22. 02. 2005 13:02:09
werner
Einstieg ins "nebenberufliche" Künstlerdasein
Hallo erstmal an alle hier im Forum,
(hi SAM ja ich habs geschafft mir die Zeit zu nehmen und zu posten)
ich hab mit einem Kumpel eine kleine Feuershow und würde für diese nun gerne mal Geld verlangen - soweit so gut.
Nun stellt sich mir die Frage wie ich das am klügsten angehe und da gibts hier ja wohl etliche Profis die vielleicht einen Tipp übrig haben.
Also ich hab schon beim Finanzamt angefragt wegen "freier Künstler" und das scheint mit Einkommenssteuererklärungstechnisch (was für ein Wort) das einfachste!? Wenn ich den im FA richtig verstanden habe, brauch ich da nur die Anlage GSE und die EÜR. Die sind ja einfach auszufüllen (hahaha wie witzig). Was er mir nicht sagen konnte, ist ob ich dann auch richtig Werbung machen darf? Ausserdem hat er erwähnt, dass wenn das Ganze nach 2-3 Jahren, wegen fehlender Einnahmen als Liebhaberei eingestuft wird, man die ganzen Summe der steuerlich geltend gemachten Dinge, zurückzahlen muss.
Die zweite Variante wäre ein Gewerbe anzumelden, aber da scheinen mir, die Einkomenssteuererklärungsanlagen reichlich vielfältig und undurchsichtig. Nun meine Steuerberaterin hat gemeint, wenn sie die Steuer für mich machen soll wenn ich als Kleinunternehmer mit Ust Befreiung laufe kostet sie mich so 450 Euronen - hilfe wie soll ich dass denn einnehmen.
Hab in den anderem Thread schon gelesen dass sich die Kleinunternehmerregelung eigentlich nur rentiert wenn mann überwiegend für Firmen auftritt - korrekt?
Vielleicht hat ja mal jemand Lust mir zu verklickern wie er/sie so eingestiegen ist, welche Anlagen man bei der Steuererklärung nun wirklich dranhängen muss usw.
Würde mich über Antwort freuen,
ciao Werner
Beitrag geändert von werner (23. 02. 2005 11:38:36)
#2 23. 02. 2005 00:45:06
sam
Re: Einstieg ins "nebenberufliche" Künstlerdasein
hallo werner,
schön dich hier mal zu lesen!
also ich fang einfach mal an - ergänzt und berichtigt mich, malu zb macht da auch grad n seminar drüber und kennt sich langsam aus!
prinzipiell gibt es 2 möglichkeiten feuershows zu machen: freiberuflich oder gewerblich. in deinem fall finde ich freiberuflich vollkommen ausreichend.
du darfst dann selbstverständlich werbung machen uns material kaufen usw. das ist dann als selbständiger deine sache wie du geld ausgibst. für die einkommenssteuer brauchste zusätzlich das GSE formular. ist aber easy. seit dem jahr gibt es einen einheitlichen vordruck vom finanzamt da kommen die einnahmen und ausgaben (untergliedert in rubriken zb. material, büro, werbung etc) rein.
was anderes ist die sache mit der mehrwertsteuer bzw umsatzsteuer (ist ein und dasselbe als verbraucher sagt man mehrwertsteuer als einnahmen umsatzsteuer). es gibt die möglichkeit der kleinunternehmerregelung, soweit der Umsatz (also alle einnahmen, nicht zu verwechseln mit gewinn = einnahmen - ausgaben) im letzten jahr nicht über 32000 dm also jetzt ca 17000 € war bzw. in dem jahr nicht mit mehr als 50000 € gerechnet wird. wichtig ist dann, dass man immer draufschreibt, dass keine mehrwertsteuer erhoben wird, da kleinunternehmer (auch nicht bei fremdverträgen von agenturen etc.). vorteil ist, dass zb private oder städtische kunden oder vereine "nur" die gage ohne mwst zahlen müssen. nachteil ist, dass die bezahlte umsatzsteuer (zb wenn du hier im shop irgendwas kaufst, zahlst du 16 % mwst in den preisen drin) nicht angerechnet werden kann. anders rum, wenn man die umsatzsteuer erhebt, obwohl man mit dem umsatz unter 17000€ ist, kann man die ganze mehrwertsteuer, die man so zahlt (shops, Flyer, homepage etc.) abziehen. insgesamt ist es mehraufwand und rechnet sich dann, wenn man viel für gewerbliche leute erbeitet zb agenturen, firmen etc.
hoffe das erklärts einigermassen
ps: die sache mit der steuerberaterung, naja. ich habs 1x gemacht und dann gesehen wies läuft, es gibt super programme dafür für 30-40 euro WISO zb, die führen dich recht gut durch.
#3 23. 02. 2005 11:34:19
werner
Re: Einstieg ins "nebenberufliche" Künstlerdasein
Verständnissfrage:
Hi SAM,
wenn ich das richtig verstehe würde ich als freiberuflicher Künstler (sofern das FA mir die Anerkennung gibt), trotzdem dazu schreiben "Ust Befreiung als Kleinunternehmer nach UstG § 19 (1)" ?
Ciao Werner
#4 23. 02. 2005 16:26:26
sam
Re: Einstieg ins "nebenberufliche" Künstlerdasein
JOOOO!!!
#5 19. 03. 2006 21:36:02
consco
junior member
Ort: Schwarzenbach/Saale
Registriert: 19. 03. 2006
Beiträge: 3
IP: 83.236.64.232
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Re: Einstieg ins "nebenberufliche" Künstlerdasein
Hallo, das ist ja sehr interessant hier!
Ich jongliere und trete ab und zu auf, seit diesem Jahr verlange ich auch Gage.
Ich lebe in Bayern. Das ganze ist auch nur nebenberuflich, genau wie die Workshops, die ich anbiete in Jonglage und Einradfahren.
Habe das dem FA gemeldet, als künstlerische Tätigkeit deklariert. Habe nix mehr von denen gehört seit dem.
Und sooo viele Auftritte habe ich auch nicht, mehr in der Faschingszeit.
Gibts in meinem Fall noch was außer dem hier beschriebenen, was ich wissen sollte?
Schönen Dank auch!
werner
Einstieg ins "nebenberufliche" Künstlerdasein
Hallo erstmal an alle hier im Forum,
(hi SAM ja ich habs geschafft mir die Zeit zu nehmen und zu posten)
ich hab mit einem Kumpel eine kleine Feuershow und würde für diese nun gerne mal Geld verlangen - soweit so gut.
Nun stellt sich mir die Frage wie ich das am klügsten angehe und da gibts hier ja wohl etliche Profis die vielleicht einen Tipp übrig haben.
Also ich hab schon beim Finanzamt angefragt wegen "freier Künstler" und das scheint mit Einkommenssteuererklärungstechnisch (was für ein Wort) das einfachste!? Wenn ich den im FA richtig verstanden habe, brauch ich da nur die Anlage GSE und die EÜR. Die sind ja einfach auszufüllen (hahaha wie witzig). Was er mir nicht sagen konnte, ist ob ich dann auch richtig Werbung machen darf? Ausserdem hat er erwähnt, dass wenn das Ganze nach 2-3 Jahren, wegen fehlender Einnahmen als Liebhaberei eingestuft wird, man die ganzen Summe der steuerlich geltend gemachten Dinge, zurückzahlen muss.
Die zweite Variante wäre ein Gewerbe anzumelden, aber da scheinen mir, die Einkomenssteuererklärungsanlagen reichlich vielfältig und undurchsichtig. Nun meine Steuerberaterin hat gemeint, wenn sie die Steuer für mich machen soll wenn ich als Kleinunternehmer mit Ust Befreiung laufe kostet sie mich so 450 Euronen - hilfe wie soll ich dass denn einnehmen.
Hab in den anderem Thread schon gelesen dass sich die Kleinunternehmerregelung eigentlich nur rentiert wenn mann überwiegend für Firmen auftritt - korrekt?
Vielleicht hat ja mal jemand Lust mir zu verklickern wie er/sie so eingestiegen ist, welche Anlagen man bei der Steuererklärung nun wirklich dranhängen muss usw.
Würde mich über Antwort freuen,
ciao Werner
Beitrag geändert von werner (23. 02. 2005 11:38:36)
#2 23. 02. 2005 00:45:06
sam
Re: Einstieg ins "nebenberufliche" Künstlerdasein
hallo werner,
schön dich hier mal zu lesen!
also ich fang einfach mal an - ergänzt und berichtigt mich, malu zb macht da auch grad n seminar drüber und kennt sich langsam aus!
prinzipiell gibt es 2 möglichkeiten feuershows zu machen: freiberuflich oder gewerblich. in deinem fall finde ich freiberuflich vollkommen ausreichend.
du darfst dann selbstverständlich werbung machen uns material kaufen usw. das ist dann als selbständiger deine sache wie du geld ausgibst. für die einkommenssteuer brauchste zusätzlich das GSE formular. ist aber easy. seit dem jahr gibt es einen einheitlichen vordruck vom finanzamt da kommen die einnahmen und ausgaben (untergliedert in rubriken zb. material, büro, werbung etc) rein.
was anderes ist die sache mit der mehrwertsteuer bzw umsatzsteuer (ist ein und dasselbe als verbraucher sagt man mehrwertsteuer als einnahmen umsatzsteuer). es gibt die möglichkeit der kleinunternehmerregelung, soweit der Umsatz (also alle einnahmen, nicht zu verwechseln mit gewinn = einnahmen - ausgaben) im letzten jahr nicht über 32000 dm also jetzt ca 17000 € war bzw. in dem jahr nicht mit mehr als 50000 € gerechnet wird. wichtig ist dann, dass man immer draufschreibt, dass keine mehrwertsteuer erhoben wird, da kleinunternehmer (auch nicht bei fremdverträgen von agenturen etc.). vorteil ist, dass zb private oder städtische kunden oder vereine "nur" die gage ohne mwst zahlen müssen. nachteil ist, dass die bezahlte umsatzsteuer (zb wenn du hier im shop irgendwas kaufst, zahlst du 16 % mwst in den preisen drin) nicht angerechnet werden kann. anders rum, wenn man die umsatzsteuer erhebt, obwohl man mit dem umsatz unter 17000€ ist, kann man die ganze mehrwertsteuer, die man so zahlt (shops, Flyer, homepage etc.) abziehen. insgesamt ist es mehraufwand und rechnet sich dann, wenn man viel für gewerbliche leute erbeitet zb agenturen, firmen etc.
hoffe das erklärts einigermassen
ps: die sache mit der steuerberaterung, naja. ich habs 1x gemacht und dann gesehen wies läuft, es gibt super programme dafür für 30-40 euro WISO zb, die führen dich recht gut durch.
#3 23. 02. 2005 11:34:19
werner
Re: Einstieg ins "nebenberufliche" Künstlerdasein
Verständnissfrage:
Hi SAM,
wenn ich das richtig verstehe würde ich als freiberuflicher Künstler (sofern das FA mir die Anerkennung gibt), trotzdem dazu schreiben "Ust Befreiung als Kleinunternehmer nach UstG § 19 (1)" ?
Ciao Werner
#4 23. 02. 2005 16:26:26
sam
Re: Einstieg ins "nebenberufliche" Künstlerdasein
JOOOO!!!
#5 19. 03. 2006 21:36:02
consco
junior member
Ort: Schwarzenbach/Saale
Registriert: 19. 03. 2006
Beiträge: 3
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Re: Einstieg ins "nebenberufliche" Künstlerdasein
Hallo, das ist ja sehr interessant hier!
Ich jongliere und trete ab und zu auf, seit diesem Jahr verlange ich auch Gage.
Ich lebe in Bayern. Das ganze ist auch nur nebenberuflich, genau wie die Workshops, die ich anbiete in Jonglage und Einradfahren.
Habe das dem FA gemeldet, als künstlerische Tätigkeit deklariert. Habe nix mehr von denen gehört seit dem.
Und sooo viele Auftritte habe ich auch nicht, mehr in der Faschingszeit.
Gibts in meinem Fall noch was außer dem hier beschriebenen, was ich wissen sollte?
Schönen Dank auch!
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