Selbstbau will....

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    • Narr, das ist ne coole Idee! :) Danke :thumbsup:

      Pyro: Zu deiner Feuerzeugtheorie bzw -Prüfung muss ich nochmal fragen: Ist dein Ergebnis jetzt, dass es Auslegungssache des Richters ist, ob ein Feuerzeug ein solcher Gegenstand nach 1.2.5 (Molotov-Cocktail) ist?
      Gefordert ist nämlich, dass der "Inhalt" des Gegenstands sich so verteilt, dass damit schlagartig ein Brand entsteht. D.h. dass der Inhalt austreten und ohne weiteres Zutun, erstmal selbstständig weiterbrennen muss, sodass es dadurch zu einem Schadensfeuer kommen kann. Das ist ja bei einem Feuerzeug nicht der Fall, da es ja nicht brennend irgendwo hingeworfen werden kann sodass der Behäler zerbricht und der Inhalt sich dann brennend verteilt wird. Das Feuer geht ja aus, wenn du es loslässt. Manipulationen sind natürlich nicht erfasst.
      Da steht nicht, dass der Gegenstand dazu geeignet sein muss, andere Gegenstände einfach nur anzuzünden, wozu das Feuerzeug ja gebaut ist.
      Siehe hierzu auch die Ausführungen der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift des WaffG zu den Gegenständen nach 1.2.5.

      Lyco-Fackel: Lyco ist kein leicht entflammbarer (wie z.B. Benzin) oder explosiongefährlicher Stoff (wie z.B. Spreng- oder instabile Stoffe). Siehe dazu die Stoffeigenschaften von Lyco: keine Deklarierung als solch ein Stoff und keine gefahrgutrechtliche Einordnung. Es brennt ja nur, wenn es verstäubt wird, sowie Mehl, Kaffeeweißer, Holzmehl usw.
      Einen Haufen Lyco einfach anzünden wird net funktionieren.
      Außerdem scheitert es auch hier an der Verteilung des Stoffes, sodass dieser selbstständig weiterbrennt und so schlagartig ein Schadensfeuer verursachen kann.

      Flammenwerfer:
      Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum WaffG sagt zu Gegenständen nach 1.2.4. (Flammenwerfer), dass eine zweckgemäße Bestimmung nach § 1 (2) Nr. 2a vorliegen muss. D.h. es muss tatsächlich als Waffe gebaut sein. Andere Gegenstände (sonstige Brenner, Lötlampen, Kunstgegenstände usw) sind nicht erfasst. D.h. § 1(2) Nr. 2b (dem Wesen nach geeignet... usw) gilt bei diesen Gegenständen nicht.

      Kriegswaffenkontrollgesetz: Gesetze müssen die Gegenstände/Tatbestände ihrer Norm definieren. Es sei denn, sie sind bereits in anderen Gesetzen defniniert. Steht im Kriegswaffenkontrollgesetz nicht, was Flammenwerfer sind, gelten die Defninitionen vom WaffG (weil das WaffG das grundlegende Gesetz zum Thema Waffen ist und das Kriegswaffenkontrollgesetz ledilgich ein Spezialgesetz).

      Wenden an Gerichte: Die Gerichte werden das ablehnen. Zuständig für das Einstufen fragwürdiger Gegenstände ist das BKA. Dieses erlässt dann Feststellungsbescheide. Und das BKA wird euch auf die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum WaffG verweisen.

      Ergebnis: ruhig bleiben
      :thumbup:

      Link: verwaltungsvorschriften-im-int…vbund_05032012_BMJKM5.htm
    • Hallo Kauz,

      danke für Deine Ausführungen. Ein Feuerzeug wird sicherlich nicht gleichgesetzt werden mit einem Molotov Cocktail. Hier bin ich ganz bei Deiner Ansicht. In Bezug auf einen Flammenwerfer kann ich Deinen Ausführen zwar folgen, aber es stellt sich dann die Frage "Wann ist ein Gegenstand so gebaut, dass er eine Waffe ist?". Die Eigenschaft eines Flammenwerfers ist es, dass man ihn mobil tragen kann und er bei Betätigung z. B. eines Druckknopfes eine Flüssigkeit oder ein Gas auswirft, welches sich zusätzlich an eben diesem Gegenstand entzündet. Gleichzeitig wird die Auswurfweite eine entsprechende Größe haben, wobei mir keine Werte bekannt sind, ab welcher Weite man von einem Flammenwerfer (oder gar einer Waffe) sprechen kann.

      Zumindest theoretisch kann ein Feuerzeug ähnliche Eigenschaften haben, da durch die Einstellung an dem kleinen Rädchen die Ausströmungsmenge des im Feuerzeug befindlichen Gases erhöht werden kann. Nach Entzündung kann die Flamme dadurch größer als üblich sein. In wie weit man bei Lötlampen oder Brenner (z. B. zur Unkrautvernichtung) die Größe und Weite der Flamme regulieren kann, kann ich atok nicht sagen. All diese Gegenstände sind nicht als Waffe gebaut, was ich persönlich an dem bestimmungsgemäße Nutzzweck des jeweiligen Gegenstandes festmachen würde. Gut möglich, dass dieser Zweck auch vor Gericht eine Rolle spielt.

      Würde man aber jetzt einen Gegenstand entwickeln, der die Eigenschaften besitzt, Flammen auszutossen mit einer entsprechenden Weite und der nicht wie eine Waffe aussieht, ist die Frage, wie es sich dann verhält? Was wäre, wenn man z. B. einen Feuerstab so konstruiert, dass sich innerhalb eines Hohlrohres eine bestimmte Menge Gas befindet, welches auf Knopfdruck (ähnlich wie bei einigen Pyrostäben, die nach außen hin funken können), entweichen kann und sich am brennenden Kevlar entzündet? Dieser Gegenstand wäre zunächst ein Kunstgegenstand (Feuerstab). Allerdings könnte dieser Gegenstand dazu genutzt werden, um Flammen zu werfen und ich kann einen Stab in eine bestimmte Richtung halten. Das mag alles nur eine hypothetische Überlegung sein, aber baulich sicherlich umsetzbar.
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    • Kauz schrieb:

      Lyco-Fackel: Lyco ist kein leicht entflammbarer (wie z.B. Benzin) oder explosiongefährlicher Stoff (wie z.B. Spreng- oder instabile Stoffe). Siehe dazu die Stoffeigenschaften von Lyco: keine Deklarierung als solch ein Stoff und keine gefahrgutrechtliche Einordnung. Es brennt ja nur, wenn es verstäubt wird, sowie Mehl, Kaffeeweißer, Holzmehl usw.
      Einen Haufen Lyco einfach anzünden wird net funktionieren.
      Außerdem scheitert es auch hier an der Verteilung des Stoffes, sodass dieser selbstständig weiterbrennt und so schlagartig ein Schadensfeuer verursachen kann.
      Da muss ich dir widersprechen, bzw. zumindest korrigieren: Lyco ist weder Explosionsgefährlich, noch leicht entflammbar, das stimmt. Ein Lyco-Luft-Gemisch ist hingegen explosionsfähig, und die Lycofackel wird ja genau dazu verwendet dieses Stoffgemisch "herzustellen" und zu entzünden. Und nach einmaligem entzünden brennt, bei ausreichender Menge und guter Verteilung das sehr wohl in der Luft weiter. Für einen Brand müsste man das allerdings wirklich direkt an einer Krepppapier-Girlande oder ähnlichem machen, außerdem steht da ein "oder": also ist ein Brand nur bei leicht entflammbaren Stoffen (um die es hier nicht geht) entscheidend, für Lyco nur die Explosion (und eine Staubexplosion haben wir hier). Viel wichtiger finde ich hier den Aspekt, dass die Explosion IN den Gegenständen ausgelöst werden muss. Und das ist hier definitiv nicht der Fall.


      Flammenwerfer:
      Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum WaffG sagt zu Gegenständen nach 1.2.4. (Flammenwerfer), dass eine zweckgemäße Bestimmung nach § 1 (2) Nr. 2a vorliegen muss. D.h. es muss tatsächlich als Waffe gebaut sein. Andere Gegenstände (sonstige Brenner, Lötlampen, Kunstgegenstände usw) sind nicht erfasst. D.h. § 1(2) Nr. 2b (dem Wesen nach geeignet... usw) gilt bei diesen Gegenständen nicht.
      Danke, den Teil kannte ich noch nicht oder muss ich überlesen haben. Aber dann ist das ja einfach, solange kein leicht enzündlicher Stoff und solange keine Explosion drin stattfindet, ist es keine Waffe außer der Hersteller sagt es ist eine. Wunderbar, ich liebe es wenn "bestimmungsgemäß" bei einer Definition steht. "In der Art militärischer Flammenwerfer"... Ich glaube, wenn ich mich richtig erinnere arbeiteten die Hauptsächlich mit Benzin/Öl/Napalm und ähnlichem, das wollen wir ja schon wegen der Sauerei sowieso nicht.


      Kriegswaffenkontrollgesetz: Gesetze müssen die Gegenstände/Tatbestände ihrer Norm definieren. Es sei denn, sie sind bereits in anderen Gesetzen defniniert. Steht im Kriegswaffenkontrollgesetz nicht, was Flammenwerfer sind, gelten die Defninitionen vom WaffG (weil das WaffG das grundlegende Gesetz zum Thema Waffen ist und das Kriegswaffenkontrollgesetz ledilgich ein Spezialgesetz).
      "Flammenwerfer" wird außerhalb der Verwaltungsvorschrift halt auch da nirgends erwähnt, demnach auch nicht definiert. Obwohl man dort definierte Gegenstände umgangssprachlich wohl so bezeichnen würde... Naja, da sie in der Verwaltungsvorschrift stehen, wenn auch hauptsächlich als Ausnahme... wunderbar.


      Wenden an Gerichte: Die Gerichte werden das ablehnen. Zuständig für das Einstufen fragwürdiger Gegenstände ist das BKA. Dieses erlässt dann Feststellungsbescheide. Und das BKA wird euch auf die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum WaffG verweisen.
      Nope, hauptsächlich schweigt das BKA, sowohl telefonisch als auch per Mail ;)
      Mag auch daran liegen, dass ein berechtigtes Interesse für eine Prüfung vorliegen muss, und die meinen wir hätten kein berechtigtes Interesse. Oder die üblichen Beamtenmühlen mahlen einfach sehr langsam.


      Ergebnis: ruhig bleiben
      :thumbup:
      Joa, wobei mich die Verwaltungsvorschrift quasi dazu ermuntert mir doch sowas für untern Arm schnallen zu bauen. Außerhalb von Hollywood hat das garantiert nie jemand fürs Militär benutzt ;)


      Pyrometheus schrieb:

      aber es stellt sich dann die Frage "Wann ist ein Gegenstand so gebaut, dass er eine Waffe ist?".

      Prinzipiell: der bestimmungsgemäße Zweck, von dem dort die Rede ist wird vom Hersteller festgelegt (also in dem Fall dir).
      Nimmt man jetzt die Verwaltungsvorschrift dazu, steht da ewas von " selbst gefertigte Geräte
      in der Art militärischer Flammenwerfer.". Also kommst du nicht damit durch, einen militärischen Flammenwerfer nachzubauen und als Hersteller zu sagen "das ist ein Unkrautvernichter, der funktioniert zwar mit Napalm, aber trotzdem!".

      Allerdings glaube ich bei allem, was wir hier bauen könnten besteht wenig oder keine Gefahr, dass das Militär jemals sowas gebaut hat. Dafür wäre es schlicht zu ineffizient, vor allem weil wir ja eher mit Gas als mit Flüssigbrennstoffen arbeiten wollen würden.
      "Spiel mit dem Feuer. Tu es.
      Denn man kann einem Kind hundertmal sagen, die Herdplatte sei heiß, die Bedeutung wird ihm erst in dem Moment, in dem es trotzdem drauffässt klar.
      So lernt doch jeder für sich selbst, in dem großen Spiel das Leben heißt. Und das Feuer ist einer der anspruchsvollsten, dennoch lohnendsten Mitspieler."
    • Runsler schrieb:

      Allerdings glaube ich bei allem, was wir hier bauen könnten besteht wenig oder keine Gefahr, dass das Militär jemals sowas gebaut hat. Dafür wäre es schlicht zu ineffizient, vor allem weil wir ja eher mit Gas als mit Flüssigbrennstoffen arbeiten wollen würden.

      So langsam gewinne ich den Eindruck, dass wir uns prinzipiell einen Flammenwerfer bauen könnten, wenn gewisse Voraussetzungen gegeben sind und diverse Ähnlichkeiten zu militärischen Objekten eben nicht gegeben sind. Da es dann auch vom Auftritt her deutlich wird, dass wir diesen Gegenstand als bestimmungsgemäßen Zweck innerhalb unserer Kunst einsetzen, dürfte solche so ein Bauteil nenne ich es mal, auch juristisch ok gehen oder bin ich jetzt total verwirrt?
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    • Na dann Glückwunsch^^
      Und das ist auch ein richtig schönes Foto... ich mags wenn man die Flammenstruktur erkennen kann.
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    • So ein Flammenmeer um sich herum zu haben, macht wirklich sehr viel Spaß. Noch krasser und heißer wird es natürlich, wenn Du das Lyco nicht mit anderen Materialien streckst. Im Bereich der Feuerkunst ist dies so ziemlich das tollste und flammenreichste Erlebnis, was ich kenne.

      Das größte Flammenmeer habe ich allerdings beim Flash-Over Training der Feuerwehr erlebt. Wenn in so einem Container plötzlich eine LKW-Ladung Feuer in einer gewaltigen Flammenwalze auf Dich zu und nur weniger cm über Deine Nase hinwegrast, mit Temperaturen um 1.000 °C ist das ein Erlebnis, was man nicht vergisst. Gegen dieses Erlebnis ist so eine Lycofackel fast kalt. Aber sowas zu erleben kann einem auch Angst machen, weil man da selbst mit Schutzkleidung nahe an dem ist, was überhaupt gewagt werden kann. Das ist einfach nur wow....
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    • Der Preis für Lyco ist somit einer der Gründe, warum man bei denjenigen, die etwas nachgerechnet haben, eine Feuershow mit Feuerspucken (mit Lyco) oder Lycofackeln eben nicht für sehr kleines Geld bekommt. Zudem muss man all diese Dinge auch im Vorfeld mal üben und seine Erfahrungen machen. Daher kostet eine Feuershow quasi doppelt. Schraub Deine Preis für alles mit Lyco in die Höhe und dann passt das :)
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    • Jop, Lyco ist eine der Sachen, die es bei uns auch nur gegen Aufpreis gibt. Der Preis ist zwar sowieso sehr flexibel, weil wir danach gehen wie viel wir meinen, dass sich der Auftraggeber leisten kann, aber trotzdem.

      Allerdings sind solche Dinge auch einer der Gründe, warum wir gerne mal eine "Charity"-Show machen. Manche Veranstalter, Institutionen etc. haben einfach kaum Budget, und sind auf Spenden angewiesen oder ähnliches. Wenn wir die trotzdem toll finden, spenden wir gelegentlich schonmal unsere Gage... so weit, dass es absolut kein vernünftiger Preis mehr wäre.
      Allerdings sind wir uns dann sicher, dass sie auch wirklich einfach nicht mehr hätten, sodass wir keinem anderen den Preis versauen, dass wir sie damit wirklich unterstützen wollen, und wir machen ihnen vorher klar, dass sie dafür eben auch eine Show bekommen, in der wir eventuell mal etwas ausprobieren. Wenn über das Jahr verteilt dann eine handvoll davon stattfinden, bekommt man siene "Experimente" manchmal so doch bezahlt (zumindest das Material oder bei Lycodingen teilweise), tut gleichzeitig noch was gutes, und kann auch Programmpunkte und Ideen vor einem oft sehr dankbaren Publikum testen.
      Letzten Monat zB. beim Lichterfest von einem Integrationskindergarten. Super, Erfahrung mit meinem ersten komplett Solo-Auftritt gesammelt, komplette, vorher nie aufgeführte Show ausprobiert (und durchaus einige Patzer gehabt, die hoffentlich keinem der Kinder aufgefallen sind^^), eine menge draus gelernt und Ideen für verbesserung gesammelt. Und die hatten dafür einen Programmpunkt, den sie sich nie leisten gekonnt hätten wenn ich nicht eine von dort noch aus Zivi-Zeiten gekannt hätte.

      Aber: Feuerspucken (egal womit) grundsätzlich nur gegen Aufpreis. Zumindest bei mir. Weniger wegen den Materialkosten, als viel mehr wegen dem deutlich höheren Gesundheitsrisiko.

      Erfahrungsgemäß ist es aber wirklich sehr praktisch, quasi eine handvoll "extras" zu haben, die nicht fest in der Show verplant, aber gegen Aufpreis zu haben sind. Grade Funkeneffekte, Feuerspucken, Lyco etc. kann man ja auch nicht überall und bei jeder Witterung benutzen, wenn man die nicht fest einplant ist es sowieso sicherer.
      "Spiel mit dem Feuer. Tu es.
      Denn man kann einem Kind hundertmal sagen, die Herdplatte sei heiß, die Bedeutung wird ihm erst in dem Moment, in dem es trotzdem drauffässt klar.
      So lernt doch jeder für sich selbst, in dem großen Spiel das Leben heißt. Und das Feuer ist einer der anspruchsvollsten, dennoch lohnendsten Mitspieler."
    • Naja bei mir gibts halt nur ein "ich" und kein "wir" (gibt hier halt leider niemanden sonst)
      Somit gibts halt DIE eine Show die für mich von vorn bis hinten nun endlich auch passt.
      Und Lyco gehört jetzt halt auch einfach dazu....aber ich werde ja kommendes Jahr erst anfangen fleißig Flyer zu verteilen und die Burgen abzuklappern ;)
      Bisher ist es ein schönes Hobby mit zwei drei Auftritten im Jahr :)
      Das darf sich gern ändern...