Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Nightflyer« (17. September 2009, 18:55)
Zitat
§ 306 StGB Brandstiftung
(1) Wer fremde
1. Gebäude oder Hütten,
2. Betriebsstätten oder technische Einrichtungen, namentlich Maschinen,
3. Warenlager oder -vorräte,
4. Kraftfahrzeuge, Schienen-, Luft- oder Wasserfahrzeuge,
5. Wälder, Heiden oder Moore oder
6. land-, ernährungs- oder forstwirtschaftliche Anlagen oder Erzeugnisse in Brand setzt oder durch eine Brandlegung ganz oder teilweise zerstört, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft.
(2) In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.
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Wohnort: Ahrensburg (bei Hamburg)
Beruf: Student (Chemie/Physik, Lehramt an Gymnasien)
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Original von Runsler
(falls sich jemand wundert: ja, auch lötlampen und diese unkraut verkokel-dinger sind eigentlich verboten...)

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Original von ZeroG
Also das "wer in Brand setzt/ Barnd legt" ist als vorsätzliche, sprich absichtliche Handlung zu verstehen ... wie zB das Auto-abfackeln.
Die Fahrlässigkeits-Stufen (Blödheits-Faktoren) mal aussen vor gehste kaum in den Kahn wenn Dir ein Poi reisst und ins Gebüsch donnert - das wäre dann höchstens Sachbeschädigung, wahrscheinlich nicht mal das, kommt aber immer auf Schadenersatz raus.
Zitat
Original im StGB
§ 306d StGB
Fahrlässige Brandstiftung
Achtundzwanzigster Abschnitt (Besonderer Teil)
(1) Wer in den Fällen des § 306 Abs. 1 oder des § 306a Abs. 1 fahrlässig handelt oder in den Fällen des § 306a Abs. 2 die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Wer in den Fällen des § 306a Abs. 2 fahrlässig handelt und die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
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Wohnort: Ahrensburg (bei Hamburg)
Beruf: Student (Chemie/Physik, Lehramt an Gymnasien)
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Original von psyc
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Original von Runsler
(falls sich jemand wundert: ja, auch lötlampen und diese unkraut verkokel-dinger sind eigentlich verboten...)
Abgefahren
Ich denke, so die grundlegenden Sachen zu kennen, schadet nie... Wenn einem jemand mit "fahrlässiger Brandgefährdung" kommen will...
Wie steht's eigentlich mit dem Transport von Brennstoffen? Gibt es da auch eigene Paragraphen?
