Mwst 7 oder 16 % (Übertrag)

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    • Mwst 7 oder 16 % (Übertrag)

      08. 12. 2004 15:40:48

      sam


      Mwst 7 oder 16 %

      mwst. kann entweder mit 7 oder 16 % erhoben werden. besser für den priv. oder städtischen kunden und damit für uns ist natürlich 7 %. 16 % stört agenturen etc. nicht.

      hier auch wieder von stefan kuntz, kauft euch das buch, es ist einfach genial für uns!

      Reduzierter Mehrwertsteuersatz auch für Solisten Durch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 23.10.2003 (AZ C-109/02) müssen auch Solisten, die für einen Veranstalter auftreten und nicht nur selbst Veranstalter sind, ihre Umsätze mit dem reduzierten Mehrwertsteuersatz von 7 % versteuern (es sei denn, sie wären befreit).
      Reduzierter Mehrwertsteuersatz auch für alle Kleinkünstler und Artisten, die bisher als gewerblich eingestuft wurden und 16 % MWSt abführen mussten. Dasselbe Urteil ist auch auf alle Kleinkünstler und Artisten anzuwenden. Also nur noch 7 % MWSt. Ob die Gewerbesteuerpflicht dann noch aufrecht erhalten wird, muss wahrscheinlich noch mal vor dem EUGH durchgefochten werden. Möglicherweise ist dieser Streit aber auch überflüssig, weil ab dem nächsten Jahr wohl Änderungen durch die "Gemeindewirtschaftssteuer" erfolgen.

      Übersicht aller (wichtigen?) Änderungen unter kuenstlerrat.de/



      #2 16. 12. 2004 13:33:21

      Tobi


      Re: Mwst 7 oder 16 %

      Hi,

      mir is der doofe Fall passiert, dass ich aus Versehen nen Vertrag von ner Agetnur mit 16% durchgeführt hab obwohl ich unter die Kleinunternehmerregelung falle.
      Sam, du hattest erwähnt, dass man dann gezwungen wird für 5 Jahre immer 16% zu verlangen. Hat jemand Tipps? sonst müsst ich ja ALLE meine REchnugngen von diesem jahr umschreiben!!!

      Ab 2005 werd ich wegen vielen Ausgaben (eigentlich fürs Studium, usw, aber hoffe es geht fürs Gewerbe durch) auch 7% verlangen. Ab dann stell ich meine Rechnungen eh immer mit 7%.



      #3 19. 12. 2004 01:06:27

      sam


      Re: Mwst 7 oder 16 %

      hmmm, soweit ich weiss, ist das jetzt so. Aber ich denke es gibt mehrer lösungsansätze:

      - vertrag mit agentur jetzt noch ändern wenn möglich und zur not auf 16 % verzichten
      - finanzamt anrufen und nachfragen, meistens sind die entgegen ihrem ruf sehr nett, bei mir wars bisher zu
      - ignorieren und darauf hoffen, dass die agentur nicht geprüft wird. bzw wenn, dass du nicht gegengeprüft wirst. (und hoffen das niemand vom finanzamt hier liest ;)

      bis zum 29.12! SAM


      #4 24. 11. 2005 01:32:29

      Ecki


      Re: Mwst 7 oder 16 %

      und weil ich erst mit dem finanzamt tefloniert habe hier noch was zu den 5 jahren, auf die manIn denn dann festgelegt wird:

      die festlegung gilt wohl nur für die ersten fünf jahre, danach kann man dann jährlich wechseln. sagt zumindest "mein" finanzbeamter...

      grüße von dr alb ra,
      ecki
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