Künstlergruppe Bilden um Rechnungen schreiben zu können?

    • Künstlergruppe Bilden um Rechnungen schreiben zu können?

      Hallo,

      ich habe mal eine ganz andere Frage. Wir stehen ganz kurz vor einem Auftritt bei dem wir dem Veranstallter eine Rechnung schreiben müssen. Der Erste gedanke war ein Gewerbe anzumelden. Was dann bei einer Gruppe doof ist weil einer der gruppe dann das Gewerbe hat und die anderen quasi anstellen muss. Auf unserer Gemeinde kam dann der Tipp eine Künstlergruppe anzumelden beim Landratsamt. Damit solle man dann auch Rechnungen schreiben können. Die im Landratsamt haben aber keinen blassen dunst und sind für sowas nicht zuständig..

      Wisst ihr da was drüber! Wie macht ihr das wenn ein Veranstalter eine Rechnung wünscht?

      Lg
      Hinrich
      Bilder der FS-Con IV

      Wenn schwimmen schlank macht, was machen dann Wale falsch?
    • Hallo Hinrich,

      ich kenne keinen Veranstalter, der keine Rechnung wünscht.

      Eine rein künstlerische Tätigkeit als Feuerkünstler geht überall als freiberufliche Tätigkeit durch, dafür braucht es kein Gewerbe. Anders, wenn ein Künstler etwas produziert und verkauft (Bilder, Skulpturen).

      Wer Schüler, Student oder Angestellter ist, ab und zu als Feuerkünstler auftritt, macht das als Freiberufler. In 99% der Fälle unter Inanspruchnahme der Kleinunternehmerregelung, also mit Umsatzsteuerbefreiung. Dafür füllt man ein Formblatt beim Finanzamt aus (Aufnahme einer freiberuflichen Tätigkeit, geht übrigens bis 6 Monate rückwirkend) - fertig. Wenn du schon ein anderes Gewerbe mit Umsatzsteuerpflicht betreibst, ist auch deine Tätigkeit als Feuerkünstler umsatzsteuerpflichtig.

      Als Künstlergruppe - wenn es nur um einen Auftrag geht, vereinbart am besten mit dem Veranstalter Einzelabrechnung jedes Künstlers, also jeder von euch stellt eine eigene Rechnung an den Veranstalter. Bei 2-4 Leuten sicherlich kein Problem. Wenn ihr öfters zusammenarbeiten wollt, gründet eine GbR (das meint das Landratsamt mit Künstlergruppe). Dann könnt ihr als Gruppe eine Rechnung stellen, müsst dann aber als Gruppe bzw. als GbR am Jahresende eine Steuererklärung abgeben. Steuern zahlt ihr nur auf den Gewinn. Wenn ihr über sogenannte Gewinnentnahmen (eure Gagen) die Kasse leer macht, zahlt die GbR keine Steuern. Die Gewinnentnahme muss natürlich jeder einzelne in seiner Steuererklärung angeben und versteuern. Der Aufwand einer GbR lohnt sich nur, wenn ihr einigermaßen regelmäßig Auftritte habt.

      Eine andere Alternative zur GbR ist, dass einer von euch - nennen wir ihn mal den Hauptkünstler - eine Rechnung an den Veranstalter stellt und die Nebenkünstler ihre Rechnungen an den Hauptkünstler stellen. Der Hauptkünstler stellt damit niemanden ein, sondern kauft sich eine Dienstleistung von einem anderen Selbstständigen ein. Das kann er in seiner Steuererklärung als Ausgabe gegen seine Einnahmen rechnen. Wenn das mehr als einmal vorkommt, sollte jeder in der Gruppe mal "Hauptkünstler" werden, sonst wird von den Behörden u.U. tatsächlich ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis angenommen.

      Grüße
      Michi
      Ich schreibe meine persönliche Meinung.
    • Danke Michi,

      war zeitgleich im Finanzamt und habe genau das gemacht.. Nachdem wir regelmäßige auftritt haben werden, zumindestens hoffen wir das... *gg*, haben wir jetzt eine GbR gegründet und bekommen eine Steuernummer zugewiesen über die wir dann Abrechnen können...

      Danke für deine Antwort und nun kann man das auch hier mal suchen und wird fündig! *gg*

      Lg
      Hinrich
      Bilder der FS-Con IV

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