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Wohnort: von innen
Beruf: performer,sportlehrer,bewegungstherapeut,wanderfuehrer

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Wohnort: Ahrensburg (bei Hamburg)
Beruf: Student (Chemie/Physik, Lehramt an Gymnasien)
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Spielwieb Fye« (1. September 2009, 23:31)
) künstlerisch tätig sein will braucht eine STEUERNUMMER. Diese bekommt man beim Finanzamt, indem man eine freiberufliche Tätigkeit anmeldet. (Ende. Keinen Gewerbeschein!)
BURNBRIGHT
Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »waldi del fuego« (3. September 2009, 12:29)
Zitat
Original von lunaloka
Das mit den 400 € steht dann auf einem anderen Blatt. Unter 400 € mag es zwar steuerfrei sein, das bedeutet aber meines Wissens nicht, dass man keine Steuererklärung machen muss.
Und die 400 € haben nichts mit dem Gewerbeschein zu tun!
Zusammenfassend: Wer legal (wovon ich jetzt mal ausging) künstlerisch tätig sein will braucht eine STEUERNUMMER. Diese bekommt man beim Finanzamt, indem man eine freiberufliche Tätigkeit anmeldet. (Ende. Keinen Gewerbeschein!)
Wenn man dann unter 400€ verdient, muss man keine Steuern zahlen, bzw. bekommt sie wieder.
an alle andern hab ich dabei gar nicht gedacht gehabt. sorry...
Zitat
Also ich bin auch beim Finanzamt gemeldet, und kann mich darüber eigentlich nur ärgern.
Willkommen im Club, wer zahlt schon gerne Steuern.
Zitat
Wenn du nicht über 400€ im MONAT verdienst, sind sämtliche Auftritte steuerfrei.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »ZeroG« (11. September 2009, 11:22)