Hallo Feuervogel,
Auftritte sind künstlerische Handlungen. Dafür brauchst du kein Gewerbe / Kleingewerbe anmelden. Ein Gewerbe anmelden musst du, sobald du etwas physisches verkaufst. Wenn du Feuershows anbietest so fällt das unter die Regelungen für Freiberufler.
Mein Kenntnisstand ist schon ein wenig älter, aber da dürfte sich jetzt nicht allzuviel geändert haben:
Du gehst zum Finanzamt, und gibst dort deine Freiberufliche Tätigkeit an. Sofern noch nicht vorhanden bekommst du dort eine Steuernummer.
Alle Einnahmen und Ausgaben gibst du zusammen mit der Lohnsteuererklärung ab. Dafür reicht eine simple Einnahmen-Überschuss-Rechnung (denke mal nicht das du gleich in die Bilanzgrenzen reinrutscht

)
Bye
Mathias
Nachtrag: Um der Frage vorzubeugen: Mehrwertsteuerpflichtig wirst du erst ab bestimmten Umsatzgrenzen (vereinfacht gesagt ab 17.500 Euro Umsatz/Jahr. Gewerbesteuer und Körperschaftsteuer fallen logischer weise nicht an, da kein Gewerbe.
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