Aufwandsentschädigung

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    • Aufwandsentschädigung

      Hallo Leute,
      ich habe einmal eine wichtige Frage. Ich mache schon seit 3 Jahren Shows und Auftritte, bin ein bisschen rum gekommen und habe diese Auftritte entweder immer gleich Bar bezahlt bekommen bzw. bin bei einer anderen Organisation mit aufgetreten, so wurde ich noch nie vor dieses Problem gestellt was heute aufgetreten ist. Da ich erst 17 bin habe ich das Problem, dass ich kein Gewerbe anmelden kann, jetzt meine Frage: Ein Verein bei dem ich auftrete hat eine Quittung Verlangt, damit die das bei sich richtig verbuchen können. Nun meine Frage: Kann ich einfach eine Formlose Quittung gefahrlos ausstellen, unter Welchem Namen oder brauche ich eine Aufwandsentschädigung? Wenn ja, wie muss so etwas aussehen bzw. was muss ich beachten? Ich hab echt ein kleines Problem, da ich ja nicht wie bei einem Gewerbe Rechnungen schreiben kann.

      Danke schon einmal für eure Antworten, vielleicht standen viele schon vor dem Selben Problem. Zu bemerken ist vielleicht noch dass ich in Deutschland lebe :) zwecks Gesetze.
      Jede Dummheit findet einen der Sie macht
    • also bisher stand ich noch nicht vor dem Problem.
      Ich hab allenfalls eine "Empfangsbestätigung" geschrieben.
      Also das die mir `s Geld für den auftritt bezahlt haben.
      Auch ohne Steuernummer und alles.

      Aber ein Gewerbe brauchst du als Feuerkünstler eh nicht an zu melden, solange du nicht mit den Artikeln handeln möchtest.
      Da zahlst du nur unnötig Steuern.
      Frag am besten mal bei eurem Finanzamt, wie du dass am besten machst.
      Auch wenn du 17 bist, kannst du vieles tun. du bräuchtest halt nur die Unterschrift deiner Eltern, dass du das entsprechende Gründen willst.
      Mein Partner und ich wollen z.B. eine GbR gründen. (Gesellschaft bürgerlichen Rechts)
      Bist du alleine oder seit ihr eine Gruppe?
      Wenn du dann mehr info`s zur GbR brauchst, hilft dir auch `s Finanzamt.
      "Es ist die Zeit für den Krieg und eine Zeit für den Frieden."
      [Prediger 3,8]
    • Lösungsansatz

      Erstmal danke für deinen Post, wie sah denn bei dir die Empfangsbestätigung aus, also hattest du da irgend eine Äußere Form oder hast du einen simplen Quittungsblock genommen?

      ICh habe zwar schon einen Partner, nur mache ich auch ziemlich viele Dinge nebenbei, von daher wäre eine GbR nicht so richtig sinnvoll. Warum willst du eine GbR gründen, bringt dir das vorteile bei irgend etwas? :kopfkratz:
      Jede Dummheit findet einen der Sie macht
    • Ja, für die Empfangsbestätigung hab ich nen handelsüblichen (wie man ihn überall bekommt) Quittungsblock benutzt.
      da muss keine steuernr. druff, nix.

      die GbR bietet dir in so weit Vorteile, dass du dann eine Steuernummer hast.
      solange du unter einem bestimmten Betrag bleibst (ich glaube das waren 17.500Euro im jahr), muss die GbR auch keine Steuern zahlen. ABER du kannst Verträge und Quittungen mit Steuernummer ausstellen.
      d.h. das finanzamt hat keine Chance dich an Arsch zu kriegen.
      Den bei größeren Auftritten (wie jetzt einer bei Essen Original für uns vor der Tür steht), bin ich mir nicht so sicher, ob wir da nicht auffallen. Denn in der Menge unterschlagen wir dem Finanzamt bestimmt viel.
      Außerdem kannst du dann alle Sachen die du für die Feuerkunst kaufst ( und alles andere was nötig ist um das zu betreiben) über die Steuern der GbR absetzen.
      d.h. wenn du bei Sam für 2.000 Euro einkaufst, kannst du das mit in die Steuererklärung der GbR setzen und selbst WENN du dann über den Steuerfreien betrag kommen solltest, kannst du durch diese ausgaben, die notwendig für das betreiben der Feuerkunst sind, die zu zahlenden Steuern senken.
      Im Grunde ist die GbR für mich aber nur eine Möglichkeit offiziell Geld für unsere Auftritte zu nehmen ohne direkt irgendwelche Steuern zahlen zu müssen.
      "Es ist die Zeit für den Krieg und eine Zeit für den Frieden."
      [Prediger 3,8]
    • Diese Quittung ist für Vereine überaus wichtig, da sämtliche ausgaben begründet sein sollen, also sie müssen mit Einnahmen und Ausgaben auf den genauen Kassenstand kommen, sonnst gibts ärger von den Kassenprüfern, denn das soll verhinden, das Gelder einfach irgendwo untertauchen oder jemand es einsteckt und deine Unterschrift ist die bestätigung das es abgegeben wurde, da ein Verein eigentlich ja keine Steuern zahlen muss, da er ja nicht kommerziel ist, wirt dir das Finanzamt da auch kaum reinschauen. Also wie gesagt, ist es nur dazu da, um dem Geldausgeber intern im Verein zu entlasten.
      :hothead:BURNBRIGHT:hothead:
    • Quittungsblock

      Hi,
      also das mit den Quittungen hört sich gut an, da der Auftritt für einen Verein ist wird das schon mal denke ich passen. Das mit der GBR wäre wirklich zu überlegen, fraglich allerdings wirklich das mit den Künstlern und der Steuer, davon hab ich auch schon mal gehört aber nie was gelesen?

      Haben wir einen Gebildeten Wirtschaftler unter uns der uns aufklären kann ;)?
      Jede Dummheit findet einen der Sie macht
    • das mit den Künstlern ist ne relative Sache.

      Wenn du dem Finanzamt nachweisen kannst, dass du es als liebhaberei machst, dann bist du von der Steuer befreit. aber das weis erstmal nach, wenn du mehr Gage bekommst als die Show selber kostet.
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      [Prediger 3,8]
    • Also, ich glänze mal mit dem Wissen, daß ich bisher so aus meinem Gewerbe und meinem Job als Angestellter angesammelt habe.
      Grundsätzlich kann jeder , ob Gewerbe oder nicht, in einem gewissen Rahmen Quittungen ausstellen (so ein vorgedrucktes Quittungsblöckchen halt). Diese sind dann als Gewinn in den nächsten Lohnsteuerjahresausgleich einzutragen. Sollte dies nicht erfolgen, so wäre dies Steuerhinterziehung. Deine Aufwände kannst Du jetzt entsprechend gegenrechnen. Mit diesen Aufwänden kannst Du dann den Betrag, den Du versteuern müßtest entsprechend verringern (muß trotzdem beides angegeben werden). Wenn Du über einen Zeitraum (meist 3-5 Jahre) nur Verluste einfährst (also mit dem Feuerspielen Deine reguläre Steuerlast nur zu drücken versuchst), kann es Dir passieren, daß das Finanzamt das ganze als Liebhaberei in der Steuererklärung ablehnt. Dann kann es Dir sogar passieren, daß Du entsprechende Nachforderungen ins Haus bekommst.
      Ach ja, vielleicht noch an alle Ebayer. Wer Sachen regelmäßig bei Ebay verkauft (je nach Gericht, 15-50 Auktionen pro Monat, neue Ware oder gleiche Artikel) der gilt als Gwerbetreibender und muß das beim Finanzamt angeben und entsprechende AGBs in seinen Auktionen hinterlegen...
      my own two cents
      Ralph
      Carpe Diem
    • Original von djnasa
      .... Diese sind dann als Gewinn in den nächsten Lohnsteuerjahresausgleich einzutragen. Sollte dies nicht erfolgen, so wäre dies Steuerhinterziehung. Deine Aufwände kannst Du jetzt entsprechend gegenrechnen. ...


      und wenn ich noch nie ne steuererklärung gemacht habe und auch in zukunft eigentlich nicht vorhabe, eine zu schreiben?

      danke abba schon mal bis hierher ;)



      :flower: :flower: :flower:
    • solang du es nicht übertreibst, denke ich, dass es niemanden stört, wenn du die kleinen Beträge nicht angibst.

      Ich hab, wie schon gesagt, auch die normalen Quittungen ausgestellt, nicht angegeben und mir hat noch keiner was nachgesagt.
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      [Prediger 3,8]
    • @Lupus
      Naja, finanzamtetechnisch interessiert das schon. Gibst Du es nicht an, ist es halt Steuerhinterziehung. Der gesetzestext besagt nun "in einem erheblichen Ausmaß" kann bis zu 5 Jahre Freiheitsstrafe erhalten. Was nun ein erhebliches Ausmaß ist, kann ich leider nicht genau sagen.
      Allerdings hat das Finanzamat die Chance quer zu prüfen, d.h. es wird bei einem Steuerzahler (Deinem Auftraggeber) eine Buchprüfung durchgeführt. Dann kann es sein, daß die auf Deine Quittung stoßen und dann quer checken, ob denn diese Quittung in Deiner Steuererklärung angegeben ist. Hast Du keine Steuererklärung gemacht, können Sie Dich dann dazu zwingen eine zu machen, bzw je nachdem wie lange das her ist, auch als Versuch der Hinterziehung werten.
      Grundsätzlich sind alle Einkünfte aus selbstständiger und nicht selbstständiger Arbeit in der Steuererklärung anzugeben.
      Soweit zu meinem bescheidenen Wissen
      Carpe Diem
    • Original von Lupus
      solang du es nicht übertreibst, denke ich, dass es niemanden stört, wenn du die kleinen Beträge nicht angibst.
      Ich hab, wie schon gesagt, auch die normalen Quittungen ausgestellt, nicht angegeben und mir hat noch keiner was nachgesagt.


      damit wäre ich sehr vorsichtig. wenn die prüfen, dann richtig, alle jahre, die noch nicht verjährt sind.

      und mir ist es schon 2 x vorgekommen, dass so eine querprüfung vorkam. ein großer kunde von mir wurde geprüft und da haben sie stichprobenmässig geprüft, was ich mit den einnahmen gemacht habe.
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    • Antworten

      Okay, viele Antworten auf meine Fragen.
      Ich werde auch über eine Gründung nachdenken und vorerst ebenfalls auf die "Quittungen"-Lösung vertrauen, da momentan noch nichts von einer Messe o.ä. ins Hause steht.

      Danke erst mal für eure Beiträge, echt gut dass hier viele aktiv sind :)
      Jede Dummheit findet einen der Sie macht
    • Gewerbeanmeldung

      Dass Künstler generell kein Gewerbe anmelden müssen ist so leider nicht richtig. Ich musste es selber erfahren.
      Wir Feuerkünstler gelten als Artisten/Turner und denen wird finanztechnisch der eigenkreative Anteil abgesprochen. Für die KSK gilt man als Freiberufler, das Finanzamt dagegen erkennt es nicht an...
      Nachzulesen auch im "Freiberufler-Atlas" von Martin Massow (ISBN 978-3-548-36915-0).

      Die unnötigen Steuern fallen trotz Gewerbeanmeldung nicht an, denn solange man unter einer gewissen Umsatzgrenze bleibt, ist man (genau wie der Freiberufler) nur zu einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung verpflichtet, die für die Nebengewerbler wie mich einfach an die normale Einkommensteuer-Erklärung angelegt wird.