Pyrotechnik Kategorie 1 auch den Technikern vorbehalten?

    • Pyrotechnik Kategorie 1 auch den Technikern vorbehalten?

      Mal 'ne Frage an die Sachkundigen, muss man für den Abbrand von sogenanntem Jugendfeuerwerk ebenfalls eine Genehmigung haben und für die Verwendung eine [lexicon]Erlaubnis[/lexicon] nach SprengG §7? Ich baue Immer gerne ein paar Kleinigkeiten ein, aber möchte mich damit wirklich nicht auf irgend welche rechtlichen Probleme Stoßen.

      LG

      Guido
    • MotleyGlow schrieb:

      Mal 'ne Frage an die Sachkundigen, muss man für den Abbrand von sogenanntem Jugendfeuerwerk ebenfalls eine Genehmigung haben und für die Verwendung eine [lexicon]Erlaubnis[/lexicon] nach SprengG §7? Ich baue Immer gerne ein paar Kleinigkeiten ein, aber möchte mich damit wirklich nicht auf irgend welche rechtlichen Probleme Stoßen.

      LG

      Guido
      [lexicon]Erlaubnis[/lexicon] nach SprengG ist nicht notwendig, da es sich nicht um eine Erlaubnispflichtige Kategorie handelt.
      Beschränkung ist ja ab 12 Jahren ... und das sollte doh passen ;) .
      Da es sich aber um [lexicon]Pyrotechnik[/lexicon] handelt (Kat 1) ist evtl. eine Genehmigung notwendig (§23 Abs. 6 1.SprengV),
      also bei Versammlungsstätten kommst du nicht drum rum - inklusive Anzeige. Aber das trifft ja auch bei Feuer zu.
      Hoffe hiermit etwas weitergeholfen zu haben
      tomex