Feuershow + Pferd -> welche Versicherung?!

    • Feuershow + Pferd -> welche Versicherung?!

      Hallo ihr Lieben,

      ich habe zusammen mit einer Freundin eine Feuernummer ausgearbeitet (ich spiele [lexicon]Poi[/lexicon], sie reitet). Mit dieser Nummer würden wir uns jetzt gerne auf diversen Pferdemessen bewerben um dort im Tages- oder Abendprogramm aufzutreten. Für diese Auftritte gibt es in der Regel auch Geld, die Höhe variiert aber. Darüberhinaus möchte ich auch ab und an bei Geburtstagen, im Park oder wo auch immer (unentgeltlich oder max. gegen kleine Aufwandsentschädigung) mit Feuerpoi spielen.

      Nun also die bekannte Frage: wie zum Henker muss ich mich jetzt versichern?!

      Die Recherchen hier im Forum haben folgendes ergeben :D

      - einen Gewerbeschein benötige ich nicht, da ich keine Workshops gebe und auch nichts verkaufe

      - ich muss die Tätigkeit beim Finanzamt anmelden und den Gewinn versteuern, sofern >400€/Monat

      - ich sollte bei der privaten Haftpflicht nachfragen, was von denen übernommen wird und mir das schriftlich bestätigen lassen

      was jetzt aber, wenn die private Haftpflicht sagt "Nö, is nich."? Brauche ich dann eine Gauklerhaftpflicht?

      Oder bin ich da jetzt ganz falsch?? zu Hülfe ?(
      - Hoffnung ist nicht die Überzeugung, dass etwas gut ausgeht, sondern die Gewissheit, dass etwas einen Sinn hat, egal wie es endet -
    • Bei dem Gewerbeschein liegst Du richtig, allerdings geht es nicht darum ,was Du "nicht machst" sondern was Du "machst" (Stichwort Katalogberufe)
      Dein Ergebnis ist aber richtig :) (Der Unterschied ist nur in der (zukünftigen) Argumentation, wenn doch noch mehr Sachen dazu kommen sollten).

      Anmeldung Finanzamt: ja. Dann bekommst Du eine Steuernummer. Damit kannst/musst Du dann Deine jährlich Abrechnung beim Finanzamt einreichen (Steuererklärung (privat) inkl. Gewinn-Verlust-Rechnung (betrieblich))


      Mal Grob: Dein "selbständiger Betrieb" hat Einnahmen und Ausgaben, daraus resultiert Gewinn.
      Den Gewinn schüttest Du Dir (an Dich als Privatperson) selbst aus, das ist Dein Einkommen.
      Allerdings hast Du auch als Privatperson noch ein paar Kosten die Du von der Steuer "absetzen" kannst (also vom Einkommen abziehen) daraus resultiert das "zu versteuernde Einkommen"

      Wenn das noch über 7650,- im Jahr liegt gehts los, für jeden Euro darüber musst ein bisschen was abgeben (Steuern halt ;).

      Von einer monatlichen 400€ Grenze weiß ich nichts, wenn Du das an die 400€ Jobs anlehnst: da gehts um was anderes (der Arbeitgeber zahlt pauschal Lohnsteuer für Dich ans Finanzamt).

      Normalerweise musst Du als Selbständige auf jeden Fall eine Abrechnung gegenüber dem Finanzamt machen (=Steuerklärung inkl. Gewinn&Verlust-Rechnung). Das Finanzamt sagt Dir dann, was Du an Steuern zu zahlen hast, das kann aber auch Null sein, wenns am Ende nicht soviel geworden ist, dennoch musst Du sie erstmal machen, selbst wenn Du gar nichts eingenommen hast.

      ------
      Deine private Haftpflicht wird das höchstwahrscheinlich nicht decken, da Du eine betriebliche Haftpflicht brauchst, wenn Du das Ganze gegen Bezahlung anbietest. Die Gauklerhaftpflicht deckt den privaten und den betrieblichen/gewerblichen Bereich mit ab und kostet ca. 100 € mehr im Jahr als die "normale" private Haftpflicht.
      Was aber im Zusammenhang mit dem Pferd passiert, musst du konkret nachfragen, das ist sicher so selten, dass es da kein fertiges Produkt gibt. Denk Dir Szenarien aus, die passieren könnten und frag Deinen Versicherungstypen ob das mit abgedeckt ist.
      Wenn er einfach so "ja" sagt, frag ob Du das schriftlich bekommen kannst. (wahrscheinlich wird er dann anfangen zu eiern, gib ihm Zeit nachzufragen aber bestehe darauf dass Du das noch Vertragsabschluss in den Händen haben willst.)

      Vielleicht wäre die HaftpflichtVersicherung die ihr für das Pferd nutzt (ich nehme mal an, dass man da auch was braucht) auch ein guter Ansprechpartner. "Auftritte mit Pferden" kennen die sicher und es gibt fertige Produkte/Versicherungen. Es fehlt also nur noch "Auftritte mit Pferden und Feuer in der Umgebung"
    • Vielen lieben Dank, das hilft mir doch schonmal weiter! :D

      Also auf jeden Fall ab zum Finanzamt und dann eine Gaukler-Haftpflicht besorgen.

      Was dann mit dem Pferd passiert bzgl. Versicherung ist dann der nächste Schritt. Erstmal will ich gucken, dass ich zu jeder Zeit anständig versichert bin, also auch wenn ich ohne Pferd unterwegs bin.

      Aber du hast recht, ich werde mich da erstmal wegen der Versicherung druchtelefonieren und mal sehen, ob ich da neue Denkanstöße erhalte :tongue:

      Danke dir!!
      - Hoffnung ist nicht die Überzeugung, dass etwas gut ausgeht, sondern die Gewissheit, dass etwas einen Sinn hat, egal wie es endet -
    • Hallo Dreamer,

      meiner Ansicht nach alles richtig so, auch das von Stan, wenn es nur dich betrifft und du für dich eigene Rechnungen stellst. Die Privathaftpflicht übernimmt nach (schriftlicher) Rücksprache nur das Hobby "Feuerspielen", also Üben im Park oder Auftritt bei Freunden gegen eine geringe Aufwandsentschädigung. Sobald du gegen Gage auftrittst, hilft nur noch eine Berufshaftpflicht. Diese "Gauklerhaftpflicht" kostet nicht die Welt, je nach Anbieter 110-200 Euro pro Jahr für eine Einzelperson.

      Sobald du mit deiner Freundin als "Gruppe" auftrittst (Kennzeichen: Ihr stellt eine gemeinsame Rechnung), bist du nicht mehr als Einzelperson tätig, sondern als GbR (auch wenn ihr das erst mal nicht so anmeldet). In dem Fall solltet Ihr euch bei eurem Finanzamt beraten lassen und auch als GbR anmelden. Bei Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung für die GbR gibt es für euch dann kein Pauschalangebot, wie Stan schon geschrieben hat. Ihr müsst euch konkrete Angebote für die Kombination Feuer/Pferd geben lassen. Ich würde vermuten, dass die Absicherung eines Pferdes teurer kommt als das Feuer.

      Eine Alternative zur GbR wäre, dass eine von euch beiden (Hauptkünstler) eine Rechnung an den Kunden stellt und die andere (Nebenkünstler) vom Hauptkünstler gegen Rechnung hinzugebucht wird. Sprich der Nebenkünstler stellt dem Hauptkünstler eine Rechnung. Dann ist jeder Künstler für sich wieder als Einzelperson unternehmerisch tätig und jeder versichert sein eigenes Risiko.

      Viele Grüße
      Michi
      Ich schreibe meine persönliche Meinung.
    • Nachtrag, weil grad per PM genauer gefragt wurde bezüglich Gewerbeschein oder Freiberufler:

      Gewerblich:
      Als Gewerbetreibender braucht man ein Gewerbeschein (Kosten ca. 20,-)
      Die Anmeldung erfolgt übers Gewerbeamt (und dann schickt das Finanzamt die Steuernummer)
      Dann wird Gewerbesteuer fällig, eine IHK Mitgliedschaft (Beitrag bis 5200 € Gewinn = 0€ ab da 40€ steigend), und meist keine KSK mehr möglich. Steuererklärung wird fällig.

      Freiberuflich:
      Anmeldung beim Finanzamt und dann schickt einem das Finanzamt die Steuernummer. Steuererklärung wird fällig.

      Wie ist das mit der Gewerbesteuer:
      Diese zahlt man ab 24.500 € Gewinn (!!!). kann dann aber noch mit der Einkommenssteuer verrechnet werden. Defacto für uns Feuerspieler meist nicht relevant erst bei höheren Umsätzen und Gewinnen.

      Dennoch zur Frage:
      Diese muss lauten, übe ich eine selbständige (also nicht angestellte) Tätigkeit aus, die nicht im Katalog steht?
      bzw. mach ich etwas nebenbei ("mehr als geringfügig") was nicht im Katalog steht?


      Katalogberufe nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 EStG

      Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit.
      Zu der freiberuflichen Tätigkeit gehören die selbständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit, die selbständige Berufstätigkeit der Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Rechtsanwälte, Notare, Patentanwälte, Vermessungsingenieure, Ingenieure, Architekten, Handelschemiker, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, beratenden Volks- und Betriebswirte, vereidigten Buchprüfer, Steuerbevollmächtigten, Heilpraktiker, Dentisten, Krankengymnasten, Journalisten, Bildberichterstatter, Dolmetscher, Übersetzer, Lotsen und ähnlicher Berufe.

      Ein Angehöriger eines freien Berufs im Sinne der Sätze 1 und 2 ist auch dann freiberuflich tätig, wenn er sich der Mithilfe fachlich vorgebildeter Arbeitskräfte bedient; Voraussetzung ist, dass er auf Grund eigener Fachkenntnisse leitend und eigenverantwortlich tätig wird.
      Eine Vertretung im Fall vorübergehender Verhinderung steht der Annahme einer leitenden und eigenverantwortlichen Tätigkeit nicht entgegen;


      Wenn mehr als 5% meine Umsätze aus einer Tätigkeit stammen die nicht im Katalog stehen. Dann greift die Abfärbetheorie und mein Gesamter Umsatz wird gewerblich.

      Also wenn ich neben der Auftrittsgage noch Umsätze daraus ziehe, dass ich z.B. Leute vermittle, Equipment vertreibe bzw. Handel betreibe (Achtung EbayPowerSeller) muss ich auch auf die Auftrittsgage Gewerbesteuer zahlen. (natürlich erst ab einem Jahresgewinn von 24.500 €)

      Was ist mit Workshop geben?
      Wenn Du selber Workshops gibst sollte das unter "unterrichtende Tätigkeit" fallen. Die Grenze fängt erst dann an zu schwimmen, wenn Du Workshops weiter vermittelst bis hin zu hauptberuflicher Weitervermittlung, weil Du dann nicht mehr selber unterrichtest. "Ein wesentliches Abgrenzungsmerkmal ist die unmittelbare, persönliche und individuelle Arbeitsleistung des Freiberuflers"

      tschü sTan..

      Also zum einen will ich damit sagen, als Künstler braucht man keinen Gewerbeschein, sollte man doch einen benötigen ist es meist auch nicht so schlimm, weil die Grenzen für die Steuer doch sehr hoch sind. Und zum anderen, wenn man soviel raus bekommt dass es relevant wird, dann kann man sich ruhig auch durch die Gewerbesteuer beteiligen (geht direkt an die Kommune) und der Gesellschaft was zurück geben.
    • Gute übersicht ... aber kurzer einwurf: war die grenze nicht 17500 € gewinn? oder ist das veraltetes wissen?

      dürfte aber ebenso irrelevant sein wie über 24000 € :D
      There is no 'I' in 'Team', but theres a 'We' in 'Weapon' !
      „Im Leben kommt es darauf an, Hammer oder Amboß zu sein - aber niemals das Material dazwischen.”

      Auf mehrfache Nachfrage: "JA! Ich bin größenwahnsinnig" :)
    • Das ist eine andere jährliche Grenze.

      Da geht es darum ob Du Kleinunternehmer sein darfst oder nicht, also keine Mehrwertsteuer abführst (was nicht heißt, dass Du keine bezahlst).
      An die Zahl kommt man schon eher ran, weil es sich um den Umsatz handelt.
      Achtung, die 17500,- sind brutto. D.h. als Kleinunternehmer darfst Du nicht mehr als (17500 / 119 x 100 =) 14705,- netto einnehmen. Wenn das passiert musst Du im nächsten Jahr Mehrwersteuer abführen. Was Du im allgemeinen auf Deine Rechnung drauf schlägst und somit für Privatkunden 19% teurer wirst.
      Also eigentlich ist die Grenze bei 14705,- wo man aufpassen muss und nicht erst bei 17500,- (In die Falle bin ich selber schon getappt ;(

      BTW: 14705 jährlich / 12 = 1225,- monatlich. Selbst wenn Du keine betrieblichen Ausgaben davon abzuziehen hättest, ist das als "ausgeschüttetes Gehalt" von dem dann noch Einkommensteuer Krankenkasse und alle der Kram weggehen nicht so viel und selbst mit Studentenjobs zu erreichen, besonders wenn man im Sommer mal zwei drei Monate durcharbeitet.
    • Hallo Dreamer,

      Zur Versicherung des Pferdes:
      Es gibt die Tierhalterhaftpflicht, die deckt aber nur "Schäden aus tiertypischem Verhalten" ab - das heißt, das Pferd erschreckt sich und verursacht Schaden an Autos, Personen oder was-weiß-ich. Wie es hier aussieht mit Feuer etc. weiß ich nicht, müßte man mal nachfragen. Die Tierhalterhaftpflicht versichert aber KEINE Schäden am Pferd (wenn es sich also dabei verletzt oder getötet wird) und KEINE Schäden am Reiter/Führer des Pferdes (der handelt auf eigene Gefahr).

      Es gibt Veranstaltungs-Versicherungen, die man "pro Fall" - also pro Veranstaltung - abschließen kann. Wenn man Veranstalter ist. Bei großen Veranstaltungen würde ich immer in meinen Vertrag schreiben, dass der Veranstalter für eine entsprechende Teilnehmer und Zuschauer-Haftpflicht und Unfallversicherung zu sorgen hat und auf Verlangen nachzuweisen hat. Für Geburtstage oder Hochzeiten kann man sowas leider nicht abschließen. Mit dieser Versicherung sind aber Schäden an den Zuschauern und eben teilweise aber nicht zwingend auch an den Akteuren (euch) vom Veranstalter abgedeckt.

      Zusätzlich kommt dann noch der "eigene" Schutz dran - hierfür wäre eine Unfallsversicherung, die auch riskante Dinge einschließt wie Feuer, für die "kleinen" Auftritte bei Freunden etc. ganz gut. Und wenn ihr das Pferd besser absichern wollt, solltet ihr über eine Krankenversicherung (die auch den Tod des Pferdes entschädigt) nachdenken.

      Die Frage ist halt, wie groß Eure Risikobereitschaft und Euer Sicherungsbedürfnis ist. Wenn was schief geht kann es halt sein, dass ihr ne Menge Schulden für eine lange zeit am Hals habt. Die Wahrscheinlichkeit, das dieser Fall eintritt ist nicht vorherzusagen - vor allem nicht mit Pferd :)

      VLG,
      Sunny (die zufällig gerade eine Rittführerausbildung macht und sich deshalb mit dem ganzen Haftungsrecht-Kram beschäftigt)
      WACHIWI PAYTAH - dances with fire *sioux*
    • Ich werde jetzt nicht sagen "das hätte man voraussehen können", auch wenn es mir auf der Zunge liegt. Mit Fluchttieren, die auch heute noch eine "Urangst" vor Feuer in sich tragen, zwischen 100 Kindern plus Fackeln rumzureiten finde ich schlichtweg verantwortungslos.

      Ich will damit nicht sagen, dass das was wir machen ungefährlich ist, ganz im Gegenteil. Aber unser Pferd kennt so ziemlich alles - von lauter Musk über Menschenmassen bis hin zu Feuer -, obendrauf sitzt eine sehr gute Reiterin und ich habe auch Ahnung von Pferden, kann also das Tier und dessen Reaktionen "deuten" und mich dementsprechend verhalten.

      Die Arbeit mit Tieren + Feuer wird immer eine gefährliche Kombination bleiben, die Versicherungen nicht gerne sehen, was ich auch absolut verstehen kann...

      Ich hatte leider noch keine Zeit, mich um Finanzamt und Versicherung zu kümmern, werde das aber nächste Woche nachholen.
      - Hoffnung ist nicht die Überzeugung, dass etwas gut ausgeht, sondern die Gewissheit, dass etwas einen Sinn hat, egal wie es endet -
    • @ Stan, das ist aber "Tiertypisches Verhalten" (erschrecken und kopflos in die Menge rennen) und wäre damit über die Tierhalterhaftpflicht versichert.
      Die Frage wäre hier nur, ob man die Anordnung (kein Fluchtweg für die Tiere und die Menschen offen lassen) oder die mangelnde Ausbildung der Pferde, sofern dem überhaupt so ist, als "grob fahrlässig" bezeichnen könnte.

      Ansonsten glaube ich nicht, dass die Tierhalterhaftpflichten wegen einem solchen Fall gleich alle teurer werden ;)

      VLG
      WACHIWI PAYTAH - dances with fire *sioux*
    • Ansonsten glaube ich nicht, dass die Tierhalterhaftpflichten wegen einem solchen Fall gleich alle teurer werden ;)

      Das vielleicht nicht. Leichter ist es, die Versicherungsbedingungen anzupassen. Als Versicherer würde ich Schäden im Zusammenhang mit Feuer zukünftig einfach direkt aus der Haftung ausgeschließen. Ich glaube, dass Versicherungen ihre Risiken knallhart kalkulieren. Und bei Personenschäden wie im konkreten Fall das geht leicht in die Millionen.

      Aber unser Pferd kennt so ziemlich alles

      Schön, wenn es so ist. Vielleicht dachten die Fackelzugreiter dasselbe. Alles eine Frage der Perspektive..

      Eines sollte noch mal herausgestellt werden: Die Tierhalterhaftpflicht (die übrigens freiwillig ist), versichert nur Schäden im Hobbybereich. Bei gewerblicher oder kommerzieller Nutzung des Pferdes zahlt nur eine Berufshaftpflicht.

      Grüße
      Michi
      Ich schreibe meine persönliche Meinung.
    • @Michi - naja, fast. Meine Tierhalterhaftpflicht (die jeder Reitstall, in dem Du Dein Pferd unterstellt normalerweise nachgewiesen haben will) zahlt jeden Schaden auch bei der Teilnahme an allen möglichen Veranstaltungen (Shows, Turniere, Rennen, etc.). Wenn das Pferd kommerziell genutzt wird (meine Stute ging ja im Reitunterricht mit), brauchst Du eine Schulpferd-Haftpflicht. Die kostet zwar mehr als doppelt soviel, trägt dann aber auch das Risiko während einer kommerziellen Nutzung des Pferdes.

      Wichtig ist nur: Die Ausbildung, Erfahrung und getroffenen Vorsorgemaßnahmen werden immer maßgeblich bei der EInschätzung und Begutachtung solcher Fälle herangezogen.
      Je mehr Ausbildung, Erfahrung und Vorsorge man also (schriftlich) Nachweisen kann, desto besser.

      @Dreamer: Ich würde an Deiner Stelle mal jemanden fragen, der sich WIRKLICH damit auskennt ;) z.B: compania-ferrata.de/ oder stunt-operations.de/ - die machen sowas schließlich dauernd und helfen bestimmt gerne weiter! Die Leute sind nämlich total nett (wir begleiten die in Bad Münster am Stein beim Festumzug auch mit Trommeln, Fanfaren und Fackeln auf dem Pferd).

      VLG,
      Sunny
      WACHIWI PAYTAH - dances with fire *sioux*
    • Akela schrieb:



      Schön, wenn es so ist. Vielleicht dachten die Fackelzugreiter dasselbe. Alles eine Frage der Perspektive.

      War klar, dass der Satz falsch rüberkommt :D

      Ich meine damit nur, dass unser Pferd kein Pony vom Ponyhof wie in beschriebenem Zeitungsartikel sondern "Showpferd" ist. Das sowas gefählich ist, wissen wir alle und versuchen dementsprechend die Gefahr zu minimieren.

      Ihr könnt euch sicher sein, dass wir da nichts auf die leichte Schulter nehmen (vielen Dank für die Links, Sunny!) und bevor wir irgendwo auftreten werde ich mich ausführlich informieren! Ich musste mir nur hier erstmal einen Anhaltspunkt holen, wo ich überhaupt anfangen muss.
      - Hoffnung ist nicht die Überzeugung, dass etwas gut ausgeht, sondern die Gewissheit, dass etwas einen Sinn hat, egal wie es endet -
    • Hey Sunny,

      ich hab damit auch nicht die normale Tierhalterhaftpflicht gemeint.

      Man sollte die spezielle Versicherung auf jeden Fall genau fragen, ob die Haftpflicht auch in solchen Fällen greift, bei dem das Feuer wissentlich ins Spiel gebracht wird. Nicht dass das ausgeschlossen wurde, bei einer "normalen" Haftpflicht könnte sowas eventl. unter grob fahrlässig fallen. Braucht der geneigte Showreiter ja meist auch nicht. Sollte es nicht mit drin sein, dann gibt es nur einen kleinen Nischenmarkt und die Preise sind volatil, d.h. sie schwanken je nach dem was auf dem Markt passiert kurz bis mittelfristig.

      @Dreamer
      Die Argumentation "mein Pferd ist darauf trainiert und deswegen passiert nichts" ist gegenüber der Versicherung sicher sehr sinvoll. Bei den Überlegungen hier Thread geht es ja aber um den Fall, wer würde helfen das Restrisiko abzusichern, denn ohne jegliches Restriskio würde sich die Frage nach einer Versicherung gar nicht erst ergeben (haben).