Mal 'ne Frage an die Sachkundigen, muss man für den Abbrand von sogenanntem Jugendfeuerwerk ebenfalls eine Genehmigung haben und für die Verwendung eine [lexicon]Erlaubnis[/lexicon] nach SprengG §7? Ich baue Immer gerne ein paar Kleinigkeiten ein, aber möchte mich damit wirklich nicht auf irgend welche rechtlichen Probleme Stoßen.
LG
Guido
LG
Guido