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Dienstag, 20. Oktober 2009, 17:28

Was ist ein pyrotechnischer Effekt?

Frage an die Experten. Was ist ein "pyrotechnischer Effekt"?

Wenn die Auflage in einer Genehmigung lautet "Pyrotechnische Effekte dürfen nicht eingesetzt werden.", bezieht sich das dann ausschließlich auf pyrotechnische Gegenstände der Klasse I-IV?

Oder ist eine Lycofackel bzw. Stahlwolle-Sparklings im engeren Sinne auch schon ein pyrotechnischer Effekt?

Mein bisheriger Stand war es immer, dass die beiden Sachen nicht pyrotechnisch anmelde- bzw. genehmigungspflichtig sind. Nun habe ich aber zum ersten Mal die oben genannte Formulierung zur Auflage. Meinungen bitte, am liebsten fundiert.

Grüße
Michi
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Dienstag, 20. Oktober 2009, 17:52

ein pyrotechnischer effekt ist ein pyrotechnischer Gegenstand mit zugelassener mit bamnummer der kategorien 1 - 3 bzw. T1/2 oder mit QS auch Klasse 4.

Stahlwolle etc. sind keine pyrotechnischen Gegenstände und entsprechend regelt das auch nicht die BAM etc.

trotzdem sind sie anmeldepflichtig als feuergefährliche handlung, aber das habt ihr ja scheints schon gemacht. es hilft, wenn man beid er anmeldung die effekte schon erwähnt und sagt, dass es keine pyrotechnischen effekte im sinne des sprengstoffgesetztes sind.

viel glück dir und liebe grüsse nach münchen, sam
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3

Dienstag, 20. Oktober 2009, 21:12

Dank dir, Sam!
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