Barbara Clear gegen GEMA
...Urteilsverkündigung! - ...ohne Worte!
Hallo und guten Tag,
manchmal weiß man gar nicht, wie man das beschreiben soll, was man denkt und fühlt. So ging's mir, als ich das Urteil aus dem Prozess Gema/Clear bzw. Clear/Gema vor mir auf dem Tisch liegen hatte. Und so geht's mir im Moment immer noch: Ich bin sprachlos. Dennoch, ich habe versprochen zu informieren, hier also die Info:
Für alle, die neu meinen Newsletter erhalten oder noch mal kurz in Erinnerung bringen wollen, worum's ging, hier noch mal in Kürze, warum ich vor Gericht gezogen bin:
Bislang hat die Gema gesagt, sie berechne 17 Prozent Bearbeitungsgebühr, der Rest ginge an die Künstler, deren Rechte sie vertritt. Demnach müssten 83 Prozent ausgeschüttet werden.
Da ich selbst bei meinen Auftritten überwiegend eigene Lieder singe, müsste ich mindestens die Hälfte dessen, was eingezahlt wird für meine Konzerte, abzüglich Bearbeitungsgebühren, zurückerstattet bekommen. Bei Gema-Gebühren von über 65.000 Euro, die die Gema in den Jahren 2004 bis 2007 allein für meine Konzerte berechnet hat, wären das mindestens 27.000 Euro gewesen - eine einfache Rechnung. Davon bekommen habe ich aber nur rund 5.000 Euro, was auf einem besonderen Verrechnungsschlüssel und den Ausschüttungsrichtlinien der Gema beruht.
Ich sehe darin eine Umverteilung zu Lasten der Kleinen und zu Gunsten weniger, ohnehin bekannter und erfolgreicher Künstler. Es gibt viele Hinweise, dass die über 50.000 angeschlossenen Mitglieder nur anschaffen und wenige profitieren. Mehr Geld nämlich erhalten die 3.000 sogenannten ordentlichen Mitglieder. Ordentliches Mitglied wird aber nur, wer über mehrere Jahre hinweg bestimmte Umsätze bei der Gema erzielt hat und gewisse Bürokratismen hinter sich brachte. So habe ich eine Gegenklage
eingereicht, um diese Ungerechtigkeit transparent und öffentlich zu machen.
Für alle, die wenig Zeit haben, hier die Quintessenz aus dem Urteil:
Es wurde entschieden, daß ich keinerlei Anspruch auf den von mir geforderten Betrag, genauer: überhaupt keinen Anspruch habe. Denn: "Ein etwaiger Zahlungsanspruch ergibt sich nicht aus den zwischen den Parteien geschlossenen Berechtigungsvertrag", sagt das Gericht. Bedeutet im Klartext, ich habe für meine eigenen Werke nichts zu fordern und zu wollen, dafür gibt es keine rechtliche Grundlage. Die Gema kann mir was bezahlen, aber ob, wie, wann und in welcher Höhe, ist Sache der Gema, aber jeder Veranstalter, jeder Sender und ich als Veranstalterin meiner eigenen Konzerte und Musik sowie als Produzentin meiner eigener Songs haben pauschal an die Gema zu bezahlen, was immer sie auch fordert.
Gesprochen im Namen der Gema, sorry, im Names des Volkes, welchem Volk auch immer, da kann man schon zornig werden.
Für alle, die noch ein paar Details mehr wissen wollen:
Begründet wird das alles mit schier unglaublichen Konstruktionen und Begründungen wie zum Beispiel, daß es mich nichts angeht und ich auch keine Ansprüche haben kann, wenn ein Veranstalter für mein Konzert und meine Musik Geld an die Gema bezahlt. Das Gericht schreibt: "Das Rechtsverhältnis zwischen der Gema und dem jeweiligen Veranstalter ist streng von dem Rechtsverhältnis zwischen Barbara Clear und der Gema zu trennen. Eine Vermischung dieser Rechtsverhältnisse entsteht auch nicht dadurch, daß Barbara Clear auf Veranstaltungen aufgetreten ist bzw. auf der Veranstaltung Musikwerke von Barbara Clear gespielt wurden." Heißt wohl ganz allgemein, die Veranstalter laden Geld über Geld in die Gema-Kasse, wohlgemerkt in die Kasse, die für die Rechte der Komponisten und Texter gefüllt werden soll, und der Künstler, Komponist und Texter bekommt aus dieser Kasse das, was die Gema für richtig befindet - Ansprüche hat er nicht.
Ich spiele also 100 Konzerte mit meinen Kompositionen und Texten, der Veranstalter zahlt für die 100 Konzerte 30.000 bis 50.000 Euro an die Gema, und ich habe keinen Anspruch, den ich formulieren kann oder darf. Vielleicht vergütet mir die Gema nach
ihrem System und Gutdünken 100, vielleicht 1000 Euro, vielleicht auch 5000 Euro, was auch immer. Und der Rest der Einnahmen, die durch meine Songs entstanden sind, fließt irgendwo hin, keiner weiß es - außer der Gema. Wenn das keine Ausbeutung ist, was denn dann. Und nun auch noch dokumentiert. Die Gema und ihr staatlicher Auftrag, sich um die Rechtewahrnehmung von Komponisten und Texter zu kümmern, bedeutet also nach meiner Meinung: Kassiere mit diesen Dir übertragenen Rechten so
viel und wo's nur geht ab, und füttere die, die Du füttern willst. Und keiner kann Dich wegen solch willkürlicher Umverteilung angreifen. Unglaublich, mir wird's ganz schlecht.
Die weiteren Ausführungen des Urteils will ich Euch/Ihnen ersparen, es ist eh alles ziemlich wirr und undurchsichtig, man hat sich alle Mühe gegeben. Ach ja, eines noch, damit man erkennt, was da vor Gericht abgegangen ist: Wir hatten vorgetragen, daß die Gema permanent falsche Rechnungen für meine eigenen Veranstaltungen ausstellt und hatten dafür ein paar Beweise vorgelegt, nicht alle, das hätte den Vortrag überlastet. Vorgelegt wurden zum Beispiel drei Gema-Rechnungen von meinen drei Olympiahallenkonzerten, alle hätte gleich ausfallen müssen, weil die Bedingungen immer die gleichen waren, aber sie waren alle drei unterschiedlich - von 459 bis 2007 Euro. Dazu das Gericht: "Der pauschale Vortrag von Barbara Clear, daß die Klägerin bewußt falsche und überhöhte Rechnung stellen würde, war als unsubstantiiert zurückzuweisen. Es wurden keinerlei tatsächliche Anhaltspunkte vorgetragen, welche diese Vermutung rechtfertigen könnten." Da haste keine Worte mehr...
Für alle, die wissen wollen, die es weitergeht:
Mein Anwalt meint, daß dieses Urteil "haarsträubend" sei, man müsse in die nächste Instanz gehen und vors Oberlandesgericht ziehen. Oft sagen Anwälte ja so was auch nur, um nochmal Geld zu verdienen. Meiner kann so nicht denken, weil er weiß, wie arg ich finanziell gebeutelt bin nach all den Schlachten über die Jahre hinweg, die ich geschlagen habe für viele andere und auch für meine eigene künstlerische und menschliche Freiheit. Freiheit muß man leben, mit allen Konsequenzen, und natürlich
muß man sich gegen Ungerechtigkeiten und Mißstände stellen, zu wenige Menschen hier in unserem Land machen das. Man darf nicht klein beigeben, man muß seinen Weg gehen, das habe ich über Jahre hinweg durchgehalten.
Aber ich bin mir im Moment unsicher, ob ich die Schlacht gegen die Gema weiterführe, weiterführen kann. Ich habe es geschaftt, daß die Mißstände in vielen Medien aufgegriffen wurden, von "BILD", im Bayerischen Fernsehen bis hin zu vielen großen Tageszeitungen in den überregionalen Ausgaben. Ich weiß, daß mich viele Menschen begleiten und mir auch Kraft
geben, aber kämpfen schlußendlich muß ich immer allein. Und so ein Prozess vor dem Oberlandesgericht kostet richtig Geld, deutlich fünfstellig allemal, ich denke gerade darüber nach, wieviele Konzerte ich dafür spielen muß, um das zu bezahlen - vor allem jetzt, wo ich erst mal 'ne Menge Konzerte spielen muß, um diesen verlorenen Prozess finanziell zu bewältigen.
Für alle, die helfen wollen:
Noch drei Wochen habe ich nun Zeit, dann muß ich mich entscheiden, ob's weitergeht. Wenn Ihr/Sie mich unterstützen wollt/wollen, dann steckt bzw. stecken Sie 'nen Fünfer oder Zehner in einen Briefumschlag und schickt bzw. schicken ihn an Barbara Clear, Hofer Strasse 3b, 94113 Tiefenbach. Mag sein, es ist eine ungewöhnliche Aktion, aber allein kann man gegen die Riesen und ihre Willkür nur bestehen, solange man es sich leisten kann, sie auf ihren Spielwiesen zu attackieren und zu zermürben.
Dies gilt nicht nur für den Riesen Gema und deren Willkür, schlußendlich bezahlen wir alle deren Umtrieb, in die eigene Tasche auf Kosten anderer zu wirtschaften.
Wenn alle bei dieser Aktion mitmachen, die meinen Newsletter erhalten, dann kann ich auch die nächste "Schlacht" schlagen. Für jeden einzelnen sind das nur ein paar Euro, in der Summe aber können sie dazu beitragen, daß sich ein Riese an seiner Gier verschluckt. Die Gier ist so groß, daß 850 Millionen Euro jährliche Einnahmen, die der Riese nach Abzug des selbst benötigten Futters (mittlerweile 21,5 Prozent, wie die Gema selbst darstellt, also rund 183 Millionen Euro im Jahr) an seine Kumpels
und Gesellen verteilt, nicht ausreichen: Eine drastische Erhöhung der Gebüren incl. Beteiligung an peripheren Einnahmen wie Sponsor- und Werbegelder, die also nichts mit der Aufführung von musikalischen Werken zu tun haben, stehen an. Mit einem staatlichen Auftrag läß es sich gut leben, vor allem mit dem (nun nach meinem Urteil obendrein richterlichen Segen legalisierten) Mißbrauch von Eigentum und Leistung anderer. Solch Gebahren zieht sich wie ein roter Faden durch unsere Zeit, man muß
aufpassen, daß man nicht resigniert.
Herzliche Grüsse
Barbara Clear
© 2009 Sonthofer Kultur- Werkstatt
...Urteilsverkündigung! - ...ohne Worte!
Hallo und guten Tag,
manchmal weiß man gar nicht, wie man das beschreiben soll, was man denkt und fühlt. So ging's mir, als ich das Urteil aus dem Prozess Gema/Clear bzw. Clear/Gema vor mir auf dem Tisch liegen hatte. Und so geht's mir im Moment immer noch: Ich bin sprachlos. Dennoch, ich habe versprochen zu informieren, hier also die Info:
Für alle, die neu meinen Newsletter erhalten oder noch mal kurz in Erinnerung bringen wollen, worum's ging, hier noch mal in Kürze, warum ich vor Gericht gezogen bin:
Bislang hat die Gema gesagt, sie berechne 17 Prozent Bearbeitungsgebühr, der Rest ginge an die Künstler, deren Rechte sie vertritt. Demnach müssten 83 Prozent ausgeschüttet werden.
Da ich selbst bei meinen Auftritten überwiegend eigene Lieder singe, müsste ich mindestens die Hälfte dessen, was eingezahlt wird für meine Konzerte, abzüglich Bearbeitungsgebühren, zurückerstattet bekommen. Bei Gema-Gebühren von über 65.000 Euro, die die Gema in den Jahren 2004 bis 2007 allein für meine Konzerte berechnet hat, wären das mindestens 27.000 Euro gewesen - eine einfache Rechnung. Davon bekommen habe ich aber nur rund 5.000 Euro, was auf einem besonderen Verrechnungsschlüssel und den Ausschüttungsrichtlinien der Gema beruht.
Ich sehe darin eine Umverteilung zu Lasten der Kleinen und zu Gunsten weniger, ohnehin bekannter und erfolgreicher Künstler. Es gibt viele Hinweise, dass die über 50.000 angeschlossenen Mitglieder nur anschaffen und wenige profitieren. Mehr Geld nämlich erhalten die 3.000 sogenannten ordentlichen Mitglieder. Ordentliches Mitglied wird aber nur, wer über mehrere Jahre hinweg bestimmte Umsätze bei der Gema erzielt hat und gewisse Bürokratismen hinter sich brachte. So habe ich eine Gegenklage
eingereicht, um diese Ungerechtigkeit transparent und öffentlich zu machen.
Für alle, die wenig Zeit haben, hier die Quintessenz aus dem Urteil:
Es wurde entschieden, daß ich keinerlei Anspruch auf den von mir geforderten Betrag, genauer: überhaupt keinen Anspruch habe. Denn: "Ein etwaiger Zahlungsanspruch ergibt sich nicht aus den zwischen den Parteien geschlossenen Berechtigungsvertrag", sagt das Gericht. Bedeutet im Klartext, ich habe für meine eigenen Werke nichts zu fordern und zu wollen, dafür gibt es keine rechtliche Grundlage. Die Gema kann mir was bezahlen, aber ob, wie, wann und in welcher Höhe, ist Sache der Gema, aber jeder Veranstalter, jeder Sender und ich als Veranstalterin meiner eigenen Konzerte und Musik sowie als Produzentin meiner eigener Songs haben pauschal an die Gema zu bezahlen, was immer sie auch fordert.
Gesprochen im Namen der Gema, sorry, im Names des Volkes, welchem Volk auch immer, da kann man schon zornig werden.
Für alle, die noch ein paar Details mehr wissen wollen:
Begründet wird das alles mit schier unglaublichen Konstruktionen und Begründungen wie zum Beispiel, daß es mich nichts angeht und ich auch keine Ansprüche haben kann, wenn ein Veranstalter für mein Konzert und meine Musik Geld an die Gema bezahlt. Das Gericht schreibt: "Das Rechtsverhältnis zwischen der Gema und dem jeweiligen Veranstalter ist streng von dem Rechtsverhältnis zwischen Barbara Clear und der Gema zu trennen. Eine Vermischung dieser Rechtsverhältnisse entsteht auch nicht dadurch, daß Barbara Clear auf Veranstaltungen aufgetreten ist bzw. auf der Veranstaltung Musikwerke von Barbara Clear gespielt wurden." Heißt wohl ganz allgemein, die Veranstalter laden Geld über Geld in die Gema-Kasse, wohlgemerkt in die Kasse, die für die Rechte der Komponisten und Texter gefüllt werden soll, und der Künstler, Komponist und Texter bekommt aus dieser Kasse das, was die Gema für richtig befindet - Ansprüche hat er nicht.
Ich spiele also 100 Konzerte mit meinen Kompositionen und Texten, der Veranstalter zahlt für die 100 Konzerte 30.000 bis 50.000 Euro an die Gema, und ich habe keinen Anspruch, den ich formulieren kann oder darf. Vielleicht vergütet mir die Gema nach
ihrem System und Gutdünken 100, vielleicht 1000 Euro, vielleicht auch 5000 Euro, was auch immer. Und der Rest der Einnahmen, die durch meine Songs entstanden sind, fließt irgendwo hin, keiner weiß es - außer der Gema. Wenn das keine Ausbeutung ist, was denn dann. Und nun auch noch dokumentiert. Die Gema und ihr staatlicher Auftrag, sich um die Rechtewahrnehmung von Komponisten und Texter zu kümmern, bedeutet also nach meiner Meinung: Kassiere mit diesen Dir übertragenen Rechten so
viel und wo's nur geht ab, und füttere die, die Du füttern willst. Und keiner kann Dich wegen solch willkürlicher Umverteilung angreifen. Unglaublich, mir wird's ganz schlecht.
Die weiteren Ausführungen des Urteils will ich Euch/Ihnen ersparen, es ist eh alles ziemlich wirr und undurchsichtig, man hat sich alle Mühe gegeben. Ach ja, eines noch, damit man erkennt, was da vor Gericht abgegangen ist: Wir hatten vorgetragen, daß die Gema permanent falsche Rechnungen für meine eigenen Veranstaltungen ausstellt und hatten dafür ein paar Beweise vorgelegt, nicht alle, das hätte den Vortrag überlastet. Vorgelegt wurden zum Beispiel drei Gema-Rechnungen von meinen drei Olympiahallenkonzerten, alle hätte gleich ausfallen müssen, weil die Bedingungen immer die gleichen waren, aber sie waren alle drei unterschiedlich - von 459 bis 2007 Euro. Dazu das Gericht: "Der pauschale Vortrag von Barbara Clear, daß die Klägerin bewußt falsche und überhöhte Rechnung stellen würde, war als unsubstantiiert zurückzuweisen. Es wurden keinerlei tatsächliche Anhaltspunkte vorgetragen, welche diese Vermutung rechtfertigen könnten." Da haste keine Worte mehr...
Für alle, die wissen wollen, die es weitergeht:
Mein Anwalt meint, daß dieses Urteil "haarsträubend" sei, man müsse in die nächste Instanz gehen und vors Oberlandesgericht ziehen. Oft sagen Anwälte ja so was auch nur, um nochmal Geld zu verdienen. Meiner kann so nicht denken, weil er weiß, wie arg ich finanziell gebeutelt bin nach all den Schlachten über die Jahre hinweg, die ich geschlagen habe für viele andere und auch für meine eigene künstlerische und menschliche Freiheit. Freiheit muß man leben, mit allen Konsequenzen, und natürlich
muß man sich gegen Ungerechtigkeiten und Mißstände stellen, zu wenige Menschen hier in unserem Land machen das. Man darf nicht klein beigeben, man muß seinen Weg gehen, das habe ich über Jahre hinweg durchgehalten.
Aber ich bin mir im Moment unsicher, ob ich die Schlacht gegen die Gema weiterführe, weiterführen kann. Ich habe es geschaftt, daß die Mißstände in vielen Medien aufgegriffen wurden, von "BILD", im Bayerischen Fernsehen bis hin zu vielen großen Tageszeitungen in den überregionalen Ausgaben. Ich weiß, daß mich viele Menschen begleiten und mir auch Kraft
geben, aber kämpfen schlußendlich muß ich immer allein. Und so ein Prozess vor dem Oberlandesgericht kostet richtig Geld, deutlich fünfstellig allemal, ich denke gerade darüber nach, wieviele Konzerte ich dafür spielen muß, um das zu bezahlen - vor allem jetzt, wo ich erst mal 'ne Menge Konzerte spielen muß, um diesen verlorenen Prozess finanziell zu bewältigen.
Für alle, die helfen wollen:
Noch drei Wochen habe ich nun Zeit, dann muß ich mich entscheiden, ob's weitergeht. Wenn Ihr/Sie mich unterstützen wollt/wollen, dann steckt bzw. stecken Sie 'nen Fünfer oder Zehner in einen Briefumschlag und schickt bzw. schicken ihn an Barbara Clear, Hofer Strasse 3b, 94113 Tiefenbach. Mag sein, es ist eine ungewöhnliche Aktion, aber allein kann man gegen die Riesen und ihre Willkür nur bestehen, solange man es sich leisten kann, sie auf ihren Spielwiesen zu attackieren und zu zermürben.
Dies gilt nicht nur für den Riesen Gema und deren Willkür, schlußendlich bezahlen wir alle deren Umtrieb, in die eigene Tasche auf Kosten anderer zu wirtschaften.
Wenn alle bei dieser Aktion mitmachen, die meinen Newsletter erhalten, dann kann ich auch die nächste "Schlacht" schlagen. Für jeden einzelnen sind das nur ein paar Euro, in der Summe aber können sie dazu beitragen, daß sich ein Riese an seiner Gier verschluckt. Die Gier ist so groß, daß 850 Millionen Euro jährliche Einnahmen, die der Riese nach Abzug des selbst benötigten Futters (mittlerweile 21,5 Prozent, wie die Gema selbst darstellt, also rund 183 Millionen Euro im Jahr) an seine Kumpels
und Gesellen verteilt, nicht ausreichen: Eine drastische Erhöhung der Gebüren incl. Beteiligung an peripheren Einnahmen wie Sponsor- und Werbegelder, die also nichts mit der Aufführung von musikalischen Werken zu tun haben, stehen an. Mit einem staatlichen Auftrag läß es sich gut leben, vor allem mit dem (nun nach meinem Urteil obendrein richterlichen Segen legalisierten) Mißbrauch von Eigentum und Leistung anderer. Solch Gebahren zieht sich wie ein roter Faden durch unsere Zeit, man muß
aufpassen, daß man nicht resigniert.
Herzliche Grüsse
Barbara Clear
© 2009 Sonthofer Kultur- Werkstatt
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