Löschpausen überbrücken

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    • Löschpausen überbrücken

      Hallo an alle solokünstler ^^
      Ich habe die frage wie ihr die nötigen löschpausen überbrückt?
      weil dann doch schon einiges an spannung verloren geht
      ich meine ich habe zwar jemanden der mir hilft wodurch die pausen klein gehalten werden
      aber es ist trotzdem eine unterbrechung wie ich finde
      und die einen als perfektionisten irgendwie stört ^^
      über ideen tipps und tricks bin ich dankbar
      naja sollte ich falsch liegen verbessert mich ruhig ^^
    • Ich denke, gerade, wenn Du eine Hilfe hast, kannst Du die Pausen auf fast 0 runterreduzieren.
      Deine nächsten Tools sollten dann schon entsprechend (z.B. in Schalen) vor dem Puplikum bereit liegen, du zündest am Liedende von dem alten Tool damit das neue an, was in seiner Schale hochflammen kann, und läßt dir das alte Tools entweder von deiner Löschhilfe schick abnehmen (z.B in einer schicken Endpose stehend), oder bewegst dich beim verbeugen/beklatschen lassen in Richtung Löschhilfe - wenn Du dein altes Tool los bist brennt das neue ja bereits und Du kannst sofort loslegen.
    • seh ich wie feuerfuenkchen,

      Ich hab eine löschhilfe,
      welche meine tools direkt abnimmt,
      und das /die neuen Tool/s schon brennend übergibt bzw es brennden wo anders ist,
      je nach Inzenierung und Tool.

      als ich Solo solo angefangen habe, habe ich für löschpausen die Musik interessanter gestalltet,
      bzw mit dem Publikum kommuniziert und vor ihren augen auf der Seite gelöscht..

      mir gefällt es zuzweit wesentlich besser vom fluss her...
    • ich kann mich den anderen da nur anschließen. wir haben bei uns mittlerweile für tools n großes team welches das alles koordiniert. aber als ich noch ganz allein war, hab ich meine tools manchmal zwischendrin schon immer mit gezündet. zum beispiel vor dem sielen der [lexicon]snakes[/lexicon] hab ich die mit meinen lycofackeln schon immer vorher gezündet. das ganze war natürlich auf die musik abgestimmt. aber ohne kunstpausen als einzelkämpfer wirst du nicht auskommen.

      frag doch einfach freunde oder so ob sie dich unterstützen und überleg dir ein komzept. so wars damals bei mir...

      grüße
    • Was zur Not auch hilft, um die Löschpausen zu verkürzen, ist ein Wassereimer. Tools reintauchen, aus. Ist zwar angeblich nicht gut fürs [lexicon]Kevlar[/lexicon], aber ich lösche oft mit Wasser und habe davon noch keine Nachteile bemerkt (außer dass man das gleiche Tool dann nicht nochmal in der Choreografie verwenden kann).
      Man muss nur schauen, dass die Tools danach gut trocknen können, damit nichts rostet.

      Ein Löschhelfer ist immer die bessere Wahl, aber wenn sich keiner hergeht, fahre ich gut mit der Methode.
      ~ ~ ~ ~ ~ ~ ~ ~ ~ ~ ~ ~ ~ ~ ~ ~ Dan mit a, nicht mit ä :) ~ ~ ~ ~ ~ ~ ~ ~ ~ ~ ~ ~ ~ ~ ~

      kungfire.de
    • Also ich habe eine Show gehabt, bei der ich eine Person als Löschhilfe hatte. Das war schon sehr, sehr angenehm, weil die Unterbrechung quasi ganz weg fällt. Leider hatte ich die Person nur für diese eine Show. Im Augenblick versuche ich die Pausen kurz zu halten, in dem ich die Requisiten schon bereit liegen habe, um sie schnell anzünden zu können. Was ich auch gerne mal mache ist, dass ich den Feuerstab auf einer Schale vor dem Publikum positioniere. Dann spiele ich zuerst meine Show und der Stab liegt vor den Augen des Publikums schon bereit, aber erstmal halt ohne Feuer. Wenn ich dann z. B. die [lexicon]Poi[/lexicon]-Nummer fertig habe, greife ich mir zwei kleine Fackeln. Die sind schnell entzündet und mit denen tänzel ich dann etwas umher. Das Publikum hat kurz Zeit die [lexicon]Poi[/lexicon]-Nummer sacken zu lassen und ein bisschen nachzugenießen, weil Fackeln halt weniger spektakulär sind. Dann zünde ich mit den Fackeln den Stab an. Wenn ich die Fackeln dann löschen geh, brennt vorne der Stab, sodass bereits mehr Feuer wieder zu sehen ist. Die Fackeln sind dann schnell gelöscht und ich kann zurück zu meinem Stab kommt und dann weiter spielen. Ist so eine Möglichkeit, die ich derzeit nutze.
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    • Grundsätzlich ist das etwas schwierig, da man ohne Ausnahmegenehmigung oder [lexicon]Erlaubnis[/lexicon] nach §7 SprengG nur Ganzjahresartikel der [lexicon]Kategorie F1[/lexicon] verwenden darf.
      Aber selbst da lässt sich einiges machen, wenn man z.B. aus einer alten Fahrradfelge auf einem Stativ eine Sonne oder einen Springbrunnen herstellt.
      Als Tip: Die Kat.1-Fontäne "Saihke" von Tulite eignet sich bestens für legale Springbrunnen, Sonnen oder Wasserfälle über´s ganze Jahr.

      Und ein paar "auf Schlag" (zeitgleich) elektrisch gezündete Flammschalen sorgen auch für einen Aha-Effekt nebst Pause zum Toy-Wechsel.

      Die Kombination von Feuerwerks-Sonnen der Kategorien 2 und 4 und wirbelnden Pois im Vordergrund finde ich optimal. Das passt hervorrangend zusammen und wirkt sehr gut. Aber da sind, bei entsprechender [lexicon]Erlaubnis[/lexicon] / Ausnahmegenehmigung, der Fantasie keine Grenzen gesetzt. Ich hab meinem Bekannten letztes Jahr eine elektrische Fußzündanlage gebaut, mit der er auch Kat.F2-Batterien und Feuertöpfe gezündet hat. Spektakulär waren auch die Heron-SingleRows... Alles schön per Fußkick bei Bedarf. So wurden alle Löschpausen spektakulär überbrückt, was zudem ein deutlicher Zugewinn für die Show war. Aber wir hatten auch alle nötigen Genehmigungen samt Pyrotechniker.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Cerberus ()

    • Ach für Kat T-1 braucht man keine Genemigung oder Erlaubniss, muss nichts beim Ordnungsamt anmelden ? - Fällt mir schwer das zu glauben!
      :/ §23 sprengv (3) .
      Da ist nur von [lexicon]Erlaubnis[/lexicon]- oder Befähigungsscheininhaber die rede, aber wäre unlogisch wenn der Laie einfach mal so abbrennen darf. Wenn du da genaueres weißt - wär schon geil...

      Grüße
      Guido

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von MotleyGlow ()

    • Du hast dich verlesen - ich habe " [lexicon]Kategorie F1[/lexicon] " geschrieben. > Ganzjahres- / oder Jugendfeuerwerk.

      Die Verwendung von Artikeln der [lexicon]Kategorie T1[/lexicon] ist tatsächlich nur mit [lexicon]Erlaubnis[/lexicon] / [lexicon]Befähigung[/lexicon] und vorheriger Anzeige / Genehmigung im Rahmen von Vorführungen möglich.
      Seltsamerweise dürfen diese Gegenstände aber ganzjährig an Personen ab 18 Jahren verkauft werden, was so nicht einmal mit schnödem Silvesterfeuerwerk möglich ist.
    • Ceberus, ist es nicht so, das bei T1 , die [lexicon]befähigung[/lexicon]/[lexicon]erlaubnis[/lexicon] , darin besteht, das man das 18te lebensjahr vollendet hat?
      Man jedoch eine genehmigung braucht und dies auch nur ganzjährig bei Bühnen/Film -Produktionen nach Anmeldung verwendet werden darf?
      Daher auch ganzjährig erhältlich?

      LG Spark

      EDIT:

      Schnell mal gegoogelt

      [lexicon]Feuerwerkskörper[/lexicon] der Klasse T1

      dürfen das ganze Jahr über an Personen über 18 Jahre abgegeben
      und von diesen verwendet werden. Die Gegenstände dürfen nur für
      technische Zwecke im Rahmen von Bühnen-, Foto- und Filmproduktionen
      sowie Show- und Musikveranstaltungen verwendet werden. Die Hinweise
      auf dem Gegenstand bzw. der Verpackung sind zu beachten!

      EDITEDIT:

      [lexicon]Feuerwerkskörper[/lexicon] der Klasse I (nicht T1)

      dürfen das ganze Jahr über, auch an Personen unter 18 Jahren, abgegeben
      werden (§21 (1) 1. SprengV). Kinder unter 12 Jahren sollten diese
      Gegenstände nur unter Aufsicht von Erwachsenen verwenden. Der Vertrieb
      ist auch außerhalb von Verkaufsräumen sowie an Kiosken und im
      Reisegewerbe erlaubt (§22 (1) und (3) 1.SprengV).

      [lexicon]Feuerwerkskörper[/lexicon] der Klasse F2/Kat II (Klasse II)

      dürfen nur an Personen über 18 Jahre abgegeben werden. Sie dürfen an den
      Endverbraucher nur in der Zeit vom 29.12. bis 31.12. (Silvester)
      überlassen werden, es sei denn, daß dieser eine Ausnahmegenehmigung gem.
      §24 (1) 1. SprengV der zuständigen Behörde vorlegt. Pyrotechnische
      Gegenstände der Klasse II dürfen nur in festen Verkaufsräumen vertrieben
      werden (§22 (1) 1.SprengV). Die Verwendung von Gegenständen der Klasse
      II ist auf den 31. Dezember und den 1. Januar beschränkt. Regionale
      Abgabe- und Verwendungsbestimmungen sind zu beachten (Auskunft über Ihr
      Gewerbeaufsichtsamt oder die Polizei).


    • Generell muss aber bei jedem gewerblichem Einsatz auf einer Veranstaltungen Pyro angemeldet werden. Auch F1 ( ehmals klasse1 bzw. Jugendfeuerwerk) Um die Anmeldung kommt man nicht drum herum. Jedoch brauch man keinen Pyroschein zum zünden. Ich möchte aber deutlich darauf hinweisen, das selbst eine Versicherung für Feuerkünstler entstehende Schäden nicht übernimmt. Dafür muss und sollte eine extra Versicherung abgeschlossen werden.

      lg
      Feuershows und Lichtjonglage am Puls der Zeit ►Booking Modern-Juggling.de



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    • ich kann mich dem kai nur anschließen. ich hab bei der ostangler, meinem versicherer, auch eine extra pyro-versicherung abgeschlossen und darin muss sogar die jeweilige klasse die du verwenden willst deklariert sein. das ist alles nicht recht billig. und bitte, bevor hier der bergische hammer fliegt, sprecht mal mit nem pyrotechniker des vertrauens bevor ihr blauäugig [lexicon]pyrotechnik[/lexicon] kauft. etwas hintergrundwissen wäre zudem auch hilfreich!

      grüße
    • Spark schrieb:

      Ceberus, ist es nicht so, das bei T1 , die [lexicon]befähigung[/lexicon]/[lexicon]erlaubnis[/lexicon] , darin besteht, das man das 18te lebensjahr vollendet hat?
      Man jedoch eine genehmigung braucht und dies auch nur ganzjährig bei Bühnen/Film -Produktionen nach Anmeldung verwendet werden darf?
      Daher auch ganzjährig erhältlich?


      Es ist etwas verwirrend, denn da müssten jetzt eigentlich erstmal Begriffe definiert werden.

      Zum Beispiel ist die [lexicon]Befähigung[/lexicon] zum Abbrennen von Feuerwerk der KategorieF4 nicht gleichzusetzen mit dem Befähigungsschein laut §20 SprengG, der den Umgang gestattet. Nur mal so, um die Schwierigkeit dahinter anzudeuten.

      Der Umgang und Verkehr mit Artikeln der [lexicon]Kategorie T1[/lexicon] wird laut 1.SprengVerordnung §20 gestattet, wenn man das 18te Lebensjahr vollendet hat.

      Die Verwendung (gehört zum Umgang) mit T1-[lexicon]Pyrotechnik[/lexicon] wird aber in §23 geregelt, den MotleyGlow schon angeführt hat.
      Und da wird dann entweder die Anzeige (gewerblich - Absatz 3) durch den Inhaber einer Erlaunbis nach §7 oder §27 SprengG verlangt, oder eben eine Genehmigung (öffentlich - Absatz 6) der verantwortlichen Stellen (üblicherweise Feuerwehr und Ordnungsamt) vorrausgesetzt. Und das dann auch noch ausschließlich zu technischen Zwecken im Rahmen einer Vorstellung oder einer Produktion - gewerblich oder öffentlich.

      Somit fällt man als Privatmann in jedem Fall raus.
      Im ersten Fall ist das gewerblich und setzt somit die [lexicon]Erlaubnis[/lexicon] voraus.
      Im zweiten Fall werden Feuerwehr und Ordnungsamt das niemanden ohne Befähigungsschein ausführen lassen, wenn es um die öffentliche Sicherheit geht.


      [lexicon]Feuerwerkskörper[/lexicon] der Klasse T1

      dürfen das ganze Jahr über an Personen über 18 Jahre abgegeben
      und von diesen verwendet werden. Die Gegenstände dürfen nur für
      technische Zwecke im Rahmen von Bühnen-, Foto- und Filmproduktionen
      sowie Show- und Musikveranstaltungen verwendet werden. Die Hinweise
      auf dem Gegenstand bzw. der Verpackung sind zu beachten!


      Dazu hätte ich gerne einen Quellenverweis.