legalize nunchaku - petition

    • legalize nunchaku - petition

      hi,

      hier ist ja schon beredet worden, dass nunchakus in deutschland eine verbotene würgewaffe sind, und es strafbar ist, sie auf veranstalltungen dabei zu haben.

      es gibt eine online-petition, die sich dafür einsetzt das zu ändern:

      pro-nunchaku.de.vu/

      bitte tut mir den gefallen :rolleyes:


      ich habe ferner auch mal den genauen gesetzestext klargemacht. wer sieht da eine möglichkeit, ein feuerspielzeug zu konstruieren, das nicht als waffe in dem sinne einsetzbar ist?

      § 8, 1. WaffV (Stand: 01. Januar 1995)

      ...

      Unter das Verbot nach § 8 Abs. 1 Nr. 3 der 1. WaffV fallen z.B. Geräte, die aus Hartholzstäben oder Metallrohren bestehen, die durch Lederriemen, Schnüre, Ketten oder ähnlichem miteinander verbunden sind. Diese Geräte werden im Handel z.B. unter der Bezeichnung Nunchaku angeboten.

      ...

      oh shit, ich muss meine strickleiter unauffällig entsorgen...
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      Feuershows und Lichtshows von light-motion aus Frankfurt am Main
    • leider nicht, weil würgen kann man dann immer noch. ich hab mir schon gedacht man könnte ja kiefer nehmen, das ist ja weichholz. aber wenn es so einfach wäre ein gesetz zu umgehen, würde ich mich in unserem rechtsstaat nicht mehr sicher fühlen. aktuell läuft ein verfahren gegen ein verbot von soft-nunchakus (die haben eine sollbruchstelle, die sich löst, wenn grössere kräfte auftretten). also solang dieses verfahren noch läuft, ist für die teile die rechtslage unklar.
      könnte mir eher vorstellen das biegbare, elastische (glasfaser???) stäbe was werden.
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    • Nein, ich glaube nicht, denn nach dem WaffG heißt es:

      Gegenstände, die nach ihrer Beschaffenheit und Handhabung dazu bestimmt sind, durch Drossel die Gesundheit zu schädigen (z.B. Nun-Chakus)

      10.09.2004



      Jetzt kann man natürlich drüber streiten, ob Feuer- Chakus dazu bestimmt sind durch Drosseln die Gesundheit zu schädigen.
      Oft reicht aber die objektive Möglichkeit aus.
      Jeder braucht Feuer! Ob in der Hand oder im Leben; ohne wäre es langweilig!
    • Ja, was will man machen, es gibt tausende Gesetze und die sind so ungenau, dass man den ganzen Tag eigentlich nur verbotene Sachen macht.
      Aber hatte nicht irgendwer hier ein Bilder. Würde mich mal interesserieren, was die Polizei hier dazu sagt.
      Gestz hin oder her es sind ja schließlich die Leute die es mir verbieten würden.
      Jeder braucht Feuer! Ob in der Hand oder im Leben; ohne wäre es langweilig!
    • da ist jetzt die frage, ob eine feuer-nunchaku augenscheinlich nicht als waffe bestimmt ist. weil es geht um die bestimmung eines gerätes, nicht um die eignung. ich verbrenn mir doch die finger, wenn ich jemanden würge.

      mal ganz ehrlich, warum machen die so ein stress um die teile???
      klar, es ist ein gerät, das einfach zu bauen ist, leicht zu verstecken ist und benutzt werden könnte, wenn man sich mit leuten anlegen will, die mit gummiknüppeln und schildern ausgerüstet sind.
      was bringt ein verbot? molotow-cocktails und zwillen sind auch verboten, werden aber trotzdem eingesetzt. hat wer schonmal von einem mit nunchakus ausgerüsteten mob gehört?


      zu dem thema "missbrauch von alltagsgegenständen"

      forum.myphorum.de/read.php?f=15746&i=43&t=43

      ich wohne in ffm, und jetzt fühl ich mich schon viel sicherer, wo ich weiss, dass hier im schnitt nur 5 gewaltverbrechen pro jahr mit maschinenpistolen verübt werden. allerdings muss ich bemängeln, dass die gewaltverbrechen, die mit schlechtem geschmack verübt werden, keine erwähnung finden.
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    • Hallo!

      Vielleicht interessiert euch, wie das bei den Softnunchakus abgelaufen ist. Deshalb hier mal ein text von Dirk Hoffmann McGregor, der dagegen vorgeht:

      Stellungnahme der Sport-Nunchaku-Do Deutschland zum Feststellungsbescheid des BKA vom 05.02.2004. Der Verband Sport Nunchaku Do Deutschland kurz SND ist schon seit mehreren Jahren bemüht, die Sportart Sportnunchaku-Do in Deutschland zu verbreiten. Diese Sportart wurde in den 80er Jahren von Milco Lambrecht in den Niederlanden entwickelt. Seit dem 14. April 1987 gibt es den Niederländischen Nunchaku Verband ( SNN - Stichting Nunchaku Nederland ), welcher am 1. Juni 1990 dem Nationalen Olympischen Komitee der Niederlande beitrat. Am 14. März 1996 wurde dann der Dachverband World Nunchaku Association kurz WNA gegründet, dem die SND angeschlossen ist. Grundlage dieser in den Niederlanden olympischen Sportart ist ein sogenannter ca. 190 gr. schwerer Softnunchaku aus Schaumstoff mit einem Kunststoffkern und einer kurzen Nylonschnur. Das BKA hat nun am 28.02.2004 einen Feststellungsbescheid herausgegeben, der alle Soft- bzw. Sportnunchakus verbieten soll, unabhängig davon, ob diese durch Drosseln die Gesundheit schädigen können oder nicht. Material und Konstruktion wären unerheblich und eine weitergehende Prüfung nicht mehr erforderlich. Gegen diesen Feststellungsbescheid hat Frau Daglind MacGregor als Inhaberin des Shop MacGregor und Vorsitzende des Verbandes Sport-Nunchaku-Do Deutschland beim Verwaltungsgericht Wiesbaden Widerspruch eingelegt. Aktenzeichen: 5 E 1621 / 04 Auf Grund des Widerspruchs muss das Gericht erst einmal klären, ob der oben genannte Feststellungsbescheid rechtsgültig ist. Dieser Feststellungsbescheid wirft natürlich viele Fragen auf: Wenn ein Gegenstand die Gesundheit nicht schädigt, ist er dann überhaupt eine Waffe? Was ist denn dann eine Waffe? Wenn es keine Waffe ist, fällt es dann trotzdem unter das Waffengesetz? Ist dann das BKA überhaupt zuständig? Wenn die Materialbeschaffenheit und Konstruktion für eine Waffe unwichtig ist, was denn sonst? Ist ein Nunchaku nur dann ein Nunchaku, wenn auch das Wort Nunchaku draufsteht? Oder sind alle Gegenstände bei denen 2 Stäbe mit eine Schnur, Gummi, [lexicon]Kette[/lexicon] oder Ähnlichem verbunden sind ein Nunchaku? Sind dann Wiener Würstchen oder andere Würste, die mit einer Schnur verbunden sind auch eine Waffe? Die Materialbeschaffenheit und Konstruktion ist hierbei unerheblich. Was ist mit Tauchkerzen, Diabolos und Springseilen? Die Materialbeschaffenheit und Konstruktion ist hierbei unerheblich. Soll jetzt willkürlich entschieden werden, wer gegen das Waffengesetz verstößt und wer nicht? Kann es sein, dass die verantwortlichen BKA Beamten einfach nur über das Ziel hinausschießen? Wie begründet das BKA diesen Feststellungsbescheid? Die zuständigen Waffenexperten können nicht eindeutig überprüfen, ab wann eine Schädigung der Gesundheit durch Drosseln vorliegt oder welche messbare Kraft nötig ist. Es gibt dazu zu viele widersprüchliche Sachverständigenaussagen. Und dann sind da ja auch noch die Gutachten der LKA´s aus Bayern, Baden Württemberg, Thüringen, Sachsen, Schleswig Holstein, Niedersachsen und Nordrhein Westfahlen, die unser Model eines Softnunchaku als Sportgerät einstufen. Das BKA und deren Beamte sollen aufgrund der bestehenden Gesetze Kriminelle aus dem Verkehr ziehen, aber ich glaube nicht, dass es im Sinne des Gesetzgebers und der Rechtsprechung ist, mit einem solchen Feststellungsbescheid ehrbare, gesetzestreue Bürger wie z.B. Metzger, Kaufleute und Sportler zu kriminalisieren. Diese und weitere Fragen müssen nun vom Verwaltungsgericht Wiesbaden geklärt werden. Erst wenn das Verwaltungsgericht den Feststellungsbescheid vom BKA für rechtgültig erklärt, kann dieser als Grundlage für ein Strafverfahren wegen unerlaubten Waffenbesitzes dienen.


      Soweit ich weiß, steht die Entscheidung des Gerichts noch aus, wird wenn aber auch nur genau die vom Kläger vorgelegten Sportnunchakus betreffen. Softnunchakus anderer Hersteller würden nach wie vor vermutlich nicht zulässig sein. Vielleicht sollte man sich mal massenhaft selbst anzeigen, wegen Besitz von gezogenen Kerzen, Wiener Würstchen oder Strickleitern. ;)
    • ups... Österreich ist gar nicht dabei. Aber in meinem Forum auf pro-nunchaku.de.vupro-nunchaku.de.vu stand einmal folgender Beitrag:

      ich war 2001 auf der WKA WM in Wien. Da kann man Nunchakus überall kaufen.
      Der Verkäufer bei Fighters World meinte es gäbe da keine klare Regelung zu den Nunchakus. Wenn ich nach meinem Turnier (26.+27.2) ein wenig Zeit habe, frage ich mal bei der Militärpolizei da nach. Habe da einige alte Freunde. Villeicht können die uns Gesetzestext besorgen.
      .


      Ich hoffe, das hilft dir weiter.