Frage zu Freiberufler

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    • Frage zu Freiberufler

      guten tach,
      ich möchte nächstes jahr ein nebengewerbe ("feuershows") anmelden aber hauptberuflich etwas anderes machen, na merke das die shows schon gut anlaufen aber für hauptberuflich is es einfach noch zu wenig...
      jetzt meine frage, wie schaut das denn aus wenn ich mich als freiberufler anmelde darf ich hauptberuflich überhaupt was anderes machen oder gibt es da nur diesen 400€ betrag?

      gruss
      sigi
      "Die Feuerkunst fasziniert,weil sie unmittelbar mit dem Menschen in Kontakt steht,vom Menschen kontrolliert wird, aber den Menschen nicht angreift"
    • Ich nehme mal an Hauptberuflich bist du in einer Firma fest angestellt.

      Da musst du mit deinem Arbeitgeber abklären ob du einen Nebenerwerb haben darfst und wie umfangreich dieser ist.
      Denn wenn du nach der Arbeit die z.B. um 16:00 endet du noch von 17:00 bis 21:00 arbeitest, kannst du auf dauer im Hauptberuf nicht mehr die volle Leistung bringen.
      Wenn du vielleicht mal im monat als Inventurhilfe arbeitest ist das nicht meldepflichtig, aber so wie es fest wird (was ja bei einer amtlichen Gewerbemeldung der Fall ist) ist es meldepflichtig.

      Ich würde mir die Zusage vom Arbeitgeber schriftlich geben lassen, denn ungenehmigte Nebentätigkeit ist ein Kündigungsgrund.

      Klär das mal mit deinem Arbeitgeber ab und frag lieber nochmal bei einem Rechtsanwalt nach, bevor du deinen Job riskierst.
      liebe alles was mit feuer zu tun hat
    • tach pyro...
      ja genau hauptberuflich bin ich in einer firma angestellt...
      das ich das nebengewerbe bei meinem chef anmelden muss is auch klar aber wie schaut das aus wenn ich mich als freiberufler anmelde? darf ich da überhaupt einen anderen vollzeitjob machen?
      "Die Feuerkunst fasziniert,weil sie unmittelbar mit dem Menschen in Kontakt steht,vom Menschen kontrolliert wird, aber den Menschen nicht angreift"
    • Die Art der nebenberuflichen Selbstständigkeit spielt keine Rolle.
      Also völlig egal ob Du gewerblich oder freiberuflich arbeitest, als Einzelunternehmer oder ob Du 'ne AG gründest...

      Art und Umfang der Arbeit, die Du nebenberuflich machst, sind auch grundsätzlich nicht eingeschränkt.
      Dein Finanzamt wird am Jahresende nur unterscheiden zwischen Einkünften aus selbstständiger Arbeit und Einkünften aus nicht-selbstständiger Arbeit.

      Einschränkungen kann Dir höchstens Dein jetziger Arbeitgeber auferlegen. Zum Beispiel, um Konkurrenz oder Leistungsverlust zu vermeiden. Das sind dann aber Abmachungen zwischen Deinem AG und Dir. Alle offiziellen Stellen interessieren sich dafür nicht.
    • tach michael,
      gibt es bei freiberufler in dem fall keine grenze was sie nebenher dazuverdienen dürfen, seh ich das richtig?
      hab immer angenommen das wenn ich als freiberufler mich anmelde das ich nicht über einen bestimmten betrag (aufs jahr gesehen) kommen darf...
      gruss sigi
      "Die Feuerkunst fasziniert,weil sie unmittelbar mit dem Menschen in Kontakt steht,vom Menschen kontrolliert wird, aber den Menschen nicht angreift"
    • Hey Sigi,

      Einkommensgrenzen hat man als Freiberufler nicht.
      Allerdings kann man nicht alle Tätigkeiten freiberuflich ausüben.
      Du darfst als Freiberufler beispielsweise keine Produkte oder Erzeugnisse verkaufen.

      Beispiel:
      Wenn Du eine Feuershow machst oder als Feuerkünstler für eine Firma arbeitest, bist Du Freiberufler.
      Wenn Du aber nach der Show noch [lexicon]Poi[/lexicon], Stäbe und Jonglierkeulen zum Verkauf anbietest, bist du gewerbetreibend.

      Wenn sowas ein- oder zweimal im Jahr vorkommt, kräht kein Hahn danach aber ab einem bestimmten Jahresumsatz werden Freiberufler gern mal unter die Lupe genommen.

      Der Unterschied zwischen Freiberufler und Gewerbetreibendem ist im Wesentlichen, dass der FB keine Gewerbesteuer zahlen muss. Die wird nämlich normalerweise ab einem bestimmten Gewinn fällig. Infos dazu bekommst Du beim Gewerbeaufsichtsamt Deiner Stadt.

      Umsatzgrenzen gibt es z.B. für die Umsatzsteuerpflicht.
      Liegt Dein Umsatz unterhalb von 17.000 EUR p. A., hast Du die Möglichkeit, auf Umsatzbesteuerung (19%) zu verzichten und musst diese dann nicht monatlich ans FA abführen. Andersrum darfst Du sie in Deinen Rechnungen dann auch nicht ausweisen.

      Es gibt auch Grenzen, die mit der Dokumentation zu tun haben. Im Normalfall wirst Du mit einer Einnahmen-Überschuss Rechnung auskommen. Die kannst Du selber machen oder von einem Steuerberater machen lassen.
      Ab einem bestimmten Umsatz kann das FA vorschreiben, dass Du Bilanzieren musst oder so...