Hallo ihr Lieben,
da ich in den letzten Tagen mal wieder auf eine Diskussion gestoßen bin, in der es neben dem eigentlichen Thema auch um die Probleme mit verwendeten Bildern ging, wollte ich dazu ein wenig schreiben, da hier oft mit Halbwissen und großen Unsicherheiten zu kämpfen ist.
Da dies ein recht umfangreiches Projekt werden wird, wird dieser Post gesperrt und gepinnt, so dass nur ich ihn verändern kann. Ich werde jeweils am Ende vermerken, welche Version nun vorliegt und wann ich den Artikel das letzte Mal überarbeitet habe. Einen seperaten Thread für Fragen, Anregung und Kritik findet ihr hier.
Da der Bereich Urheberrecht diverse Gesetze berührt, werde ich versuchen das Thema sehr umfangreich wie möglich darzustellen. Insbesondere werde ich hierbei auf das Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte , das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb , das Bürgerliche Gesetzbuch und das Gesetz über den Schutz von Marken und sonstigen Kennzeichen eingehen. [Blockierte Grafik: http://wenpigsfly.org/ss2/links/736250001290803541.gif]
Ausserdem werde ich ein paar Lizenzen erläutern, damit ihr z.B. wisst, welche Bilder ihr z.B. aus dem zentralen Medienarchiv Wikimedia Commons genutzen dürft.
Für alle Informationen die folgen sei angemerkt, dass ich beruflich und durch mein Studium zwar viel mit den Gesetzen, deren Anwendung und den Rechtsfolgen zu tun habe, aber kein Jurist bin. Daher dieser Post nicht als Rechtsberatung entsprechend des Gesetzt über außergerichtliche Rechtsdienstleistungen (RDG ) gemeint oder zu verstehen ist. Ich übernhme auch keine Haftung dafür, dass diese Informationen richtig sind. Somit hafte ich auch nicht, falls ihr basierend auf diesem Artikel dennoch gegen geltendes Recht verstoßen solltet.
Der Artikel soll vielmehr der Orientierung dienen, damit auch der Laie eine gewisse Vorstellung davon bekommt, was erlaubt ist und was besser vermieden werden sollte.
Ein schönes Dossier zum Einstieg hat die Bundeszentrale für politische Bildung hier veröffentlicht. Die Bilder sind von dort und unterliegen der Creative Commns BY-NC-ND 2.0 DE Lizenz. Dies erlaubt die Bilder unter der Berücksichtigung weniger Einschränkungen zu verwenden. Bei dieser Version der Creative Commons muss eine Namensnennung des Autors vorgenommen werden. Ferner dürfen die Bilder nicht kommerziell genutzt werden. Es ist auch keine Bearbeitung erlaubt.
Bei der Betrachtung des Urheberrechts ist es wichtig, dieses nicht lösgelöst und rein abstrakt zu betrachten. Vielmehr ist es wichtig das Urheberrecht innerhalb eines Geflechts aus wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und rechtlichen Konzexten zu sehen. Anhand der Grafiken möchte ich dies versuchen anschaulich zu erklären.
[Blockierte Grafik: http://img100.imageshack.us/img100/2825/wwwbpbdeausdcl590x580.gif]
Uploaded with ImageShack.us
Auf der vorrangegangenen Grafik lässt sich der wirtschaftliche Kreislauf für ein Werk am Beispiel eines Texts erkennen. Dieses Beispiel soll anschaulich darstellen, wie die einzelnen Interessengruppen miteinander verbunden sind. Da das Urheberrecht urspünglich für gedruckte Text geschaffen worden ist, läßt sich das System an diesem Beispiel gut erklären.
da ich in den letzten Tagen mal wieder auf eine Diskussion gestoßen bin, in der es neben dem eigentlichen Thema auch um die Probleme mit verwendeten Bildern ging, wollte ich dazu ein wenig schreiben, da hier oft mit Halbwissen und großen Unsicherheiten zu kämpfen ist.
Da dies ein recht umfangreiches Projekt werden wird, wird dieser Post gesperrt und gepinnt, so dass nur ich ihn verändern kann. Ich werde jeweils am Ende vermerken, welche Version nun vorliegt und wann ich den Artikel das letzte Mal überarbeitet habe. Einen seperaten Thread für Fragen, Anregung und Kritik findet ihr hier.
Da der Bereich Urheberrecht diverse Gesetze berührt, werde ich versuchen das Thema sehr umfangreich wie möglich darzustellen. Insbesondere werde ich hierbei auf das Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte , das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb , das Bürgerliche Gesetzbuch und das Gesetz über den Schutz von Marken und sonstigen Kennzeichen eingehen. [Blockierte Grafik: http://wenpigsfly.org/ss2/links/736250001290803541.gif]
Ausserdem werde ich ein paar Lizenzen erläutern, damit ihr z.B. wisst, welche Bilder ihr z.B. aus dem zentralen Medienarchiv Wikimedia Commons genutzen dürft.
Für alle Informationen die folgen sei angemerkt, dass ich beruflich und durch mein Studium zwar viel mit den Gesetzen, deren Anwendung und den Rechtsfolgen zu tun habe, aber kein Jurist bin. Daher dieser Post nicht als Rechtsberatung entsprechend des Gesetzt über außergerichtliche Rechtsdienstleistungen (RDG ) gemeint oder zu verstehen ist. Ich übernhme auch keine Haftung dafür, dass diese Informationen richtig sind. Somit hafte ich auch nicht, falls ihr basierend auf diesem Artikel dennoch gegen geltendes Recht verstoßen solltet.
Der Artikel soll vielmehr der Orientierung dienen, damit auch der Laie eine gewisse Vorstellung davon bekommt, was erlaubt ist und was besser vermieden werden sollte.
Ein schönes Dossier zum Einstieg hat die Bundeszentrale für politische Bildung hier veröffentlicht. Die Bilder sind von dort und unterliegen der Creative Commns BY-NC-ND 2.0 DE Lizenz. Dies erlaubt die Bilder unter der Berücksichtigung weniger Einschränkungen zu verwenden. Bei dieser Version der Creative Commons muss eine Namensnennung des Autors vorgenommen werden. Ferner dürfen die Bilder nicht kommerziell genutzt werden. Es ist auch keine Bearbeitung erlaubt.
Bei der Betrachtung des Urheberrechts ist es wichtig, dieses nicht lösgelöst und rein abstrakt zu betrachten. Vielmehr ist es wichtig das Urheberrecht innerhalb eines Geflechts aus wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und rechtlichen Konzexten zu sehen. Anhand der Grafiken möchte ich dies versuchen anschaulich zu erklären.
[Blockierte Grafik: http://img100.imageshack.us/img100/2825/wwwbpbdeausdcl590x580.gif]
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Auf der vorrangegangenen Grafik lässt sich der wirtschaftliche Kreislauf für ein Werk am Beispiel eines Texts erkennen. Dieses Beispiel soll anschaulich darstellen, wie die einzelnen Interessengruppen miteinander verbunden sind. Da das Urheberrecht urspünglich für gedruckte Text geschaffen worden ist, läßt sich das System an diesem Beispiel gut erklären.
- Urheber (Autor)
Hier beginnt der Kreislauf. Der Autor schreibt einen Text und wird durch die Schaffung des Werks zum Urheber. Der Urheber hat nicht nur das Eigentum an seinem Werk und genießt hierfür rechtlichen Schutz im Sinne des Urheberrechts, sondern ferner durch das Verständnis des Urheberrechts von der Beziehung des Urheber zum Werk auf Schutz durch das Persönlichkeitsrecht. Das Werk gilt als Bestandteil der Persönlichkeit des Urhebers.
Daraus ergibt sich zum Einen das Recht des Urhebers auf die Nennung seines Namens, aber zum Anderen auch die Möglichkeit anderen die Nutzung seines Werks zu verbieten. Die Urheberschaft an einem Werk kann nicht verkauft werden. Der Urheber bzw. sein Vertreten kann immer nur Nutzungsrechte einräumen.
- Verwerter (Verlag)
Der wirtschaftliche Kreislauf beginnt mit dem Wunsch des Autors sein Werk zu veröffentlichen. Sofern er dies nicht selbst verlegt, schließt er hierzu einen Vertrag mit einem Verlag. DerAutor räumt dem Verlag alle relevanten Nutzungsrechte im Rahmen der Veröffentlichung ein. So benötigt ein Verlag z.B. das Nutzungsrecht das Werk zu vervielfältigen, zu drucken und zu bewerben. Im Gegenzug erhält der Autor ein Honorar. Dieses kann sowohl aus einer fixen Summe, als auch aus variablen Bestandteilen, wie z.B. einer prozentualen Beteiligung an den Umsätzen bestehen. zusätzlich muss der Autor dem Verlag natürlich im Rahmen dieses Vertrags auch sein Manuskript zur Verfügung stellen.
Im Anschluss wird der Verlag das Buch drucken und vertreiben.
- Nutzer (Leser)
Mit dem Kauf eines Buchs erhält der Leser eine Kopie des Werks und die von ihm benötigten Rechte. Er erhält einfache Nutzungsrechte um das Buch lesen zu können oder es z.B. weiterverkaufen zu können. Diese Rechte werden, da sie heute als selbstverständlich gelten, bei einem Verkauf nicht gesondert vereinbart.
Dies kann in anderen Bereichen abweichen. So ist es dem Einen oder Anderen evtl. schon einmal passiert, dass eine Software gekauft worden ist und diese vor der eigentlichen Installation noch zur Bestätigung der Nutzungsbedingungen bzw. EULA (von engl. End User License Agreement) auffordert. Eine der interessantesten EULAs hat die Firma Apple. So ist es laut Softwarelizenzvertragfür Mac OS X erlaubt "Gemäß den Bestimmungen dieser Lizenz, sofern Sie nicht eine Familien- oder Upgrade-Lizenz für die Apple Software erworben haben, erteilt Ihnen der Lizenzgeber hiermit eine eingeschränkte, einfache Lizenz zum Installieren, Nutzen und Ausführen einer (1) Kopie der Apple Software auf jeweils einem Apple Computer." Im Umkehrschluss heisst das, dass jemand der Mac OS X auf einem PC benutzen möchte, selbst wenn er die Software kauft, dies nicht darf.
- Öffentlichkeit (Blibliotheken, Schulen,Hochschulen) und Gerätebetreiber (Copyshops)
Etwas mehr Rechte als der normale Nutzer erhalten öffentliche Einrichtungen wie Bibliotheken, Schulen oder Hochschulen. Ihnen ist es erlaubt die Bücher auch zu verleihen und für Forschung und Bildung in großer Höhe Kopien aus den Büchern herzustellen oder durch ihre Leser erstellen zu lassen. Hierbei ist keine weitere Genehmigung durch den Verleger oder Urheber von Nöten. Das Nutzungsrecht zum Kopieren ist über das Urheberrecht geregelt. Die Leser oder öffentliche Einrichtungen erhalten hierbei difiziele Rechte. So ist etwa das Kopieren eines vollständigen Buches verboten. Hierbei gilt die Ausnahme, dass dies für den Privatgebrauch erlaubt ist, wenn das Buch seit mindestens zwei Jahren Vergriffen ist.
Finanziert werden diese Kopien durch Gebühren (Studien-, Leser oder Bibliotheksgebühren) und Stueren. Zusätzlich bezahlen wir auch für die Kopien. WIr benötigen einen Drucker oder Kopierer und Papier. Die Hersteller dieser Geräte bezahlen aus der Möglichkeit heraus, dass mit ihren Geräten Vervielfältigungen eines Werks hergesellt werden können, Abgaben. Solche Abgaben werden z.B. auch für Medien wie DVD- oder CD-Rohlinge abgeführt oder die dazugehörigen Geräte wie DVD- oder CD-Brenner.
- Verwertungsgesellschaft (VG Wort)
Da es für die Urheber bzw. Verlage nicht möglich ist zu kontrollieren wie oft ihr Werk kopiert oder ausgeliehen worden ist, haben Sie entsprechende Verträge mit den Verwertungsgesellschaften. Diese verteilen die eingenommenen Abgabe an die einzelnen Urheber. Hierbei erhalten die Urheber einen gewissen Prozentsatz der eingenommenen Gebühren. Je häufiger ein Werk entliehen oder kopiert worden ist, desto höher ist auch der Anteil der Abgaben den die Verwertungsgesellschaft von den Gerätebetreibern bzw. öffentlichen Einrichtungen erhalten hat. Diese Ausschüttung findet jährlich an die Urheber statt.
Für den Sektor Verlage und Autoren ist die VG Wort zuständig.
Meine Antworten und Ausführungen zu Rechtsthemen sollen ausschließlich eine allgemeine Informationssammlung sein. Es sind keine Rechtsberatungen und ich übernehme auch keine Haftung dafür. Ich möchte noch einmal darauf hinweisen: Ich bin kein Anwalt und interessiere mich nur sehr stark für die Thematik.
Lg Stulle
Lg Stulle
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