltungen, Messen, Ausstellungen, Märkten oder ähnlichen öffentlichen Veranstaltungen teilnimmt, darf keine Waffen im Sinne des § 1 Abs. 2 führen.
      (2) Die zuständige Behörde kann allgemein oder für den Einzelfall Ausnahmen von Absatz 1 zulassen, wenn
      1. der Antragsteller die erforderliche Zuverlässigkeit (§ 5) und persönliche Eignung (§ 6) besitzt,
      2. der Antragsteller nachgewiesen hat, dass er auf Waffen bei der öffentlichen Veranstaltung nicht verzichten kann, und
      3. eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung nicht zu besorgen ist.
      (3) Unbeschadet des § 38 muss der nach Absatz 2 Berechtigte auch den Ausnahmebescheid mit sich führen und auf Verlangen zur Prüfung aushändigen.
      (4) Die Absätze 1 bis 3 sind nicht anzuwenden
      1. auf die Mitwirkenden an Theateraufführungen und diesen gleich zu achtenden Vorführungen, wenn zu diesem Zweck ungeladene oder mit Kartuschenmunition geladene Schusswaffen oder Waffen im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 2 geführt werden,

      Letzteres wäre genau das oben beschriebene.

      Aber dann gibt es da noch was, und zwar eine Liste mit verbotenen Waffen. Und da steht in Anlage 2, Abschnitt 1:
      1.3.4 Gegenstände, bei denen leicht entflammbare Stoffe so verteilt und entzündet werden, dass schlagartig ein Brand entstehen kann; oder in denen unter Verwendung explosionsgefährlicher oder explosionsfähiger Stoffe eine Explosion ausgelöst werden kann

      Siehe da, da sind genau "explosionsgefährlich" und "explosionsfähig" getauscht im vergleich zu obiger Beschreibung. Da ein Verbot im zweifelsfall schwerer wiegt, und insgesamt die Anlage 2 eher präzisierte Ausnahmen von Anlage 1 beschreibt, gilt wohl eher dies.
      Abzielen soll diese Beschreibung wohl auf Molotov Cocktails, aber... "explosionsfähig" kann, soweit ich bisher Definitionen gefunden habe genauso gut auf Feuerzeuggas oder Lyco (mit Luft gemischt) angewendet werden. Und da es nunmal keinerlei Feststellungsbescheide, genauere Definitionen über die Größe der Flammen/Explosionen oder sonstwas gibt, wäre ich da lieber vorsichtig.

      Lycofackeln sind für den Laien (und auch ein Richter ist in solcher Sache eher Laie, weil es kein alltäglicher Prozessgegenstand ist) für den Anwender zwar spektakulär, mit einem grundlegenden Sicherheitsabstand aber als harmlos zu erkennen. Mal ernsthaft, ne Lycofackel benutzen um jemanden zu verletzen... da würde ich sie ihm lieber über den Schädel ziehen als die Flamme benutzen zu wollen. Dadurch ist das ganze relativ eindeutig nur als "showeffekt" erkennbar, und zumindest für mich ist es damit ein Risiko, das ich bereit bin einzugehen. Falls mich wirklich jemand deswegen anzeigen will, sehe ich die Chancen nicht ganz schlecht, da wieder relativ glimpflich rauszukommen, weil der Verwendungszweck eindeutig als nicht-waffe erkennbar ist.
      Aber wenn man jetzt zB. das Lyco per Druckluft oder sogar Gas rausdrücken will oder ähnliches... das hat dann doch schon enorme ähnlichkeit mit dem, was der Laie eben unter "Flammenwerfer" versteht, und damit auch Ähnlichkeit mit einer Waffe. Und da wird mir das Risiko (leider) zu groß.

      Ehrlich gesagt... Das Risiko, dass überhaupt mal irgendjemand wegen sowas vor Gericht landet ist schon extrem niedrig, ich würde mich sogar freuen wenn es dazu endlich mal präzedenzfälle und/oder Feststellungsbescheide gäbe. Und selbst wenn, wirds wahrcheinlich doch irgendwie "nur" auf eine Geldstrafe hinauslaufen... Das Problem ist, dass manche Arbeitgeber auf Vorstrafen bei Verstößen gegens Waffen-/ oder Sprenggesetz ganz empfindlich reagieren^^


      [ps: Wenn du glaubst, das ist dämlich, dann such im Waffg. mal nach ner Armbrust^^
      Schusswaffe gleichgestellt, aber wieder vom Waffg ausgenommen was Herstellung, Besitz, (Ver-)kauf, Transport und sogar führen und überhaupt alles angeht. Außer schießen. Das darf man nicht, außer man dürfte es dort auch mit einer Schusswaffe. Nur laut der Definition des Waffengesetzes kann eine Armbrust auch garnicht schießen. Glückwunsch dazu xD]
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      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Runsler ()

    • Runsler schrieb:

      Aber dann gibt es da noch was, und zwar eine Liste mit verbotenen Waffen. Und da steht in Anlage 2, Abschnitt 1:
      1.3.4 Gegenstände, bei denen leicht entflammbare Stoffe so verteilt und entzündet werden, dass schlagartig ein Brand entstehen kann; oder in denen unter Verwendung explosionsgefährlicher oder explosionsfähiger Stoffe eine Explosion ausgelöst werden kann

      Nun könnte man sich darüber Streiten was ein Brand genau ist, denn per Definition ist es ein Schadfeuer bzw. ein Feuer, das seinen bestimmungsgemäßen Herd verlassen hat und in der Lage ist, sich selbst auszubreiten. Selbst wenn man bei einem Feuerzeug im Detail Ähnlichkeiten mit einem Flammenwerfer erkennen kann, so beschränkt sich das Feuer zunächst nur auf den Bereich oberhalb vom Feuerzeug, sodass der bestimmungsgemäße Herd nicht verlassen wird. Zudem kann sich die Feuerzeugflamme nicht selbst ausbreiten und ist zunächst einmal kein Schadfeuer, sodass daher die Feuerzeugflamme nicht als Brand zu sehen ist.

      Bei einer Lycofackeln könnte man ähnlich argumentieren, allerdings ist die Flamme groß genug, sodass bei zu geringen Sicherheitsabständen es durchaus passieren kann, dass die Flamme den bestimmungsgemäßen Herd (hier in einem bestimmten Radius um die Fackeln herum) verlässt und es somit zu einem Brand kommt. Allerdings ist dient die Lycofackeln dem Showeffekt und kann über andere Wege legal sein, sodass man nichts zu befürchten haben dürfte. Wie gesagt, ist das Gesetz vielfach sehr schwammig.

      Erstellt man sich nun eine Vorrichtung, bei der z. B. Lyco mit Druck irgendwo rausgeschossen wird und sich dann entzündet, so ist zu überlegen, in wie weit unter einhaltung eines Sicherheitsabstandes zu brennbaren Stoffen davon gesprochen werden kann, ob die Flamme ihren bestimmungsgemäßen Herd verlässt oder nicht. Flammeneffekt-Anlagen dürfen ebenfalls frei gekauft werden und hier werden Flammensäulen erzeugt, sodass es genau genommen eine Art Flammenwerfer ist. Gegen diese Flammen-Effekt-Anlagen sagt niemand was und selbst im Fernsehen oder bei anderen Veranstaltungen (teilweise auch Großveranstaltung) werden diese eingesetzt.

      Letztendlich denke ich, kommt es wie Runsler schon sagte darauf an, wen Du vor Dir stehen hast. Wo kein Kläger, da kein Richter, aber wenn Richter, dann kommt es darauf an, wie er zu diesem Thema steht und wie er die Sache bewertet. Wie sowas genau ausgeht, ist schwer abzuschätzen, aber allein, dass es happige Strafen geben und schwerwiegenden Einschnitten ins Arbeitsleben (Runsler spracht eine Vorstrafe in bezug auf mögliche neue Arbeitgeber bereits an) haben kann, schränkt uns Künstler ein und jeder sollte für sich entscheiden, wieviel Risiko er eingehen möchte, auch wenn höchstwahrscheinlich kaum einer auf die Idee kommen wir, wenn er Dir nicht wirklich ans Bein pinkeln will. Der Laie wird sich mit dieser Thematik sicherlich auch bei weitem nicht so intensiv beschäftigt haben, wie wir das hier getan haben, aber ich denke, es ist sinnvoll, wenn wir das als "Profis" durchaus in unsere Gespräche einfließen lassen und uns auch dazu Gedanken machen.
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    • Hm, das mit dem bestimmungsgemäßem Herd ist mal ein sehr interessanter Ansatz, hab ich so noch nirgendwo gelesen (allerdings hab ich mich auch mit keinem Gesetz bisher so auseinandergesetzt wie mit dem WaffG^^).
      Hast du da vllt. ne Quelle oder irgendwas für mich zum nachlesen/besser merken?

      Ähm ja, und was diese Flammprojektoren angeht, ist der Knackpunkt wohl meistens, dass diese keine "tragbaren Gegenstände" sind. Das Waffg. bezieht sich fast ausschließlich auf tragbare Gegenstände, sobald etwas im Boden verankert, an einem Gerüst festgeschraubt oder schlicht zu schwer/sperrig ist, um es ohne Hilfsmittel zu tragen greift das nichtmehr.
      Könnte natürlich immernoch ein Flammenwerfer im Sinne des Kriegswaffenkontrollgesetzes sein, denn das bezieht sich nicht nur auf tragbare Gegenstände... Andererseits ist relativ deutlich sichtbar, dass die üblichen Modelle als Kriegswaffe schlicht nichts taugen würden^^

      Naja, trotzdem. Die einzigen Möglichkeiten wirklich Sicherheit zu bekommen:
      eine rechtskräftige Beratung von einem Juristen, soweit ich weiß wäre ein "okay" von dem so, dass im Zweifelsfalle dir nichts passiert, sondern es sein Problem ist... Zumindest glaube ich mich zu erinnern, dass das so läuft. Ob irgendwer mit entsprechender Befugniss allerdings solch ein okay gibt, ist fraglich, und umsonst garantiert auch nicht.
      Ein Feststellungsbescheid des BKA zum fraglichen Gegenstand, der feststellt, dass besagter Gegenstand keine Waffeneigenschaften hat. Wie es zB. auch schon für manche Multifunktionswerkzeuge und Rettungsmesser getan wurde, die jetzt wieder für ihren Zweck verwendet werden dürfen während sie vorher als einhändig zu öffnende, arretierbare Messer nicht geführt werden durften. Bei Messern kostet sowas wohl um die 200€ und ca. ein Jahr Bearbeitungszeit. Nur um dann Gewissheit zu haben, kann ja genauso gut sein, dass die sagen "jop, das ist eine Waffe!"
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    • Eine gesetzliche Definition habe ich noch nicht gefunden, aber so wird es bei der Feuerwehr gelehrt und auch im Bereich von Versicherungen trifft man immer wieder auf diese Formulierung. Irgendwo müssen die das dann aber auch her haben. Hier mal ein paar Links:

      1) versicherung-vergleiche.de/hausratversicherung/feuer.htm
      2) de.wikipedia.org/wiki/Brand
      3) finanzen.de/lexikon/bestimmungsgemaesser-herd
      4) haufe.de/recht/deutsches-anwal…sk_PI17574_HI7373405.html
      5) hgfv.de/hgfv/pdf/88_pub6.pdf

      Dies sind jetzt mehrere unabhängige Seiten, die sich alle mit dem Brandbegriff befassen. Wo er jetzt genau her kommt, weiß ich nicht. Im FSHG (Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung) steht er leider nicht beschrieben. Dort wird nur von Brandschutz etc. gesprochen, ohne den Begriff direkt zu definieren. Aber ich denke, das sollte auch so als Quelle reichen.

      Interessant finde ich aus dem 4. Link folgenden Abschnitt:

      Rz. 66Bestimmungsgemäßer Herd eines Feuers ist der Ort bzw. die Einrichtung, die dazu bestimmt ist, Feuer zu erzeugen, zu unterhalten oder einzuhegen. Dies sind zunächst umschlossene Feuerstätten aller Art wie Öfen, Herde und Kamine, aber auch sog. ungeschütztes Feuer; darunter versteht man die Streichholz- bzw. Feuerzeugflamme, Zigarettenglut, eine Kerzen- und eine Gasflamme.

      Nach diesem Verständnis könnte man eine entsprechende Vorrichtung innerhalb unserer Tätigkeit auch positiv auslegen, wenn man zusätzlich mögliche Ausnahmen im Waffg. für Theater- und ähnliche Aufführungen berücksichtigt.

      Unterm Strich bleibt es dabei, dass man in beide Richtungen auslegen kann und es vom entsprechenden Richter bzw. Gericht abhängt, wie etwas bewertet wird. Es scheint gerade für uns hier eine große Grauzone zu geben.

      LG
      Pyro
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    • Stimmt, der Teil ist wirklich interessant... ich les mir den Rest mal morgen durch, jetzt find ich nichtmehr die Konzentration für sowas^^

      Interessant für uns wäre ja vor allem:

      1.Ist irgendwas davon eine legale, freie Waffe?
      Wäre nicht wirklich schlimm, wir werden ja kaum auf einer Demo sowas benutzen wollen. und selbst wenn, würde es wohl als Theaterähnliche Aufführung gelten und wäre erlaubt.
      Interessant wäre das nur für zB. die Reeperbahn in Hamburg und andere "Waffenverbotszonen", in denen man garnichts, was als Waffe gilt haben darf. Wobei... wie oft macht man dort eine Show? Trotzdem, da das auch für den Transport gelten würde, könnte man mit sehr viel Pech in einer Verkehrskontrolle Probleme bekommen. Kann wenn, dann aber nur für irgendwas Druckbetriebenes gelten, da eine Lycofackel beim besten willen nicht "zielgerichtet" funktioniert.

      2. Ist es eine verbotene Waffe?
      Dann hätten wir ernsthafte Probleme, allerdings denke ich, mit dem von dir zitierten Absatz kann man relativ sicher Sagen, dass weder eine Lycofackel, noch ein Gasbrenner irgendeiner Art schlagartig einen Brand wie er dort definiert ist auslösen kann. Und noch ein wichtiges Wort: Da steht IN denen Explosionen ausgelöst werden können. Auch das trifft nicht zu, selbst wenn man bei einer Lycofackel wirklich von einer Staubexplosion sprechen will. In der fackel selbst funktioniert das nicht. Ähnlich bei Gasbrennern, damit in dem etwas explodiert müsste dadrin ja Sauerstoff sein, und egal wie der konstruiert ist, so hoffentlich nicht. Und selbst wenn man Lyco oder gar Fluid mit Druck irgendwo rauspresst... wenn es dadrin explodieren kann, ist das schon aus Sicherheitsgründen ein No-Go. Allerdings könnte etwas, das mit Fluid und Druck Flammen erzeugt bei unvollständiger Verbrennung in der Luft durchaus einen richtigen Brand am Boden erzeugen.

      3. Ist es eine Kriegswaffe?
      Ohne genauere Definition von "Flammenwerfer": schon möglich, das Ding "wirft" ja immerhin Flammen, und auf den ersten Blick würde man es auch als Flammenwerfer bezeichnen.
      Allerdings Kriegswaffe... Ich unterstelle einer Kriegswaffe ein Mindestmaß an Effektivität, das ist hier definitiv nicht gegeben. Leider ist das nur meine Einschätzung, ob/was ein Richter da anderes zu sagen könnte, wenn er grade nen miesen Tag hat... keine Ahnung.

      Aber dank deiner Definition für "Brand" halte ich es zumindest für sehr viel unwahrscheinlicher, dass irgendjemand von uns jemals negative Erfahrungen vor Gericht wegen einer Lycofackel macht^^
      Nach ein paar mal drüber nachdenken und erneutem durchlesen vom WaffG. denke ich inzwischen Lycofackel sollte unbedenklich sein, Gasbrenner und ähnliche Dinge sind nach wie vor Grauzone ob Waffe, und wenn ja, ob legale, freie oder Kriegswaffe. ersteres ja kein wirkliches Problem, letzteres ein großes.
      "Spiel mit dem Feuer. Tu es.
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    • Letztendlich bleibt aber vieles eine Auslegungssache von entsprechenden Begriffen. Ein Feuerzeug, welches mit Flüssiggas betrieben wird, wird niemand als Flammenwerfer definieren und als gefährlich in diesem Sinne auch nicht. In der Eingangs von Dir gegebenen Definition heißt es:

      1.3.4 Gegenstände, bei denen leicht entflammbare Stoffe so verteilt und entzündet werden, dass schlagartig ein Brand entstehen kann; oder in denen unter Verwendung explosionsgefährlicher oder explosionsfähiger Stoffe eine Explosion ausgelöst werden kann

      Diese Passage nun genau betrachtet bei einem Feuerzeug. Zunächst einmal wird mir jeder zustimmen, dass ein Feuerzeug ein Gegenstand ist. Der Stoff innerhalb des Feuerzeugs (Flüssiggas) ist leicht entflammbar und kann entzündet werden. Nun kann man nach Entzünden eines Feuerzeugs nur dann schlagartig einen Brand auslösen, wenn ein anderer Stoff, der brennen soll, sich in der Reichweite der Feuerzeugflamme befindet. Halte ich das Feuerzeug z. B. im Sommer in einer Scheune an trockenes Stroh, kann unter Verwendung dieses Gegenstandes mit dem leicht entflammbaren Stoff, der so verteilt bzw. entzündet wird, schlagartig ein Brand entstehen. Gleichzeitig ist das Gas ein explosionsgefährlicher und explosionsfähiger Stoff in Mischung mit Sauerstoff und der entsprechenden Zündtemperatur. Haarspalterisch könnte man nun ein Feuerzeug in diese Gruppe einordnen, womit es dann als verbotene Waffe gilt.

      Dies wird allerdings niemand tun. Wenn ich nun den Ausstoß des Gases am Feuerzeug verändere, ist und bleibt es ein Feuerzeug, aber die Flamme ist nicht mehr nur ca. 1-2 cm groß, sondern vielleicht schon 5-10 cm. Halte ich das Feuerzeug nun in meiner Hand und die Öffnung zeigt horizontal in eine bestimmte Richtung wird die Ähnlichkeit mit einem Flammenwerfer, bei dem letztendlich nur die Flammenlänge deutlich über 10 cm liegt, genauer. Trotzdem bleibt das Feuerzeug ein Feuerzeug und ist keine Waffe. So begründet ist es letztendlich alles nur eine Auslegungssache des Richters.

      In Bezug auf die Lycofackel sehe ich das ähnlich wie Du. Diese kannst Du nicht wirklich zielgerichtet einsetzen. Anders ist es beim Feuerspucken, allerdings steht dem entgegen, dass dies von einem Menschen ausgeübt wird, der nun einmal kein Gegenstand ist. Grundsätzlich wäre aber Feuerspucken zielgerichtet möglich, der Stoff ist leicht entflammbar und kann schlagartig einen Brand auslösen. Wobei ich diese Passage mit "kann schlagartig einen Brand auslösen" irgendwie witzig finde, weil nahezualles, mit dem man eine bestimmte Temperatur erreichen kann, schlagartig einen Brand auslösen kann. Das gilt für die Kerze und das Streichholz gleichermaßen. Überall wo Feuer zum Einsatz kommt, kann schlagartig ein Brand ausgelöst werden, wenn man unvorsichtig ist, denn die Größe des Brandes wird nicht definiert.

      Es ist und bleibt denke ich eine Grauzone. Wäre vielleicht eine gute Maßnahmen, wenn sich mehrere von uns, an die jeweils vor Ort befindlichen Gerichte wenden und diese Thematik mal erfragen, sodass vielleicht irgendwann tatsächlich ein Urteil dazu vorliegt. Ich glaube sogar, dass selbst wenn es verboten ist, niemand etwas sagen würde, wenn man mit einer Art Flammenwerfer innerhalb der Feuershow etwas vorführt und das Publikum am Ende sogar mit Applaus da steht. Die wenigsten werde über die Feinheiten in dieser Thematik Bescheid wissen. Und am Ende bekommt das Kind einen anderen Namen ist und legal, so wie ich es schon mal im Kampfsport-Bereich erlebt hab.

      Nunchakus sind offiziell Verboten, aber Flexi-Sticks nicht. Ist letztendlich das gleiche, wenn auch aus Schaumstoff und dient offiziell als Übungs- und Sportgerät. Ähnlich könnte es auch bei uns laufen. Als ich einmal im Zug unterwegs war (die Sporttasche voll mit Lampenöl und Benzin und Equipment) und ich den Feuerstab dabei hatte, fragte mich der Zugbegleiter was das denn wäre, was ich dabei hab. Waffen und ähnliches wäre nicht erlaubt. Da habe ich ihm gesagt, das ist mein Übungsstab für Sportübungen. Ich würde den immer so drehen und damit Figuren zeichnen. Ach so... dann ist er weiter und alles war gut. Ich bin davon überzeugt, hätte ich gesagt, das ist ein Feuerstab, den ich entzünde, hätte er mich des Zuges verweisen, so wie sein Blick war. Das noch schnell als kleine Anekdote am Rande.
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    • Wobei sich die allermeisten hier, so vermute ich mal, an dem kein Beispiel nehmen dürften. Ich erinnere mich noch gut an die ganzen Diskussionen, die hier über ihn geführt worden sind. Wäre aber interessant zu wissen, ob er für den Flammenwerfer eine Art Erlaubnisschein hat.
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