ähh wie war das nochmal mit dem Bund?

    • ähh wie war das nochmal mit dem Bund?

      Hab grade diesen Bescheid vom Kreiswehrersatzamt bekommen :D

      Da gabs doch mal nen Thread her, find den aber nichtmehr^^

      wie kommt man da jetzt am besten und schnellsten durch, um sich möglichst viele unanehmlichkeiten zu sparen?

      und wenn ich jetzt noch nicht weis, ob ich wenn ich 18 bin ne Ausbildung habe, was muss ich dann ankreuzen? :P

      und was mach ich wenn ich am liebsten garnix machen möchte xD
      außer heiraten oder schnell vater werden^^

      Fragen über Fragen...

      übrigens sinds mittlerweile schon 2 Geschwister die man braucht, damit man nicht hinmuss^^

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Magnus Tide ()

    • Am Bund kommt man ganz leicht vorbei.

      Erstmal vom Arzt jedemenge kleiner gebrechen bescheinigen lassen.
      Pollenallergie ist z.B. sehr gut ;)

      Im Grunde musst du denen sagen, dass du nicht tauglich bist.
      Mein Fahrlehrer wurde mit der Begründung ausgemustert, er wäre nicht in der Lage ein Kraftfahrzeug zu führen. schon lustig^^

      Klappt dies nicht ist immernoch die möglichkeit da mit Charakterlichen sachen zu kommen.
      Jedoch ist da vorsicht geboten. In Bonn lag mal einer auf der geschlossen nen halbes Jahr lang, weil er bei der Musterung behauptete er würde stimmen hören. Als sie ihn eingewiesen haben, bestritt er dies und die Ärzte glaubten ihm nicht.

      Gehst du nun aber angetrunken mit leichter Fahne zur Musterung, bekommst du einen Alkoholabusus (Alkoholsucht) eingetragen und wirst ausgemustert. Dann hast du ein Briefchen für deinen Hausarzt und dem kannst du dann die Wahrheit erzählen. Glaubt er dir nicht kann er dies jedoch mit spezielen Bluttest, die anzeigen wie viel Alkohol in den lesten Wochen und Monaten getrunken wurde, nachweisen, dass du nicht süchtig bist. Musst dann jedoch evt. doch zum Bund, wenn das weiter geht.

      Bei allem sollte dir aber bewusst sein, dass es spätere Einschränkungen etc. mit sich ziehen kann. Z.B. wenn es um einen Waffenschein oder dergleichen geht, wenn du bei der Polizei anfangen möchtest etc.

      Gundsetzlich gilt:
      Wenn du in der Schule/ Ausbildung bist, darfst du nicht gezogen werden, jedoch gemustert und erfasst werden. Dann brauchst du einen Svhul oder Ausbildungsnachweiß.
      Bist du dann fertig, kannst du gezogen werden, auch wenn du eine Arbeit hast. Der Arbeitgeber ist dann für den Zeitraum nicht verpflichtet dir was zu zahlen, denn das bekommst du vom Bund. Jedoch darf er dies auch nicht als Kündigungsgrund angegeben werden.

      Ich weiß nicht ob ich da auf dem Laufenden bin.
      Du kannst soweit ich weiß noch bis 29 gezogen werden, meistens liegt die Grenze aber bei 23, da du darüber nicht mehr in die Offizierslaufbahn kannst und du somit recht uninteressant bist.

      Soviel zu dem was ich weiß^^
      liebe alles was mit feuer zu tun hat
    • geh doch einfach hin und mach mit. das ist zwar ein durchgeknallter verein, in dem ein ganzer haufen chaoten haust, aber die 9 monate wirst du nie vergessen, das versprech ich dir :D

      mir hat's dort gefallen. und hier im forum läuft auch irgendwo noch ein langzodeter oberleutnant rum, dem man mit sicherheit nicht ansieht, dass er mal freiwillig beim bund war.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Duvan ()

    • Ich weis nicht was du hast, Ist doch geil, das sage ich obwohl ich Pazifist bin. Wenn du verweigerst hast du die Möglichkeit ein ADIA (Anderer Dienst im Ausland) zu machen, das ist ein soziales Jahr nur im Ausland. Ich hatte die möglichkeit über eine Stättepartnerschaft diesen in Nicaragua zu machen. Nur musst du bedenken dass du ausser dem Kindergeld keien entlohnung bekommst. Manche Organisationen geben dennoch eine, nur musst du da richtig um die Stellen Kämpfen.
      Wenn du ganz raus willst, meine ich mich zu entsinnen das ein Dr. Stein (???) oder so ähnlich junge Männer unerstützt bei der ganzen Prozedur. (Solltest du googeln)
      Lache nicht über jemand der einen Schritt zurück geht, er könnte Anlauf nehmen.

      Fehlt was?
    • Du musst denen glaubhaft machen können das du keinen Dienst an der Waffe machen kannst, seis aus körperlichen-,geistigen- oder überzeugungs Gründen. Meist kalpt dat wenn du denen sagst das du es mit deinen Gewissen/Religion nicht vereinbaren kannst zu lehrnen wie man Menschen tötet und, dass du somit für den Dienst an der Waffe ungeeignet bist. Also sowas in der Art und du solltest die Leute los sein.
    • Also der Bund macht es einem nicht ganz so leicht aus der schose raus zu kommen. Du gehtst zur Musterung, dort kannst du gleich am em eingang denen Sagen das du verweigern willst. Du bekommst später nach der Auswertung auch nochmal die Chance es denen zu sagen. Nur wenn du es gleich am anfang sagst sparst du dir die IQ tests. Damit verkürzt sich dein Aufenthalt um locker 3 std. Die Arztin oder Arzt welche dir dann sagt wie Tauglich du bist, wird dich dann auch aufklären wie das mit dem verweigern läuft. Im allgemeinen kommt das auf deinen Schulabschluss an. Wenn du z.B nur Hauptschule gemacht hast must du nur 5 Säte schreiben, hast du real dann darfst du eine Seite Schrieben und mit abitur darfst du gleich 2 seiten schreiben. Du bekommst 4 Wochen zeit um diese Verweigerung zu schreiben und sie an dein zuständiges Kreiswehrersatzamt zu senden, die du natürlich selbst schreiben musst und von einer anderen Kopiert wurde, denn dann musst du wird das rausgefunden. Wenn du es in den 4 Wochen nicht schafst musst du sie innehalb von weiteren 9 Wochen direkt nach Köln zum Bundesamt senden. Und das muss reichen. Kommt nichts bei denen an wirst du gezogen.
      Du kannst natürlcih auch schauen das wenn du T3, 4 od. 5 bist, dann wirst du nie wieder was von denen Hören, und bist raus ohne was zu machen. Wenn du T2 bist ist das schon wahrscheinlicher das du was von denen hören wirst. Wenn du T1 bist, dann wollen sie dich.
      Lache nicht über jemand der einen Schritt zurück geht, er könnte Anlauf nehmen.

      Fehlt was?
    • Also ein paar Punkte:
      1) Du solltest bei der Musterung nicht lügen. Die Ärzte sind nicht doof. Wenn Du vo Deinem Hausarzt Atteste einholst, dann solltest Du da auch dran leiden und nicht irgendwas abstruses aus dem Kopf ziehen. Wenn die das spietz kriegen, stehen da nicht unerhebliche Geldstrafen drauf.
      2) Wenn Du als Alkoholkranker (siehe mit Fahne zur Musterung gehst) abgestempelt wirst, kann es Dir passeieren, daß das in Deinem Führungszeugnis landet und dann wirst Du keinen Job mehr bekommen, der dieses Zeugnis sehen will.
      3) Wann solltest Du angeben, daß Du vorhast zu verweigern. In JEDEM Fall nach der Musterung. Bis dahin gib immer an, wenn man Dich fragt, daß Du Dich noch nicht entschieden hast. Problem, wenn Du es vorher angibst, sparst Du zwar Zeit, wirst aber dann auch so gemustert, als wenn Du zum Bund wolltest.
      4) Einberufbarkeit im Firedensfall:
      bis 23 Jahre generell
      bis 25 Jahre bei Zurückstellung
      bis 30 Jahre, wenn Du im Katastrophenschutz tätig bist und deshlab bis zum 23 Lebensjahr nicht gezogen werden konntest.
      5) Vom Wehrdienst befreit sind:
      Personen, die in einer Ehe oder Lebensgemeinschaft leben UND sich um ein Kind kümmern nüssen
      Personen, die zwei Geschwister haben, die ihren Grundwehrdienst geleistet haben.
      6) Eine Verweigerung besteht grundsätzlich aus 3 Dokumenten.
      - Der Antrag: Hier muß unbedingt der Satz draufstehen: "Hiermit verweigere ich den Kriegsdienst mit der Waffe
      unter Berufung auf Artikel 4 Absatz 3 des Grundgesetzes"
      - Die Begründung: Aus welchen Gründen Du den Dienst an der Waffe nicht leisten kannst (religiös oder ethisch) (2Seiten)
      - Der ausführliche Lebenslauf: MIt einer detaillierten Beschreibung, welche Lebensumstände Dich zu Deiner Begründung gebracht haben.

      Ralph
      Carpe Diem
    • eine anmerkung noch zur verweigerung.

      diese muss schriftlich erfolgen. und wie schon beschrieben muss du erklären was gewissen ist und warum dir dieses nicht erlaubt eine waffe zu benutzen oder menschen zu töten. dazu gibt es recht gute musterbeispiele im netz.

      diesen antrag kannst du auch direkt bei deiner musterung abgeben. ich für meinen teil bin direkt als ich musterung hatte mit meinem KDV antrag zur info gegangen und hab die gefragt wo ich den abgeben kann.

      es ist möglich das die den ablehnen wenn er ihnen zu schlecht ist, dann musst du aufgeführte punkte nochmal ausführlicher beschreiben. falls denen auch das nicht reicht wirst du mündlich vorgeladen, und spätestens hierrauf solltest du dich sehr intensiv vorbereiten.

      mfg

      ps: wenn du hilfe beim antrag brauchst, schreib mir einfach ich hab schon 5 stück geschrieben.
    • Und sag bloß nicht das du nict hinwillst weil du streng gläubig bist.
      Die fragen da alles mögliche nach wie "Ah okay. Wer ist denn ihr Pfarrer?" usw. Und die würden das sogar nachprüfen O.o;


      Naja ich hatte erst letztens die Musterung...bööööses Erlebniss O.o;

      Allein die eine Ärztin (emanzipiertes mannsweib)...herzhafter griff an die weichteile und all sowas <.<'...(von ihr kam nur der kommentar "mmmh...rasiert" O__O; )
      Nya, den Seh- und Hörtest etwas verkacken, n BMI von 14.9 und schon wurd ich zurück gestellt..mit der begründung "So jetzt haben sie ein Jahr zeit etwas zuzunehmen" O_o;

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Chibby ()

    • Wenn dich dein Hausarzt mag:

      Haselnussallergie!!!!! Meines Wissens die Garantie für T5. Weil auf fast JEDEM fertigessen vom Bund draufsteht "Kann Spuren von Haselnüssen enthalten" :D

      Wenn er dich nicht mag... machs wie mein Raidlieder bei World of Warcraft:

      Mach 2 Wochen AGA... geh zum Arzt und sag dass du gerne deine Kameraden erschießen würdest. Dann zum Psychologen... 2 Wochen in der Klinik (er meinte die hatten RICHTIG GUTES ESSEN) und dann bist draußen aus dem Verein. Aber ICH würds nicht wirklich so machen :D
      There is no 'I' in 'Team', but theres a 'We' in 'Weapon' !
      „Im Leben kommt es darauf an, Hammer oder Amboß zu sein - aber niemals das Material dazwischen.”

      Auf mehrfache Nachfrage: "JA! Ich bin größenwahnsinnig" :)
    • Moin,

      nach 13 Musterungen musste ich auch nicht mehr hin. ;)

      Was nicht so gut kommt, wenn man versucht eine fingierte Homosexualität vor zu schieben... ist einem Freund von mir passier, jedoch nicht in DE... Das ganze hatte dann zum Ergebnis, dass er in eine rein homosexulle Hunderschaft kam, was ihm als Hete dann nciht wirklich behagte. :p

      LG Stulle
      Meine Antworten und Ausführungen zu Rechtsthemen sollen ausschließlich eine allgemeine Informationssammlung sein. Es sind keine Rechtsberatungen und ich übernehme auch keine Haftung dafür. Ich möchte noch einmal darauf hinweisen: Ich bin kein Anwalt und interessiere mich nur sehr stark für die Thematik.

      Lg Stulle

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von DerStulle ()

    • ich kann nur den tipp geben einfach alles durchlaufen und am ende verweigern

      viel zeit hat es bei bekannten nicht gedauert bei der musterung ( 3 stunden)
      außerdem haste dann für den tag schulfrei

      ich selber war nur ne stunde drin da ich beim arzt war ,er meine brille genommen hat,geprüft hat und gesagt hat hat sich erledigt sie sehen ja garnichts ( 6 dioptrin)

      aussage dann von der netten dame die mir den zettel gegeben hat:

      sie sind zu nichts zu gebrauchen

      ausgemustert und glücklich

      aber kann von bekannten nur sagen
      die ärzte sind niocht doof die kennen mittlerweile alle tricks, dass mit den leiden klappt auch nicht mehr so gut
      bekannter mit brille wurde sogar t 1 gemustert
    • haselnussallergie? da brauch ich keinen lieben arzt, die hab ich^^
      und bmi 15,4:P

      bei mir war eher das problem das ich mit 6oder 7 blättern was ich denn alles wo wann abzugeben ahb irgendwie überfordert war^^

      aber jetzt passts erstmal

      bis auf "wenn man freiwilliges soziales jahr macht, aber nochnicht 18 ist, und nochnicht als zivildienst drinsteht, weil man ja nochnicht bei der musterung war, weil man ja nochnicht 18 ist...äh ja kann mann das jahr dann trotzdem als zivildienst gelten lassen?"