Petroleum oder Paraffinöl? Eine ewige Diskussion...

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    • Petroleum oder Paraffinöl? Eine ewige Diskussion...

      Mich hat das mal interessiert, ob es denn einen Unterschied zwischen Petroleum und Paraffinöl gibt... ich habe ein paar Angaben gefunden:

      Brennstoff für Petroleumlampen

      hochgereinigtes Petroleum "Paraffinöl"
      Flammpunkt [°C] > 65
      Siedepunkt [°C] 180
      Aromaten [Gew. %] < 0,15
      Schwefel < 5 mg/kg
      Geruch sehr gering
      Gefahrenklasse VbF A III

      gereinigtes Petroleum
      Flammpunkt [°C] > 65
      Siedepunkt [°C] 176
      Aromaten [Gew. %] < 20
      Schwefel < 2 ppm
      Geruch mittel
      Gefahrenklasse VbF A III

      Aus Wikipedia außerdem:
      Petroleum heißt im amerikanischen Englisch Kerosene, im britischen Englisch paraffin oil.


      Paraffin bezeichntet ein Gemisch aus Alkanen (gesättigte Kohlenwasserstoffe) mit der allgemeinen Summenformel CnH2n+2. Die Zahl n liegt zwischen 20 und 30, das Molgewicht damit zwischen 275 und 400. Sogenanntes Hart-Paraffin schmilzt bei ca. 60° C, Weichparaffin bei ca. 45° C. Paraffin ist wachsartig, geruch- und geschmackslos, ungiftig, elektrisch isolierend. In Reinform ist es weiß durchscheinend. Es ist unlöslich in Wasser, aber leicht löslich in Benzin.


      Daher gehe ich davon aus, das das von uns verwendete "Paraffinöl" das gleiche ist wie gereinigtes Petroleum - das rußt halt weniger und riecht weniger als "normales" Petroleum, weil es von anderen Verunreinigungen befreit wurde...

      Außerdem habe ich einen hochinteressanten Artikel in einer Ärzte-Zeitschrift gefunden (wegen der Längenbeschränkung auf 2 Einträge verteilt...):
      [lexicon]Lampenöl[/lexicon] ist kein Paraffin Hinweise zur Deklaration dieser Petroleumdestillate
      Deutsches Ärzteblatt 93, Ausgabe 3 vom 19.01.1996, Seite A-111 / B-96 / C-96
      MEDIZIN: Diskussion

      Zu dem Beitrag von Dr. med. Wolfgang Poelchen et al. in Heft 39/1995

      Ergänzung notwendig
      Mit Interesse habe ich den genannten Artikel über Lampenöle und die entsprechenden Auswirkungen bei Vergiftung mit diesen Stoffen gelesen. Ergänzend möchte ich mitteilen, daß diese Lampenöle auch bei Zirkusdarbietungen von "Feuerschluckern" und bei ähnlichen Feuershows verwendet werden. Bei diesem Gebrauch der Lampenöle treten auch immer wieder Verletzungen und Vergiftungen durch orales Verschlucken, Inhalieren oder Aspirieren auf.
      Diese Unfälle sind nicht ganz selten und hätten durchaus in dem umfassenden Artikel erwähnt werden können.

      Dr. med. Albrecht Weber
      Arzt für Allgemeinmedizin
      Fröhlichstraße 2
      97082 Würzburg


      Fatale Folgen aufgrund falscher Therapieempfehlungen
      Auf dem 3. Arbeitstreffen der Giftinformationszentren Deutschlands am 2./3. November 1995 in Erfurt war oben genannter Artikel Anlaß für eine rege Diskussion. Dabei wurde übereinstimmend resümiert, daß in der Arbeit aus unserer Sicht sachliche Fehler und falsche Therapieempfehlungen enthalten sind.
      Da einige Therapieempfehlungen des Artikels fatale Folgen für die betroffenen Kinder haben könnten, nehmen wir nachfolgend dazu Stellung:
      1 Toxische Dosen von Kohlenwasserstoffen wurden statt in Milliliter/kg KG fälschlicherweise mehrfach in Milligramm/kg KG angegeben.
      1 Die Gefahr einer resorptiven Intoxikation wird (neben der falschen Mengenangabe) deutlich zu hoch angesetzt. Bei der akzidentellen Ingestion von ein bis zwei Schluck [lexicon]Lampenöl[/lexicon], überlicherweise bei Kleinkindern, kommt es in der Regel nicht zu resorptiver Symptomatik. Hier steht eindeutig die Pneumonitis im Vordergrund, und die Gefahr der Aspiration wird durch die primäre Giftentfernung – sprich: die Gabe von Sir. Ipecac mit anschließendem Erbrechen – nochmals deutlich erhöht.
      Fazit: Induziertes Erbrechen bei oben genannter Konstellation ist aus heutiger Sicht ein Kunstfehler.
      1 Die Gabe von Paraffinum liquidum (übrigens auch hier falsche Mengenangabe!) ist nicht nur zur Giftentfernung von Petroleum inzwischen obsolet.
      1 Auch für die Gabe von Carbo medicinalis und Glaubersalz gibt es aus klinisch-toxikologischer Sicht keine Indikation bei akzidenteller Intoxikation mit [lexicon]Lampenöl[/lexicon].
      1 Stationäre Überwachungen und gegebenenfalls Röntgenuntersuchungen sowie therapeutische Maßnahmen sollten bei allen Patienten mit Symptomen, also zum Beispiel Erbrechen oder Husten, obligat sein. Dagegen reicht bei völlig asymptomatischen Kindern die häusliche Überwachung – mit dem eindringlichen Hinweis auf entsprechende Maßnahmen bei Symptomen – sicher aus.
      Abschließend möchten wir nochmals dringend von einer Übertherapie nach akzidenteller Lampenölingestion bei klinisch unauffälligen Kindern warnen und verweisen in diesem Zusammenhang auf den Artikel "Duftpetroleum" im Buch "Vergiftungen im Kindesalter"; Hrsg. Mühlendahl, K. E. von, U. Oberdisse, R. Bunjes, S. Ritter; 3. Auflage 1995, erschienen im Ferdinand Enke Verlag, Stuttgart.


      Im Auftrag
      Dr. Matthias Brockstedt
      Dipl.-Med. Dietmar Hörster
      Beratungsstelle fürVergiftungserscheinungen und Embryonaltoxikologie
      (ITox im BBGes)
      Pulsstraße 3–7 14059 Berlin
      WACHIWI PAYTAH - dances with fire *sioux*
    • RE: Petroleum oder Paraffinöl? Eine ewige Diskussion...

      Schlußwort
      Absicht unseres Beitrages war es primär (wie auch aus dem Titel hervorgeht), darauf hinzuweisen, daß es sich bei den Lampenölen um keine Paraffine im Sinne medizinischer Terminologie handelt, sondern um toxikologisch höchst bedenkliche Petroleumdestillate. Das ergab sich aus unseren Erfahrungen, die wir mit Anfragen zur Behandlung von Ingestionsvergiftungen im Laufe der letzten Jahre gesammelt haben. Ziel sollte es sein, eine Änderung der Vorschriften zur Kennzeichnung der Lampenöle anzuregen, um verharmlosende Aufschriften zu vermeiden und auf die Gefahren ihrer Verwendung hinzuweisen. Nachdem wir das Manuskript im Juli 1994 eingereicht hatten und es Anfang September 1994 zur Veröffentlichung akzeptiert wurde, trat ebenfalls im September 1994 eine Änderung der Gefahrstoffverordnung in Kraft, die nunmehr eine einheitliche Kennzeichnung der Lampenöle vorschrieb. Da sich die verharmlosenden Aufschriften, gerade hinsichtlich des Paraffins, teilweise nicht geändert hatten, haben wir uns entschlossen, den Beitrag nach umfassender Revision dennoch zum jetzigen Zeitpunkt zu veröffentlichen. Der Abschnitt "Therapie akuter Vergiftungen" stellt im wesentlichen eine Zusammenfassung der uns zugängigen toxikologischen und notfallmedizinischen Literatur zu oralen Vergiftungen mit Petroleumdestillaten (nicht nur Lampenölen) dar. Dabei waren wir uns stets der Problematik bewußt, daß es zur Therapie von Vergiftungen mit Kohlenwasserstoffen teilweise uneinheitliche Auffassungen gibt. Das haben wir auch eingangs des oben genannten Abschnitts zu formulieren versucht. Die gabe von Paraffinum liquidum nach der Ingestion von Petroleumdestillaten stellt ein derartiges Problem dar. Sie wird nach heutiger Auffassung von vielen Therapiezentren als obsolet angesehen, wie wir dieses auch in unserem Beitrag ausgeführt haben. Andererseits wird sie insbesondere in der Literatur als Therapiemöglichkeit angeführt (1 bis 5). Dieses wollten wir der Vollständigkeit halber nicht unerwähnt lassen. Leider haben wir in diesem Kapitel bei den Dosisangaben auch nach der Revision einen Fehler übersehen. Fälschlicherweise werden die Dosierungen in mg/kg angegeben; richtig muß es ml/kg heißen. Wir bitten diesen Fehler zu entschuldigen und bedanken uns bei den aufmerksamen Lesern für diesen Hinweis.
      Der Verweis auf das induzierte Erbrechen mit Sirupus Ipecacuanhae ist, wie aus unserem Beitrag ersichtlich, ebenfalls der Literatur entnommen (6). Es wird als eine Möglichkeit der primären Giftentfernung nach Ingestion größerer Mengen von Petroleumdestillaten, natürlich unter kritischer Indikationsstellung im Hinblick auf die Aspirationsgefahr (auf die wir mehrfach verwiesen haben), angeführt. Eben diese Möglichkeit wird auch in der Neuauflage des Buches (7), welches Herr Brockstedt und Herr Hörster empfehlen, unter dem Artikel "Benzin", ebenfalls ein Petroleumdestillat, aufgeführt. Glücklicherweise ist in diese Neuauflage ein gesonderter Artikel "Duftpetroleum" aufgenommen worden, wobei wir uns der Empfehlung der Herren Brockstedt und Hörster anschließen möchten.
      Von einer Aufforderung zur Übertherapie unsererseits kann keine Rede sein, da es sich, wie bereits erwähnt, um eine Zusammenstellung therapeutischer Möglichkeiten nach oraler Aufnahme von Kohlenwasserstoffen (betrifft auch die Gabe von Carbo medicinalis und Glaubersalz) handelt. Dabei wird unserer Meinung nach auch klar deutlich, daß die Hauptgefahr der Lampenölvergiftungen in der Aspiration dieser Petroleumdestillate und der Möglichkeit der sich daraus entwickelnden Pneumonie besteht, wobei ebenfalls darauf verwiesen wird, daß diese nach Aufnahme sehr geringer Mengen (ein bis zwei Schluck) oder durch Saugen am Docht auftreten kann. Die Ingestion derart geringer Mengen verbietet eine primäre Giftentfernung aufgrund der Aspirationsgefahr, auch dieses geht aus unserem Beitrag hervor. In der Mehrzahl der Fälle verlaufen, darauf haben wir ebenfalls hingewiesen, die akzidentellen Lampenölingestionen glücklicherweise symptomlos. Trotzdem empfehlen wir bei Anfragen, im Hinblick auf Veröffentlichungen, die von lebensgefährlichen Verläufen und sogar Todesfällen im Zusammenhang mit Lampenölingestionen berichten (8 bis 12), auch in solchen Fällen eine stationäre Beobachtungszeit der Kinder von zwölf Stunden. Dieses soll kein Aufruf zur Hysterie sein, sondern absichern, daß zum Schutz des Kindes rechtzeitig therapeutisch reagiert werden kann. Ein häusliche Überwachung scheint uns das nicht in jedem Fall sicherzustellen, da in kaum einem Fall die aufgenommene Menge genau zu eruieren sein wird und deshalb sicherheitshalber von der ungünstigsten Konstellation ausgegangen werden sollte. Weiterhin muß, besonders in ländlichen Gegenden, ein erheblicher Zeitaufwand bis zur klinischen Vorstellung angenommen werden.
      Der Hinweis von Herrn Weber auf wiederholte Vergiftungen, insbesondere Aspirationen, im Rahmen artistischer Darbietungen bei sogenannten Feuerschluckern ist durchaus berechtigt. Hierbei handelt es sich ebenfalls um Petroleumdestillate. Die häufigste Komplikation als Folge der Aspiration ist auch hier die chemisch induzierte Pneumonie. Über die Gefahren oder das "Berufsrisiko" der Feuerschlucker gibt es unseres Erachtens nach ausreichend Literatur, auch mit ausführlichen Kasuistiken (13 bis 22). Da den betroffenen Personen, auch aus Erfahrung, das Risiko ihrer Darbietungen bewußt sein dürfte (es gibt zusätzlich auch die Beschreibung von Verbrennungen [23]) und auch für den "Feuerschlucker-unerfahrenen" Arzt die Vermutung naheliegen müßte, daß es sich bei den verwendeten brennbaren Substanzen um "benzinähnliche" Verbindungen handeln könnte, schien unserer Meinung nach die Problematik dieser Fälle nicht zwingend mit den Lampenölvergiftungen im Kindesalter zusammenzuhängen. Deshalb haben wir verzichtet, in unserem Beitrag expressis verbis darauf hinzuweisen.


      Literatur beim Verfasser


      Für die Verfasser:
      Dr. med. Wolfgang Poelchen
      Institut für Pharmakologie und Toxikokologie
      Universität Leipzig
      Härtelstraße 16–18
      04107 Leipzig
      WACHIWI PAYTAH - dances with fire *sioux*