Hallo Hinrich,
ich kenne keinen Veranstalter, der keine Rechnung wünscht.
Eine rein künstlerische Tätigkeit als Feuerkünstler geht überall als freiberufliche Tätigkeit durch, dafür braucht es kein Gewerbe. Anders, wenn ein Künstler etwas produziert und verkauft (Bilder, Skulpturen).
Wer Schüler, Student oder Angestellter ist, ab und zu als Feuerkünstler auftritt, macht das als Freiberufler. In 99% der Fälle unter Inanspruchnahme der Kleinunternehmerregelung, also mit Umsatzsteuerbefreiung. Dafür füllt man ein Formblatt beim Finanzamt aus (Aufnahme einer freiberuflichen Tätigkeit, geht übrigens bis 6 Monate rückwirkend) - fertig. Wenn du schon ein anderes Gewerbe mit Umsatzsteuerpflicht betreibst, ist auch deine Tätigkeit als Feuerkünstler umsatzsteuerpflichtig.
Als Künstlergruppe - wenn es nur um einen Auftrag geht, vereinbart am besten mit dem Veranstalter Einzelabrechnung jedes Künstlers, also jeder von euch stellt eine eigene Rechnung an den Veranstalter. Bei 2-4 Leuten sicherlich kein Problem. Wenn ihr öfters zusammenarbeiten wollt, gründet eine GbR (das meint das Landratsamt mit Künstlergruppe). Dann könnt ihr als Gruppe eine Rechnung stellen, müsst dann aber als Gruppe bzw. als GbR am Jahresende eine Steuererklärung abgeben. Steuern zahlt ihr nur auf den Gewinn. Wenn ihr über sogenannte Gewinnentnahmen (eure Gagen) die Kasse leer macht, zahlt die GbR keine Steuern. Die Gewinnentnahme muss natürlich jeder einzelne in seiner Steuererklärung angeben und versteuern. Der Aufwand einer GbR lohnt sich nur, wenn ihr einigermaßen regelmäßig Auftritte habt.
Eine andere Alternative zur GbR ist, dass einer von euch - nennen wir ihn mal den Hauptkünstler - eine Rechnung an den Veranstalter stellt und die Nebenkünstler ihre Rechnungen an den Hauptkünstler stellen. Der Hauptkünstler stellt damit niemanden ein, sondern kauft sich eine Dienstleistung von einem anderen Selbstständigen ein. Das kann er in seiner Steuererklärung als Ausgabe gegen seine Einnahmen rechnen. Wenn das mehr als einmal vorkommt, sollte jeder in der Gruppe mal "Hauptkünstler" werden, sonst wird von den Behörden u.U. tatsächlich ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis angenommen.
Grüße
Michi