onlineshop

    • Ich hab in einem andren forum was gefunden, was ich komishc finde, da Sam auf seinem Shop in den Agbs das selbe stehen hat.

      Und zwar ging es darum das man nicht "Der Versand erfolgt auf die Gefahr des Kunden. " oder wie bei Sam

      " Die Versendung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Empfängers."

      schreiben dürfte weil, das mit irgendwas aus dem Bgb in konflikt geraten würde, das der Kunde sonst damit irgendwie niedergemacht würde, leider hat der jenige User seinen beitrag so editiert, das ichs nichmehr kopieren konnte, warum auch immer

      deswegen Frag ich mich jetzt, ob das in Sams shop jetzt so richtig ist oder nicht, weil ich denk mal das sam in der richtung doch eig. ahnung hat.

      lg Magnus
    • oweh vielleicht gibts wieder irgendeine änderung durch irgendeinen gerichtsentscheid...

      die grundidee dahinter ist folgende.

      wir haben nen onlineshop. das heisst, dass wir unsere pflicht erfüllt haben theoretisch, wenn wir das paket ordnungsgemäss an den zusteller übergeben hat.

      wenn der jetzt scheisse baut, hat der kunde das problem mit dem zusteller, nicht wir.

      in der praxis gibt es immer wieder fälle, wo kunden falsche adressen angeben, ihr namensschild nicht an der tür stehen haben etc. aber auch fahrer, die überfordert sind und einfach sagen, die adresse gibts nicht etc.

      wir bekommen dann 2 versionen (kunde + zustellfirma) und hocken doof in der mitte. besser ist es, wenn die 2 das direkt klären.
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