Gesetzestheorie

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    • § 306 StGB Brandstiftung
      (1) Wer fremde
      1. Gebäude oder Hütten,
      2. Betriebsstätten oder technische Einrichtungen, namentlich Maschinen,
      3. Warenlager oder -vorräte,
      4. Kraftfahrzeuge, Schienen-, Luft- oder Wasserfahrzeuge,
      5. Wälder, Heiden oder Moore oder
      6. land-, ernährungs- oder forstwirtschaftliche Anlagen oder Erzeugnisse in Brand setzt oder durch eine Brandlegung ganz oder teilweise zerstört, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft.
      (2) In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.


      Also das "wer in Brand setzt/ Barnd legt" ist als vorsätzliche, sprich absichtliche Handlung zu verstehen ... wie zB das Auto-abfackeln.

      Die Fahrlässigkeits-Stufen (Blödheits-Faktoren) mal aussen vor gehste kaum in den Kahn wenn Dir ein [lexicon]Poi[/lexicon] reisst und ins Gebüsch donnert - das wäre dann höchstens Sachbeschädigung, wahrscheinlich nicht mal das, kommt aber immer auf Schadenersatz raus.
    • einen kleinen Artikel aus dem waffengesetz hätte ich noch anzubieten:
      Verbotenegegenstände.
      dazugehören unter anderem tragbare gegenstände, die durch blahblah zielgerichtet flammen von 20cm oder mehr... blahblah...

      wichtig ist:
      nichts konstruieren, was
      1. tragbar ist
      2. zielgerichtete flammen von über 20cm produzieren kann.

      denn dann sinds flammenwerfer, und die sind genauso verboten wie wurfsterne, atombomben, Steinschleudern an denen eine Armstütze festgemacht werden kann und softairs über 0,5 Joule, die vollautomatisch schießen können.

      haftstrafen waren glaube ich jeweils um die fünf jahre, ich such wenn ich nächste woche wieder da bin die genauen stellen raus.

      (falls sich jemand wundert: ja, auch lötlampen und diese unkraut verkokel-dinger sind eigentlich verboten...)
      "Spiel mit dem Feuer. Tu es.
      Denn man kann einem Kind hundertmal sagen, die Herdplatte sei heiß, die Bedeutung wird ihm erst in dem Moment, in dem es trotzdem drauffässt klar.
      So lernt doch jeder für sich selbst, in dem großen Spiel das Leben heißt. Und das Feuer ist einer der anspruchsvollsten, dennoch lohnendsten Mitspieler."
    • Original von Runsler
      (falls sich jemand wundert: ja, auch lötlampen und diese unkraut verkokel-dinger sind eigentlich verboten...)


      Abgefahren =)

      Ich denke, so die grundlegenden Sachen zu kennen, schadet nie... Wenn einem jemand mit "fahrlässiger Brandgefährdung" kommen will...
      Wie steht's eigentlich mit dem Transport von Brennstoffen? Gibt es da auch eigene Paragraphen?
    • Original von ZeroG
      Also das "wer in Brand setzt/ Barnd legt" ist als vorsätzliche, sprich absichtliche Handlung zu verstehen ... wie zB das Auto-abfackeln.

      Die Fahrlässigkeits-Stufen (Blödheits-Faktoren) mal aussen vor gehste kaum in den Kahn wenn Dir ein [lexicon]Poi[/lexicon] reisst und ins Gebüsch donnert - das wäre dann höchstens Sachbeschädigung, wahrscheinlich nicht mal das, kommt aber immer auf Schadenersatz raus.


      Hm... Wenn allerdings durch Feuershows (gerade Indoor) was abfackelt...

      Original im StGB
      § 306d StGB
      Fahrlässige Brandstiftung
      Achtundzwanzigster Abschnitt (Besonderer Teil)

      (1) Wer in den Fällen des § 306 Abs. 1 oder des § 306a Abs. 1 fahrlässig handelt oder in den Fällen des § 306a Abs. 2 die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

      (2) Wer in den Fällen des § 306a Abs. 2 fahrlässig handelt und die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

      ...
    • Original von psyc
      Original von Runsler
      (falls sich jemand wundert: ja, auch lötlampen und diese unkraut verkokel-dinger sind eigentlich verboten...)


      Abgefahren =)

      Ich denke, so die grundlegenden Sachen zu kennen, schadet nie... Wenn einem jemand mit "fahrlässiger Brandgefährdung" kommen will...
      Wie steht's eigentlich mit dem Transport von Brennstoffen? Gibt es da auch eigene Paragraphen?


      ich sammel solche dinger. wenn mir irgendein laden mal doof kommt, kann ich fast sicher sein er verkauft irgendwas illegales, wenn man die gesetze streng auslegt... ok, SAM nicht, da hab ich noch nix gefunden^^
      btw. kann dieser wohl auch am besten sagen wie das mit dem brennstofftransport ist, denn einerseits macht er ja selbst größere shows, andererseits gibts zumindest bei dem bunten feuer online schnell einen gefahrenzuschlag oder wie das ding heißt.
      "Spiel mit dem Feuer. Tu es.
      Denn man kann einem Kind hundertmal sagen, die Herdplatte sei heiß, die Bedeutung wird ihm erst in dem Moment, in dem es trotzdem drauffässt klar.
      So lernt doch jeder für sich selbst, in dem großen Spiel das Leben heißt. Und das Feuer ist einer der anspruchsvollsten, dennoch lohnendsten Mitspieler."