ein pyrotechnischer effekt ist ein pyrotechnischer Gegenstand mit zugelassener mit bamnummer der kategorien 1 - 3 bzw. T1/2 oder mit QS auch Klasse 4.
Stahlwolle etc. sind keine pyrotechnischen Gegenstände und entsprechend regelt das auch nicht die BAM etc.
trotzdem sind sie anmeldepflichtig als feuergefährliche handlung, aber das habt ihr ja scheints schon gemacht. es hilft, wenn man beid er anmeldung die effekte schon erwähnt und sagt, dass es keine pyrotechnischen effekte im sinne des sprengstoffgesetztes sind.
viel glück dir und liebe grüsse nach münchen, sam
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