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Sonntag, 18. Juni 2006, 12:52

Musik und Gema bei auftritten

Hi,

mal eine Frage zur Musik. Da ich mir momentan eine kleine Show erarbeite ( bis jetzt alles aus spass und unkommerziell für freunde ) muss natürlich auch die Musik stimmen. Ich habe dabei vor einen Mix aus verschiedenen Stilrichtungen zu produzieren. Unter anderem ALW - Phantom of the Opera. Aus manchen Stücken brauche ich nur ein paar Sekunden, andere brauche ich komplett.
Manche Stücke sind Gema frei ( mit zustimmung des Künstlers ).

Frage 1.
Wie sieht das bei Privaten " kostenlosen" auftritten mit Gema und Co aus?
( eher nebensächlich, nur rein interesse halber )

Frage 2.
Es kommt jemand an und bietet mir Geld, wenn ich bei ihm auftrete ( mit Rechnung )
Um was muss ich mich kümmern, was geht in die Verantwortung des Veranstalters. Wo muss ich überhaupt mich melden und wieviel muss ich bezahlen?

Bye
Flyer
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Sonntag, 18. Juni 2006, 16:17

RE: Musik und Gema bei auftritten

das mit der gema ist folgendermaßen...

wenn du auftritte machst dann bist du Musiknutzer

für Veranstaltungen mit Unterhaltungs- und Tanzmusik.
Vergütung je Veranstaltung mit Live-Musik,
mit dem zusatz dass sich bei veranstaltungen mit Abspielen von original cd's die beiträge um 20% erhöhen
diese 20% gehen dann an die GVL

auf die angegebenen gebühren kommen noch 7% Mehrwertssteuer

die beiträge selber richten sich nach dem eintrittspreis und der größe des veranstaltungsraumes.

Ein Beispiel:
ohne bis 1€ eintritt und bis 100m² kostet es pro Veranstaltung €20,50

weitere informationen findest du hier:
http://www.gema.de/media/de/ad_kundengr/…ltung_tarif.pdf
http://www.gema.de/media/de/ad_kundengr/…ng_formular.pdf
http://www.gema.de/musiknutzer/abspielen…nstaltung.shtml

wenn du aber engagiert wirst, dann muss dem veranstalter klar sein dass du solche musik abspielen willst. Das solltest du in deinem Buchungsvertrag festhalten, denn dann ist der veranstalter in der Pflicht und ob er dann Gema/GVL gebühren bezahlt ist nicht mehr deine rechtliche Baustelle.

viele Grüße
AvB
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Sonntag, 18. Juni 2006, 16:33

Klasse. Dank dir.
Das war genau die art von antwort wie ich sie mir gewünscht habe :D
Also muss ich in meinen Vertag einfach so eine klausel einfügen, dass die Pflicht zur gebührenabgabe in die Verantwortung des Auftraggebers fällt, und schon bin ich raus. Schön :D
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Freitag, 13. Juni 2008, 17:48

Hast Du Dir so einen Vertrag schon zurecht gebastelt?

Gruß,

natarajulie :frog:

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Sonntag, 15. Juni 2008, 19:55

es muss ja keine bekannte musik sein, such dir bei mp3.de, oder bei myspace eine ungelabelte band, oder musiker und nutze das lied mit schriftlichem einverständnis.
ich mach das so... ich bin glücklich, der musiker ist glücklich (werbung für ihn) und kein heckmeck mit gemazahlungen ;)



:flower: :flower: :flower:

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Mittwoch, 22. Oktober 2008, 05:09

Die Links gehen nicht mehr. -> Datei nicht gefunden.^^

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Mittwoch, 22. Oktober 2008, 09:27

hm, du müsstest desweiteren ein gewerbe anmelden.
um auf der strasse mit seiner show geld zu verdienen reicht ein reisegewerbeschein. das kann bei spielen gegen rechnung allerdings schon wieder ganz anders aussehen....

zum glück kostet ein gewerbeschein nicht die welt. hab allerdings bisher preisspannen zwischen 25€bis 400€ für 2 jahre gültigkeit recherchiert. scheint wohl stark von der art der tätigkeit und vom ort ab zu hängen. Gewerbeanmeldung Reisegewerbe
PäPääM

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »trapkick« (22. Oktober 2008, 09:30)


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Montag, 27. Oktober 2008, 23:31

ich meine, das hängt eher vom verdienst ab .... unter 400,-€ braucht man kein gewerbe und umsatzsteuer muss man gemäss kleingewerberegelung auch nicht bezahlen

ich habe kein gewerbe angemeldet und schreibe trotzdem ne rechnung bei bei bedarf, nur halt ohne umsatzsteuer



:flower: :flower: :flower:

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Sonntag, 27. März 2011, 15:01

Gemagebühr bei klassischer Musik

Weiß jemand wie die Gemagebühr bei klassischer Musik geregelt ist? Ich bild mir ein mal was gehört zu haben, dass wenn die Musik älter als 200 Jahre ist, dass dann keine Gemagebühr anfällt.
Seelig sind die, die nichts zu sagen haben und trotzdem schweigen.
www.faszinationjonglage.de

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Montag, 28. März 2011, 19:17

Die Urheberrechte erlöschen, wenn der Komponist - ich glaube - 70 Jahre tot ist.

Daneben gibt es aber auch die "Verwertungsrechte", sprich wenn ein bekanntes Orchester Mozart spielt, kriegen die was (respektive Gema kassiert).

Du müsstest also irgendwie selbst Mozart auf Deiner Blockflöte spielen :rofl:

Tipp: wenn Du wirklich auf der sicheren Seite sein willst nimmst Du am besten gemafreie Musik ....

http://www.google.de/search?q=gemafreie+…lient=firefox-a

Servus
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Montag, 28. März 2011, 19:25

Ach ja - grad beim soundtaxi finde ich sind auch viele Sachen dabei, die gut zu shows passen:

http://www.soundtaxi.net/index.php?filte…=19&language=de

Servus
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Donnerstag, 31. März 2011, 00:46

ich hab in meinen verträgen stehn, das der veranstalter für behördliche genehmigungen und anmeldungen zuständig ist.
das betrifft gema, eventuelle flächennutzung, ordnungsamt was dann gleich den brandschutz mit einschliest usw...
damit bin ich aus dem schneider und kann an musik nehmen was ich will.

ist nur blöd wenn man später videos von dem auftritt bei youtube rein stellt und plötzlich der ton weck is.

was das gewerbe angeht... meine recherche ergab: "es gibt kein gewerbe für künstler"
reisegewerbeschein ist für so sachen wie schausteller oder vertreter.
für einen artist reicht eine steuererklärung und ordentliche buchführung. rechnung schreiben mit laufender nummer, diese mit den ausgaben zusammen bei der steuererklärung einreichen und fertig. keine ahnung ob das von bundesland zu bundesland unterschiedlich ist. ist aber wie bei anwälten oder ärzten... alles freiberufler. und so lange man mit dem gewinn unter der entsprechenden kleinunternehmergrenze bleibt ist es auch nicht umsatzsteuerpflichtig also ohne mwst. die ist glaub ich bei 7500 oder so an gewinn (nicht umsatz) im jahr. jkommt man drüber muss man im folgejahr mwst abführen. es sei den man kommt über ich glaub 32.000 im jahr, dann muss man noch für das aktuelle jahr rückwirkend mwst abführen.
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Donnerstag, 31. März 2011, 00:58

jo man sollte auch mal aufs datum achten... lol is ja sicher längst ne lösung gefunden *lol

fals doch mal wieder jemand auf das thema kommt.
hier steht viel information dazu
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