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Freitag, 26. November 2010, 19:07

Diskussionthread zum Artikel "Das gefärliche Halbwissen zum Urheberrecht"

Hallo ihr Lieben,

da ich aktuell an einem umfangreichen Artikel zum Thema "Das gefärliche Halbwissen zum Urheberrecht" schreibe steht Euch hier die Möglichkeit bereit, Kommentare, Fragen oder Kritik zu diesem Artikel abgeben/stellen zu können.



Ich bin über jedwedes Feedback sehr dankbar!

Lg Stulle
Meine Antworten und Ausführungen zu Rechtsthemen sollen ausschließlich eine allgemeine Informationssammlung sein. Es sind keine Rechtsberatungen und ich übernehme auch keine Haftung dafür. Ich möchte noch einmal darauf hinweisen: Ich bin kein Anwalt und interessiere mich nur sehr stark für die Thematik.

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Freitag, 26. November 2010, 19:39

Gibt es denn auch einen Link oder so zum Artikel damit wir wissen was wir kritisieren sollen? =)
Das Wichtigste ist, dass das Feuer nicht ausgeht!

@_V hat euch lieb!
:grinser2:

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Samstag, 27. November 2010, 01:01

AVB war mal so lieb und hat editiert... Der Link ist nun drin.

Und die ersten Stunden Arbeit auch. ;) Viele Gesetze noch mal quer gelesen und versucht einige Sachverhalte darzustellen ohne dabei ins Rechtsdeutsch abzugeliten.

Lg Stulle
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Samstag, 27. November 2010, 07:18

Und wie seiht es mit Bildern (Foto`S) aus?
a.) Ich mache einen Auftritt und werde Fotographiert und das Bild wird vom Fotograph verwendet (ohne meine Wissen/Zustimmung?
b.) Ich mache einen Auftritt werde Fotographiert, es ist Publikum mit drauf und ich stelle es auf meine Home Page?
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Samstag, 27. November 2010, 08:33

Ich mache einen Auftritt und werde Fotographiert und das Bild wird vom Fotograph verwendet (ohne meine Wissen/Zustimmung?


soviel ich weiß, hast du dich ja dann selbst der öffentlichkeit gezeigt als künstler und wird man dadurch nicht zu einer person der öffentlichen interesse? und das erlaubt einem fotograph, mit einem foto von dir zu arbeiten. denk mal an all die vielen fotos in zeitungen, klatschblättern etc.

Ich mache einen Auftritt werde Fotographiert, es ist Publikum mit drauf und ich stelle es auf meine Home Page?


soviel ich weiß, ist es ok, wenn eine bestimmte menge an menschen drauf sind, so dass man ja niemand einzelnen fotografiert hat, sondern eine masse.
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Samstag, 27. November 2010, 08:46

Zum letzteren meine ich gelesen / gehört zu haben, dass wenn mehr als 5 Leute auf einem Foto zu sehen sind, ist es eine 'masse' und du darfst das Foto verwenden.
FLASCHE!

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Samstag, 27. November 2010, 09:14

Nun, das deckt sich so ungefähr damit was ich denke. Aber ist das nun "nur" gefährliches Halbwissen?

Und was ist, wenn ein Zuschauer sich auf ein Bild erkennt und möchte, das es von der Home Page entfernt wird? Hat er das Recht darauf?
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Samstag, 27. November 2010, 09:22

Und wie seiht es mit Bildern (Foto`S) aus?
a.) Ich mache einen Auftritt und werde Fotographiert und das Bild wird vom Fotograph verwendet (ohne meine Wissen/Zustimmung?
Kommt auf den Auftritt an. Ist ein Auftritt im öffentlichen Rahmen, klärst du das mit dem Veranstalter vertraglich ab, wer von dir Fotos und zu welchem Verwendungszweck macht. Das ein paar Helden evtl. ihre Kamerahandy zücken und damit was schiesen lässt sich heutzutage kaum vermeiden, aber so wie ich dich verstanden habe geht deine Sorge ja um professionelle Fotografen, die die Bilder bearbeiten und weiterverwenden. Wenn du mit dem Veranstalter abklärtst (vertraglich abswicherst) wozu welche Bilder von dir verwendet werden dürfen, dann ist dieser dafür verantworlich, dass alle von ihm zugelassen Fotographen sich daran halten. Ansosnten ist es haftbar.
Wenn es ein privater Auftritt ist, gilt prinzipiel das gleiche, sollte es eine vertragliche Basis geben. Falls nicht kannst du ja VOR deiner Show eine kurze Ansage machen und erwähnen, zu welchem Zweck Fotos gemacht werden dürfen und was mit dir abgesprochen werden muss.

Zum letzteren meine ich gelesen / gehört zu haben, dass wenn mehr als 5 Leute auf einem Foto zu sehen sind, ist es eine 'masse' und du darfst das Foto verwenden.
Joa, das stimmt so grob schon, was eben wichtig ist, ist dass keine einzelne Person im Vordergrund steht. Die "Masse" sollte aalso grob zu gleichen Teilen auf dem Bild vertreten sein. Ansonsten muss von den Vordergrundleuten Erlaubnis eingeholt werden, diese Bilder zu verwenden. Aber in unserem Fall hier, wäre ja eh der Künstler im Vordergrund.
Und auch hier kann man sich vertraglich absichern in dem man dem Veranstalter mitteilt, dass man für eigene Werbezwecke einen Fotografen mitbringt und diese Bilder veröffentlich werden. Genauso kann man das vor Auftritt schnell anmerken, meist hat eh niemand was dagegen, aber so gibt man den Leuten eine Chance sich drauf einzustellen. Und sollte sich keiner am Abend der Show beschweren, NACHDEM du sie darauf aufmerksam gemacht hast, verfällt das auch. Wichtig ist nur, dass du solche Ansagen laut und öffentlich machst, nicht das einer behaupten kann er hätte das nicht gehört etc.

Ich war über Jahre Fotograf für ne Internetplattform und hatte daher solche Diskussionen zu genüge :D.
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Samstag, 27. November 2010, 12:01

Mich selber störrt es nicht, wenn ein Foto von mir verwendet wird, schön ist, wenn halt mein Name dann mit bei steht.

OK, das mit der Gruppe ist soweit klar, aber wie ist es, wenn man jemanden vom Publikum für eine Aktion mit raus holt? Dann ist diese Person ja mit im Vordergrund. Ist dieser Helfer in dem Moment auch eine Person des öffentlichen Intresse?
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Samstag, 27. November 2010, 12:53

aber wie ist es, wenn man jemanden vom Publikum für eine Aktion mit raus holt? Dann ist diese Person ja mit im Vordergrund. Ist dieser Helfer in dem Moment auch eine Person des öffentlichen Intresse?


ich würde sagen ja!
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Samstag, 27. November 2010, 15:04

Hallo,

generell ist es bei Auftritten so, dass Fotos auch im professionellen Rahmen erlaubt sind, wenn nicht eine einzelne Person fotographiert wird, sondern z.B. auch das Publikum zu sehen ist.

Das geht aus folgenden Paragraphen aus dem Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie hervor.

Hierbei sind zwei Paragraphen entscheidend.

"§ 22 KunstUrhG
Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, daß er sich abbilden ließ, eine Entlohnung erhielt. Nach dem Tode des Abgebildeten bedarf es bis zum Ablaufe von 10 Jahren der Einwilligung der Angehörigen des Abgebildeten. Angehörige im Sinne dieses Gesetzes sind der überlebende Ehegatte oder Lebenspartner und die Kinder des Abgebildeten und, wenn weder ein Ehegatte oder Lebenspartner noch Kinder vorhanden sind, die Eltern des Abgebildeten."

"§ 23 KunstUrhG
(1) Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden:

  1. Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte;
  2. Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen;
  3. Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben;
  4. Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient.

(2) Die Befugnis erstreckt sich jedoch nicht auf eine Verbreitung und Schaustellung, durch die ein berechtigtes Interesse des Abgebildeten oder, falls dieser verstorben ist, seiner Angehörigen verletzt wird."

Der wichtige Fakt hierbei ist also der Auftritt im Öffentlichen Raum. Hierbei gilt eine der Ausnahmen nach § 23 KunstUrhG; nämlich §23 Abs1. 3.

Bilder, die im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung, wie z.B. einem Vollksfest, einer Demonstration, Faschingsumzügen oder ähnlichen Vörgängen erstellt werden, bedürfen keiner Genehmigung, wenn hierbei eine Menschenmenge vorhanden ist. Leider ist der Begriff sehr ungünstig gewählt, da Menschenmenge nicht genau beschrieben ist. Einene genaue Zahl an Personen, die mindestens auf dem Bild vorhanden sein müssen, wird also definiert. Zusätzlich ist es wichtig, dass nicht nur eine Menschenmenge bei der Veranstaltung vorhanden ist, sonder explizit eine Menschenmenge auf dem Bild zu sehen sein muss. Hierbei darf aus meiner Sicht und interpretation des Gesetzestexts jedoch sehr wohl der Fokus auf einer einzelnen Person liegen.

Ich werde die Frage samt Antwort auch in dem anderen Thread einbinden. Dann ist es schön zentral.

Lg Stulle
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Samstag, 27. November 2010, 23:24

Hi!

Erstmal Danke für den Artikel, es ist wirklich toll, dass Du uns das so herausgearbeitet hast, die ganze Mühe!

Ich hätte da eine Frage zu meinem persönlichen gefährlichen Halbwissen betreffs Musikurheberrechte (oder sollte ich die lieber bei einem GEMA-bezogenen Thread stellen?)

Mein Halbwissen lautet dahingehend, dass ab einem gewissen zeitlichen Rahmen nach dem Tod (20 Jahre?) die Musik eines Künstlers zu 'freier' Musik wird.

Wenn ich jetzt also beschließen sollte, zu Smetanas 'Moldau' auftreten zu wollen - ist es dann von Belang, wer das Lied eingespielt hat, bzw. wäre es in Ordnung, weil der Komponist längst verstorben ist, bzw. kann mir Gema dann irgendetwas?

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Sonntag, 28. November 2010, 00:12

Mich selber störrt es nicht, wenn ein Foto von mir verwendet wird, schön ist, wenn halt mein Name dann mit bei steht.
Das erwähnst du dann einfach und sagst auch, dass du nach der Show gerne für Rückfragen bereit stehst und dann machen das die meisten Leute auch

OK, das mit der Gruppe ist soweit klar, aber wie ist es, wenn man jemanden vom Publikum für eine Aktion mit raus holt? Dann ist diese Person ja mit im Vordergrund. Ist dieser Helfer in dem Moment auch eine Person des öffentlichen Intresse?
Im Prinzip suchst du ja einen freiwilligen Helfer. In dem Moment in dem sich eine Person freiwillig auf deine Anfrage meldet, erklärt sie sich damit einverstanden Teil deiner Show zu sein. Wenn nun jemand Bilder von der Show macht ist diese Person logischerweise auch drauf zu sehn. Also, solang sie sich freiwillig melden hast du da keine Probleme. Um auf Nummer sicher zu gehn, kannst du dir die betreffende Person ja nach der Show greifen und eben kurz sagen, das Bilder der Show verwendet werden, etc. (Allerdings, sobald du das tust und die Person sagt, sie wolle das nicht, wirds wieder schwierig, was

Ich hätte da eine Frage zu meinem persönlichen gefährlichen Halbwissen betreffs Musikurheberrechte (oder sollte ich die lieber bei einem GEMA-bezogenen Thread stellen?)
Wenn du nen Vertrag aufsetzt, dann schreib da einfach rein, dass der Veranstalter die Gebühren etc. übernimmt. Damit bist du zum einen das los, und zum anderen, wenn du klarstellst, das du der Feuerkünstler bist, also für das visuelle der Show verantwortlich, verletzt du meiner Meinung nach keine Rechte, da du ja nicht behauptest die Musik sei von dir.

Mein Halbwissen lautet dahingehend, dass ab einem gewissen zeitlichen Rahmen nach dem Tod (20 Jahre?) die Musik eines Künstlers zu 'freier' Musik wird.
Das Weiß ich nicht :P
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Sonntag, 28. November 2010, 11:50

Hm. Danke erstmal für die Antwort - auch wenn sie mir nicht viel hilft. Ich habe nächstes WE einen Auftritt auf einem Adventsmarkt - die Veranstalter zahlen kein Gema und lassen dort nur Lifemusiker spielen. Das heißt ich habe die Wahl entweder gemafreie Musik zu nutzen, oder meine Feuershow bei einem Quartett Weihnachtsblasmusikanten durchzuziehen dieauch noch nichts von ihrem glück wüßten, oder einem Kinderchor oder ähnlichem. o.O ... ähm ja. Was ich damit sagen will: ein Vertrag ist ein gutes Ding, aber nur, wenn er von beiden Seiten akzeptiert wird. Wenn der Veranstalter sagt: nur wegen Dir bezahlen wir nicht extra Gema, dann hat man nur noch die Wahl sich nicht buchen zu lassen (und auf das Geld und die Promo zu verzichten) oder nach Gemafreier Musik Ausschau zu halten.

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Sonntag, 28. November 2010, 13:51

Hallo,

mal ein Einwurf an dieser Stelle: nur weil ein Song Gemafrei ist, heißt es nicht, dass er einfach verwendet werden darf.

GEMAfrei heißt nur, dass der Künstler kein Mitglied bei der GEMA ist. Entsprechend meiner Ausführungen zum Kreislauf bei einem Werk genießt der Musiker trotzdem Schutz. Der Unterscheid zur GEMA Musik ist, dass nun die Verhandlungen direkt mit dem Künstler und Euch statt finden. Die GEMA ist ansonsten ja auch nur der Vertreter. (vgl. VG Wort und Bücher)

Etwas anderes ist es wenn ihr Musik unter CC Lizenz nutzt. Diese kann im Regelfall genutzt werden. Dies ist aber abhängig von der genauen CC Lizenz.

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Sonntag, 28. November 2010, 14:09

Also, wenn ich gemafreie Musik sage, so meine ich in meinem speziellen Fall mittelalterliche Musik die ich von Bands habe welche ich persönlich kenne und die sich freuen, wenn ich ihre Musik nutze. Ich denke da sollte es keine rechtlichen Probleme geben.

Eine andere Frage: Wenn ich jetzt, sagen wir z.b. Schelmisch persönlich kenne, sie gefragt habe ob ich zu ihrer Musik auftreten darf, sie zustimmen - die Band jedoch bei Gema angemeldet ist - kann mir dann Gema immernoch ans Leder, weil ich die Musik öffentlich gespielt habe ohne Abgaben an sie zu leisten, oder kann ich sie dann einfach auf die Künstler verweisen, welche mir persönlich das OK gaben?

Wie ist es da geregelt? In meinem Kopf kommt mir immernoch die Gema einfach nur wie ein Geldeintreibeautomat wie GEZ vor, und nicht so recht wie eine Dienstleistungsgesellschaft für die Künstler.

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Montag, 29. November 2010, 09:10

@ Feuerfünkchen

Ja die Gema kann dir dann ans Leder. Es gab mal vor eine Weile einen bekannten Fall, das eine Sängeren auf Ihren eigenen Promo Veranstaltungen für das Abspielen Ihrer eigenen Lieder Geld an die Gema zahlen musst. Das Absurde daran (warum der Fall auch in die Medien gekommen ist). Die Gema hat rückwirkend Ihr keinen Cent gezahlt für die Nutzung Ihrer Lieder, auf Ihrer eigenen Veranstaltung.

Leider ist das für Musiker ehr nach dem Motto einmal Gema immer Gema, diese darf und wird dann immer für die Gemeldeten Lieder Geld eintreiben.
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